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RatgeberPflegegrad & Begutachtung

Pflegegrad bei Demenz: Punkte, Beispiele, Be­gut­ach­tung

Wie Modul 2 und 3 zählen, welche Pflegegrade bei Demenz möglich sind, wie Sie die Begutachtung vorbereiten und was die geplante Reform für Schwellen und Bestandsschutz bedeutet.

Aktualisiert 02.11.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Bei Demenz zählt nicht die Diagnose, sondern der Unterstützungsbedarf im Alltag. Modul 2 (Denken, Erinnern) und Modul 3 (Verhalten) gehen zusammen mit 15 Prozent ein, nur der höhere Wert zählt. Dazu kommen Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Heute beginnt Pflegegrad 2 bei 27 Punkten, nach dem Gesetzentwurf soll er bei 30 beginnen.

15 %
Gewicht von Modul 2 und 3 zusammen, nur der höhere Wert zählt
ab 27 Punkten
Pflegegrad 2 heute, nach dem Gesetzentwurf ab 30
25 Arbeitstage
Frist der Pflegekasse für die Entscheidung über den Antrag
1 Monat
Frist für den Widerspruch gegen den Bescheid

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Pflegegrad bei Demenz: Das Wichtigste

  • Nicht die Diagnose zählt, sondern der Alltag. Der Pflegegrad ergibt sich aus Punkten von 0 bis 100 für sechs Lebensbereiche (§ 15 SGB XI). Eine Demenzdiagnose allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad.
  • Bei Demenz sind Modul 2 und Modul 3 zentral. Beide zusammen zählen 15 Prozent, aber nur mit dem höheren der beiden Werte. Auch Anleitung und Beaufsichtigung in den Modulen 4 und 6 bringen Punkte.
  • Es gibt keinen festen Pflegegrad für ein Demenzstadium. Die Modellfälle weiter unten ergeben heute Pflegegrad 2 bis 4.
  • Reform: Nach dem Gesetzentwurf sollen die Schwellen ab 1. Januar 2027 steigen. Bestehende Pflegegrade sollen geschützt bleiben.

So wird der Pflegegrad berechnet

Bei der Begutachtung prüft der Medizinische Dienst, wie selbstständig die Person in sechs Bereichen ist (§ 14 Abs. 2 SGB XI). Grundlage ist das Begutachtungsinstrument. In jedem Modul werden Einzelpunkte vergeben, in Stufen umgerechnet, gewichtet und zu den Gesamtpunkten addiert. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer bestehen, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1).

Die sechs Module und ihr Gewicht

ModulBereichGewichtHöchste Einzelpunkte
Modul 1Mobilität10 %15
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % zusammen mit Modul 333
Modul 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagennur wenn höher als Modul 265
Modul 4Selbstversorgung40 %54
Modul 5Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen20 %15
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %18

Gewichte: § 15 Abs. 2 SGB XI. Höchste Einzelpunkte: Anlage 2 zu § 15.

Pflegegrade und Gesamtpunkte (heute)

PflegegradBeeinträchtigung der SelbstständigkeitGesamtpunkte
Pflegegrad 1geringe12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2erhebliche27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3schwere47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4schwerste70 bis unter 90
Pflegegrad 5schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100

Heute: § 15 Abs. 3 SGB XI, Stand 29. Oktober 2026.

Modul 2: Denken, Erinnern, Verstehen

Modul 2 fragt, was die Person gedanklich noch kann, nicht, ob sie sich körperlich bewegen kann. Bewertet werden elf Fähigkeiten: Personen aus dem näheren Umfeld erkennen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, mehrschrittige Alltagshandlungen steuern (etwa Kaffee kochen), Entscheidungen im Alltag treffen, Sachverhalte verstehen, Risiken und Gefahren erkennen, elementare Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen und sich an einem Gespräch beteiligen (Anlage 1 zu § 15).

