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LexikonPflegegrad & Begutachtung

Pflegegrade 1 bis 5: Übersicht, Punkte und Leistungen 2026

Was ein Pflegegrad ist, wie der Medizinische Dienst die Punkte vergibt, was jeder Grad bringt und was der Gesetzentwurf zur Pflegereform 2027 ändern soll.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Es gibt fünf Pflegegrade. Der Medizinische Dienst vergibt sie nach Punkten aus sechs Modulen: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 von 100 Punkten. Die Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 für neue Anträge höhere Schwellen gelten.

5 Pflegegrade
von geringen bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
6 Module
bilden die Gesamtpunkte, die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten
12,5 bis 100
Gesamtpunkte, in denen Pflegegrad 1 bis 5 vergeben werden
25 Arbeitstage
so lange darf die Pflegekasse höchstens bis zum Bescheid brauchen

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 0 und Pflegegrad 6 gibt es nicht. Je höher der Grad, desto stärker ist die Selbständigkeit eingeschränkt.
  • Den Grad bestimmen Gesamtpunkte von 0 bis 100. Sie entstehen aus sechs Modulen. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten.
  • Heute gelten diese Schwellen: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 bis 990 Euro im Monat. Pflegegrad 1 hat andere Leistungen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
  • Die Pflegestufen I bis III wurden zum 1. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Wer damals eine Stufe hatte, wurde ohne neuen Antrag übergeleitet.
  • Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 für neue Anträge höhere Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 gelten. Ein bestehender Pflegegrad bleibt nach dem Entwurf erhalten.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Nach § 14 SGB XI ist pflegebedürftig, wer wegen körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen oder gesundheitlicher Belastungen dauerhaft Hilfe durch andere braucht. „Dauerhaft“ heißt: voraussichtlich mindestens sechs Monate. Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie bekommen.

Gemessen wird nicht die Diagnose und nicht die Pflegezeit in Minuten, sondern was jemand noch selbst kann: sich waschen, Treppen steigen, Entscheidungen treffen, Medikamente einnehmen. Den Hilfebedarf, den die Begutachtung dabei feststellt, nennt man im Alltag auch Pflegebedarf.

Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung (§ 18 SGB XI). Bei privat Versicherten übernimmt das ihr Versicherungsunternehmen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrade, Punkte und Pflegegeld (geltendes Recht)

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung laut GesetzPflegegeld im Monat
Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27geringkein Anspruch
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5erheblich347 €
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70schwer599 €
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90schwerste800 €
Pflegegrad 5ab 90 bis 100schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung990 €

Stand: SGB XI am 29. Oktober 2026 (§ 15 Abs. 3, § 37 Abs. 1).

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen

Betroffene brauchen punktuell Hilfe, etwa beim Duschen oder im Haushalt. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es nicht. Es gibt aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Mehr auf der Seite Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (347 Euro) oder Pflegesachleistung (bis 796 Euro), außerdem Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Mehr auf der Seite Pflegegrad 2.

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen

Das Gesetz spricht von schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Das Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Sachleistung bis 1.497 Euro. Mehr auf der Seite Pflegegrad 3.

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen

Das Gesetz spricht von schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Das Pflegegeld beträgt 800 Euro, die Sachleistung bis 1.859 Euro. Mehr auf der Seite Pflegegrad 4.

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Der höchste Grad: Pflegegeld 990 Euro, Sachleistung bis 2.299 Euro. Er kann auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt (§ 15 Abs. 4). Mehr auf der Seite Pflegegrad 5.

Wie der Pflegegrad entsteht: sechs Module und Punkte

Bei der Begutachtung bewertet der Gutachter sechs Lebensbereiche, die Module. Er vergibt Einzelpunkte, addiert sie je Modul und ordnet sie einem von fünf Schweregraden zu: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung. Jeder Schweregrad ergibt gewichtete Punkte. Alle gewichteten Punkte zusammen sind die Gesamtpunkte, höchstens 100.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

ModulGewichtungWas bewertet wirdHöchste gewichtete Punkte
1 Mobilität10 %Aufstehen, Sitzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen10
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % zusammen mit Modul 3Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Gespräche15
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagensiehe Modul 2Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr von Pflegezählt nur, wenn höher als Modul 2
4 Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Inkontinenz40
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche, Diät20
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigen, Kontakte15

Quelle: § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI, Anlage 2. Von Modul 2 und 3 zählt nur das Modul mit den höheren Punkten. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden erhoben, fließen aber nicht in die Punkte ein (§ 18a Abs. 3).

