Das Wichtigste in Kürze
- Die Kombinationsleistung (auch Kombileistung oder Kombipflege) verbindet einen Pflegedienst mit Pflegegeld. Sie gilt ab Pflegegrad 2 und steht in § 38 SGB XI.
- Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur zum Teil, zahlt die Pflegekasse anteiliges Pflegegeld. Es sinkt um den Prozentsatz, den der Pflegedienst vom Höchstbetrag verbraucht.
- Beispiel: Der Dienst nutzt 50 Prozent der Sachleistung, dann bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes.
- Die gewählte Aufteilung gilt für sechs Monate.
- Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das anteilige Pflegegeld bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
- Nach dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026 soll die Kombinationsleistung bleiben. Die Beträge sollen steigen. Beschlossen ist das nicht.
Was ist die Kombinationsleistung?
Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 2 die Wahl. Ein zugelassener Pflegedienst kommt ins Haus, das zahlt die Pflegekasse als Pflegesachleistung direkt an den Dienst. Oder Angehörige pflegen, dann zahlt die Kasse Pflegegeld an die pflegebedürftige Person.
Die Kombinationsleistung ist die Mischform. Der Pflegedienst übernimmt zum Beispiel die Morgenpflege, Angehörige den Rest. Der Dienst nutzt dann nur einen Teil des Höchstbetrags. Für den ungenutzten Teil bekommen Sie anteiliges Pflegegeld. Im Gesetz steht das als Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§ 38 SGB XI).
Die drei Möglichkeiten im Überblick
| Variante | Wer pflegt | Was zahlt die Pflegekasse | Beratungseinsatz |
|---|---|---|---|
| Nur Pflegegeld | Angehörige oder andere Privatpersonen | Pflegegeld an Sie | Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich abzurufen |
| Nur Pflegesachleistung | Pflegedienst | Rechnung des Dienstes bis zum Höchstbetrag | freiwillig, halbjährlich möglich |
| Kombinationsleistung | Pflegedienst und Angehörige | Rechnung des Dienstes plus anteiliges Pflegegeld | bei Ihrer Pflegekasse klären (siehe unten) |
So berechnet die Pflegekasse die Kombinationsleistung
Das Gesetz sagt: Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, zu dem Sie die Sachleistung in Anspruch genommen haben. Es gibt also zwei Prozentsätze, die zusammen 100 Prozent ergeben: den Anteil des Pflegedienstes und den Anteil des Pflegegeldes.
Die Rechnung in vier Schritten
- Höchstbetrag der Sachleistung nachschlagen2026 sind das 796 € in Pflegegrad 2, 1.497 € in Pflegegrad 3, 1.859 € in Pflegegrad 4 und 2.299 € in Pflegegrad 5 je Monat.
- Anteil des Pflegedienstes bestimmenRechnung des Dienstes geteilt durch den Höchstbetrag, mal 100. Das ist der Prozentsatz, der von der Sachleistung verbraucht ist.
- Restanteil für das Pflegegeld ermitteln100 Prozent minus der Anteil des Pflegedienstes.
- Anteiliges Pflegegeld ausrechnenVolles Pflegegeld mal Restanteil. Das volle Pflegegeld beträgt 347 €, 599 €, 800 € oder 990 € in Pflegegrad 2 bis 5.
Anteiliges Pflegegeld je Pflegegrad und Anteil des Pflegedienstes (2026, je Monat)
| Pflegegrad | Pflegedienst nutzt 25 % | Pflegedienst nutzt 50 % | Pflegedienst nutzt 75 % |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) | 260,25 € | 173,50 € | 86,75 € |
| Pflegegrad 3 (Pflegegeld 599 €) | 449,25 € | 299,50 € | 149,75 € |
| Pflegegrad 4 (Pflegegeld 800 €) | 600,00 € | 400,00 € | 200,00 € |
| Pflegegrad 5 (Pflegegeld 990 €) | 742,50 € | 495,00 € | 247,50 € |
Rechenbeispiele für Pflegegrad 2 bis 5
Die Rechnungen des Pflegedienstes in den Beispielen sind angenommen. Ihre echten Preise stehen im Kostenvoranschlag Ihres Dienstes. Alle Beträge gelten für 2026.
