Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtpunkte sind das Ergebnis der Pflegebegutachtung in einer Zahl von 0 bis 100. Sie entscheiden darüber, ob und welchen Pflegegrad Sie bekommen.
- Sie entstehen aus den gewichteten Punkten der sechs Module des Begutachtungsinstruments. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
- Heute beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Gesamtpunkten.
- Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2027 die Grenzen 15, 30 und 50 für Pflegegrad 1 bis 3 gelten, die Grenzen 70 und 90 bleiben.
Was sind Gesamtpunkte? Einfach erklärt
Der Medizinische Dienst bewertet 64 Kriterien in sechs Modulen. Am Ende steht eine einzige Zahl von 0 bis 100: der Gesamtpunktwert, kurz Gesamtpunkte. Das Gesetz legt fest, ab welcher Zahl welcher Pflegegrad gilt (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
Wichtig ist der Unterschied zu den Einzelpunkten. Einzelpunkte vergibt die Gutachterin je Kriterium. Ihre Summe je Modul wird in gewichtete Punkte umgerechnet, und erst die gewichteten Punkte ergeben zusammen die Gesamtpunkte. Die Umrechnung steht ausführlich im Lexikonartikel Begutachtungsinstrument.
Höchstens erreichbare Gesamtpunkte je Modul (heutiges Recht)
| Modul | Gewicht | Höchstens gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 Prozent | 10 |
| 2 Kognition und Kommunikation oder 3 Verhalten | 15 Prozent, nur der höhere Wert | 15 |
| 4 Selbstversorgung | 40 Prozent | 40 |
| 5 Krankheit und Therapie | 20 Prozent | 20 |
| 6 Alltag und soziale Kontakte | 15 Prozent | 15 |
| Gesamtpunkte | 100 Prozent | 100 |
Aus den Gewichten folgt: Die Selbstversorgung ist mit 40 Punkten das schwerste Modul. Die Mobilität bringt höchstens 10 Gesamtpunkte, das ist weniger als die 12,5 für Pflegegrad 1. Allein über die Mobilität ist also kein Pflegegrad zu erreichen.
So entstehen die Gesamtpunkte
Von den Modulen zur Gesamtpunktzahl
- Gewichtete Punkte je ModulDie Einzelpunkte eines Moduls werden addiert. Anlage 2 zu § 15 ordnet die Summe einer von fünf Stufen zu: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung. Jede Stufe hat feste gewichtete Punkte.
- Module 2 und 3 zusammenfassenBeide Module werden verglichen. Nur der höhere gewichtete Wert geht ein (§ 15 Abs. 3 Satz 2).
- Alles addierenDie gewichteten Punkte der Module 1, 4, 5 und 6 und der Wert aus Modul 2 oder 3 ergeben die Gesamtpunkte.
- Pflegegrad ablesenDie Gesamtpunkte werden mit den Grenzen in § 15 Abs. 3 Satz 4 verglichen. Das Ergebnis ist der Pflegegrad.
Eigene Werte können Sie im Pflegegradrechner ausprobieren. Er ersetzt nicht die Einschätzung der Gutachterin.
Wie viele Gesamtpunkte für welchen Pflegegrad? Die Schwellenwerte heute
Pflegegrade nach Gesamtpunkten (heutiges Recht)
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | geringe |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erhebliche |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwere |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerste |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Eine Grenze gehört immer zur höheren Stufe: Wer genau 47,5 Punkte erreicht, hat Pflegegrad 3.
Sonderfälle
- Besondere Bedarfskonstellation: Pflegegrad 5 gibt es auch unter 90 Punkten, wenn beide Arme und beide Beine nicht mehr gebraucht werden können (§ 15 Abs. 4 SGB XI, Richtlinie Kapitel 5.9.1).
- Kinder bis 18 Monate: Sie werden einen Pflegegrad höher eingestuft: Pflegegrad 2 ab 12,5, Pflegegrad 3 ab 27, Pflegegrad 4 ab 47,5, Pflegegrad 5 ab 70 (§ 15 Abs. 7).
Rechenbeispiel: Frau S. mit 47,5 Gesamtpunkten
Das Beispiel ist erfunden. Frau S. ist 82 und lebt allein. Nach einem Oberschenkelhalsbruch ist sie unsicher auf den Beinen und vergisst vieles.
- Modul 1 MobilitätSumme 3 = geringe
- 2,5 Punkte
- Modul 2 KognitionSumme 8 = erhebliche
- 7,5 Punkte
- Modul 3 VerhaltenSumme 1 = geringe, 3,75 Punkte, niedriger als Modul 2
- zählt nicht
- Modul 4 SelbstversorgungSumme 14 = erhebliche
- 20 Punkte
- Modul 5 Krankheit und TherapieSumme 2 = erhebliche
- 10 Punkte
- Modul 6 Alltag und KontakteSumme 5 = erhebliche
- 7,5 Punkte
- Gesamtpunkte2,5 + 7,5 + 20 + 10 + 7,5
- 47,5 Punkte
Heute: 47,5 Gesamtpunkte erreichen die Grenze von 47,5 gerade: Pflegegrad 3. Mit den Grenzen des Gesetzentwurfs (Pflegegrad 3 ab 50) lägen dieselben 47,5 Punkte darunter: Pflegegrad 2.
