Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 0 und Pflegegrad 6 gibt es nicht. Je höher der Grad, desto stärker ist die Selbständigkeit eingeschränkt.
- Den Grad bestimmen Gesamtpunkte von 0 bis 100. Sie entstehen aus sechs Modulen. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten.
- Heute gelten diese Schwellen: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 bis 990 Euro im Monat. Pflegegrad 1 hat andere Leistungen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
- Die Pflegestufen I bis III wurden zum 1. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Wer damals eine Stufe hatte, wurde ohne neuen Antrag übergeleitet.
- Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 für neue Anträge höhere Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 gelten. Ein bestehender Pflegegrad bleibt nach dem Entwurf erhalten.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Nach § 14 SGB XI ist pflegebedürftig, wer wegen körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen oder gesundheitlicher Belastungen dauerhaft Hilfe durch andere braucht. „Dauerhaft“ heißt: voraussichtlich mindestens sechs Monate. Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie bekommen.
Gemessen wird nicht die Diagnose und nicht die Pflegezeit in Minuten, sondern was jemand noch selbst kann: sich waschen, Treppen steigen, Entscheidungen treffen, Medikamente einnehmen. Den Hilfebedarf, den die Begutachtung dabei feststellt, nennt man im Alltag auch Pflegebedarf.
Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung (§ 18 SGB XI). Bei privat Versicherten übernimmt das ihr Versicherungsunternehmen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegegrade, Punkte und Pflegegeld (geltendes Recht)
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung laut Gesetz | Pflegegeld im Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | gering | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erheblich | 347 € |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwer | 599 € |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerste | 800 € |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 990 € |
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen
Betroffene brauchen punktuell Hilfe, etwa beim Duschen oder im Haushalt. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es nicht. Es gibt aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Mehr auf der Seite Pflegegrad 1.
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (347 Euro) oder Pflegesachleistung (bis 796 Euro), außerdem Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Mehr auf der Seite Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen
Das Gesetz spricht von schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Das Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Sachleistung bis 1.497 Euro. Mehr auf der Seite Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen
Das Gesetz spricht von schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Das Pflegegeld beträgt 800 Euro, die Sachleistung bis 1.859 Euro. Mehr auf der Seite Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
Der höchste Grad: Pflegegeld 990 Euro, Sachleistung bis 2.299 Euro. Er kann auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt (§ 15 Abs. 4). Mehr auf der Seite Pflegegrad 5.
Wie der Pflegegrad entsteht: sechs Module und Punkte
Bei der Begutachtung bewertet der Gutachter sechs Lebensbereiche, die Module. Er vergibt Einzelpunkte, addiert sie je Modul und ordnet sie einem von fünf Schweregraden zu: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung. Jeder Schweregrad ergibt gewichtete Punkte. Alle gewichteten Punkte zusammen sind die Gesamtpunkte, höchstens 100.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
| Modul | Gewichtung | Was bewertet wird | Höchste gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | Aufstehen, Sitzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % zusammen mit Modul 3 | Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Gespräche | 15 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | siehe Modul 2 | Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr von Pflege | zählt nur, wenn höher als Modul 2 |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Inkontinenz | 40 |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % | Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche, Diät | 20 |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigen, Kontakte | 15 |
Weil die Selbstversorgung 40 Prozent ausmacht, entscheiden Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang oft über den Grad. Menschen mit Demenz werden vor allem in den Modulen 2 und 3 erfasst (siehe Pflegegrad bei Demenz). Das Verfahren heißt Begutachtungsinstrument. Wie sich Punkte zusammensetzen, erklärt die Seite Gesamtpunkte. Eine erste Orientierung gibt der Pflegegradrechner.