- Anteil des Dienstes398 € : 796 €
- 50 %
- Restanteil Pflegegeld100 % − 50 %
- 50 %
- Anteiliges Pflegegeld347 € × 50 %
- 173,50 €
- Insgesamt im Monat398 € + 173,50 €
- 571,50 €
Die Kasse zahlt 398 € an den Dienst und 173,50 € an Sie.
- Anteil des Dienstes1.047,90 € : 1.497 €
- 70 %
- Restanteil Pflegegeld100 % − 70 %
- 30 %
- Anteiliges Pflegegeld599 € × 30 %
- 179,70 €
- Insgesamt im Monat1.047,90 € + 179,70 €
- 1.227,60 €
Je mehr der Dienst übernimmt, desto weniger Pflegegeld bleibt, dafür steigt der Gesamtwert.
- Anteil des Dienstes929,50 € : 1.859 €
- 50 %
- Anteiliges Pflegegeld800 € × 50 %
- 400 €
- Insgesamt im Monat929,50 € + 400 €
- 1.329,50 €
Bei 50 Prozent ist das anteilige Pflegegeld genau die Hälfte des vollen Betrags.
- Anteil des Dienstes689,70 € : 2.299 €
- 30 %
- Restanteil Pflegegeld100 % − 30 %
- 70 %
- Anteiliges Pflegegeld990 € × 70 %
- 693 €
- Insgesamt im Monat689,70 € + 693 €
- 1.382,70 €
Wer die Pflege überwiegend selbst organisiert, behält den größten Teil des Pflegegeldes.
Rechnet der Dienst mehr ab als den Höchstbetrag, sind 100 Prozent der Sachleistung verbraucht. Anteiliges Pflegegeld gibt es dann nicht mehr. Der Teil über dem Höchstbetrag ist Ihr Eigenanteil. Was Sie dagegen tun können, steht unter Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag.
Die Bindung von sechs Monaten
Ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung nutzen, bindet Sie sechs Monate (§ 38 Satz 3 SGB XI). Überlegen Sie vorher, wie viel Hilfe der Pflegedienst leisten soll.
Der Gesetzeswortlaut regelt nur die Bindung, keine Ausnahmen. Wie Pflegekassen sie umsetzen, kann sich unterscheiden: Manche rechnen jeden Monat nach den tatsächlichen Einsätzen ab, andere legen ein festes Verhältnis fest. Fragen Sie deshalb vor dem Start bei Ihrer Pflegekasse nach, was bei einer wesentlichen Änderung gilt, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt oder einem höheren Pflegegrad.
Kombination mit Kurzzeitpflege, Tagespflege und Entlastungsbetrag
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Gehen Sie in Kurzzeitpflege oder nutzen Sie Verhinderungspflege, wird das anteilige Pflegegeld bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt (§ 38 Satz 4 SGB XI). Maßgeblich ist der Betrag, den Sie vor Beginn der Ersatzpflege bekommen haben.
- Bisheriges anteiliges Pflegegeld
- 299,50 €
- Während der Ersatzpflege, bis zu acht Wochen299,50 € : 2
- 149,75 €
Die Hälfte des bisherigen Betrags läuft weiter, längstens acht Wochen im Kalenderjahr.
Tages- und Nachtpflege
Tagespflege kann zusätzlich zu Sachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung genutzt werden. Es erfolgt keine Anrechnung (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Die Kombinationsleistung wird dadurch nicht gekürzt.
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat ist ein eigener Topf und kommt zusätzlich. Anders beim Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent der Sachleistung lassen sich für nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Der Betrag wird auf die Sachleistung angerechnet, der Anteil für das Pflegegeld sinkt entsprechend.
