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Kostenlose Beratung

Pfle­ge­grad­rech­ner: Pflegegrad aus Ge­samt­punk­ten

Tragen Sie die Gesamtpunkte aus dem Gutachten ein und sehen Sie, welcher Pflegegrad heute gilt und welcher nach den geplanten neuen Schwellen.

Welcher Pflegegrad passt zu Ihren Punkten?

Steht im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Wie die Punkte entstehen
Haben Sie schon einen Pflegegrad?
Wann stellen Sie den Antrag?
Bei 48 PunktenPflegegrad 3
Heutige SchwellenPG 3
Ab 1.1.2027 · laut KabinettsentwurfPG 2

Stichtag Antrag: Nach dem Gesetzentwurf gilt das Recht am Tag der Antragstellung. Wer den Antrag vor dem 1.1.2027 stellt, wird nach den heutigen Schwellen eingestuft.

Der Rechner vergleicht nur die Schwellenwerte. Der Entwurf bewertet außerdem einzelne Module strenger. Dieselbe Pflegesituation kann nach neuem Recht also auch weniger Punkte ergeben. Gilt für Erwachsene.

Heute: § 15 Absatz 3 SGB XI. Neu: § 15 SGB XI-E und § 142b SGB XI-E im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026. Erste Orientierung, ersetzt keine Begutachtung.

Antrag oder Widerspruch nicht allein stellen

Eine Pflegeberatung bereitet Sie auf die Begutachtung vor und prüft Ihren Bescheid. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Kurz erklärt

Der Pflegegrad ergibt sich aus den Gesamtpunkten der Begutachtung. Heute beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Nach dem Gesetzentwurf sollen für neue Anträge ab 2027 die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen.

12345610 %15 %40 %20 %15 %Gesamtpunkte 0 bis 100
Die sechs Module der BegutachtungDie Gutachterin oder der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche. Gewichtet ergeben sie die Gesamtpunkte, aus denen der Pflegegrad folgt. Die Gewichtung ist heute und im Gesetzentwurf gleich.
  1. Mobilität Aufstehen, sich im Bett umsetzen, Treppensteigen, sich in der Wohnung fortbewegen. Zählt mit 10 Prozent.
  2. Verstehen und Sprechen Orientierung, Gedächtnis, Gespräche führen, Entscheidungen im Alltag treffen.
  3. Verhalten und Psyche Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Hilfe. Von Modul 2 und 3 zählt nur das höhere, zusammen mit 15 Prozent.
  4. Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilette. Das wichtigste Modul, es zählt mit 40 Prozent.
  5. Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien. Zählt mit 20 Prozent.
  6. Alltag und Kontakte Den Tag gestalten, ruhen und schlafen, Kontakt zu anderen Menschen halten. Zählt mit 15 Prozent.

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Gesamtpunkte?

Im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Die Pflegekasse schickt es mit dem Bescheid oder auf Anfrage zu.

Gelten die neuen Schwellen schon?

Nein. Sie stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat beraten noch. Bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Schwellen.

Kann ich meinen Pflegegrad durch die Reform verlieren?

Nach dem Entwurf nicht. Ein festgestellter Pflegegrad bleibt bestehen und kann nicht allein wegen der neuen Schwellen oder der geänderten Punktevergabe sinken.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

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