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LexikonPflegegrad & Begutachtung

Pfle­ge­ta­ge­buch: Aufbau, Beispiel und Checkliste

Was in ein Pflegetagebuch gehört, wie Sie es nach den sechs Modulen gliedern, wie lange Sie es führen und wie es bei Begutachtung und Widerspruch hilft.

Aktualisiert 30.10.20268 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Pflegetagebuch ist Ihre eigene Aufzeichnung darüber, wobei eine pflegebedürftige Person Hilfe braucht, wer hilft und wie oft. Es ist nicht vorgeschrieben, belegt aber Ihre Angaben beim Hausbesuch des Medizinischen Dienstes. Gliedern Sie es nach den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments und führen Sie es mindestens zwei Wochen.

6 Module
Gliederung des Tagebuchs nach dem Begutachtungsinstrument
1 Monat
Frist für den Widerspruch nach Bekanntgabe des Bescheids
6 Monate
Mindestdauer, ab der ein Hilfebedarf zählt

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegetagebuch ist Ihre eigene Aufzeichnung darüber, wobei eine pflegebedürftige Person Hilfe braucht, wer hilft und wie oft.
  • Es ist nicht vorgeschrieben, hilft aber, beim Hausbesuch nichts zu vergessen. Der Medizinische Dienst bittet ausdrücklich darum, vorhandene Aufzeichnungen bereitzulegen.
  • Sinnvoll ist eine Gliederung nach den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments, nicht nach Minuten.
  • Führen Sie es mindestens zwei Wochen lang und halten Sie auch schlechte Tage fest.
  • Beim Hausbesuch, beim Widerspruch und bei der Höherstufung belegt es Ihre Angaben.

Was ist ein Pflegetagebuch? Einfach erklärt

Ein Pflegetagebuch dient laut Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die für eine pflegebedürftige Person erbracht werden. Führen Sie es als pflegende Angehörige oder als Betroffene selbst, am besten gleich nach der Hilfe.

Der Medizinische Dienst bittet bei der Terminankündigung, vorhandene Pflegetagebücher und vergleichbare eigene Aufzeichnungen bereitzulegen. Die Gutachterin wertet sie als Unterlage über den Pflegeverlauf (Richtlinie, Kapitel 3.2.2.1 und 5.5.1). Es ersetzt nicht die Einschätzung der Gutachterin, macht aber nachvollziehbar, was im Alltag nötig ist.

Nicht die Minuten zählen, sondern die Selbstständigkeit

Viele Vorlagen fragen nach Minuten pro Tätigkeit, ein Erbe der Pflegestufen. Seit 2017 bewertet der Medizinische Dienst, wie selbstständig jemand ist (§ 14 SGB XI), nicht wie lange die Pflege dauert. Wichtig ist deshalb, welche Art von Hilfe nötig war.

  • Anleitung oder Erinnerung: Die Person schafft es allein, wenn jemand sie auffordert oder zurechtlegt.
  • Beaufsichtigung: Jemand muss aus Sicherheitsgründen dabei sein.
  • Teilweise Übernahme: Die Person macht mit, ein Teil wird übernommen.
  • Vollständige Übernahme: Die Person kann kaum mitwirken.

Hilfsmittel wie ein Rollator zählen nicht als Hilfe. Wenn die Person mit dem Rollator allein zurechtkommt, notieren Sie das als „allein mit Rollator“ und nicht als Hilfebedarf. Bewertet wird übrigens auch, was nicht mehr ausgeführt wird, zum Beispiel das Treppensteigen in einer ebenerdigen Wohnung (Richtlinie, Kapitel 5.8.2).

Was gehört hinein? Die Checkliste nach Modulen

Halten Sie fest, wobei Hilfe nötig war, welche Art von Hilfe und wie oft. Die Tabelle folgt den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments.

Was Sie je Modul notieren

ModulWas Sie festhaltenWorauf es ankommt
1 MobilitätAufdrehen im Bett, Aufstehen und Umsetzen, Gehen in der Wohnung, TreppenStütze, Führen oder Tragen nötig?
2 Kognition und KommunikationSituationen, in denen Orte, Personen oder Tageszeit nicht erkannt werden, vergessene Handlungen (Herd, Tür), Probleme bei Entscheidungen und beim VerstehenKonkrete Beispiele mit Datum statt allgemeiner Sätze
3 Verhalten und psychische ProblemlagenJedes Ereignis mit Hilfebedarf: Unruhe, nächtliches Umherlaufen, Ängste, Abwehr von Pflege, Aggression, RufenHäufigkeit: bis zu drei Ereignisse in zwei Wochen, zweimal bis mehrmals wöchentlich oder täglich
4 SelbstversorgungWaschen, Zähneputzen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilette, Wechsel von InkontinenzmaterialWie weit wird mitgemacht, wo übernehmen Sie? Auch Hilfe in der Nacht
5 Krankheit und TherapieÄrztlich angeordnete Maßnahmen: Medikamentengabe, Messungen, Verbände, Spritzen, Einreibungen, Arzt- und TherapiebesucheAnzahl pro Tag, Woche oder Monat und ob die Person es allein kann
6 Alltag und soziale KontakteTagesablauf, Schlafen und Ruhen, Beschäftigung, Kontakt zu anderenBraucht es Anregung oder Begleitung, damit der Tag gelingt?

