Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hausnotruf besteht aus einem Gerät in der Wohnung, einem Funksender mit Notrufknopf (Armband oder Kette) und einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale.
- Die Pflegekasse zählt ihn zu den technischen Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 52). Sie vergütet die Basisleistung seit dem 1. April 2026 mit 27 Euro netto im Monat direkt an den Anbieter, unabhängig vom Pflegegrad.
- Voraussetzung ist ein Pflegegrad (ab 1). Sie sind fast den ganzen Tag allein oder die Menschen im Haushalt können im Notfall keine Hilfe holen. Jederzeit ist mit einem Notfall zu rechnen, bei dem ein normales Telefon nicht reicht.
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, formlos möglich. Der Anbieter berät Sie und erstellt den Kostenvoranschlag.
- Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzerkennung oder Ortung zahlen Sie selbst, nach Angaben der Verbraucherzentrale oft 30 bis 50 Euro im Monat zusätzlich.
- Steuerlich ist ein reiner Hausnotruf nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs meist nicht absetzbar.
Was ist ein Hausnotruf? Notfallknopf, Basisstation und Zentrale
Ein Hausnotruf soll Ihnen in einer Notlage, etwa nach einem Sturz, schnell Hilfe holen. Sie drücken den Notrufknopf am Armband oder an der Kette. Die Basisstation in der Wohnung stellt eine Verbindung zur Notrufzentrale her. Das Personal spricht über die Freisprecheinrichtung mit Ihnen, klärt die Lage und entscheidet über die Hilfe. Es verständigt je nach Fall Angehörige, Nachbarn, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn Sie nicht sprechen können, erkennt die Zentrale, wer den Alarm ausgelöst hat.
Die Bestandteile eines Hausnotrufsystems
| Bestandteil | Aufgabe |
|---|---|
| Basisstation | hängt am Telefon-, Internet- oder Mobilfunkanschluss und am Strom, mit Freisprechen und Akku für Stromausfälle |
| Funksender | wasserfester Notrufknopf, auch unter der Dusche nutzbar; nach den Anforderungen des Verzeichnisses mindestens 30 Meter Reichweite im Gebäude und 250 Meter im Freien |
| Notrufzentrale | 24 Stunden besetzt, kennt Adresse, Zugang, Kontaktpersonen, Erkrankungen, Medikamente und Ärzte |
| Sturzsensor (optional) | löst automatisch Alarm aus, wenn nach einem Sturz keine Bewegung folgt |
Notfallknopf für Senioren, Notruf-App, Smartwatch: Was ist der Unterschied?
Ein Hausnotruf im Sinne der Pflegekasse ist immer mit einer Notrufzentrale verbunden. Ein einfacher Notfallknopf ohne Zentrale ruft dagegen nur Angehörige an oder wählt 110 und 112. Dadurch kann Hilfe nach Angaben des Gesundheitsportals des Bundes später kommen. Notruf-Apps auf Smartphone oder Smartwatch zählen zu den mobilen Varianten, wenn sie an eine Zentrale angeschlossen sind. Ob die Pflegekasse sie bezahlt, fragen Sie vor dem Kauf. Eine Pflegeanwendung auf dem Handy ist etwas anderes, mehr dazu unter digitale Pflegeanwendungen.
Zuschuss der Pflegekasse: Was zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?
Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Der Hausnotruf steht als Notrufsystem im Pflegehilfsmittelverzeichnis in Produktgruppe 52. Der GKV-Spitzenverband hat nach § 78 Abs. 1 SGB XI Verträge mit Anbietern geschlossen. Die Kasse zahlt keinen Zuschuss an Sie, sondern vergütet die Basisleistung direkt an den Anbieter: 27,00 Euro netto im Monat, bei umsatzsteuerpflichtigen Anbietern zuzüglich Umsatzsteuer. Der Betrag gilt seit dem 1. April 2026. Für Beratung, Einweisung, Anschluss, Inbetriebnahme und Gerätetausch darf der Anbieter nichts extra berechnen.
Die Basisversorgung ist nach dem GKV-Spitzenverband grundsätzlich mehrkostenfrei, aber genehmigungspflichtig. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Beihilfeberechtigte erhalten von der Pflegekasse nur die Hälfte, also 13,50 Euro, den Rest übernimmt die Beihilfe.
