Pflegegrad beantragen in Kürze
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Er geht formlos, auch per Anruf. Ein Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Wer wartet, verliert Geld, das nicht nachgezahlt wird.
- Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten Medicproof) besucht Sie in der Regel zu Hause und vergibt Punkte.
- Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Danach zahlt sie 70 € je begonnene Woche.
- Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
- Der Antrag kostet nichts. Eine unabhängige Pflegeberatung hilft dabei.
Die Einzelheiten stehen weiter unten und auf der Seite zur Pflegereform 2027.
Pflegegrad statt Pflegestufe: Was Sie beantragen
Eine „Pflegestufe“ gibt es nicht mehr. Die früheren drei Pflegestufen sind seit 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Wer „Pflegestufe beantragen“ sucht, meint heute den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse prüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad gilt. Einen bestimmten Pflegegrad können Sie nicht beantragen: Er ergibt sich aus den Gesamtpunkten der Begutachtung.
Beim Antrag geben Sie an, welche Leistung Sie möchten, zum Beispiel Pflegegeld, wenn Angehörige Sie pflegen. Wer „Pflegegeld beantragen“ oder „Pflegegrad 1 beantragen“ sucht, stellt denselben Antrag.
Voraussetzungen
- Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, sodass Sie Hilfe anderer brauchen (§ 14 SGB XI).
- Die Pflegebedürftigkeit besteht voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
- Mindestens 12,5 Gesamtpunkte bei der Begutachtung.
- Vorversicherungszeit: in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre Mitglied oder familienversichert. Bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil sie erfüllt (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
Wer darf den Antrag stellen?
Sie selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa Angehörige, Nachbarn oder Bekannte. Auf Verlangen der Kasse müssen Bevollmächtigte die Vollmacht schriftlich nachweisen (§ 13 SGB X). Der Hausarzt stellt den Antrag in der Regel nicht für Sie. Er kann aber Befunde liefern, die bei der Begutachtung helfen. Mehr zur Vorsorgevollmacht.
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
Der Ablauf vom Antrag bis zum Bescheid
- Bedarf einschätzenDer Pflegegradrechner gibt eine erste Orientierung. Er ersetzt keine Begutachtung.
- Antrag bei der Pflegekasse stellenRufen Sie an oder schreiben Sie. Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse, zum Beispiel DAK-Gesundheit, IKK classic, AOK oder Barmer. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners.
- Unterlagen nachreichenDie Kasse schickt auf Wunsch ein Formular. Fordert sie zwingend nötige Unterlagen an, ruht die Frist, bis diese eingehen.
- Beratungstermin wahrnehmenDie Kasse muss spätestens zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen.
- Pflegetagebuch führenHalten Sie fest, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Das erleichtert das Gespräch bei der Begutachtung.
- BegutachtungDer Medizinische Dienst kündigt einen Termin an. Die Pflegeperson sollte dabei sein.
- Bescheid prüfenDie Entscheidung kommt schriftlich, in der Regel mit dem Gutachten. Prüfen Sie Pflegegrad und Gutachten.
- Bei Bedarf Widerspruch einlegenDie Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Der Antrag: formlos, telefonisch, mit Formular oder online
Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden (§ 9 SGB X). Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, auch das Bundesgesundheitsministerium nennt den Antrag per Telefon. Ebenso reicht ein formloser Brief mit Name, Anschrift, Versichertennummer und dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“. Viele Kassen bieten zusätzlich ein Formular zum Download oder einen Online-Antrag an. Das ist bequem, aber keine Pflicht.
An wen richten Sie den Antrag?
An die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein Antrag bei einer unzuständigen Stelle, etwa der Gemeinde, wird weitergeleitet und gilt als zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem er dort einging (§ 16 SGB I). Schneller und sicherer ist der direkte Weg zur Pflegekasse.
Ab wann gibt es Geld? Leistungen ab dem Antragsmonat
Die Pflegeversicherung leistet nur auf Antrag. Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Stellen Sie den Antrag nicht in dem Monat, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat, sondern später, gibt es Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an (§ 33 SGB XI).
