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RatgeberPflegegrad & Begutachtung

Be­gut­ach­tung für den Pflegegrad: Ablauf und Punkte

Was beim Besuch des Medizinischen Dienstes passiert, wie Sie sich vorbereiten, wie die Punkte für den Pflegegrad zustande kommen und was sich 2027 ändern soll.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Pflegekasse meist bei einem Hausbesuch, wie selbstständig Sie sind, und bewertet sechs Module mit Punkten. Aus den Gesamtpunkten ergibt sich der Pflegegrad. Der Termin dauert bis zu eine Stunde, die Kasse entscheidet nach spätestens 25 Arbeitstagen. Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 strengere Grenzen gelten.

6 Module
bewertet der Medizinische Dienst, gewichtet zu 0 bis 100 Gesamtpunkten
bis zu 1 Stunde
kann der Besuch dauern, angekündigt wird ein Zeitfenster von höchstens zwei Stunden
25 Arbeitstage
so lange darf die Pflegekasse nach Antragseingang höchstens für ihre Entscheidung brauchen
1.1. bis 30.4.2027
in dieser Zeit soll die Entscheidungsfrist nach dem Gesetzentwurf ausgesetzt sein

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Begutachtung in Kürze

  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK), Privatversicherte begutachtet Medicproof. Die Gutachterin empfiehlt, die Pflegekasse entscheidet.
  • Der Besuch findet meist zu Hause statt und kann bis zu eine Stunde dauern.
  • Bewertet werden sechs Module, gewichtet zu Gesamtpunkten von 0 bis 100.
  • Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, 2 bei 27, 3 bei 47,5, 4 bei 70 und 5 bei 90 Gesamtpunkten.
  • Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden.
  • Telefon oder Video gibt es nur bei Höherstufung und Wiederholung, nie bei der ersten Begutachtung.
  • Gegen den Bescheid können Sie einen Monat lang Widerspruch einlegen.

Wer begutachtet, und was wird festgestellt?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter damit zu prüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad (§ 18 SGB XI). Gutachter sind Pflegefachpersonen oder Ärzte, bei Kindern besonders geschulte Fachleute (§ 18a Abs. 10). Das Gutachten ist eine Empfehlung, den Bescheid erteilt die Pflegekasse.

Der Pflegebedarf wird nicht in Minuten gemessen. Maßgeblich ist, wie selbstständig Sie sind und wobei Sie Hilfe brauchen (§§ 14, 15 SGB XI). Die Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Das Prüfinstrument heißt Begutachtungsinstrument. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegradrechner.

Der Besuch Schritt für Schritt

Vom Antrag bis zum Bescheid

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellenWie das geht, steht unter Pflegegrad beantragen.
  2. Auftrag an den Medizinischen DienstDie Kasse übermittelt ihn innerhalb von drei Arbeitstagen nach Antragseingang.
  3. Termin vereinbarenDer Medizinische Dienst nennt Datum, ein Zeitfenster von höchstens zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer sowie Name und Qualifikation der Gutachterin.
  4. VorbereitenLegen Sie Unterlagen bereit und bitten Sie eine vertraute Person dazu.
  5. BesuchDie Gutachterin weist sich mit Lichtbildausweis aus und spricht mit Ihnen und der Pflegeperson.
  6. Gutachten an die PflegekasseDer Medizinische Dienst übermittelt es unverzüglich an die Kasse.
  7. Bescheid prüfenDie Kasse schickt den Bescheid, meist mit Gutachten. Für den Widerspruch bleibt ein Monat.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag.

Was beim Besuch geschieht

Die Gutachterin beginnt mit Vorgeschichte und Versorgungssituation, danach geht sie die sechs Module durch. Sie darf sich die Wohnung zeigen und Tätigkeiten wie Aufstehen oder Gehen vorführen lassen. Auf Wunsch gibt es ein getrenntes Gespräch mit der Pflegeperson. Mit Ihrem Einverständnis darf sie Hausarzt, Pflegedienst und Angehörige befragen (§ 18a Abs. 9).

Sprechen Sie schlecht Deutsch, bringen Sie jemanden zum Übersetzen mit. Verweigern Sie die Untersuchung in Ihrem Wohnbereich, kann die Kasse die Leistungen verweigern (§ 18a Abs. 2).