Jede Fähigkeit bekommt 0 Punkte (vorhanden), 1 (größtenteils vorhanden), 2 (in geringem Maße vorhanden) oder 3 Punkte (nicht vorhanden). Das ergibt höchstens 33 Punkte. Schwankt eine Fähigkeit mit der Tagesform, ist nach den Begutachtungs-Richtlinien die Gesamtheit im Wochenverlauf maßgeblich. Beispiel Gefahren erkennen: „Größtenteils vorhanden“ heißt, die Person erkennt meist nur Risiken in der vertrauten Wohnung, nicht aber im Straßenverkehr.

Von den Einzelpunkten zu den gewichteten Punkten (Modul 2 und 3)

StufeModul 2: EinzelpunkteModul 3: EinzelpunkteGewichtete Punkte
keine Beeinträchtigung0 bis 100
geringe2 bis 51 bis 23,75
erhebliche6 bis 103 bis 47,5
schwere11 bis 165 bis 611,25
schwerste17 bis 337 bis 6515

Heute: Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die Bereiche der Module 2 und 3 sollen sich nach dem Gesetzentwurf nicht ändern.

Modul 3: Verhalten und psychische Problemlagen

Modul 3 erfasst 13 Verhaltensweisen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erfordern. Bewertet wird, wie oft Unterstützung nötig ist: nie oder sehr selten 0 Punkte, selten (ein- bis dreimal in zwei Wochen) 1, häufig (zweimal bis mehrmals pro Woche) 3, täglich 5 Punkte. Möglich sind höchstens 65 Punkte. Die Richtlinien nennen unter anderem:

  • 3.1 Motorische Auffälligkeiten: ziellos umhergehen, Rastlosigkeit, der Versuch, die Wohnung ohne Begleitung zu verlassen (Hinlauftendenz)
  • 3.2 Nächtliche Unruhe: Umherirren, Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus
  • 3.7 Vokale Auffälligkeiten: lautes Rufen, ständiges Wiederholen von Sätzen und Fragen
  • 3.8 Abwehr von Unterstützung: etwa bei der Körperpflege, Verweigern von Essen oder Medikamenten
  • 3.9 Wahnvorstellungen: zum Beispiel die Vorstellung, verfolgt oder bestohlen zu werden
  • 3.10 Ängste: ausgeprägte, wiederkehrende Ängste
  • 3.13 Sonstige inadäquate Handlungen: Nesteln, Verstecken oder Horten von Gegenständen, Urinieren in die Wohnung

Der höhere Wert von Modul 2 oder 3 zählt

Nach § 15 Abs. 3 SGB XI fließen Modul 2 und Modul 3 nicht beide ein. Beide werden in gewichtete Punkte von 0 bis 15 umgerechnet, nur der höhere Wert wird mit den anderen Modulen addiert. Ist jemand stark desorientiert, aber ruhig, zählt Modul 2. Zeigt jemand bei guter Orientierung viel Unruhe, zählt Modul 3.

RechenbeispielModellfall B: mittelschwere Demenz mit HinlauftendenzFrau B. (81) lebt mit ihrer Tochter. Sie ist zeitlich und örtlich desorientiert, vergisst Ereignisse, kann Abläufe nicht mehr planen und erkennt Gefahren nicht (Modul 2: 21 Einzelpunkte). Täglich will sie die Wohnung verlassen und versteckt Dinge (je 5 Punkte), nachts ist sie häufig unruhig, wehrt Pflege häufig ab und hat häufig Ängste (je 3), selten fühlt sie sich bestohlen (1): Modul 3 ergibt 20 Einzelpunkte. Bei Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang braucht sie Aufforderung und Anleitung (Modul 4: 15). Modul 1: 1, Modul 5: 3, Modul 6: 8 Einzelpunkte.
Modul 1, 1 EinzelpunktStufe 0 bis 1
0
Modul 2, 21 EinzelpunkteStufe 17 bis 33
15
Modul 3, 20 Einzelpunkteebenfalls 15, zählt nicht zusätzlich
0
Modul 4, 15 EinzelpunkteStufe 8 bis 18
20
Modul 5, 3 EinzelpunkteStufe 2 bis 3
10
Modul 6, 8 EinzelpunkteStufe 7 bis 11
11,25
Gesamtpunkte0 + 15 + 20 + 10 + 11,25
56,25

56,25 Punkte liegen zwischen 47,5 und unter 70 und ergeben Pflegegrad 3. Würde man Modul 2 und 3 fälschlich beide addieren, kämen 71,25 Punkte heraus und scheinbar Pflegegrad 4. Das sieht das Gesetz nicht vor.

