Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pflegetagebuch ist Ihre eigene Aufzeichnung darüber, wobei eine pflegebedürftige Person Hilfe braucht, wer hilft und wie oft.
- Es ist nicht vorgeschrieben, hilft aber, beim Hausbesuch nichts zu vergessen. Der Medizinische Dienst bittet ausdrücklich darum, vorhandene Aufzeichnungen bereitzulegen.
- Sinnvoll ist eine Gliederung nach den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments, nicht nach Minuten.
- Führen Sie es mindestens zwei Wochen lang und halten Sie auch schlechte Tage fest.
- Beim Hausbesuch, beim Widerspruch und bei der Höherstufung belegt es Ihre Angaben.
Was ist ein Pflegetagebuch? Einfach erklärt
Ein Pflegetagebuch dient laut Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die für eine pflegebedürftige Person erbracht werden. Führen Sie es als pflegende Angehörige oder als Betroffene selbst, am besten gleich nach der Hilfe.
Der Medizinische Dienst bittet bei der Terminankündigung, vorhandene Pflegetagebücher und vergleichbare eigene Aufzeichnungen bereitzulegen. Die Gutachterin wertet sie als Unterlage über den Pflegeverlauf (Richtlinie, Kapitel 3.2.2.1 und 5.5.1). Es ersetzt nicht die Einschätzung der Gutachterin, macht aber nachvollziehbar, was im Alltag nötig ist.
Nicht die Minuten zählen, sondern die Selbstständigkeit
Viele Vorlagen fragen nach Minuten pro Tätigkeit, ein Erbe der Pflegestufen. Seit 2017 bewertet der Medizinische Dienst, wie selbstständig jemand ist (§ 14 SGB XI), nicht wie lange die Pflege dauert. Wichtig ist deshalb, welche Art von Hilfe nötig war.
- Anleitung oder Erinnerung: Die Person schafft es allein, wenn jemand sie auffordert oder zurechtlegt.
- Beaufsichtigung: Jemand muss aus Sicherheitsgründen dabei sein.
- Teilweise Übernahme: Die Person macht mit, ein Teil wird übernommen.
- Vollständige Übernahme: Die Person kann kaum mitwirken.
Hilfsmittel wie ein Rollator zählen nicht als Hilfe. Wenn die Person mit dem Rollator allein zurechtkommt, notieren Sie das als „allein mit Rollator“ und nicht als Hilfebedarf. Bewertet wird übrigens auch, was nicht mehr ausgeführt wird, zum Beispiel das Treppensteigen in einer ebenerdigen Wohnung (Richtlinie, Kapitel 5.8.2).
Was gehört hinein? Die Checkliste nach Modulen
Halten Sie fest, wobei Hilfe nötig war, welche Art von Hilfe und wie oft. Die Tabelle folgt den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments.
Was Sie je Modul notieren
| Modul | Was Sie festhalten | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufdrehen im Bett, Aufstehen und Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen | Stütze, Führen oder Tragen nötig? |
| 2 Kognition und Kommunikation | Situationen, in denen Orte, Personen oder Tageszeit nicht erkannt werden, vergessene Handlungen (Herd, Tür), Probleme bei Entscheidungen und beim Verstehen | Konkrete Beispiele mit Datum statt allgemeiner Sätze |
| 3 Verhalten und psychische Problemlagen | Jedes Ereignis mit Hilfebedarf: Unruhe, nächtliches Umherlaufen, Ängste, Abwehr von Pflege, Aggression, Rufen | Häufigkeit: bis zu drei Ereignisse in zwei Wochen, zweimal bis mehrmals wöchentlich oder täglich |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Zähneputzen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilette, Wechsel von Inkontinenzmaterial | Wie weit wird mitgemacht, wo übernehmen Sie? Auch Hilfe in der Nacht |
| 5 Krankheit und Therapie | Ärztlich angeordnete Maßnahmen: Medikamentengabe, Messungen, Verbände, Spritzen, Einreibungen, Arzt- und Therapiebesuche | Anzahl pro Tag, Woche oder Monat und ob die Person es allein kann |
| 6 Alltag und soziale Kontakte | Tagesablauf, Schlafen und Ruhen, Beschäftigung, Kontakt zu anderen | Braucht es Anregung oder Begleitung, damit der Tag gelingt? |
Zwei weitere Bereiche, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, werden zwar begutachtet, fließen aber nicht in die Punkte ein (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Für die Beratung und Versorgungsplanung sind sie trotzdem wichtig. Notieren Sie sie am Rand.