Vorbereitung: Checkliste, Pflegetagebuch und Unterlagen

Checkliste für den Termin

  • Berichte von Haus- und Fachärzten sowie Entlassbriefe, soweit vorhanden
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Pflegedokumentation des Pflegedienstes, Pflegetagebuch und eigene Notizen
  • Liste Ihrer Hilfsmittel, zum Beispiel Rollator, Hörgerät, Toilettenstuhl
  • Frühere Gutachten, soweit vorhanden
  • Eine vertraute Person, die Ihren Alltag kennt, bei gesetzlicher Betreuung auch die Betreuerin oder der Betreuer

Das Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch ist nicht vorgeschrieben. Der Medizinische Dienst bittet aber darum, Aufzeichnungen bereitzulegen. Notieren Sie etwa zwei Wochen lang, wobei Sie Hilfe brauchen, wie oft und wie lange, auch nachts. Zwei Wochen sind sinnvoll, weil Modul 3 die Häufigkeit innerhalb von zwei Wochen bewertet.

Die sechs Module: Fragen und Punkte

Das Begutachtungsinstrument hat sechs Module mit zusammen 64 Kriterien. Je höher die Einzelpunkte, desto weniger selbstständig sind Sie.

Die sechs Module im Überblick

ModulGewichtKriterienBeispielfragen (sinngemäß)
1 Mobilität10 %5Drehen Sie sich allein? Stehen Sie allein auf? Schaffen Sie Treppen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % zusammen mit Modul 311Wissen Sie, wo und wann Sie sind? Können Sie Entscheidungen treffen? Verstehen Sie Aufforderungen?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagensiehe Modul 213Wie oft sind Sie nachts unruhig? Gibt es Ängste oder Abwehr der Pflege, und wie oft?
4 Selbstversorgung40 %13Waschen, anziehen, essen, Toilette: Schaffen Sie das allein? Gibt es Inkontinenz?
5 Umgang mit Krankheit und Therapie20 %16Wer gibt Medikamente, wechselt Verbände? Wie oft gibt es Arzttermine?
6 Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte15 %6Gestalten Sie den Tag selbst? Beschäftigen Sie sich allein? Pflegen Sie Kontakte?

Kriterien nach § 14 Abs. 2 und Anlage 1 SGB XI. Die Fragen sind sinngemäß.

In den Modulen 1, 4 und 6 gilt je Kriterium: 0 selbstständig, 1 überwiegend selbstständig, 2 überwiegend unselbstständig, 3 unselbstständig. In Modul 2 zählt, welche Fähigkeit vorhanden ist, in Modul 3, wie oft ein Problem auftritt, in Modul 5, wie oft Maßnahmen nötig sind.

Pflegegrad Punkte Tabelle: So wird gerechnet

Die Gutachterin addiert die Einzelpunkte je Modul. Anlage 2 zu § 15 SGB XI ordnet die Summe einer Stufe und gewichteten Punkten zu. Die Module 2 und 3 zählen nur mit dem höheren Wert. Alle gewichteten Punkte zusammen sind die Gesamtpunkte (Erklärung).

Punkte-Tabelle: Einzelpunkte und gewichtete Punkte (heutiges Recht)

ModulKeineGeringeErheblicheSchwereSchwerste
1 Mobilität: Einzelpunkte0 bis 12 bis 34 bis 56 bis 910 bis 15
1 Mobilität (10 %): gewichtet02,557,510
2 Kognition: Einzelpunkte0 bis 12 bis 56 bis 1011 bis 1617 bis 33
3 Verhalten: Einzelpunkte01 bis 23 bis 45 bis 67 bis 65
2 oder 3 (15 %): gewichtet, höherer Wert03,757,511,2515
4 Selbstversorgung: Einzelpunkte0 bis 23 bis 78 bis 1819 bis 3637 bis 54
4 Selbstversorgung (40 %): gewichtet010203040
5 Krankheit und Therapie: Einzelpunkte012 bis 34 bis 56 bis 15
5 Krankheit und Therapie (20 %): gewichtet05101520
6 Alltag und Kontakte: Einzelpunkte01 bis 34 bis 67 bis 1112 bis 18
6 Alltag und Kontakte (15 %): gewichtet03,757,511,2515

Heute: Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Stand 29. Oktober 2026.