Warum Gesamtpunkte nur in 1,25er-Schritten vorkommen
Alle gewichteten Punkte sind Vielfache von 1,25 (zum Beispiel 2,5, 3,75, 5, 7,5, 10, 11,25 und 15). Deshalb sind auch alle Gesamtpunkte Vielfache von 1,25. Zwischen 25 und 28 sind es nur drei mögliche Werte: 25, 26,25 und 27,5. Pflegegrad 2 beginnt also praktisch bei 27,5.
Was ändert sich 2027? Die neuen Grenzen nach dem Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 587/26 (neu)) ist nicht beschlossen. Den Verfahrensstand zeigt der Zeitplan auf der Seite Pflegereform 2027.
Gesamtpunkte: heute und nach dem Gesetzentwurf
Nach dem Entwurf soll, wer bereits einen Pflegegrad hat, ihn nicht allein wegen der neuen Grenzen und Punktbereiche verlieren (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E, siehe Bestandsschutz). Für Anträge bis 31. Dezember 2026 soll das Recht zur Zeit der Antragstellung gelten (§ 142b Abs. 1). Mehr dazu in den Ratgebern Schwellenwerte 2027 und Pflegegrad noch 2026 beantragen. Für Höherstufungsanträge ab 2027 nennt der Entwurf keine ausdrückliche Regel, siehe Höherstufung.
Gesamtpunkte im Gutachten finden
Im Gutachten stehen die gewichteten Punkte der sechs Module und die Gesamtpunkte in einer Tabelle am Ende der Modulbewertung, direkt vor dem Punkt „Pflegegrad“ (Formulargutachten der Richtlinie des Medizinischen Dienstes). Wie das Gutachten aufgebaut ist und woran Sie Fehler erkennen, steht im Ratgeber Pflegegutachten verstehen. Zum Hausbesuch gibt es den Ratgeber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, zum Antrag den Ratgeber Pflegegrad beantragen. Bei Demenz zählen vor allem die Module 2 und 3, siehe Pflegegrad bei Demenz.
Häufige Fragen
Was sind Gesamtpunkte?
Die Gesamtpunkte sind die Zahl von 0 bis 100, die am Ende der Pflegebegutachtung steht. Sie ergeben sich aus den gewichteten Punkten der sechs Module und bestimmen den Pflegegrad (§ 15 SGB XI).
Was ist der Unterschied zwischen Einzelpunkten und Gesamtpunkten?
Einzelpunkte vergibt die Gutachterin je Kriterium. Gesamtpunkte sind die Summe der gewichteten Modulpunkte und liegen zwischen 0 und 100.
Wie viele Gesamtpunkte brauche ich für Pflegegrad 1 bis 5?
Heute: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90. Nach dem Gesetzentwurf, der nicht beschlossen ist, sollen ab 1. Januar 2027 für Pflegegrad 1 bis 3 die Grenzen 15, 30 und 50 gelten.
Wie werden die Gesamtpunkte berechnet?
Die Einzelpunkte je Modul werden addiert und über Anlage 2 zu § 15 SGB XI in gewichtete Punkte umgerechnet. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Alle gewichteten Punkte zusammen sind die Gesamtpunkte.
Kann ein Mensch mehr als 100 Gesamtpunkte haben?
Nein. Die gewichteten Punkte sind je Modul begrenzt, zusammen höchstens 100. Einzelpunkte können höher liegen (in Modul 3 bis 65), zählen aber nur gewichtet.
Was gilt bei genau 47,5 Gesamtpunkten?
Die Grenzen sind mit „ab“ formuliert. Wer genau 47,5 Punkte hat, erhält Pflegegrad 3. Entsprechendes gilt für die anderen Grenzen.
Gibt es einen Pflegegrad unter 12,5 Gesamtpunkten?
Nein. Unter 12,5 Gesamtpunkten stellt der Medizinische Dienst heute keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes fest. Nach dem Entwurf soll die Mindestgrenze bei 15 liegen.
Kann man Pflegegrad 5 mit weniger als 90 Punkten bekommen?
Ja, bei einer besonderen Bedarfskonstellation, also bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine (§ 15 Abs. 4 SGB XI).
Wo finde ich die Gesamtpunkte in meinem Gutachten?
In der Tabelle der Modulwertungen am Ende der Modulbewertung, direkt vor dem Pflegegrad. Sie können das Gutachten bei der Pflegekasse anfordern, falls es dem Bescheid nicht beilag.
Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn die Grenzen 2027 steigen?
Nach dem Gesetzentwurf soll ein bestehender Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte und Punktbereiche entfallen (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E). Der Entwurf ist nicht beschlossen, der Stand steht auf der Seite Pflegereform 2027.