- Pflegegeld für März (Antragsmonat)voller Monat
- 347 €
- Pflegegeld für Aprilvoller Monat
- 347 €
- Nachzahlung bis zum Bescheid347 € + 347 €
- 694 €
- Unterschied bei Antrag erst am 2. April694 € minus 347 €
- 347 € weniger
Ein Tag Unterschied beim Antrag kann einen ganzen Monatsbetrag ausmachen.
Erwartet der Medizinische Dienst eine Besserung, kann der Pflegegrad befristet werden, insgesamt auf höchstens drei Jahre (§ 33 SGB XI).
So wird der Pflegegrad bestimmt
Der Gutachter bewertet sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags (§ 14 SGB XI). Daraus entstehen Gesamtpunkte zwischen 0 und 100. Mehr dazu im Begutachtungsinstrument.
Pflegegrade nach heutigem Recht
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Pflegegeld im Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | 990 € |
Pflegeberatung: Hilfe beim Antrag
Die Pflegekasse muss Ihnen unmittelbar nach dem erstmaligen Antrag entweder einen konkreten Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen (§ 7b SGB XI). Auf Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zu Hause statt. Für Sie ist die Pflegeberatung kostenlos, die Pflegekasse trägt die Kosten (§ 7a SGB XI).
Mehr zu den Angeboten finden Sie unter Pflegeberatung. Ein Beratungstermin ist ein Angebot, keine Voraussetzung für den Antrag.
Pflegetagebuch und Vorbereitung auf die Begutachtung
Ein Pflegetagebuch ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es hilft trotzdem, weil im Gespräch schnell vergessen wird, wie oft und wobei Hilfe nötig ist. Üblich ist es, über ein bis zwei Wochen aufzuschreiben, was nicht allein klappt: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Treppen, Medikamente, nächtliche Unruhe, Ängste, Hilfe bei Terminen. Orientieren Sie sich an den sechs Bereichen der Begutachtung.
Checkliste für den Termin
- Aktuelle Arztberichte und Entlassbriefe aus Krankenhaus oder Reha als Kopie
- Medikamentenplan
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Liste der Hilfsmittel: Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Inkontinenzmaterial
- Pflegedokumentation des Pflegedienstes, falls vorhanden
- Pflegetagebuch und eigene Notizen
- Eine Person, die Ihren Alltag kennt und beim Termin dabei ist
Beim Termin
Gutachter sind Pflegefachpersonen oder Ärzte. Sie arbeiten einen festen Fragenkatalog ab und untersuchen Sie in der Regel in Ihrem Wohnbereich. Ohne Untersuchung zu Hause geht es nur ausnahmsweise, etwa bei eindeutiger Aktenlage (§ 18a SGB XI). Verweigern Sie die Untersuchung, kann die Kasse die Leistungen ablehnen.
Schildern Sie Ihren normalen Alltag mit allen Schwierigkeiten, nicht nur die guten Tage. Viele Menschen spielen aus Scham ihren Hilfebedarf herunter. Bei Demenz sollten Angehörige die Lage offen schildern, notfalls im Einzelgespräch. Mehr dazu unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Pflegegrad bei Demenz.
Wie lange dauert es? Fristen und Verzugspauschale
Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das etwa fünf Wochen. Die Frist beginnt mit dem Antrag. Fordert die Kasse zwingend nötige Unterlagen an, ist die Frist bis zu deren Eingang unterbrochen.
Fristen im Antragsverfahren
| Situation | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Auftrag der Kasse an den Medizinischen Dienst | innerhalb von drei Arbeitstagen nach Antragseingang | § 18 SGB XI |
| Beratungstermin oder Gutschein | spätestens zwei Wochen nach Antragseingang | § 7b SGB XI |
| Keine Begutachtung nach 20 Arbeitstagen | Kasse nennt mindestens drei unabhängige Gutachter zur Wahl | § 18 SGB XI |
| Entscheidung im Regelfall | spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang | § 18c SGB XI |
| Krankenhaus, Reha, Hospiz, Palliativversorgung | Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag | § 18a SGB XI |
| Zu Hause bei angekündigter Pflegezeit | Begutachtung spätestens in 10 Arbeitstagen | § 18a SGB XI |
| Widerspruch gegen den Bescheid | ein Monat nach Bekanntgabe | § 84 SGG |
Hält die Kasse die Frist nicht ein, muss sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche der Überschreitung zahlen. Das gilt nicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat, und nicht für Menschen in vollstationärer Pflege, die schon mindestens Pflegegrad 2 haben (§ 18c SGB XI). Bleibt die Zahlung aus, fragen Sie nach.
