Artikel fachlich prüfen
Sie prüfen Artikel aus Ihrem Fachgebiet vor der Veröffentlichung: Leistungsbeträge, Fristen, Rechenwege und die Einordnung für Pflegebedürftige und Angehörige. Offene Fragen der Redaktion stehen gesammelt im Entwurf, die Quellen sind verlinkt.
Die Freigabe erteilen Sie direkt im Redaktionssystem. Erst dann kann der Artikel online gehen. Auf Wunsch erscheinen Sie mit Namen und Qualifikation als prüfende Person im Artikel.
Wen wir suchen
- Pflegeberater:innen nach § 7a SGB XI, Pflegefachkräfte und Fachleute aus Pflegestützpunkten
- Erfahrung aus der Begutachtung, zum Beispiel als Gutachter:in beim Medizinischen Dienst, ist willkommen
- Schwerpunkte wie Pflegeversicherungsrecht, Begutachtung, häusliche Pflege oder stationäre Pflege sind willkommen
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Ist Ihnen in einem Artikel etwas aufgefallen, oder gibt es eine Neuerung, die wir noch nicht abbilden? Schreiben Sie uns mit Verweis auf die amtliche Quelle. Wir prüfen den Hinweis und passen den Artikel nach fachlicher Freigabe an. Wie das abläuft, steht unter So prüfen wir.
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