Beratungseinsatz bei der Kombinationsleistung
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einen Beratungseinsatz in der eigenen Wohnung abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Wer das versäumt, dem kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und entzieht es im Wiederholungsfall (§ 37 Abs. 6). Bezieher von Pflegesachleistungen können halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.
Bei der Kombinationsleistung steht im Gesetzestext keine ausdrückliche Regel. Nach unserem Kenntnisstand verlangen Pflegekassen hier keinen Nachweis, verbindlich ist das aber nicht aus dem Gesetz abzulesen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse. Die Beratung ist für Sie kostenlos, die Pflegekasse zahlt die Vergütung (§ 37 Abs. 3c). Im Zweifel nehmen Sie den Termin wahr. Mehr unter Beratungseinsatz.
Lohnt sich die Kombinationsleistung?
Der Höchstbetrag der Sachleistung ist deutlich höher als das Pflegegeld. Deshalb kostet jeder Euro Pflegedienst-Rechnung nur einen Teil davon an Pflegegeld. Pro 100 € Rechnung des Dienstes sinkt das Pflegegeld in Pflegegrad 2 um rund 44 €, in Pflegegrad 3 um rund 40 € und in Pflegegrad 4 und 5 um rund 43 € (eigene Berechnung aus den Beträgen von 2026).
- Für die Kombination spricht: Sie behalten Pflegegeld für die Pflege, die Angehörige übernehmen, und holen sich Profis für schwere Aufgaben wie das Duschen.
- Dagegen spricht: Die Aufteilung bindet sechs Monate. Und bei zu hohen Rechnungen entfällt das Pflegegeld ganz.
- Nur Pflegegeld passt, wenn Angehörige alles übernehmen. Nur Pflegedienst passt, wenn die Pflege vollständig professionell erfolgt.
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Eine Pflegeberatung hilft bei der Planung.
Kombinationsleistung beantragen: Schritt für Schritt
Von der Planung zur Kombination
- Pflegegrad 2 oder höher habenOhne Pflegegrad gibt es weder Sachleistung noch Pflegegeld. Wie Sie ihn beantragen, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Pflegedienst auswählenHolen Sie Kostenvoranschläge ein. Der Dienst muss einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben. Tipps stehen unter Ambulanter Pflegedienst.
- Pflegekasse informierenTeilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren wollen, und in welchem Verhältnis.
- Rechnungen und Auszahlung prüfenVergleichen Sie den Prozentsatz, den die Kasse berechnet, mit Ihrer eigenen Rechnung. Bei Abweichungen fragen Sie nach.
Kombinationsleistung 2027 nach dem Gesetzentwurf
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Kombinationsleistung bestehen bleiben. Geändert werden soll nur Satz 4 von § 38, weil die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen soll. Das Pflegegeld heißt dann Entlastungsbudget, die Pflegesachleistung Sachleistungsbudget. Beide Beträge sollen steigen. Die Begründung nennt das ausgabenneutral. Die Beträge sollen auch Ersatzpflege abdecken.
Kombinationsleistung heute und nach dem Gesetzentwurf
- Heute748,50 € + 299,50 €
- 1.048 €
- Nach dem Entwurf: Sachleistungsbudget1.590 € × 50 %
- 795 €
- Nach dem Entwurf: Entlastungsbudget630 € × 50 %
- 315 €
- Nach dem Entwurf insgesamt795 € + 315 €
- 1.110 €
- Unterschied im Monat1.110 € − 1.048 €
- 62 €
Das Plus gilt nur, wenn die Preise des Dienstes gleich bleiben und der Wegfall des Umwandlungsanspruchs und der Verhinderungspflege nicht eingerechnet wird.
Die neuen Budgets erklären Sachleistungsbudget und Entlastungsbudget.