Weil die Selbstversorgung 40 Prozent ausmacht, entscheiden Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang oft über den Grad. Menschen mit Demenz werden vor allem in den Modulen 2 und 3 erfasst (siehe Pflegegrad bei Demenz). Das Verfahren heißt Begutachtungsinstrument. Wie sich Punkte zusammensetzen, erklärt die Seite Gesamtpunkte. Eine erste Orientierung gibt der Pflegegradrechner.

Punkte je Modul nach geltendem Recht

Einzelpunkte je Schweregrad (in Klammern: gewichtete Punkte)

Modulkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
Modul 10 bis 1 (0)2 bis 3 (2,5)4 bis 5 (5)6 bis 9 (7,5)10 bis 15 (10)
Modul 20 bis 1 (0)2 bis 5 (3,75)6 bis 10 (7,5)11 bis 16 (11,25)17 bis 33 (15)
Modul 30 (0)1 bis 2 (3,75)3 bis 4 (7,5)5 bis 6 (11,25)7 bis 65 (15)
Modul 40 bis 2 (0)3 bis 7 (10)8 bis 18 (20)19 bis 36 (30)37 bis 54 (40)
Modul 50 (0)1 (5)2 bis 3 (10)4 bis 5 (15)6 bis 15 (20)
Modul 60 (0)1 bis 3 (3,75)4 bis 6 (7,5)7 bis 11 (11,25)12 bis 18 (15)

Quelle: Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Für Modul 2 und 3 gilt gemeinsam der höhere der beiden gewichteten Werte.

RechenbeispielBeispiel: So werden Gesamtpunkte berechnetAngenommene Einzelpunkte einer Person nach der Begutachtung. Die Werte sind erfunden und zeigen nur den Rechenweg.
Modul 1 Mobilität6 Einzelpunkte = schwere Beeinträchtigung
7,5 Punkte
Modul 2 Kognition8 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
7,5 Punkte
Modul 3 Verhalten0 Einzelpunkte = keine; zählt der höhere Wert aus Modul 2 und 3
7,5 Punkte
Modul 4 Selbstversorgung9 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
20 Punkte
Modul 5 Krankheit und Therapie3 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
10 Punkte
Modul 6 Alltagsleben4 Einzelpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
7,5 Punkte
Gesamtpunkte7,5 + 7,5 + 20 + 10 + 7,5
52,5 Punkte

52,5 Punkte liegen zwischen 47,5 und 70 und ergeben Pflegegrad 3. Nach den Punktebereichen des Gesetzentwurfs kämen dieselben Einzelpunkte nur auf 40 Punkte (Modul 1: 5, Modul 4: 10) und damit auf Pflegegrad 2. Das würde nur für neue Anträge gelten.

Rechnung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI (heute) und Anlage 2 nach Art. 1 Nr. 89 des Entwurfs (BR-Drs. 587/26 neu).

Punkte-Tabelle: heute und nach dem Gesetzentwurf

Nach dem Entwurf sollen für Anträge ab dem 1. Januar 2027 höhere Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 und teils engere Punktebereiche gelten. Die Gewichtung der Module und die Schwellen für Pflegegrad 4 und 5 bleiben. Mehr unter Neue Schwellenwerte.

Schwellenwerte: Gesamtpunkte je Pflegegrad

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegrad 112,5 bis unter 2715 bis unter 30strenger
Pflegegrad 227 bis unter 47,530 bis unter 50strenger
Pflegegrad 347,5 bis unter 7050 bis unter 70strenger
Pflegegrad 470 bis unter 9070 bis unter 90
Pflegegrad 590 bis 10090 bis 100
Kinder bis 18 Monateeigene Einstufung nach § 15 Abs. 7Grad 2 ab 12,5, Grad 3 ab 27, Grad 4 ab 47,5, Grad 5 ab 70Grad 2 ab 15, Grad 3 ab 30, Grad 4 ab 50, Grad 5 ab 70strenger
Dauer der Pflegebedürftigkeit§ 14 Abs. 1 SGB XI-Evoraussichtlich mindestens sechs Monatemit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens sechs Monatestrenger

Gesamtpunkte von 0 bis 100. Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Punktebereiche: Einzelpunkte je Schweregrad (nur geänderte Werte)

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Modul 1, erhebliche4 bis 54 bis 6geändert
Modul 1, schwere6 bis 97 bis 9strenger
Modul 4, geringe3 bis 74 bis 9geändert
Modul 4, erhebliche8 bis 1810 bis 24strenger
Modul 4, schwere19 bis 3625 bis 39strenger
Modul 4, schwerste37 bis 5440 bis 54strenger
Modul 6, geringe1 bis 32 bis 3strenger
Module 2, 3 und 5wie bisherunverändert