Basisleistung und Zusatzleistungen
| Leistung | Wer zahlt? |
|---|---|
| Gerät, Funksender, Anschluss an die Zentrale, Einweisung, Störungsbehebung, wöchentliche Testauslösung | Pflegekasse, im Rahmen der Basisvergütung |
| Schlüsselhinterlegung, Servicebereitschaft vor Ort, Aktivrufe der Zentrale, Rauch- oder Gasmelder, Bewegungsmelder, Tagestaste | Sie selbst als Mehrleistung |
| Ortung (GPS), Notruf unterwegs mit mobilem Gerät | Sie selbst als Zusatzleistung |
| Telefon- oder Internetanschluss | Sie selbst, nicht Teil der Leistung |
Voraussetzungen: Wer bekommt den Hausnotruf von der Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt, wenn alle diese Punkte zutreffen:
- Es liegt ein Pflegegrad vor. Schon Pflegegrad 1 reicht, denn § 28a SGB XI zählt die Leistungen nach § 40 zu den Leistungen bei Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch.
- Sie leben allein oder sind weite Teile des Tages allein. Mit anderen Personen im Haushalt kommt es in Betracht, wenn diese oft und länger abwesend sind oder im Notfall selbst keine Hilfe holen können.
- Eine Notsituation ist jederzeit zu erwarten, etwa wegen Gleichgewichts- oder Bewusstseinsstörungen, Herzanfällen oder Sturzneigung.
- In dieser Situation ist ein handelsübliches Telefon nicht ausreichend.
- Der Anbieter ist Vertragspartner der Pflegekasse und präqualifiziert.
Der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson kann die Notwendigkeit prüfen (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Auf dem Formular des Anbieters bestätigen Sie die Angaben zu Alleinleben und fehlender Hilferufmöglichkeit. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, zahlen Sie selbst. Dann kommt eventuell das Sozialamt infrage, mehr unter Hilfe zur Pflege. Wie Sie den Pflegegrad bekommen, steht unter Pflegegrad beantragen.
Hausnotruf bei Pflegegrad 1 und bei Pflegegrad 2
Die Kosten sind in jedem Pflegegrad gleich. Bei Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 vergütet die Pflegekasse dieselbe Basisleistung von 27 Euro im Monat. Es kommt nicht auf die Höhe des Pflegegrades an, sondern auf Ihre Lebenssituation.
Hausnotruf bei Demenz
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Hausnotruf für Menschen mit Demenz weniger geeignet, weil sie den Knopf nicht immer gezielt auslösen können. Mit Zusatzleistungen wie Sturzerkennung und Ortung kann er laut Gesundheitsportal des Bundes dennoch helfen. Klären Sie das mit der Pflegeberatung (siehe Pflegeberatung).
Hausnotruf beantragen: Schritt für Schritt
Vom Antrag zum eingebauten Gerät
- Anbieter auswählenWählen Sie einen Anbieter, der Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist. Die Pflegekasse sagt Ihnen, ob das zutrifft. Vergleichen Sie mehrere Angebote.
- Beraten lassenDer Anbieter muss Sie vor der ersten Nutzung beraten und die Beratung dokumentieren. Auf Wunsch kommt er zu Ihnen nach Hause, auch mit Angehörigen.
- Antrag und KostenvoranschlagDer Antrag geht an die Pflegekasse und ist formlos möglich. Der Anbieter erstellt den Kostenvoranschlag, den die Kasse als Leistungsantrag behandelt. Wer für einen anderen den Antrag stellt, sollte eine Vorsorgevollmacht oder Vollmacht haben.
- Entscheidung abwartenDie Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von 5 Wochen. Meldet sie sich nicht rechtzeitig mit Begründung, gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Installation und EinweisungNach dem Auftrag soll das Gerät innerhalb einer Woche betriebsbereit sein. Sie werden eingewiesen, legen Kontaktpersonen und Ablaufplan fest und machen einen Testruf.
- Regelmäßig testenDer Anbieter löst wöchentlich einen Testruf aus. Halten Sie Kontaktpersonen und Schlüsselübergabe aktuell.
Hausnotruf Kosten: Basistarif und Zusatzleistungen
Die Anbieter verlangen für den Basistarif meist 27 bis 40 Euro im Monat, je nach Leistung. Die Pflegekasse trägt die Basisleistung bis 27 Euro. Zusatzleistungen können nach der Verbraucherzentrale rund 30 bis 50 Euro im Monat zusätzlich kosten, die FAQ der Verbraucherzentrale nennt weitere 30 bis 80 Euro. Für mobile Notrufsysteme und die Schlüsselhinterlegung nennt keine geprüfte Quelle einen Preis. Lassen Sie sich diese Preise schriftlich nennen.