Häufige Fehler
- Die Aufteilung nicht vorher planen. Sie bindet sechs Monate. Rechnen Sie mit dem Kostenvoranschlag.
- Annehmen, dass der Dienst zusätzlich zum vollen Pflegegeld kommt. Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung.
- Den Beratungseinsatz ignorieren. Klären Sie mit der Pflegekasse, ob er bei Ihnen Pflicht ist, sonst droht eine Kürzung.
- Das hälftige Pflegegeld bei Ersatzpflege vergessen. Es läuft nur bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter.
Häufige Fragen
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistung und Pflegegeld. Nutzen Sie den Pflegedienst nur zum Teil, zahlt die Pflegekasse für den Rest anteiliges Pflegegeld. Sie steht in § 38 SGB XI und gilt ab Pflegegrad 2.
Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?
Teilen Sie die Rechnung des Pflegedienstes durch den Höchstbetrag der Sachleistung. Das ergibt den verbrauchten Prozentsatz. Das Pflegegeld sinkt um diesen Prozentsatz. Beispiel Pflegegrad 3: 1.047,90 € von 1.497 € sind 70 Prozent, vom Pflegegeld bleiben 30 Prozent, also 179,70 €.
Wie hoch ist die Kombinationsleistung in Pflegegrad 2, 3, 4 und 5?
Es gibt keinen festen Betrag. Die Sachleistung beträgt höchstens 796 €, 1.497 €, 1.859 € und 2.299 € im Monat, das volle Pflegegeld 347 €, 599 €, 800 € und 990 €. Beides zusammen teilt sich nach dem Anteil des Pflegedienstes auf.
Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?
Sechs Monate (§ 38 Satz 3 SGB XI). Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie sie bei wesentlichen Änderungen vorgeht, etwa bei einem höheren Pflegegrad.
Wird die Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?
Nicht in Euro, sondern in Prozent. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht. Bei 40 Prozent Sachleistung bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes.
Was unterscheidet Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an Sie, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel mit Angehörigen. Pflegesachleistung ist die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst, den die Kasse direkt bezahlt. Die Sachleistung ist höher als das Pflegegeld.
Gibt es die Kombinationsleistung in Pflegegrad 1?
Nein. In Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Heute steht dort vor allem der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zur Verfügung.
An wen wird das anteilige Pflegegeld gezahlt?
An die pflegebedürftige Person. Wie Sie das Geld verwenden, entscheiden Sie selbst.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?
Das anteilige Pflegegeld wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Maßgeblich ist der Betrag vor Beginn der Ersatzpflege.
Kann ich zusätzlich Tagespflege nutzen?
Ja. Tages- und Nachtpflege wird nicht auf Sachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Brauche ich bei der Kombinationsleistung einen Beratungseinsatz?
Das Gesetz regelt es nicht ausdrücklich. Pflegekassen verlangen den Nachweis nach unserem Kenntnisstand nicht. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, denn bei nur Pflegegeld in Pflegegrad 2 und 3 ist er Pflicht.
Was passiert, wenn der Pflegedienst mehr abrechnet als der Höchstbetrag?
Dann ist die Sachleistung zu 100 Prozent verbraucht, anteiliges Pflegegeld gibt es nicht. Den Rest zahlen Sie als Eigenanteil. Der Dienst darf dafür höchstens die vereinbarte Vergütung berechnen (§ 120 Abs. 4 SGB XI).
Kann ich neben der Kombinationsleistung den Entlastungsbetrag nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat ist ein eigener Topf. Er gilt nicht für Körperpflege durch den Pflegedienst, wohl aber für Betreuung und Hilfe im Haushalt.
Bleibt die Kombinationsleistung 2027?
Nach dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026 ja, mit höheren Beträgen als Sachleistungsbudget und Entlastungsbudget. Beschlossen ist das nicht. Der Umwandlungsanspruch von 40 Prozent soll entfallen.