- Tage nach Fristablauf
- 17 Tage
- Begonnene Wochen17 Tage ÷ 7, aufgerundet
- 3 Wochen
- Pauschale3 Wochen × 70 €
- 210 €
Jede angefangene Woche zählt voll.
Eilantrag: Krankenhaus, Reha, Hospiz und Pflegezeit
Einen eigenen Eilantrag mit Formular gibt es nicht. Sie stellen den normalen Antrag und weisen die Pflegekasse sofort auf die Lage hin. Dann gelten verkürzte Fristen (§ 18a SGB XI):
- Krankenhaus oder stationäre Reha: Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang, wenn die Weiterversorgung eine Begutachtung in der Einrichtung erfordert oder Pflegezeit angekündigt beziehungsweise Familienpflegezeit vereinbart wurde.
- Hospiz oder ambulante Palliativversorgung: dieselbe verkürzte Frist.
- Zu Hause bei angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit: Begutachtung spätestens in zehn Arbeitstagen.
In diesen Fällen genügt zunächst die Empfehlung, ob Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die abschließende Begutachtung wird nachgeholt. Geht es direkt vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege, erfolgt sie spätestens am zehnten Arbeitstag nach deren Beginn. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt im Entlassmanagement (§ 39 SGB V).
Angehörige, die kurzfristig die Pflege organisieren müssen, können bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld erhalten (§ 44a SGB XI). Zur Freistellung gibt es das Pflegezeitgesetz.
Der Bescheid und das Gutachten
Mit dem Bescheid bekommen Sie das Gutachten, wenn Sie nicht widersprechen. Die Kasse muss das Ergebnis verständlich erläutern. Sie können das Gutachten auch später anfordern (§ 18c SGB XI). Wie Sie das Gutachten lesen, erklärt Pflegegutachten verstehen.
Die Kasse leitet Ihnen außerdem die Empfehlung des Medizinischen Dienstes zu Prävention und Rehabilitation zu und entscheidet über empfohlene Hilfsmittel. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen. Sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Widerspruch: Frist und Vorgehen
Der Widerspruch ist schriftlich, in bestimmter elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Kasse einzulegen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Senden Sie ihn besser per Einschreiben oder Fax, damit Sie den Eingang belegen können. Liegt das Gutachten nicht bei, fordern Sie es an, denn dort steht die Begründung der Einstufung.
Die Kasse prüft erneut, meist mit einem Zweitgutachten. Hilft sie nicht ab, erlässt sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen (§ 87 SGG). Das Verfahren bei der Kasse ist gebührenfrei (§ 64 SGB X), bei Erfolg erstattet sie notwendige Aufwendungen (§ 63 SGB X). Vor dem Sozialgericht fallen in aller Regel keine Gerichtskosten an.
Hat sich Ihr Zustand verschlechtert, ist oft ein Höherstufungsantrag der bessere Weg. Alles Weitere steht unter Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Privatversicherte: Antrag und Medicproof
Wer privat pflegeversichert ist, stellt den Antrag bei seinem privaten Versicherungsunternehmen. Jeder privat Krankenversicherte muss dort auch gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sein (§ 23 SGB XI). Die Begutachtung übernimmt Medicproof, der Medizinische Dienst der privaten Krankenversicherer. Freiberufliche Gutachter besuchen Sie zu Hause oder im Heim.
Die Verzugspauschale von 70 € gilt nach § 18c SGB XI entsprechend für private Versicherer. Pflegeberatung gibt es für Privatversicherte über die COMPASS Private Pflegeberatung. Die Widerspruchsfrist aus dem Sozialgerichtsgesetz betrifft die gesetzliche Pflegekasse. Bei einer Ablehnung fragen Sie Ihren Versicherer nach dem Vorgehen.
Noch 2026 beantragen? Was der Gesetzentwurf ändern soll
Nach § 142b SGB XI-E ist für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. Bei einer Wiederholungsbegutachtung zählt der Tag der Begutachtung. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf. Den aktuellen Stand zeigt der Zeitplan der Reform. Inhalte können sich noch ändern.
