Pflegereform 2027
Was die Bundesregierung ab Januar 2027 ändern will, was davon schon feststeht und was das für Sie heißt. Täglich mit den amtlichen Quellen abgeglichen.
Gesetzentwurf beschlossenKabinett am 30.09.2026: was der Entwurf vorsiehtWas bedeutet die Reform für Sie?
Zeitplan
Aktueller Stand: KabinettsentwurfStand: 30.09.2026
- ErledigtReferentenentwurf des GesundheitsministeriumsQuelle zu „Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums“ (öffnet in neuem Tab)
- ErledigtBundeskabinett beschließt den GesetzentwurfQuelle zu „Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf“ (öffnet in neuem Tab)
- ErledigtGesetzentwurf geht an den Bundesrat, Drucksache 587/26Quelle zu „Gesetzentwurf geht an den Bundesrat, Drucksache 587/26“ (öffnet in neuem Tab)
- Als NächstesTermin bestätigtErste Lesung im Bundestag, danach Beratung im GesundheitsausschussQuelle zu „Erste Lesung im Bundestag, danach Beratung im Gesundheitsausschuss“ (öffnet in neuem Tab)
- Noch nicht bestätigtBundesrat nimmt Stellung (1. Durchgang)
Frist laut Drucksache. Die Tagesordnung ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle zu „Bundesrat nimmt Stellung (1. Durchgang)“ (öffnet in neuem Tab) - Termin offenAnhörung im Gesundheitsausschuss
- Noch nicht bestätigtZweite und dritte Lesung im Bundestag
Termin aus Fachkreisen, vom Bundestag noch nicht bestätigt.
- Noch nicht bestätigtBundesrat entscheidet abschließend (2. Durchgang)
Letzte Plenarsitzung des Jahres laut bundesrat.de, Tagesordnung noch offen.
Quelle zu „Bundesrat entscheidet abschließend (2. Durchgang)“ (öffnet in neuem Tab) - Noch nicht bestätigtGeplantes Inkrafttreten der meisten Regeln
Einzelne Teile 2028 und 2029.
Quelle zu „Geplantes Inkrafttreten der meisten Regeln“ (öffnet in neuem Tab)
Bundestag und Bundesrat können Termine verschieben. Den aktuellen Stand pflegen wir laufend.
Die vier neuen Budgets
Statt vieler Einzelleistungen soll es für die Pflege zu Hause vier Budgets geben.
Überblick
Was im Gesetzentwurf steht und wie es weitergeht.
Was sich für Sie ändert
Die Auswirkungen nach Leistung.
Was ändert sich für mich?
In wenigen Schritten sehen, was heute gilt und was der Gesetzentwurf für Ihre Situation vorsieht. Alle Beträge je Pflegegrad stehen im Leistungsrechner.Reform-Check startenHäufige Fragen zur Pflegereform 2027
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Nach dem Gesetzentwurf sollen die meisten Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Teile 2028 und 2029. Vorher müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Verliere ich meinen Pflegegrad?
Nach dem Entwurf nicht. Bestehende Pflegegrade stehen unter Bestandsschutz.
Steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,3 Prozentpunkte steigen.
Fachbegriffe Pflegereform 2027
Was bedeutet die Reform für Sie?
Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und erklärt, was sich für Sie ändern würde. Kostenlos und unverbindlich.