Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung. Sie bekommen es, wenn Sie Ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, zum Beispiel mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn. Wie Sie das Geld verwenden, entscheiden Sie selbst. Viele geben es als Anerkennung an die Menschen weiter, die sie pflegen.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Wer die Pflege selbst sicherstellt, muss außerdem regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung abrufen. Er soll helfen, die Pflege zu Hause gut und sicher zu gestalten.
Pflegegeld oder Pflegedienst?
Kommt ein zugelassener Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistung direkt an den Dienst. Beides lässt sich kombinieren: Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld. Das heißt Kombinationsleistung.
Was soll sich ab 2027 ändern?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 bleibt das Pflegegeld erhalten. Sein Umfang heißt im Gesetz dann Entlastungsbudget. Die Beträge sollen steigen: auf 380 Euro in Pflegegrad 2, 630 Euro in Pflegegrad 3, 890 Euro in Pflegegrad 4 und 1.080 Euro in Pflegegrad 5.
Gleichzeitig soll das Pflegegeld mehr abdecken. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, heute eine eigene Leistung von bis zu 42 Euro im Monat, sollen Teil des Pflegegeldes werden. Auch Ersatzpflege, für die es heute die Verhinderungspflege gibt, soll künftig aus dem Pflegegeld oder dem Sachleistungsbudget bezahlt werden.
Pflegegeld heute und nach dem Gesetzentwurf
- Antrag bei der Pflegekasse Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Ab diesem Tag zählen die Leistungen.
- Begutachtung zu Hause Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie und bewertet die sechs Module.
- Gutachten und Punkte Aus den Modulen entstehen die Gesamtpunkte. Sie entscheiden über den Pflegegrad.
- Bescheid Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit. Das Gutachten können Sie anfordern.
- Widerspruch Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen.
So beantragen Sie Pflegegeld
- Antrag bei der Pflegekasse stellenDie Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht, das Datum zählt als Antragsdatum.
- Begutachtung abwartenDer Medizinische Dienst oder ein anderer Gutachter besucht Sie und ermittelt die Gesamtpunkte für den Pflegegrad.
- Bescheid prüfenAb Pflegegrad 2 zahlt die Kasse Pflegegeld. Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben und ihre Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel mit Angehörigen.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Im Monat 347 Euro in Pflegegrad 2, 599 Euro in Pflegegrad 3, 800 Euro in Pflegegrad 4 und 990 Euro in Pflegegrad 5.
Steigt das Pflegegeld 2027?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ja, auf 380 bis 1.080 Euro im Monat. Beschlossen ist das noch nicht.
Gibt es in Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2.