- Basisleistung, von der Pflegekasse getragen
- 0 €
- Zusatzleistungen, untere Grenze30 € × 12
- 360 €
- Zusatzleistungen, obere Grenze50 € × 12
- 600 €
- Eigenanteil im Jahr
- 360 bis 600 €
Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Basistarif selbst: bei 27 bis 40 Euro im Monat wären das 324 bis 480 Euro im Jahr. Wählen Sie nur Zusatzleistungen, die Sie wirklich brauchen, rät die Verbraucherzentrale.
Steuer: Hausnotruf absetzen?
Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall nur den Kontakt zu einer 24-Stunden-Zentrale herstellt, hat der Bundesfinanzhof die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG abgelehnt (Urteil vom 15. Februar 2023, VI R 7/21). Begründung: Die Rufbereitschaft, die Annahme der Notrufe und die Benachrichtigung Dritter finden außerhalb der Wohnung statt. Anders lag der Fall einer Seniorenresidenz, in der der Notruf direkt an eine Pflegekraft ging, die Soforthilfe im Haushalt leistete (VI R 18/14).
Für Sie bedeutet das: Der übliche Hausnotruf ist meist nicht absetzbar. Bei Servicebereitschaft mit Hilfe vor Ort oder im betreuten Wohnen kann es anders sein, das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Voraussetzung wäre in jedem Fall eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Was die Pflegekasse zahlt, haben Sie nicht selbst getragen.
Anbieter auswählen: Checkliste ohne Empfehlung
Wir nennen keine Anbieter. Diese Kriterien helfen beim Vergleich:
- Vertragspartner der Pflegekasse: Fragen Sie Ihre Kasse, nicht nur den Anbieter.
- Mehrkostenfreie Basisversorgung: Gerät, Funksender, Einweisung und Anschluss dürfen nichts extra kosten.
- Technik: Passt der Anschluss (Festnetz, Internet, Mobilfunk)? Läuft das System bei Stromausfall mit Akku, nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden? Eine SIM-Karte hilft bei Internetausfall.
- Reichweite des Funksenders: Meist bis 50 Meter. Prüfen Sie das für Garten, Keller oder ein großes Haus.
- Notrufzentrale: Rund um die Uhr besetzt, geschultes Personal, regionale Präsenz für schnelle Hilfe.
- Beratung: Kostenlos, unverbindlich, mit klarer Erklärung aller Funktionen und Kosten.
- Datenschutz: Gesundheitsdaten, Adresse und Zugang müssen DSGVO-konform gespeichert werden.
- Zusatzleistungen: Nur buchen, was Sie brauchen, und die Preise schriftlich festhalten.
- Gerät bleibt Eigentum des Anbieters: Es ist zurückzugeben, wenn die Versorgung endet.
Häufige Fehler und Sonderfälle
- Gerät auf eigene Faust gekauft: Ohne Genehmigung bekommen Sie die Kosten meist nicht erstattet.
- Notrufknopf nicht getragen: Der Knopf auf dem Nachttisch hilft nach einem Sturz im Bad nicht.
- Stromausfall und Router nicht bedacht: Fällt der Router aus, kann die Verbindung abbrechen. Ändern Sie nichts am Router ohne Absprache mit dem Notrufdienst.
- Kontaktpersonen veraltet: Telefonnummern und Schlüsselübergabe müssen stimmen.
- Entlastungsbetrag als Zahlquelle: § 45b SGB XI nennt Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Angebote. Ein Hausnotruf steht dort nicht, klären Sie Ausnahmen mit der Kasse.
Umzug ins Pflegeheim, Tod oder Verzicht: Dann endet die Vergütung mit dem Rückholauftrag der Pflegekasse, und der Anbieter holt das Gerät ab. Betreutes Wohnen: Die Vergütung ist in gleicher Höhe möglich, wenn die Bedingungen des Vertrags eingehalten sind, mehr unter betreutes Wohnen. Lehnt die Kasse ab: Prüfen Sie den Bescheid und legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG).
Hausnotruf 2027: Was der Gesetzentwurf ändert
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 ist nicht beschlossen. Nach dem Entwurf soll § 40 SGB XI nur bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln geändert werden. Technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf sind dort nach unserer Auslegung nicht betroffen. Die Vergütung von 27 Euro steht nicht im Gesetz, sondern im Vertrag mit den Anbietern.