Eigene Gliederung: So bauen Sie die Tagesseite auf
Eine Seite pro Tag mit diesen Spalten genügt. Sie brauchen keine Vorlage zu kaufen oder herunterzuladen.
Aufbau einer Tagesseite
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Kopf | Datum, Tagesform (gut, mittel, schlecht), Besonderheiten wie Infekt oder Krankenhaus |
| Uhrzeit | wann die Hilfe nötig war, nachts mit Zeit |
| Tätigkeit | zum Beispiel Waschen, Umsetzen, Tablettengabe |
| Wer half | Name der Person |
| Art der Hilfe | Anleitung, Beaufsichtigung, Teilübernahme oder Vollübernahme |
| Was allein nicht geht | ein Satz, zum Beispiel „Knöpfe schließt er nicht“ |
| Fußzeile | wie oft nachts geholfen wurde, Wochenzusammenfassung am Sonntag |
Beispiel: Ein Tag ausgefüllt
Das Beispiel ist erfunden. Herr M. ist 79 und lebt mit seiner Tochter. Tagesform: mittel.
Tagesseite von Herrn M. (Auszug)
| Uhrzeit | Tätigkeit | Wer half | Art der Hilfe und Besonderheit |
|---|---|---|---|
| 06:30 | Aufstehen, Gang ins Bad | Tochter | Teilübernahme: stützt beim Aufstehen, führt zum Bad, ihm ist schwindelig |
| 07:00 | Waschen | Tochter | Anleitung und Teilübernahme: Oberkörper wäscht er nach Aufforderung, Rücken und Intimbereich übernimmt die Tochter |
| 07:30 | Anziehen | Tochter | Teilübernahme: Kleidung wird bereitgelegt, Knöpfe und Strümpfe übernimmt die Tochter |
| 08:00 | Frühstück und Tabletten | Tochter | Anleitung: Brot wird geschmiert, Tabletten werden gegeben (ärztlich angeordnet), Trinken nur nach Erinnerung |
| 12:30 | Toilette | Tochter | Beaufsichtigung: geht allein, die Tochter wartet wegen Sturzgefahr |
| 02:00 | Toilette in der Nacht | Tochter | Teilübernahme: Aufstehen und Weg zur Toilette, danach wieder ins Bett |
Rechenbeispiel: Warum genaues Zählen in Modul 5 wichtig ist
Im Modul 5 zählt die Gutachterin ärztlich angeordnete Maßnahmen, die die Person nicht allein kann und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind. Wöchentliche Maßnahmen werden durch 7 geteilt, monatliche durch 30 (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Ein Tagebuch macht diese Zahlen belegbar.
- Medikamente (Kriterium 5.1)2 × 7 Tage
- 14 pro Woche
- Einreibungen (Kriterium 5.5)3 × pro Woche
- 3 pro Woche
- Messung und Deutung (Kriterium 5.6)1 × 7 Tage
- 7 pro Woche
- Summe pro Woche14 + 3 + 7
- 24
- Maßnahmen pro Tag24 : 7
- 3,43
3,43 Maßnahmen pro Tag liegen im Bereich „mehr als dreimal bis höchstens achtmal täglich“. Das ergibt 2 Einzelpunkte für die Kriterien 5.1 bis 5.7. Bei nur 21 Maßnahmen pro Woche (genau 3 pro Tag) wäre es 1 Einzelpunkt.
Ein gutes Tagebuch zeigt, dass es 24 und nicht 21 Maßnahmen sind. Wie aus den Einzelpunkten die Gesamtpunkte entstehen, steht in einem eigenen Artikel.
Wie lange sollten Sie das Pflegetagebuch führen?
Eine feste Dauer nennen Gesetz und Richtlinie nicht. Sinnvoll sind mindestens zwei Wochen, weil das Modul 3 die Häufigkeit von Ereignissen innerhalb von zwei Wochen erfasst („selten“ heißt ein- bis dreimal in zwei Wochen). Schwankt der Zustand stark, helfen vier Wochen. Zählen Sie auch die schlechten Tage mit, denn nach der Richtlinie wird bei wechselnder Ausprägung der Wochenverlauf betrachtet.
Pflegetagebuch bei Begutachtung, Widerspruch und Höherstufung
- Beim Antrag und Hausbesuch: Legen Sie das Tagebuch zum Termin bereit und nennen Sie die Beispiele aus der Tabelle. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, den Antrag der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Beim Widerspruch: Vergleichen Sie das Gutachten Modul für Modul mit Ihren Aufzeichnungen und reichen Sie das Tagebuch mit der Begründung ein. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Wie Sie das Gutachten lesen, steht im Ratgeber Pflegegutachten verstehen, das Vorgehen im Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.