Quelle: Richtlinie des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Kapitel 5.9, und Anlage 1 zu § 15 SGB XI.

Zwei weitere Bereiche, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, werden zwar begutachtet, fließen aber nicht in die Punkte ein (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Für die Beratung und Versorgungsplanung sind sie trotzdem wichtig. Notieren Sie sie am Rand.

Eigene Gliederung: So bauen Sie die Tagesseite auf

Eine Seite pro Tag mit diesen Spalten genügt. Sie brauchen keine Vorlage zu kaufen oder herunterzuladen.

Aufbau einer Tagesseite

SpalteInhalt
KopfDatum, Tagesform (gut, mittel, schlecht), Besonderheiten wie Infekt oder Krankenhaus
Uhrzeitwann die Hilfe nötig war, nachts mit Zeit
Tätigkeitzum Beispiel Waschen, Umsetzen, Tablettengabe
Wer halfName der Person
Art der HilfeAnleitung, Beaufsichtigung, Teilübernahme oder Vollübernahme
Was allein nicht gehtein Satz, zum Beispiel „Knöpfe schließt er nicht“
Fußzeilewie oft nachts geholfen wurde, Wochenzusammenfassung am Sonntag

Beispiel: Ein Tag ausgefüllt

Das Beispiel ist erfunden. Herr M. ist 79 und lebt mit seiner Tochter. Tagesform: mittel.

Tagesseite von Herrn M. (Auszug)

UhrzeitTätigkeitWer halfArt der Hilfe und Besonderheit
06:30Aufstehen, Gang ins BadTochterTeilübernahme: stützt beim Aufstehen, führt zum Bad, ihm ist schwindelig
07:00WaschenTochterAnleitung und Teilübernahme: Oberkörper wäscht er nach Aufforderung, Rücken und Intimbereich übernimmt die Tochter
07:30AnziehenTochterTeilübernahme: Kleidung wird bereitgelegt, Knöpfe und Strümpfe übernimmt die Tochter
08:00Frühstück und TablettenTochterAnleitung: Brot wird geschmiert, Tabletten werden gegeben (ärztlich angeordnet), Trinken nur nach Erinnerung
12:30ToiletteTochterBeaufsichtigung: geht allein, die Tochter wartet wegen Sturzgefahr
02:00Toilette in der NachtTochterTeilübernahme: Aufstehen und Weg zur Toilette, danach wieder ins Bett

Ausgedachtes Beispiel zur Veranschaulichung.

Rechenbeispiel: Warum genaues Zählen in Modul 5 wichtig ist

Im Modul 5 zählt die Gutachterin ärztlich angeordnete Maßnahmen, die die Person nicht allein kann und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind. Wöchentliche Maßnahmen werden durch 7 geteilt, monatliche durch 30 (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Ein Tagebuch macht diese Zahlen belegbar.

RechenbeispielMaßnahmen pro Tag in Modul 5 (heutiges Recht)Herr M. bekommt zweimal täglich Medikamente, dreimal pro Woche eine Einreibung und einmal täglich eine Blutzuckermessung. Er kann das nicht allein.
Medikamente (Kriterium 5.1)2 × 7 Tage
14 pro Woche
Einreibungen (Kriterium 5.5)3 × pro Woche
3 pro Woche
Messung und Deutung (Kriterium 5.6)1 × 7 Tage
7 pro Woche
Summe pro Woche14 + 3 + 7
24
Maßnahmen pro Tag24 : 7
3,43

3,43 Maßnahmen pro Tag liegen im Bereich „mehr als dreimal bis höchstens achtmal täglich“. Das ergibt 2 Einzelpunkte für die Kriterien 5.1 bis 5.7. Bei nur 21 Maßnahmen pro Woche (genau 3 pro Tag) wäre es 1 Einzelpunkt.

Nachgerechnet nach Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Das Beispiel ist erfunden.

Ein gutes Tagebuch zeigt, dass es 24 und nicht 21 Maßnahmen sind. Wie aus den Einzelpunkten die Gesamtpunkte entstehen, steht in einem eigenen Artikel.

Wie lange sollten Sie das Pflegetagebuch führen?

Eine feste Dauer nennen Gesetz und Richtlinie nicht. Sinnvoll sind mindestens zwei Wochen, weil das Modul 3 die Häufigkeit von Ereignissen innerhalb von zwei Wochen erfasst („selten“ heißt ein- bis dreimal in zwei Wochen). Schwankt der Zustand stark, helfen vier Wochen. Zählen Sie auch die schlechten Tage mit, denn nach der Richtlinie wird bei wechselnder Ausprägung der Wochenverlauf betrachtet.