Punkte je Modul nach geltendem Recht
Einzelpunkte je Schweregrad (in Klammern: gewichtete Punkte)
| Modul | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste |
|---|---|---|---|---|---|
| Modul 1 | 0 bis 1 (0) | 2 bis 3 (2,5) | 4 bis 5 (5) | 6 bis 9 (7,5) | 10 bis 15 (10) |
| Modul 2 | 0 bis 1 (0) | 2 bis 5 (3,75) | 6 bis 10 (7,5) | 11 bis 16 (11,25) | 17 bis 33 (15) |
| Modul 3 | 0 (0) | 1 bis 2 (3,75) | 3 bis 4 (7,5) | 5 bis 6 (11,25) | 7 bis 65 (15) |
| Modul 4 | 0 bis 2 (0) | 3 bis 7 (10) | 8 bis 18 (20) | 19 bis 36 (30) | 37 bis 54 (40) |
| Modul 5 | 0 (0) | 1 (5) | 2 bis 3 (10) | 4 bis 5 (15) | 6 bis 15 (20) |
| Modul 6 | 0 (0) | 1 bis 3 (3,75) | 4 bis 6 (7,5) | 7 bis 11 (11,25) | 12 bis 18 (15) |
- Modul 1 Mobilität6 Einzelpunkte = schwere Beeinträchtigung
- 7,5 Punkte
- Modul 2 Kognition8 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
- 7,5 Punkte
- Modul 3 Verhalten0 Einzelpunkte = keine; zählt der höhere Wert aus Modul 2 und 3
- 7,5 Punkte
- Modul 4 Selbstversorgung9 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
- 20 Punkte
- Modul 5 Krankheit und Therapie3 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
- 10 Punkte
- Modul 6 Alltagsleben4 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
- 7,5 Punkte
- Gesamtpunkte7,5 + 7,5 + 20 + 10 + 7,5
- 52,5 Punkte
52,5 Punkte liegen zwischen 47,5 und 70 und ergeben Pflegegrad 3. Nach den Punktebereichen des Gesetzentwurfs kämen dieselben Einzelpunkte nur auf 40 Punkte (Modul 1: 5, Modul 4: 10) und damit auf Pflegegrad 2. Das würde nur für neue Anträge gelten.
Punkte-Tabelle: heute und nach dem Gesetzentwurf
Nach dem Entwurf sollen für Anträge ab dem 1. Januar 2027 höhere Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 und teils engere Punktebereiche gelten. Die Gewichtung der Module und die Schwellen für Pflegegrad 4 und 5 bleiben. Mehr unter Neue Schwellenwerte.
Schwellenwerte: Gesamtpunkte je Pflegegrad
Punktebereiche: Einzelpunkte je Schweregrad (nur geänderte Werte)
Leistungen aller Pflegegrade im Überblick
Leistungen der Pflegeversicherung 2026
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | kein Anspruch | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung | kein Anspruch | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege | kein Anspruch | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsam je Jahr | kein Anspruch | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Vollstationäre Pflege (Pauschale der Kasse) | 131 € Zuschuss | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Zuschuss Wohnumfeld, je Maßnahme bis | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| Zuschlag ambulante Wohngruppe | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
Beim Pflegegeld organisieren Sie die Pflege selbst, meist mit Angehörigen. Die Pflegesachleistung zahlt die Kasse direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Die Tagespflege kommt zusätzlich und wird nicht angerechnet (§ 41 Abs. 3). Zum Entlastungsbetrag gibt es eine eigene Seite.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen: in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, in Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls halbjährlich als Pflicht, auf Wunsch vierteljährlich (§ 37 Abs. 3). Ohne Beratungseinsatz wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen (§ 37 Abs. 6).
- Höchstbetrag SachleistungPflegegrad 3
- 1.497,00 €
- Genutzt748,50 € von 1.497 €
- 50 %
- Pflegegeld bei voller NutzungPflegegrad 3
- 599,00 €
- Anteiliges Pflegegeld599 € × (100 % − 50 %)
- 299,50 €
Zusätzlich zu den 748,50 Euro für den Pflegedienst erhält die Familie 299,50 Euro Pflegegeld. Das Verhältnis gilt für sechs Monate (§ 38 SGB XI).
Leistungen zu Hause: Monatsbeträge heute und nach dem Entwurf
Die neuen Budgets erklären die Seiten Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget. Was Sie für Ihren Pflegegrad bekommen, rechnet der Leistungsrechner aus.
Pflegestufen und Pflegegrade: der Unterschied
Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Sie richteten sich nach dem täglichen Zeitaufwand für Grundpflege und Hauswirtschaft. Zum 1. Januar 2017 wurden sie durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern die Selbständigkeit. Dadurch werden auch kognitive und psychische Einschränkungen, etwa bei Demenz, in den Punkten berücksichtigt.