- Bei der Höherstufung: Ein fortlaufendes Tagebuch zeigt, seit wann und wie sich der Hilfebedarf verändert hat. Mehr dazu im Ratgeber Höherstufung.
- Bei Demenz: Halten Sie Situationen mit Datum fest, in denen Orientierung oder Entscheidungen scheiterten. Hinweise gibt der Ratgeber Pflegegrad bei Demenz.
Bei Fragen zum Aufbau hilft eine Pflegeberatung. Ihre Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten, geben Sie sie nur an vertrauenswürdige Stellen weiter.
Häufige Fehler beim Pflegetagebuch
- Nur Minuten notieren und nicht, welche Hilfe nötig war.
- Nur schlechte oder nur gute Tage festhalten.
- Die Nacht vergessen. Hilfe in der Nacht gehört in die Module 3, 4 und 6.
- Maßnahmen schätzen statt zählen, besonders in Modul 5.
- Hilfsmittel nicht erwähnen. Notieren Sie, was die Person damit allein schafft.
- Erst kurz vor dem Termin rückwirkend ausfüllen.
Was ändert sich 2027?
Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 587/26 (neu)) ist nicht beschlossen. Nach dem Entwurf sollen ab 1. Januar 2027 die Grenzen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen (15, 30 und 50 Gesamtpunkte) und die Punktbereiche der Module 1, 4 und 6 anders zugeschnitten werden. Außerdem soll für die Dauer von mindestens sechs Monaten „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ statt „voraussichtlich“ gelten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 SGB XI-E). Für Anträge bis 31. Dezember 2026 soll das Recht zur Zeit der Antragstellung gelten (§ 142b Abs. 1). Die Grenzen erklärt der Ratgeber Schwellenwerte 2027, den Zeitplan die Seite Pflegereform 2027.
Für Ihr Tagebuch ändert sich nichts. Notieren Sie weiter, wobei Hilfe nötig ist, und halten Sie fest, seit wann der Hilfebedarf besteht. Eine Orientierung gibt der Pflegegradrechner.
Häufige Fragen
Was ist ein Pflegetagebuch?
Eine eigene Aufzeichnung der Pflege zu Hause: Wobei war Hilfe nötig, wer hat geholfen, wie oft und in welcher Form. Die Richtlinie des Medizinischen Dienstes nennt es als Unterlage über den Pflegeverlauf.
Muss ich ein Pflegetagebuch führen?
Nein. Es ist weder im Gesetz noch in der Richtlinie vorgeschrieben. Es hilft aber, die Angaben beim Hausbesuch zu belegen.
Wie lange sollte ich es führen?
Sinnvoll sind mindestens zwei Wochen, bei stark schwankendem Zustand vier Wochen. Eine feste Vorgabe gibt es nicht.
Gibt es eine Vorlage oder ein Muster zum Ausdrucken?
Pflegekassen und Beratungsstellen bieten eigene Formulare an. Sie können auch die Gliederung auf dieser Seite als Tabelle oder Heft nutzen.
Muss ich Minuten aufschreiben?
Nein. Seit 2017 zählt die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand. Minuten schaden nicht, wichtiger ist die Art der Hilfe.
Wie schreibe ich bei schwankenden Tagen?
Notieren Sie gute und schlechte Tage. Bei wechselnder Ausprägung betrachtet die Gutachterin den Wochenverlauf.
Bekomme ich durch das Tagebuch einen höheren Pflegegrad?
Nicht automatisch. Den Pflegegrad bestimmt die Einschätzung der Gutachterin nach dem Begutachtungsinstrument. Das Tagebuch macht Ihre Angaben nachvollziehbar.
Kann ich das Tagebuch auch beim Widerspruch nutzen?
Ja. Sie können es der Widerspruchsbegründung beifügen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Brauche ich ein Pflegetagebuch für ein Kind?
Es ist ebenso freiwillig. Bei Kindern wird mit gleichaltrigen, gesunden Kindern verglichen. Notieren Sie, was darüber hinausgeht.
Ändert sich 2027 etwas für das Pflegetagebuch?
Nein. Auch nach dem Gesetzentwurf, der nicht beschlossen ist, hält das Tagebuch fest, wobei Hilfe nötig ist. Geändert werden sollen Schwellenwerte und Punktbereiche.