Hausnotruf heute und nach dem Entwurf
Mehr zu den Hilfsmitteln steht unter Pflegehilfsmittel. Wer zusätzlich Umbauten plant, findet Zuschüsse unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Häufige Fragen
Was ist ein Hausnotruf?
Ein System aus Basisstation, Funksender mit Notrufknopf und einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Per Knopfdruck holen Sie in einer Notlage Hilfe, auch wenn Sie das Telefon nicht erreichen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?
Die Pflegekasse vergütet die Basisleistung seit dem 1. April 2026 mit 27 Euro netto im Monat direkt an den Anbieter. Davor waren es nach dem Gesundheitsportal des Bundes bis zu 25,50 Euro. Zusatzleistungen zahlen Sie selbst.
Gibt es den Hausnotruf schon bei Pflegegrad 1, und was kostet er bei Pflegegrad 2?
Ja, ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Die Vergütung der Basisleistung ist in allen Pflegegraden gleich, also auch bei Pflegegrad 2 bei 27 Euro im Monat.
Muss ich allein leben, um einen Hausnotruf zu bekommen?
Nein, aber Sie müssen fast den ganzen Tag allein sein. Leben andere im Haushalt, müssen sie oft und länger abwesend sein oder im Notfall selbst keine Hilfe holen können.
Brauche ich einen Pflegegrad, und wer prüft die Voraussetzungen?
Ja, ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Die Voraussetzungen kann der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson prüfen. Ohne Anspruch zahlen Sie selbst, eventuell hilft das Sozialamt.
Wie beantrage ich den Hausnotruf, und wie lange dauert es?
Formlos bei der Pflegekasse, meist mit Kostenvoranschlag des Anbieters. Die Kasse entscheidet in der Regel in 3 Wochen, mit Medizinischem Dienst in 5 Wochen. Nach dem Auftrag soll das Gerät innerhalb einer Woche laufen.
Kann ich den Hausnotruf für meine Eltern beantragen?
Ja, Angehörige können unterstützen. Wer für andere den Antrag stellt, sollte eine Vollmacht haben. Als Kontaktperson können Sie bei der Einrichtung hinterlegt werden.
Was kosten Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzerkennung oder mobiler Notruf?
Nach der Verbraucherzentrale oft 30 bis 50 Euro im Monat zusätzlich, laut FAQ auch 30 bis 80 Euro. Einzelpreise für Schlüsselhinterlegung oder mobilen Notruf nennt keine geprüfte Quelle. Lassen Sie sich Preise schriftlich geben.
Gibt es eine Zuzahlung?
Die Basisversorgung ist nach dem GKV-Spitzenverband mehrkostenfrei. Der Vertrag regelt keine Zuzahlung, nur Mehrkosten für Mehrleistungen, die Sie selbst tragen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.
Kann ich den Hausnotruf von der Steuer absetzen?
Meist nicht. Der Bundesfinanzhof hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für ein System abgelehnt, das nur den Kontakt zu einer Zentrale herstellt (VI R 7/21). Bei Soforthilfe vor Ort kann es anders sein.
Eignet sich ein Hausnotruf bei Demenz?
Eingeschränkt. Menschen mit Demenz lösen den Knopf nicht immer gezielt aus. Zusatzleistungen wie Sturzerkennung und Ortung können helfen. Besprechen Sie das mit der Pflegeberatung.
Was passiert bei Umzug ins Pflegeheim oder bei Tod?
Die Vergütung endet mit dem Rückholauftrag der Pflegekasse. Der Anbieter holt das Gerät ab, es bleibt sein Eigentum. Zu viel gezahlte Beträge dürfen zurückgefordert werden.
Zahlt die Pflegekasse einen Notfallknopf ohne Zentrale oder eine Notruf-App?
Der Hausnotruf nach dem Pflegehilfsmittelverzeichnis ist immer mit einer Zentrale verbunden. Ein Notfallknopf ohne Zentrale oder eine App ohne Zentrale fällt nach unserer Auslegung nicht darunter. Fragen Sie vor dem Kauf Ihre Kasse.
Ändert sich 2027 etwas am Hausnotruf?
Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026 soll der Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel unverändert bleiben. Der Entwurf ist nicht beschlossen. Die Vergütung von 27 Euro regelt ein Vertrag, nicht das Gesetz.