Pflegetagebuch bei Begutachtung, Widerspruch und Höherstufung

  • Beim Antrag und Hausbesuch: Legen Sie das Tagebuch zum Termin bereit und nennen Sie die Beispiele aus der Tabelle. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, den Antrag der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  • Beim Widerspruch: Vergleichen Sie das Gutachten Modul für Modul mit Ihren Aufzeichnungen und reichen Sie das Tagebuch mit der Begründung ein. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Wie Sie das Gutachten lesen, steht im Ratgeber Pflegegutachten verstehen, das Vorgehen im Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.
  • Bei der Höherstufung: Ein fortlaufendes Tagebuch zeigt, seit wann und wie sich der Hilfebedarf verändert hat. Mehr dazu im Ratgeber Höherstufung.
  • Bei Demenz: Halten Sie Situationen mit Datum fest, in denen Orientierung oder Entscheidungen scheiterten. Hinweise gibt der Ratgeber Pflegegrad bei Demenz.

Bei Fragen zum Aufbau hilft eine Pflegeberatung. Ihre Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten, geben Sie sie nur an vertrauenswürdige Stellen weiter.

Häufige Fehler beim Pflegetagebuch

  • Nur Minuten notieren und nicht, welche Hilfe nötig war.
  • Nur schlechte oder nur gute Tage festhalten.
  • Die Nacht vergessen. Hilfe in der Nacht gehört in die Module 3, 4 und 6.
  • Maßnahmen schätzen statt zählen, besonders in Modul 5.
  • Hilfsmittel nicht erwähnen. Notieren Sie, was die Person damit allein schafft.
  • Erst kurz vor dem Termin rückwirkend ausfüllen.

Was ändert sich 2027?

Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 587/26 (neu)) ist nicht beschlossen. Nach dem Entwurf sollen ab 1. Januar 2027 die Grenzen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen (15, 30 und 50 Gesamtpunkte) und die Punktbereiche der Module 1, 4 und 6 anders zugeschnitten werden. Außerdem soll für die Dauer von mindestens sechs Monaten „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ statt „voraussichtlich“ gelten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 SGB XI-E). Für Anträge bis 31. Dezember 2026 soll das Recht zur Zeit der Antragstellung gelten (§ 142b Abs. 1). Die Grenzen erklärt der Ratgeber Schwellenwerte 2027, den Zeitplan die Seite Pflegereform 2027.

Für Ihr Tagebuch ändert sich nichts. Notieren Sie weiter, wobei Hilfe nötig ist, und halten Sie fest, seit wann der Hilfebedarf besteht. Eine Orientierung gibt der Pflegegradrechner.

Häufige Fragen

Was ist ein Pflegetagebuch?

Eine eigene Aufzeichnung der Pflege zu Hause: Wobei war Hilfe nötig, wer hat geholfen, wie oft und in welcher Form. Die Richtlinie des Medizinischen Dienstes nennt es als Unterlage über den Pflegeverlauf.

Muss ich ein Pflegetagebuch führen?

Nein. Es ist weder im Gesetz noch in der Richtlinie vorgeschrieben. Es hilft aber, die Angaben beim Hausbesuch zu belegen.

Wie lange sollte ich es führen?

Sinnvoll sind mindestens zwei Wochen, bei stark schwankendem Zustand vier Wochen. Eine feste Vorgabe gibt es nicht.

Gibt es eine Vorlage oder ein Muster zum Ausdrucken?

Pflegekassen und Beratungsstellen bieten eigene Formulare an. Sie können auch die Gliederung auf dieser Seite als Tabelle oder Heft nutzen.

Muss ich Minuten aufschreiben?

Nein. Seit 2017 zählt die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand. Minuten schaden nicht, wichtiger ist die Art der Hilfe.

Wie schreibe ich bei schwankenden Tagen?

Notieren Sie gute und schlechte Tage. Bei wechselnder Ausprägung betrachtet die Gutachterin den Wochenverlauf.

Bekomme ich durch das Tagebuch einen höheren Pflegegrad?

Nicht automatisch. Den Pflegegrad bestimmt die Einschätzung der Gutachterin nach dem Begutachtungsinstrument. Das Tagebuch macht Ihre Angaben nachvollziehbar.

Kann ich das Tagebuch auch beim Widerspruch nutzen?

Ja. Sie können es der Widerspruchsbegründung beifügen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Brauche ich ein Pflegetagebuch für ein Kind?

Es ist ebenso freiwillig. Bei Kindern wird mit gleichaltrigen, gesunden Kindern verglichen. Notieren Sie, was darüber hinausgeht.

Ändert sich 2027 etwas für das Pflegetagebuch?

Nein. Auch nach dem Gesetzentwurf, der nicht beschlossen ist, hält das Tagebuch fest, wobei Hilfe nötig ist. Geändert werden sollen Schwellenwerte und Punktbereiche.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.