Modellfall zur Veranschaulichung, kein echtes Gutachten. Berechnung nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI.

Modul 4 und 6: Auch Anleitung und Aufsicht zählen

Menschen mit Demenz können oft noch gehen, essen und sich waschen, brauchen aber Hilfe beim Beginnen, beim Ablauf und als Aufsicht. In den Modulen 1, 4 und 6 wird Selbstständigkeit in vier Stufen bewertet: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig. Nach den Richtlinien gilt schon als „überwiegend selbständig“, wer Aufforderung, Zurechtlegen von Gegenständen oder partielle Beaufsichtigung braucht. „Überwiegend unselbständig“ ist, wer umfassende Anleitung, aufwendige Motivation oder ständige Beaufsichtigung braucht.

Das wirkt sich vor allem in Modul 4 aus, das mit 40 Prozent am stärksten gewichtet ist (Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette; Essen, Trinken und Toilette zählen höher), und in Modul 6 (Tagesablauf, Schlafen, Sichbeschäftigen, Planungen, Kontakte).

Was ein Pflegegrad bei Demenz in Euro bringt

Häusliche Pflege nach Pflegegrad (heute, monatlich)

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeldkein Anspruch347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung, bis zukein Anspruch796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €

Heute: §§ 36, 37, 45b SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Dazu kommen ab Pflegegrad 2 Tagespflege und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a).

Alle Leistungen im Überblick: Demenz: Ratgeber für Angehörige, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Verhinderungspflege.

Die Begutachtung vorbereiten

Das Gutachten stützt sich auf das, was beim Termin sichtbar und berichtet wird. Gerade bei Demenz überspielen Betroffene Probleme oft und wirken im Gespräch fitter, als der Alltag ist. Ausführlich: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

So gehen Sie vor

  1. Pflegetagebuch führenNotieren Sie ein bis zwei Wochen, wobei Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange, auch nachts. Die Richtlinien nennen ausdrücklich Aufzeichnungen wie ein Pflegetagebuch als Unterlage.
  2. Unterlagen bereitlegenArztberichte, Befunde etwa einer Gedächtnisambulanz, Medikamentenplan, Entlassbriefe und vorhandene Gutachten. Das bloße Aufzählen von Diagnosen reicht dem Medizinischen Dienst nach den Richtlinien nicht.
  3. Eine Person dabei haben, die den Alltag kenntDas ist meist die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige. Betroffene unterschätzen ihren Hilfebedarf häufig.
  4. Konkret schildernNicht „sie ist verwirrt“, sondern „sie findet nachts die Toilette nicht, ich stehe drei- bis viermal pro Woche auf“. Gehen Sie Modul für Modul vor und nennen Sie auch die schlechten Tage.
  5. Schwieriges offen ansprechenWenn Sie vor der Person nicht alles sagen möchten, bitten Sie um ein kurzes Gespräch unter vier Augen oder geben Sie Notizen ab.
  6. Bescheid und Gutachten prüfenDas Gutachten wird mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2). Vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.

Typische Fehler bei Demenz

  • Auf die Diagnose vertrauen. Entscheidend ist der Unterstützungsbedarf im Alltag, nicht der Name der Erkrankung.
  • Nur Körperpflege zählen. Anleitung, Erinnern, Beaufsichtigung und Beschäftigung zählen in Modul 4 und 6 mit.
  • Verhalten aus Scham verschweigen. Nächtliche Unruhe, Abwehr, Wahnvorstellungen oder Einnässen gehören ins Gutachten.
  • Nur den guten Tag zeigen. Bei wechselnder Tagesform ist der Wochenverlauf maßgeblich.
  • Module 2 und 3 addieren. Es zählt nur der höhere Wert, die Rechnung im Netz kann sonst falsche Hoffnungen wecken.
  • Den Bescheid nicht prüfen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
  • Zu lange warten. Leistungen gibt es ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1). Eine Verschlechterung können Sie mit einem Antrag auf Höherstufung geltend machen, siehe Höherstufung.

