Kurz erklärt
Der Pflegegrad ergibt sich aus den Gesamtpunkten der Begutachtung. Heute beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Nach dem Gesetzentwurf sollen für neue Anträge ab 2027 die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen.
- Mobilität Aufstehen, sich im Bett umsetzen, Treppensteigen, sich in der Wohnung fortbewegen. Zählt mit 10 Prozent.
- Verstehen und Sprechen Orientierung, Gedächtnis, Gespräche führen, Entscheidungen im Alltag treffen.
- Verhalten und Psyche Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Hilfe. Von Modul 2 und 3 zählt nur das höhere, zusammen mit 15 Prozent.
- Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilette. Das wichtigste Modul, es zählt mit 40 Prozent.
- Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien. Zählt mit 20 Prozent.
- Alltag und Kontakte Den Tag gestalten, ruhen und schlafen, Kontakt zu anderen Menschen halten. Zählt mit 15 Prozent.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Gesamtpunkte?
Im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Die Pflegekasse schickt es mit dem Bescheid oder auf Anfrage zu.
Gelten die neuen Schwellen schon?
Nein. Sie stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat beraten noch. Bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Schwellen.
Kann ich meinen Pflegegrad durch die Reform verlieren?
Nach dem Entwurf nicht. Ein festgestellter Pflegegrad bleibt bestehen und kann nicht allein wegen der neuen Schwellen oder der geänderten Punktevergabe sinken.