Die gewichteten Punkte je Schweregrad bleiben gleich. Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Leistungen aller Pflegegrade im Überblick

Leistungen der Pflegeversicherung 2026

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeldkein Anspruch347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungkein Anspruch796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflegekein Anspruch721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsam je Jahrkein Anspruch3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Vollstationäre Pflege (Pauschale der Kasse)131 € Zuschuss805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis42 €42 €42 €42 €42 €
Zuschuss Wohnumfeld, je Maßnahme bis4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
Zuschlag ambulante Wohngruppe224 €224 €224 €224 €224 €

Monatsbeträge, wenn nicht anders angegeben. Quellen: §§ 36, 37, 40, 41, 42a, 43, 45b, 45f SGB XI und BMG-Übersicht 2026. Stand: 29. Oktober 2026.

Beim Pflegegeld organisieren Sie die Pflege selbst, meist mit Angehörigen. Die Pflegesachleistung zahlt die Kasse direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Die Tagespflege kommt zusätzlich und wird nicht angerechnet (§ 41 Abs. 3). Zum Entlastungsbetrag gibt es eine eigene Seite.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen: in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, in Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls halbjährlich als Pflicht, auf Wunsch vierteljährlich (§ 37 Abs. 3). Ohne Beratungseinsatz wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen (§ 37 Abs. 6).

RechenbeispielBeispiel: Kombinationsleistung in Pflegegrad 3Ein Pflegedienst rechnet im Monat Leistungen im Wert von 748,50 Euro ab. Der Rest der Sachleistung soll als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Höchstbetrag SachleistungPflegegrad 3
1.497,00 €
Genutzt748,50 € von 1.497 €
50 %
Pflegegeld bei voller NutzungPflegegrad 3
599,00 €
Anteiliges Pflegegeld599 € × (100 % − 50 %)
299,50 €

Zusätzlich zu den 748,50 Euro für den Pflegedienst erhält die Familie 299,50 Euro Pflegegeld. Das Verhältnis gilt für sechs Monate (§ 38 SGB XI).

Rechnung nach § 38 Satz 1 und 2 SGB XI.

Leistungen zu Hause: Monatsbeträge heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegeld Pflegegrad 2künftig Entlastungsbudget347 €380 €mehr
Pflegegeld Pflegegrad 3599 €630 €mehr
Pflegegeld Pflegegrad 4800 €890 €mehr
Pflegegeld Pflegegrad 5990 €1.080 €mehr
Sachleistung Pflegegrad 2künftig Sachleistungsbudget796 €890 €mehr
Sachleistung Pflegegrad 31.497 €1.590 €mehr
Sachleistung Pflegegrad 41.859 €2.090 €mehr
Sachleistung Pflegegrad 52.299 €2.530 €mehr
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 bis 5künftig Sozialraumbudget, bis 300 € unter 25 Jahren, nur für anerkannte Angebote, kein Ansparen131 €bis 175 €geändert
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1131 €entfälltentfällt
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegekünftig Überbrückungsbudget, Verhinderungspflege nicht mehr eigene Leistung3.539 € je Jahr2.285 € je Jahrgeändert
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Pflegegrad 2 bis 5bis 42 € extraim Entlastungsbudget enthaltengeändert

Monatsbeträge, wenn nicht anders angegeben. Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Die neuen Budgets erklären die Seiten Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget. Was Sie für Ihren Pflegegrad bekommen, rechnet der Leistungsrechner aus.

Pflegestufen und Pflegegrade: der Unterschied

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Sie richteten sich nach dem täglichen Zeitaufwand für Grundpflege und Hauswirtschaft. Zum 1. Januar 2017 wurden sie durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern die Selbständigkeit. Dadurch werden auch kognitive und psychische Einschränkungen, etwa bei Demenz, in den Punkten berücksichtigt.

Frühere Pflegestufen und ihre Überleitung in Pflegegrade

Frühere EinstufungMindest-Zeitaufwand pro TagPflegegrad ohne eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 0 (umgangssprachlich)Zeit der Stufe I nicht erreichtnicht anwendbarPflegegrad 2
Pflegestufe I90 Minuten, davon Grundpflege über 45 MinutenPflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegestufe II3 Stunden, davon Grundpflege mindestens 2 StundenPflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegestufe III5 Stunden, davon Grundpflege mindestens 4 StundenPflegegrad 4, bei Härtefall Pflegegrad 5Pflegegrad 5

Überleitung: § 140 Abs. 2 SGB XI. Zeitaufwand: Bundesgesundheitsministerium, Abschlussbericht zur Studie „Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ (Rechtsstand vor 2017).