Mit dem Pflegegradrechner und dem Ratgeber Pflegegutachten verstehen können Sie das Ergebnis einordnen.

Pflegestufe bei Demenz: Was daraus wurde

Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Wer damals eine Pflegestufe oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz hatte (so hieß die Einschränkung durch Demenz), wurde ohne neuen Antrag in einen Pflegegrad übergeleitet (§ 140 SGB XI):

Überleitung von der Pflegestufe in den Pflegegrad

Früher (bis 31.12.2016)Pflegegrad
Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, ohne Pflegestufe2
Pflegestufe I ohne Einschränkung der Alltagskompetenz2
Pflegestufe I mit Einschränkung der Alltagskompetenz3
Pflegestufe II ohne Einschränkung der Alltagskompetenz3
Pflegestufe II mit Einschränkung der Alltagskompetenz4
Pflegestufe III ohne Einschränkung der Alltagskompetenz4, bei Härtefall 5
Pflegestufe III mit Einschränkung der Alltagskompetenz5

§ 140 Abs. 2 SGB XI. Die übergeleitete Einstufung bleibt bei einer Begutachtung erhalten, außer es kommt zu einer Anhebung oder die Pflegebedürftigkeit entfällt (§ 140 Abs. 3).

Pflegereform 2027: Schwellen, Beispiele, Bestandsschutz

Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2027 neue Schwellen und eine angepasste Bewertung gelten. Beschlossen ist das nicht.

Pflegegrad-Feststellung: heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegrad 1ab 12,5 Punktenab 15 Punktenstrenger
Pflegegrad 2ab 27 Punktenab 30 Punktenstrenger
Pflegegrad 3ab 47,5 Punktenab 50 Punktenstrenger
Pflegegrad 4 und 5ab 70 und ab 90 Punktenab 70 und ab 90 Punkten
Gewichtung der Module10, 15, 40, 20, 15 Prozentunverändert
Modul 2 und 3 (Denken und Verhalten)Bereiche nach Anlage 2, höherer Wert zähltunverändert
Module 1, 4 und 6Auch in Modul 1 und 6 verschieben sich einzelne Grenzen.Modul 4: erhebliche Beeinträchtigung ab 8 EinzelpunktenModul 4: erhebliche Beeinträchtigung ab 10 Einzelpunktenstrenger
Bestehender Pflegegradgilt, bis die Pflegekasse neu entscheidetbleibt bis zur Neubegutachtung, kein Verlust allein wegen der neuen Regelnneu
Welches Recht gilt für den Antragaktuelles RechtAntrag bis 31.12.2026: altes Recht, Wiederholungsbegutachtung: Tag der Begutachtungneu
Entscheidungsfrist der Pflegekasse25 Arbeitstagevom 1.1. bis 30.4.2027 unbeachtlich, außer bei besonders dringlichem Bedarfgeändert

Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, BR-Drs. 587/26 (neu), nicht beschlossen.

Was das bei Demenz bedeuten kann

Nach dem Gesetzentwurf bleiben die Bereiche von Modul 2 und 3 gleich, verschoben werden Grenzen in den Modulen 1, 4 und 6. Weil Modul 4 am stärksten gewichtet ist, kann sich das bei Menschen auswirken, die vor allem Anleitung und wenig körperliche Hilfe brauchen. Vier Modellfälle, nach Anlage 2 heute und nach Anlage 2 des Entwurfs gerechnet:

Modellfälle mit Einzelpunkten und Pflegegrad

FallEinzelpunkte Modul 1 bis 6Heute: PunkteHeute: PflegegradEntwurf: PunkteEntwurf: Pflegegrad
A2 / 9 / 4 / 12 / 3 / 647,5347,52
B1 / 21 / 20 / 15 / 3 / 856,25356,253
C0 / 12 / 2 / 9 / 1 / 140226,251
D8 / 28 / 12 / 30 / 4 / 1482,5482,54

Eigene Berechnung nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI und nach dem Entwurf der Anlage 2 (BR-Drs. 587/26 (neu)). Modellfälle, keine Gutachten.