Pflegegrad beantragen: heute und nach dem Gesetzentwurf
Beispiele: gleiche Punkte, andere Einstufung
| Gesamtpunkte | Pflegegrad nach heutigen Grenzen | Pflegegrad nach den Grenzen des Entwurfs |
|---|---|---|
| 14 Punkte | Pflegegrad 1 | kein Pflegegrad |
| 28 Punkte | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 1 |
| 48 Punkte | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 2 |
| 60 Punkte | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 3 |
| 72 Punkte | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 4 |
Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn nach dem Entwurf: Eine Neubegutachtung kann nicht allein wegen der neuen Grenzen zum Verlust des Pflegegrades führen (§ 142b Abs. 2). Mehr zum Bestandsschutz und zu den Schwellenwerten 2027. Für Höherstufungsanträge ab 2027 nennt der Entwurf keine ausdrückliche Regel. Die Begründung erwartet vorgezogene Anträge und ein erhöhtes Begutachtungsaufkommen.
Häufige Fehler beim Pflegegrad-Antrag
- Zu lange warten. Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat.
- Den Antrag nur mündlich stellen und das Datum nicht festhalten.
- Allein zum Termin. Eine Person, die den Alltag kennt, ergänzt, was Sie vergessen.
- Hilfebedarf beschönigen. Wer nur den guten Tag zeigt, riskiert einen zu niedrigen Pflegegrad.
- Den Bescheid nicht prüfen und die Monatsfrist für den Widerspruch verpassen.
- Bei Verschlechterung nichts tun. Dann kommt ein Höherstufungsantrag in Frage.
- Die Pflegeberatung nicht nutzen. Sie kostet nichts.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, zum Beispiel DAK-Gesundheit, IKK classic, AOK oder Barmer. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.
Brauche ich ein Formular für den Antrag auf Pflegegrad?
Nein. Der Antrag ist formlos, ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt. Notieren Sie das Antragsdatum.
Kann ich den Pflegegrad online beantragen?
Viele Kassen bieten Formulare oder Online-Anträge an. Gesetzlich nötig ist das nicht. Entscheidend ist, dass der Antrag nachweisbar bei der Pflegekasse eingeht.
Kann der Hausarzt den Pflegegrad beantragen?
In der Regel nicht. Den Antrag stellen Sie selbst oder eine bevollmächtigte Person. Der Hausarzt kann Befunde liefern und Sie bei der Vorbereitung unterstützen.
Kann ich noch eine Pflegestufe beantragen?
Nein. Seit 2017 gibt es Pflegegrade statt Pflegestufen. Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist heute der Antrag auf einen Pflegegrad.
Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden, also etwa fünf Wochen. Bei Krankenhaus, Hospiz oder angekündigter Pflegezeit gelten kürzere Fristen.
Was bekomme ich, wenn die Kasse zu spät entscheidet?
Die Pflegekasse zahlt 70 € für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung. Das gilt nicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Ab wann bekomme ich Geld, und geht es rückwirkend?
Leistungen gibt es ab dem Beginn des Monats der Antragstellung. Für Monate davor zahlt die Pflegeversicherung nicht. Deshalb zählt das Antragsdatum.
Ab wann kann man einen Pflegegrad beantragen?
Sobald Sie wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft Hilfe brauchen, voraussichtlich mindestens sechs Monate. Ein Mindestalter gibt es nicht.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1 oder Pflegegeld?
Mit demselben Antrag. Der Pflegegrad ergibt sich aus den Punkten der Begutachtung. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch darauf.
Was ist ein Eilantrag?
Es gibt kein eigenes Formular. Sie stellen den normalen Antrag und weisen auf Krankenhaus, Reha, Hospiz, Palliativversorgung oder angekündigte Pflegezeit hin. Dann gelten verkürzte Begutachtungsfristen.
Soll ich den Pflegegrad noch 2026 beantragen?
Nach dem Gesetzentwurf gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 das heutige Recht, danach sollen höhere Punktgrenzen kommen. Beschlossen ist das nicht. Wer Hilfe braucht, verliert durch Warten Leistungen.
Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?
Nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Grenzen. Ein bestehender Pflegegrad soll bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben. Ein Verlust aus anderen Gründen bleibt möglich.
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Fordern Sie das Gutachten an. Das Verfahren bei der Kasse ist gebührenfrei.