Die Überleitung erfolgte ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung (§ 140 Abs. 2). Der übergeleitete Grad blieb auch bei einer späteren Begutachtung erhalten, außer es ergab sich ein höherer Grad oder keine Pflegebedürftigkeit mehr (§ 140 Abs. 3).

Wer heute nach „Pflegestufe 2“ oder „Pflegestufe 5“ sucht: Pflegestufen gibt es nicht mehr. Eine Pflegestufe 5 gab es nie, die höchste war Stufe III. Die heutige Entsprechung für einen sehr hohen Bedarf ist Pflegegrad 5. Beachten Sie: Pflegestufe II ist nicht gleich Pflegegrad 2, sie wurde Pflegegrad 3 oder 4.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

So kommen Sie zu einem Pflegegrad

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellenLeistungen gibt es ab Antragstellung, bei späterem Antrag ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 SGB XI). Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt in der Regel. Voraussetzung: In den letzten zehn Jahren waren Sie mindestens zwei Jahre versichert oder familienversichert.
  2. Pflegetagebuch führenNotieren Sie vor dem Termin, wobei Hilfe nötig ist und wie oft. Das hilft bei der Begutachtung. Mehr beim Pflegetagebuch.
  3. Begutachtung zu HauseDer Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter besucht Sie in Ihrem Wohnbereich (§ 18a Abs. 2). Sinnvoll ist, dass eine Person dabei ist, die Ihren Alltag kennt. Ist nach 20 Arbeitstagen noch nichts geschehen, muss die Kasse mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen (§ 18 Abs. 3).
  4. Bescheid abwartenDie Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c Abs. 1). Hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche (§ 18c Abs. 5). Das Gutachten bekommen Sie mit, wenn Sie nicht widersprechen. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen (§ 18a Abs. 5).
  5. Bescheid prüfenStimmen Pflegegrad und Gutachten? Wenn nicht, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Nach dem Gesetzentwurf soll die 25-Tage-Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 unbeachtlich sein, außer bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E).

Ausführlich beschreiben es Pflegegrad beantragen und Begutachtung durch den MD. Wie Sie das Gutachten lesen, steht unter Pflegegutachten verstehen. Ob ein Antrag noch 2026 sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lage ab, die Seite Pflegegrad noch 2026 beantragen nennt die Fakten. Im Einzelfall hilft eine Pflegeberatung.

Widerspruch, Höherstufung und Befristung

Widerspruch gegen den Bescheid

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beilag. Sie können es auch später verlangen (§ 18c Abs. 2). So legen Sie Widerspruch ein: Widerspruch einlegen.

Höherstufung

Verschlechtert sich der Zustand, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Medizinische Dienst begutachtet dann neu. Was dabei zählt, beschreibt Höherstufung beantragen. Nach dem Entwurf sollen Antragsteller vor der Begutachtung zu den Erfolgsaussichten beraten werden und den Antrag zurücknehmen können. Ob das auch für Höherstufungsanträge gilt, soll der Medizinische Dienst Bund festlegen.

Befristung und Wiederholungsbegutachtung

Die Kasse kann einen Pflegegrad befristen, wenn der Medizinische Dienst eine Verbesserung erwartet, insgesamt höchstens drei Jahre (§ 33 Abs. 1). Nach dem Entwurf soll dafür eine „argumentativ zu begründende, nicht unwesentliche Wahrscheinlichkeit“ einer Verbesserung genügen.

Bleibt mein Pflegegrad? Bestandsschutz nach dem Entwurf

Wer vor 2027 einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem Entwurf behalten. Nach § 142b Abs. 2 SGB XI-E bleibt die Zuordnung nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden Recht bis zu einer Neubegutachtung bestehen. Auch dann darf der Grad nicht „allein aufgrund der Anpassung der Schwellenwerte“ und der neuen Punktebereiche sinken.

Welches Recht für Ihren Antrag gilt, bestimmt der Tag der Antragstellung. Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2026 werden nach den heutigen Schwellen beurteilt, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Bei einer Wiederholungsbegutachtung zählt der Tag der Begutachtung (§ 142b Abs. 1).