Pflegegrade nach Gesamtpunkten (heutiges Recht)

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung
Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27geringe
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5erhebliche
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70schwere
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90schwerste
Pflegegrad 5ab 90 bis 100schwerste, besondere Versorgung

Heute: § 15 Abs. 3 SGB XI. Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Pflegegrad 5 ist bei besonderen Bedarfskonstellationen auch unter 90 Punkten möglich (§ 15 Abs. 4).

RechenbeispielVom Punktwert zum PflegegradErfundenes Beispiel mit diesen Summen der Einzelpunkte: Modul 1: 4, Modul 2: 6, Modul 3: 2, Modul 4: 9, Modul 5: 2, Modul 6: 4.
Modul 1, Summe 4 (erhebliche)Stufe 4 bis 5
5 Punkte
Modul 2, Summe 6 (erhebliche)Stufe 6 bis 10
7,5 Punkte
Modul 3, Summe 2 (geringe)Stufe 1 bis 2
3,75 Punkte
Module 2 und 3 gemeinsamhöherer Wert von 7,5 und 3,75
7,5 Punkte
Modul 4, Summe 9 (erhebliche)Stufe 8 bis 18
20 Punkte
Modul 5, Summe 2 (erhebliche)Stufe 2 bis 3
10 Punkte
Modul 6, Summe 4 (erhebliche)Stufe 4 bis 6
7,5 Punkte
Gesamtpunkte5 + 7,5 + 20 + 10 + 7,5
50 Punkte

50 Gesamtpunkte liegen zwischen 47,5 und unter 70: Pflegegrad 3.

Rechnung nach Anlage 2 und § 15 Abs. 3 SGB XI, Stand 29. Oktober 2026.

Probieren Sie eigene Werte im Pflegegradrechner aus. Mehr zu den einzelnen Stufen: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3.

Telefon, Video und Aktenlage

Das Gesetz erlaubt ein strukturiertes Telefoninterview, auch per Video (§ 142a SGB XI). Die Begutachtungs-Richtlinien begrenzen das auf Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren. Ihr Wunsch nach einem Hausbesuch geht vor, darüber muss der Medizinische Dienst Sie informieren.

Telefon oder Video ist ausgeschlossen, wenn:

  • es die erste Begutachtung ist
  • es um eine Begutachtung nach einem Widerspruch geht
  • das Kind jünger als 14 Jahre ist
  • die vorherige Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit ergab
  • das Vorgutachten nach Hausbesuch bei häuslicher Versorgung älter als 36 Monate ist
  • die Gutachterin die Art für ungeeignet hält oder eine nötige Unterstützungsperson fehlt
  • Sie dies ablehnen

Bei alleinlebenden Menschen mit Demenz, psychischen oder seltenen chronischen Erkrankungen soll die Gutachterin kritisch prüfen. Bei kognitiven Einschränkungen, Verständigungsschwierigkeiten und bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Unterstützungsperson nötig.

Begutachtung nach Aktenlage

Ausnahmsweise darf ohne Untersuchung zu Hause begutachtet werden, wenn das Ergebnis aufgrund einer eindeutigen Aktenlage feststeht oder eine Krisensituation dem Hausbesuch entgegensteht (§ 18a Abs. 2 SGB XI).

Fristen: Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Die Frist läuft ab Antrag, nicht ab dem Besuch. Eine eigene Frist zwischen Besuch und Bescheid gibt es nicht.

Fristen im Überblick

SituationFristNorm
Auftrag der Kasse an den Medizinischen Dienst3 Arbeitstage nach Antragseingang§ 18 Abs. 1
Keine Begutachtung nach 20 ArbeitstagenListe mit mindestens 3 unabhängigen Gutachtern, Wahl innerhalb einer Woche§ 18 Abs. 3
Entscheidung der Kassespätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang§ 18c Abs. 1
Krankenhaus, Reha, Hospiz oder ambulante Palliativversorgung, wenn die Voraussetzungen vorliegenBegutachtung spätestens am 5. Arbeitstag§ 18a Abs. 5
Zu Hause, Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbartBegutachtung spätestens in 10 Arbeitstagen§ 18a Abs. 6
Kasse fordert zwingend nötige Unterlagen nachFristen ruhen bis zum Eingang§ 18c Abs. 6
Widerspruch gegen den Bescheid1 Monat nach Bekanntgabe§ 84 SGG

Heute: SGB XI und SGG, Stand 29. Oktober 2026.

