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Wissensportal · alle Inhalte mit amtlichen Quellen belegtAktuelle Änderungen1So prüfen wirÜber uns
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Redaktionsrichtlinien

So prüfen wir

Jeder Artikel folgt demselben Ablauf. Belegt wird nur mit amtlichen Quellen, und online geht nur, was die Redaktion geprüft und freigegeben hat.

  1. 01Fragen sammelnVor dem Schreiben sammeln wir 30 bis 50 echte Fragen zum Thema. Jede davon wird im Artikel beantwortet.
  2. 02Nur amtlich belegenBeträge, Fristen und Rechtsregeln stammen aus dem SGB XI, vom Bundesgesundheitsministerium oder von anderen staatlichen Stellen.
  3. 03NachrechnenJedes Rechenbeispiel wird in Code nachgerechnet, bevor es in den Artikel kommt.
  4. 04Prüfen und freigebenDie Redaktion prüft jede Zahl und Frist gegen Gesetz und amtliche Quellen. Erst dann geht der Artikel online.
  5. 05Täglich abgleichenGesetz und Leistungsbeträge prüfen wir jeden Morgen automatisch auf Änderungen, weitere amtliche Quellen mindestens monatlich.

Welche Quellen wir nutzen

Wir teilen jede Quelle in eine von vier Stufen ein. Die Stufe ergibt sich allein aus der Internetadresse und lässt sich im Redaktionssystem nicht von Hand ändern. Andere Websites sind nicht zugelassen.

StufeWofürAls Beleg?
HauptquelleAnsprüche, Beträge und Fristen stammen von hier: das Gesetz und das zuständige Ministerium.ja
Amtliche ErgänzungWeitere staatliche Stellen, vor allem für Gesetzgebungsverfahren, Richtlinien und Begutachtung.ja
MarktdatenSeriöse, gut bewertete Websites. Nur für Preise und Schätzwerte, immer als Spanne.nur für Preise
AbgleichsquelleNur Hinweisgeber für mögliche Änderungen. Wird nie zitiert und nie als Beleg verwendet.nie

Jeder Artikel braucht mindestens eine Quelle aus dem SGB XI, vom Bundesgesundheitsministerium oder von einer anderen staatlichen Stelle. Das Redaktionssystem lässt eine Veröffentlichung sonst nicht zu. Preise geben wir immer als Spanne an, nie als exakten Betrag. Alle Quellen stehen im Quellenverzeichnis.

Wie ein Artikel entsteht

Am Anfang steht die Frage, was Menschen zu einem Thema wirklich wissen wollen. Dafür werten wir Suchanfragen, häufige Fragen und die Gliederungen bestehender Ratgeber aus. Texte oder Zahlen anderer Seiten übernehmen wir nicht.

Jeder Artikel folgt einem festen Aufbau:

  • eine kurze Antwort in zwei bis drei Sätzen ganz oben
  • die wichtigsten Zahlen mit Beleg
  • ein Hinweis mit Datum, wenn sich die Rechtslage gerade ändert
  • Tabellen, Rechenbeispiele und Schritt-für-Schritt-Anleitungen
  • Sonderfälle, häufige Fehler und häufige Fragen
  • die Quellen mit dem Datum des letzten Abgleichs

Was beschlossen ist und was nur geplant ist, trennen wir klar. Für Entwürfe und das Erkennen von Änderungen nutzen wir auch KI-Werkzeuge. Veröffentlicht wird nur, was die Redaktion geprüft und freigegeben hat. Die zusätzliche Prüfung durch Pflegefachleute bauen wir gerade auf.

Rechenbeispiele und Rechner

Jedes Rechenbeispiel wird in Code nachgerechnet, bevor es in den Artikel kommt. Der Leistungsrechner und der Pflegegradrechner rechnen mit den Beträgen und Grenzen aus den amtlichen Quellen. Ändert sich ein Betrag, wird der Rechner nach der fachlichen Prüfung angepasst.

Fachliche Freigabe vor der Veröffentlichung

Bevor ein Artikel online geht, prüft ihn eine Pflegefachperson (z. B. Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI, Pflegefachkraft). Geprüft werden Zahlen, Fristen, Rechenwege und die Einordnung. Offene Punkte hält die Redaktion schriftlich fest, damit sie bei der Prüfung nicht untergehen.

Das ist technisch abgesichert: Nur Personen mit Prüfrolle können veröffentlichen, und nur, wenn die fachliche Freigabe gesetzt ist. Mit jeder Veröffentlichung wird das Prüfdatum festgehalten. Sie sehen es oben in jedem Artikel.

Täglicher Abgleich mit den Quellen

Jeden Morgen ruft ein automatischer Abgleich die Quellen ab und vergleicht sie mit dem letzten Stand. Findet er einen inhaltlichen Unterschied, legt er eine Änderung zur Prüfung an und ordnet sie den betroffenen Artikeln zu.

Erst nach der fachlichen Prüfung wird die Änderung veröffentlicht und erscheint im betroffenen Artikel und unter Aktuelle Änderungen. Seiten mit Stichtagen, etwa zum Jahreswechsel oder zu Terminen der Pflegereform, bekommen zusätzlich einen Prüfhinweis mit Datum.

Websites von Pflege-Ratgebern beobachten wir nur als Hinweisgeber. Wir zitieren sie nie. Jeder Hinweis wird an einer amtlichen Quelle geprüft.

Sprache

Wir schreiben in der Sie-Form, in kurzen Sätzen und ohne Werbesprache. Fachbegriffe erklären wir beim ersten Auftreten und im Lexikon.

Was wir nicht leisten

Unsere Artikel ersetzen keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich sind allein das Gesetz, die Bescheide Ihrer Pflegekasse und die Bekanntmachungen des Bundesgesundheitsministeriums. Für Ihre Situation können Sie eine kostenlose Pflegeberatung bei unserem Beratungspartner anfragen.

Fehler und Korrekturen

Trotz aller Sorgfalt kann ein Fehler passieren. Schreiben Sie uns an [E-Mail-Adresse der Redaktion für Hinweise und Korrekturen]. Wir prüfen jeden Hinweis an der amtlichen Quelle und korrigieren den Artikel nach erneuter fachlicher Freigabe.