In Fall C sinken die Punkte, weil Modul 4 (9 Einzelpunkte) und Modul 6 (1 Einzelpunkt) in niedrigere Stufen fallen. In Fall A liegen 47,5 Punkte heute genau auf der Schwelle zu Pflegegrad 3, nach dem Entwurf unter der neuen Schwelle von 50.

Noch offen: Der Entwurf regelt nicht ausdrücklich, wie Höherstufungsanträge ab 2027 behandelt werden, ob die Verzugspauschale während der Fristaussetzung gilt und ob es für die Höhe der Leistungen einen Besitzstand gibt. Nach unserer Einschätzung, nicht gesichert, würde ein Höherstufungsantrag nach den neuen Schwellen beurteilt, der bestehende Pflegegrad bliebe geschützt. Wer heute Hilfebedarf hat, sollte nicht warten: Leistungen gibt es ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1). So läuft der Antrag: Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegegrad ist bei Demenz üblich?

Es gibt keinen festen Pflegegrad für eine Demenz oder ein Stadium. Er hängt davon ab, wie viel Unterstützung im Alltag nötig ist. Unsere Modellfälle ergeben heute Pflegegrad 2 bis 4.

Bekommt man bei Demenz automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Der Pflegegrad wird auf Antrag nach einer Begutachtung festgestellt und richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit (§§ 14, 15 SGB XI).

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5?

Heute ab 27, 47,5, 70 und 90 Gesamtpunkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 auf 15, 30 und 50 Punkte steigen.

Wie zählen Modul 2 und Modul 3?

Beide werden in gewichtete Punkte von 0 bis 15 umgerechnet. Nur der höhere Wert geht in die Gesamtpunkte ein (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Kann man Pflegegrad 4 oder 5 bei Demenz bekommen?

Ja, wenn die Gesamtpunkte ab 70 beziehungsweise 90 erreichen. Dazu müssen meist auch Selbstversorgung und Alltagsgestaltung stark eingeschränkt sein. Modellfall D kommt auf 82,5 Punkte und Pflegegrad 4.

Was war die Pflegestufe bei Demenz?

Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne Pflegestufe wurde in Pflegegrad 2 übergeleitet, mit Pflegestufe I, II oder III in Pflegegrad 3, 4 oder 5 (§ 140 SGB XI).

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2 oder 3 mit Demenz?

Pflegegeld beträgt 347 € (Pflegegrad 2) oder 599 € (Pflegegrad 3) im Monat, die Pflegesachleistung bis zu 796 € oder 1.497 €. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag und weitere Leistungen wie Tagespflege.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Führen Sie ein Pflegetagebuch, legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit, und schildern Sie den Alltag konkret, auch die schlechten Tage.

Was, wenn meine Mutter beim Gutachter alles kann?

Das kommt bei Demenz vor. Schildern Sie, was im Alltag nötig ist, und bitten Sie bei Bedarf um ein Gespräch ohne die Person oder geben Sie Notizen ab. Bei schwankender Tagesform zählt der Wochenverlauf.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18c SGB XI). Nach dem Gesetzentwurf soll diese Frist vom 1.1. bis 30.4.2027 unbeachtlich sein, außer bei besonders dringlichem Bedarf.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Prüfen Sie Bescheid und Gutachten rechtzeitig.

Verliere ich 2027 meinen Pflegegrad?

Nach dem Gesetzentwurf soll der Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellen verloren gehen. Verändert sich der Zustand tatsächlich zum Besseren, kann er sich weiterhin ändern. Beschlossen ist das nicht.

Sollte ich den Antrag vor 2027 stellen?

Nach dem Gesetzentwurf würden Anträge bis 31.12.2026 nach altem Recht beurteilt. Entscheidend ist aber der Hilfebedarf: Wer ihn hat, sollte nicht warten, denn Leistungen gibt es ab Antragsmonat.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.