Überschreitet die Kasse die Frist, muss sie 70 Euro für jede begonnene Woche zahlen, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten (§ 18c Abs. 5). Details: Pflegegrad beantragen.

Gutachten anfordern und lesen

Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, wenn Sie der Übersendung nicht widersprechen. Sie können es auch später verlangen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Im Gutachten stehen:

  • Vorgeschichte, Diagnosen, Hilfsmittel und Wohnsituation
  • der Befund der Gutachterin
  • die Bewertung jedes Kriteriums in den sechs Modulen, Gesamtpunkte und Pflegegrad
  • bei Pflegegeld: ob die häusliche Pflege sichergestellt ist
  • Empfehlungen zu Rehabilitation, Prävention, Hilfsmitteln und Wohnumfeld
  • die Prognose und gegebenenfalls ein Termin für die Wiederholungsbegutachtung

Empfohlene Hilfsmittel gelten mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b Abs. 3). Mehr unter Pflegegutachten verstehen und Widerspruch einlegen.

Kinder, Demenz, Krankenhaus und Privatversicherte

Kinder

Bei Kindern werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit denen altersentsprechend entwickelter Kinder verglichen (§ 15 Abs. 6). Für Kinder bis 18 Monate zählen nur die Module 3 und 5 sowie die Frage nach gravierenden Ernährungsproblemen. Sie werden einen Pflegegrad höher eingestuft: Schon ab 12,5 Gesamtpunkten gilt Pflegegrad 2 (§ 15 Abs. 7).

Demenz

Die Gutachterin spricht zuerst mit der betroffenen Person und danach mit den Angehörigen. Mehr unter Pflegegrad bei Demenz.

Krankenhaus, Reha und Hospiz

Hier genügt zunächst die Empfehlung, ob Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die abschließende Begutachtung folgt unverzüglich (§ 18a Abs. 7). Einen „vorläufigen Pflegegrad“ nennt das Gesetz nicht.

Privatversicherte und Medicproof

Privat Pflegeversicherte stellen den Antrag bei ihrem Versicherer. Die Begutachtung übernimmt Medicproof mit freiberuflichen Gutachtern. Es gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI), die Verzugspauschale entsprechend (§ 18c Abs. 5). Mehr: Medizinischer Dienst.

Wie lange gilt der Pflegegrad? Wiederholung und Überprüfung

Ein Pflegegrad ist nicht automatisch befristet. Die Kasse kann ihn befristen, wenn der Medizinische Dienst eine Verringerung der Beeinträchtigungen erwartet. Die Befristung darf insgesamt höchstens drei Jahre dauern, und die Kasse prüft rechtzeitig vor Ablauf (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Eine Wiederholungsbegutachtung braucht nach den Richtlinien konkrete Hinweise, allein nach Zeitablauf ist sie unzulässig.

Pflegedienste prüfen den Pflegegrad nicht, sie machen bei Pflegegeld die Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3). Ein Pflegeheim darf zum Höherstufungsantrag auffordern (§ 87a Abs. 2). Geht es Ihnen schlechter, stellen Sie einen Höherstufungsantrag.

Was ändert sich 2027? Begutachtung nach dem Gesetzentwurf

Der Entwurf (BR-Drs. 587/26 (neu)) ist nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf. Den aktuellen Stand zeigt der Zeitplan der Reform. Alles Folgende ist geplant und kann sich ändern.