Frühere Pflegestufen und ihre Überleitung in Pflegegrade
| Frühere Einstufung | Mindest-Zeitaufwand pro Tag | Pflegegrad ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe 0 (umgangssprachlich) | Zeit der Stufe I nicht erreicht | nicht anwendbar | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe I | 90 Minuten, davon Grundpflege über 45 Minuten | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe II | 3 Stunden, davon Grundpflege mindestens 2 Stunden | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe III | 5 Stunden, davon Grundpflege mindestens 4 Stunden | Pflegegrad 4, bei Härtefall Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 |
Die Überleitung erfolgte ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung (§ 140 Abs. 2). Der übergeleitete Grad blieb auch bei einer späteren Begutachtung erhalten, außer es ergab sich ein höherer Grad oder keine Pflegebedürftigkeit mehr (§ 140 Abs. 3).
Wer heute nach „Pflegestufe 2“ oder „Pflegestufe 5“ sucht: Pflegestufen gibt es nicht mehr. Eine Pflegestufe 5 gab es nie, die höchste war Stufe III. Die heutige Entsprechung für einen sehr hohen Bedarf ist Pflegegrad 5. Beachten Sie: Pflegestufe II ist nicht gleich Pflegegrad 2, sie wurde Pflegegrad 3 oder 4.
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
So kommen Sie zu einem Pflegegrad
- Antrag bei der Pflegekasse stellenLeistungen gibt es ab Antragstellung, bei späterem Antrag ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 SGB XI). Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt in der Regel. Voraussetzung: In den letzten zehn Jahren waren Sie mindestens zwei Jahre versichert oder familienversichert.
- Pflegetagebuch führenNotieren Sie vor dem Termin, wobei Hilfe nötig ist und wie oft. Das hilft bei der Begutachtung. Mehr beim Pflegetagebuch.
- Begutachtung zu HauseDer Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter besucht Sie in Ihrem Wohnbereich (§ 18a Abs. 2). Sinnvoll ist, dass eine Person dabei ist, die Ihren Alltag kennt. Ist nach 20 Arbeitstagen noch nichts geschehen, muss die Kasse mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen (§ 18 Abs. 3).
- Bescheid abwartenDie Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c Abs. 1). Hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche (§ 18c Abs. 5). Das Gutachten bekommen Sie mit, wenn Sie nicht widersprechen. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen (§ 18a Abs. 5).
- Bescheid prüfenStimmen Pflegegrad und Gutachten? Wenn nicht, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Ausführlich beschreiben es Pflegegrad beantragen und Begutachtung durch den MD. Wie Sie das Gutachten lesen, steht unter Pflegegutachten verstehen. Ob ein Antrag noch 2026 sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lage ab, die Seite Pflegegrad noch 2026 beantragen nennt die Fakten. Im Einzelfall hilft eine Pflegeberatung.
Widerspruch, Höherstufung und Befristung
Widerspruch gegen den Bescheid
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beilag. Sie können es auch später verlangen (§ 18c Abs. 2). So legen Sie Widerspruch ein: Widerspruch einlegen.
Höherstufung
Verschlechtert sich der Zustand, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Medizinische Dienst begutachtet dann neu. Was dabei zählt, beschreibt Höherstufung beantragen. Nach dem Entwurf sollen Antragsteller vor der Begutachtung zu den Erfolgsaussichten beraten werden und den Antrag zurücknehmen können. Ob das auch für Höherstufungsanträge gilt, soll der Medizinische Dienst Bund festlegen.
Befristung und Wiederholungsbegutachtung
Die Kasse kann einen Pflegegrad befristen, wenn der Medizinische Dienst eine Verbesserung erwartet, insgesamt höchstens drei Jahre (§ 33 Abs. 1). Nach dem Entwurf soll dafür eine „argumentativ zu begründende, nicht unwesentliche Wahrscheinlichkeit“ einer Verbesserung genügen.
Bleibt mein Pflegegrad? Bestandsschutz nach dem Entwurf
Wer vor 2027 einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem Entwurf behalten. Nach § 142b Abs. 2 SGB XI-E bleibt die Zuordnung nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden Recht bis zu einer Neubegutachtung bestehen. Auch dann darf der Grad nicht „allein aufgrund der Anpassung der Schwellenwerte“ und der neuen Punktebereiche sinken.
Welches Recht für Ihren Antrag gilt, bestimmt der Tag der Antragstellung. Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2026 werden nach den heutigen Schwellen beurteilt, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Bei einer Wiederholungsbegutachtung zählt der Tag der Begutachtung (§ 142b Abs. 1).
Mehr dazu auf der Seite Bestandsschutz beim Pflegegrad. Zu Pflegegrad 1 beschreibt Pflegegrad 1 ab 2027 die geplanten Änderungen.