Mehr dazu auf der Seite Bestandsschutz beim Pflegegrad. Zu Pflegegrad 1 beschreibt Pflegegrad 1 ab 2027 die geplanten Änderungen.

Sonderfälle

Besondere Bedarfskonstellation

Pflegebedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf können dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn sie unter 90 Punkten liegen (§ 15 Abs. 4). Die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund kennen dafür nur die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Näheres steht bei Pflegegrad 5.

Kinder

Bei Kindern wird die Selbständigkeit mit altersgerecht entwickelten Kindern verglichen (§ 15 Abs. 6). Für Kinder bis 18 Monate gilt eine eigene Einstufung (Tabelle oben).

Umzug und Kassenwechsel

Der Pflegegrad ist an die Person gebunden, nicht an den Wohnort. Melden Sie Umzug oder Kassenwechsel Ihrer Pflegekasse. Landesregeln, etwa zur Anerkennung von Alltagshilfen, können sich unterscheiden.

Häufige Fehler

  • Zu spät beantragen: Wer erst in einem späteren Monat beantragt, bekommt Leistungen erst ab dem Antragsmonat (§ 33).
  • Sich beim Termin zusammenreißen: Der Gutachter bewertet den typischen Alltag. Schildern Sie auch die schlechten Tage.
  • Ohne Unterlagen kommen: Pflegetagebuch, Arztberichte und Medikamentenplan erleichtern die Begutachtung.
  • Die Widerspruchsfrist verpassen: Sie beträgt einen Monat.
  • Den Beratungseinsatz vergessen: Das Pflegegeld wird sonst gekürzt (§ 37 Abs. 6).
  • Leistungen liegen lassen: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung verfallen nicht von selbst, müssen aber genutzt werden.

Häufige Fragen

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 bedeutet geringe, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 SGB XI).

Gibt es einen Pflegegrad 0 oder 6?

Nein. Das Gesetz kennt nur Pflegegrad 1 bis 5. Unter 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor, dann gibt es auch die Leistungen aus der Tabelle oben nicht. Mit „Pflegegrad 0“ ist meist ein abgelehnter Antrag gemeint.

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Heute gilt: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Gesamtpunkten. Nach dem Gesetzentwurf sollen für neue Anträge ab 2027 15, 30 und 50 Punkte für Pflegegrad 1, 2 und 3 gelten.

Gibt es noch Pflegestufen und wie viele gab es?

Nein. Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen (I bis III), die sich nach dem Zeitaufwand richteten. Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade, die sich nach der Selbständigkeit in sechs Modulen richten. Die Pflegestufen wurden automatisch übergeleitet.

Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad?

Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wurde Pflegestufe I zu Pflegegrad 2, Stufe II zu Pflegegrad 3 und Stufe III zu Pflegegrad 4, bei Härtefall zu Pflegegrad 5. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz kam jeweils ein Grad mehr heraus (§ 140 SGB XI).

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?

Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5. Das Pflegegeld steigt von 347 auf 599 Euro im Monat, die Sachleistung von 796 auf 1.497 Euro.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen. Nach dem Entwurf soll die Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 ausgesetzt sein, außer bei besonders dringlichem Bedarf.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und fordern Sie das Gutachten an. Bei einer Verschlechterung können Sie eine Höherstufung beantragen.

Bekomme ich in Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro, Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.

Verliere ich durch die Pflegereform meinen Pflegegrad?

Nach dem Gesetzentwurf nicht allein wegen der neuen Schwellen und Punktebereiche. Ein Verlust, der auch nach altem Recht eingetreten wäre, etwa weil sich Ihre Selbständigkeit verbessert hat, bleibt möglich. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht.

Zählt für meinen Antrag das alte oder das neue Recht?

Nach dem Entwurf entscheidet der Tag der Antragstellung. Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 würde nach den heutigen Schwellen beurteilt. Ob ein Antrag für Sie sinnvoll ist, klären Sie am besten in einer Pflegeberatung.

Gilt ein Pflegegrad für immer?

Nicht unbedingt. Die Kasse kann ihn befristen, höchstens auf insgesamt drei Jahre, wenn eine Verbesserung zu erwarten ist. Auch bei einer Wiederholungsbegutachtung kann der Grad sinken oder steigen.

Wie viel Geld gibt es für welchen Pflegegrad?

Pflegegeld im Monat: 347 Euro in Pflegegrad 2, 599 Euro in Pflegegrad 3, 800 Euro in Pflegegrad 4 und 990 Euro in Pflegegrad 5. Dazu kommen je nach Situation Sachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen, siehe die Tabelle oben.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.