Begutachtung: heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegrad 1ab 12,5 Gesamtpunkteab 15 Gesamtpunktestrenger
Pflegegrad 2ab 27 Gesamtpunkteab 30 Gesamtpunktestrenger
Pflegegrad 3ab 47,5 Gesamtpunkteab 50 Gesamtpunktestrenger
Pflegegrad 4 und 5ab 70 und ab 90ab 70 und ab 90
Modul 1, Stufe „schwere“6 bis 9 Einzelpunkte7 bis 9 Einzelpunktestrenger
Modul 4, Stufe „erhebliche“Auch die übrigen Stufen von Modul 4 verschieben sich.8 bis 18 Einzelpunkte10 bis 24 Einzelpunktestrenger
Modul 6, Stufe „keine“0 Einzelpunkte0 bis 1 Einzelpunktestrenger
Modul 2, 3 und 5wie in der Tabelle obenunverändert
Dauer der Pflegebedürftigkeitvoraussichtlich mindestens sechs Monatemit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens sechs Monatestrenger
Beratung vor der BegutachtungDer MD Bund legt fest, in welchen Fällen das geschieht.nicht vorgesehenBeratung zu den Erfolgsaussichten, Antrag kann zurückgenommen werdenneu
Entscheidungsfrist der KasseAusnahme bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf.25 Arbeitstagevom 1. Januar bis 30. April 2027 unbeachtlichgeändert
Anträge bis 31. Dezember 2026Bei Wiederholungsbegutachtung zählt der Tag der Begutachtung.heutiges RechtBeurteilung nach dem Recht zum Zeitpunkt der Antragstellungneu
Bestehender Pflegegradgilt bis zur Neubegutachtungkein Verlust allein wegen der neuen Grenzenneu
GutachtenEmpfehlungen zu Reha, Hilfsmitteln und mehrzusätzlich Schwerpunkte der Versorgung, bei Anträgen ab 1. Januar 2029mehr
Fehlende MitwirkungKasse kann Leistungen verweigern (§ 18a Abs. 2)MD informiert frühzeitig über die Folgenneu

Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Beispiel: gleiche Einzelpunkte, andere Bewertung

ModulEinzelpunkteGewichtet heuteGewichtet nach Entwurf
Modul 1455
Modul 2 und 3 (höherer Wert)6 und 27,57,5
Modul 492010
Modul 521010
Modul 647,57,5
Gesamtpunkte–5040
Pflegegrad–3 (ab 47,5)2 (ab 30 bis unter 50)

Erfundenes Beispiel, Einzelpunkte wie oben. Entwurf: § 15 Abs. 3 und Anlage 2 SGB XI-E.

Beratung vor der Begutachtung

Der Medizinische Dienst Bund soll in den Richtlinien regeln, in welchen Fällen, wie und durch wen vor der Begutachtung der Bedarf erfragt wird. Antragsteller sollen zu den Erfolgsaussichten beraten werden und den Antrag zurücknehmen können, dann unterbleibt die Begutachtung (§ 18 Abs. 1 SGB XI-E). Anlass sind laut Begründung rund 18 Prozent erfolglose Erstbegutachtungen im Jahr 2024. Das Recht auf Begutachtung bleibt laut Begründung bestehen, aus dem Festhalten am Antrag dürfen keine Nachteile folgen. Ob das auch für Höherstufungsanträge gilt, soll der MD Bund entscheiden.

Fristen im Jahr 2027

Vom 1. Januar bis 30. April 2027 soll die 25-Arbeitstage-Frist unbeachtlich sein (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E). Bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf gilt sie weiter, etwa bei Erstanträgen mit ambulanten Sachleistungen, sich schnell verschlechterndem Verlauf, nicht sichergestellter Pflege und bei Kindern (Begründung). Die Kriterien soll der GKV-Spitzenverband entwickeln. Zur Verzugspauschale sagt § 142b nichts. Der Entwurf ergänzt aber § 18c Abs. 5: keine Zahlung, solange Kasse und Medizinischer Dienst die weitere Verzögerung nicht zu vertreten haben. Beim MD Bund soll außerdem ein Beirat aus fünf Wissenschaftlern entstehen (§ 18f SGB XI-E).

Häufige Fehler bei der Begutachtung

  • Den guten Tag schildern statt den normalen Alltag
  • Aus Scham Hilfebedarf kleinreden, besonders bei Inkontinenz
  • Allein zum Termin kommen, ohne die Pflegeperson
  • Unterlagen vergessen
  • Den Termin ohne Absprache verpassen, das verzögert das Verfahren
  • Das Gutachten nicht anfordern oder lesen und die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen

Häufige Fragen

Wie läuft die Begutachtung für den Pflegegrad ab?