Sonderfälle
Besondere Bedarfskonstellation
Pflegebedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf können dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn sie unter 90 Punkten liegen (§ 15 Abs. 4). Die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund kennen dafür nur die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Näheres steht bei Pflegegrad 5.
Kinder
Bei Kindern wird die Selbständigkeit mit altersgerecht entwickelten Kindern verglichen (§ 15 Abs. 6). Für Kinder bis 18 Monate gilt eine eigene Einstufung (Tabelle oben).
Umzug und Kassenwechsel
Der Pflegegrad ist an die Person gebunden, nicht an den Wohnort. Melden Sie Umzug oder Kassenwechsel Ihrer Pflegekasse. Landesregeln, etwa zur Anerkennung von Alltagshilfen, können sich unterscheiden.
Häufige Fehler
- Zu spät beantragen: Wer erst in einem späteren Monat beantragt, bekommt Leistungen erst ab dem Antragsmonat (§ 33).
- Sich beim Termin zusammenreißen: Der Gutachter bewertet den typischen Alltag. Schildern Sie auch die schlechten Tage.
- Ohne Unterlagen kommen: Pflegetagebuch, Arztberichte und Medikamentenplan erleichtern die Begutachtung.
- Die Widerspruchsfrist verpassen: Sie beträgt einen Monat.
- Den Beratungseinsatz vergessen: Das Pflegegeld wird sonst gekürzt (§ 37 Abs. 6).
- Leistungen liegen lassen: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung verfallen nicht von selbst, müssen aber genutzt werden.
Häufige Fragen
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 bedeutet geringe, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 SGB XI).
Gibt es einen Pflegegrad 0 oder 6?
Nein. Das Gesetz kennt nur Pflegegrad 1 bis 5. Unter 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor, dann gibt es auch die Leistungen aus der Tabelle oben nicht. Mit „Pflegegrad 0“ ist meist ein abgelehnter Antrag gemeint.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Heute gilt: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Gesamtpunkten. Nach dem Gesetzentwurf sollen für neue Anträge ab 2027 15, 30 und 50 Punkte für Pflegegrad 1, 2 und 3 gelten.
Gibt es noch Pflegestufen und wie viele gab es?
Nein. Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen (I bis III), die sich nach dem Zeitaufwand richteten. Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade, die sich nach der Selbständigkeit in sechs Modulen richten. Die Pflegestufen wurden automatisch übergeleitet.
Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad?
Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wurde Pflegestufe I zu Pflegegrad 2, Stufe II zu Pflegegrad 3 und Stufe III zu Pflegegrad 4, bei Härtefall zu Pflegegrad 5. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz kam jeweils ein Grad mehr heraus (§ 140 SGB XI).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5. Das Pflegegeld steigt von 347 auf 599 Euro im Monat, die Sachleistung von 796 auf 1.497 Euro.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen. Nach dem Entwurf soll die Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 ausgesetzt sein, außer bei besonders dringlichem Bedarf.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und fordern Sie das Gutachten an. Bei einer Verschlechterung können Sie eine Höherstufung beantragen.
Bekomme ich in Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro, Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
Verliere ich durch die Pflegereform meinen Pflegegrad?
Nach dem Gesetzentwurf nicht allein wegen der neuen Schwellen und Punktebereiche. Ein Verlust, der auch nach altem Recht eingetreten wäre, etwa weil sich Ihre Selbständigkeit verbessert hat, bleibt möglich. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht.
Zählt für meinen Antrag das alte oder das neue Recht?
Nach dem Entwurf entscheidet der Tag der Antragstellung. Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 würde nach den heutigen Schwellen beurteilt. Ob ein Antrag für Sie sinnvoll ist, klären Sie am besten in einer Pflegeberatung.
Gilt ein Pflegegrad für immer?
Nicht unbedingt. Die Kasse kann ihn befristen, höchstens auf insgesamt drei Jahre, wenn eine Verbesserung zu erwarten ist. Auch bei einer Wiederholungsbegutachtung kann der Grad sinken oder steigen.
Wie viel Geld gibt es für welchen Pflegegrad?
Pflegegeld im Monat: 347 Euro in Pflegegrad 2, 599 Euro in Pflegegrad 3, 800 Euro in Pflegegrad 4 und 990 Euro in Pflegegrad 5. Dazu kommen je nach Situation Sachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen, siehe die Tabelle oben.