Der Medizinische Dienst kündigt einen Termin an und besucht Sie in der Regel zu Hause. Er spricht mit Ihnen und der Pflegeperson, geht die sechs Module durch und schreibt ein Gutachten. Der Termin kann bis zu eine Stunde dauern. Die Pflegekasse entscheidet danach.

Wer darf bei der Begutachtung dabei sein?

Sie haben das Recht, sich eines Beistands zu bedienen. Besonders hilfreich ist die Person, die Sie pflegt oder Ihren Alltag kennt. Bei gesetzlicher Betreuung sollte die Betreuerin oder der Betreuer informiert sein.

Muss ich den Gutachter in die Wohnung lassen?

Der Versicherte ist in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Stimmen Sie nicht zu, kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen verweigern (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Ausnahmen wie die Aktenlage gibt es nur in bestimmten Fällen.

Wie lange dauert es von der Begutachtung bis zum Bescheid?

Eine eigene Frist ab Besuch gibt es nicht. Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Der Medizinische Dienst muss das Gutachten unverzüglich an die Kasse übermitteln. Bei Krankenhaus oder Hospiz entscheidet die Kasse unverzüglich nach der Empfehlung.

Gibt es einen Fragebogen zur Pflegebegutachtung als PDF?

Die Gutachterin arbeitet ein Formulargutachten ab, Sie müssen keinen Fragebogen ausfüllen. Zur Vorbereitung bietet der Medizinische Dienst eine Checkliste und ein Infoblatt als PDF. Manche Kassen schicken zum Antrag eigene Formulare.

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?

Nach heutigem Recht: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Gesamtpunkten. Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 für die Pflegegrade 1 bis 3 die Grenzen 15, 30 und 50 gelten.

Gibt es noch Pflegestufen?

Nein. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen. Maßgeblich ist nicht mehr der Zeitaufwand in Minuten, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Kann die Begutachtung per Telefon oder Video stattfinden?

Nur bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren, wenn es fachlich geeignet ist und Sie zustimmen. Bei der ersten Begutachtung, nach einem Widerspruch und bei Kindern unter 14 Jahren ist es ausgeschlossen. Ihr Wunsch nach einem Hausbesuch geht vor.

Was ist eine Begutachtung nach Aktenlage?

Eine Begutachtung ohne Untersuchung zu Hause. Sie ist ausnahmsweise möglich, wenn das Ergebnis aufgrund einer eindeutigen Aktenlage feststeht oder eine Krisensituation den Hausbesuch verhindert. Nach den Richtlinien auch, wenn ein Hausbesuch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Wie lange gilt ein Pflegegrad?

Er ist nicht automatisch befristet. Die Kasse kann befristen, wenn eine Verringerung der Beeinträchtigungen zu erwarten ist, insgesamt höchstens drei Jahre (§ 33 SGB XI). Eine Wiederholungsbegutachtung allein nach Zeitablauf ist nach den Richtlinien unzulässig.

Kann der Pflegedienst meinen Pflegegrad überprüfen?

Nein. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes fest. Pflegedienste machen bei Pflegegeld Beratungseinsätze. Sie können eine Verschlechterung ansprechen, den Höherstufungsantrag stellen Sie oder Ihre Vertreter.

Bekomme ich nach dem Krankenhaus einen vorläufigen Pflegegrad?

Das Gesetz spricht von einer verkürzten Begutachtung. Befinden Sie sich in Klinik oder Reha, muss die Begutachtung unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 5. Arbeitstag erfolgen. Die Empfehlung klärt Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2. Die abschließende Begutachtung folgt unverzüglich.

Wird die Begutachtung 2027 strenger?

Nach dem Gesetzentwurf, der nicht beschlossen ist, sollen die Grenzen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen und die Punktbereiche in drei Modulen angepasst werden. Anträge bis 31. Dezember 2026 würden nach heutigem Recht beurteilt. Wer einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Grenzen verlieren.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.