Das Wichtigste in Kürze
- Pflegesachleistung ist die Pflege durch einen Pflegedienst, die die Pflegekasse direkt mit dem Dienst abrechnet. Sie bekommen kein Geld, sondern Leistungen.
- Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege (§ 36 SGB XI). Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.
- Die Höchstbeträge 2026: 796 €, 1.497 €, 1.859 € und 2.299 € im Monat für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5.
- Reicht das Budget nicht, zahlen Sie den Eigenanteil selbst. Nutzen Sie es nur zum Teil, gibt es anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistung).
- Nach dem Gesetzentwurf soll daraus ab 2027 das Sachleistungsbudget werden: 890 € bis 2.530 €. Beschlossen ist das nicht.
Was sind Pflegesachleistungen?
Eine Sachleistung ist eine Leistung statt Geld. Bei der Pflegesachleistung beauftragen Sie einen zugelassenen Pflegedienst, der bei Ihnen zu Hause pflegt. Der Dienst rechnet seine Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Im Gesetz heißt das „häusliche Pflegehilfe“ (§ 36 SGB XI).
Der Anspruch umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Er gilt ab Pflegegrad 2 und bei Pflege zu Hause. Wer in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, hat keinen Anspruch. Die Pflege muss nicht im eigenen Haushalt stattfinden, zulässig ist auch der Haushalt von Angehörigen.
Wer seine Pflege lieber selbst organisiert, zum Beispiel mit Angehörigen, wählt das Pflegegeld. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung 2026?
Die Beträge sind Höchstbeträge je Kalendermonat. Sie gelten seit dem 1. Januar 2025. Nach dem geltenden Recht steigen sie zum 1. Januar 2028. Der Gesetzentwurf will diese Anpassung streichen und jährliche Erhöhungen erst ab 2029 vorsehen.
Pflegesachleistung je Monat nach Pflegegrad (2026)
| Pflegegrad | Pflegesachleistung | Zum Vergleich: Pflegegeld | Höchstens 40 % umwandelbar |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € | 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € | 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € | 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € | 919,60 € |
Die Sachleistung ist höher als das Pflegegeld, wird aber nur gegen Rechnungen eines Dienstes eingesetzt. Wie viel Pflege Sie dafür bekommen, hängt vom Preis Ihres Dienstes ab. Der Betrag gilt für alle Leistungen des Dienstes zusammen. Jeden Pflegegrad im Detail erklären Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3. Für eigene Zahlen nutzen Sie den Leistungsrechner.
Was zählt zu den Pflegesachleistungen? Der Katalog
Das Gesetz nennt drei Arten von Hilfe, die sich auf die sechs Lebensbereiche des Begutachtungsinstruments beziehen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen: zum Beispiel Waschen, Duschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und Trinken, Hilfe beim Aufstehen und Gehen.
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Unterstützung bei Orientierung, Tagesstrukturierung, Kommunikation, sozialen Kontakten, Beschäftigung und kognitiver Aktivierung (§ 36 Abs. 2).
- Hilfen bei der Haushaltsführung: zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Wohnung reinigen, soweit der Pflegedienst sie anbietet.
- Pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Sie ist Bestandteil der häuslichen Pflegehilfe.
Wollen Sie wissen, wie Ihr Pflegedienst das im Alltag umsetzt, lesen Sie Ambulanter Pflegedienst und Betreuungsdienst.
Wer darf Pflegesachleistungen erbringen?
- Zugelassene Pflegedienste: Die Pflegekasse darf ambulante Pflege nur durch Dienste gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 SGB XI). Das Gesetz verlangt dafür geeignete Pflegekräfte.
- Kooperationen mit haushaltsnahen Diensten: Pflegedienste können mit Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen zusammenarbeiten.
- Einzelpersonen mit Vertrag: Auch einzelne Pflegekräfte können Sachleistungen erbringen, wenn sie einen Vertrag mit der Pflegekasse haben (§ 77). Verwandte bis zum dritten Grad und Personen im selben Haushalt sind ausgeschlossen.
Mehrere Pflegebedürftige dürfen Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen, etwa in einer Wohngemeinschaft. Die Zeit- und Kostenersparnis kommt den Pflegebedürftigen zugute (§ 89 Abs. 3). Für Angehörige, die Sie selbst pflegen, ist die Sachleistung nicht gedacht. Für sie gibt es das Pflegegeld.
Was der Pflegedienst abrechnet: Leistungskomplexe und Kostenvoranschlag
Die Preise handeln die Pflegedienste mit den Pflegekassen aus (§ 89 SGB XI). Die Vergütung kann nach Zeitaufwand, nach dem Inhalt des Einsatzes oder nach Komplexleistungen bemessen werden, sonstige Leistungen wie Hauswirtschaft oder Fahrkosten auch mit Pauschalen. Ein Leistungskomplex bündelt mehrere Handgriffe zu einem Preis, zum Beispiel die Morgenpflege.
Der Pflegedienst muss Sie vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 120 Abs. 3). Das ist der Kostenvoranschlag. Der Dienst rechnet unmittelbar mit Ihrer Pflegekasse ab (§ 120 Abs. 4). Sie zahlen nur, was über Ihren Höchstbetrag hinausgeht.
- Morgenpflege30 Einsätze × 18 €
- 540 €
- Betreuung4 Einsätze × 45 €
- 180 €
- Hilfe im Haushalt8 Einsätze × 28 €
- 224 €
- Rechnung des Dienstes540 + 180 + 224
- 944 €
- Zahlung der PflegekasseHöchstbetrag
- 796 €
- Eigenanteil944 € − 796 €
- 148 €
Der Eigenanteil von 148 € ist die Rechnung für die Leistungen über dem Budget. Wie Sie ihn senken können, steht im nächsten Abschnitt.
Wenn das Budget nicht reicht: Eigenanteil senken
Der Eigenanteil ist der Teil der Rechnung, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Es gibt mehrere Wege, ihn zu verringern.
- Entlastungsbetrag: Bis zu 131 € im Monat erstatten Ihnen die Pflegekasse Aufwendungen für Leistungen ambulanter Pflegedienste. In den Pflegegraden 2 bis 5 gilt das nicht für Leistungen der Selbstversorgung, also nicht für Körperpflege, Ernährung und Mobilität (§ 45b Abs. 1). Betreuung und Hilfen im Haushalt sind erstattungsfähig, gegen Belege über Ihre Eigenbelastung. Mehr unter Entlastungsbetrag.
- Umwandlungsanspruch: Nutzen Sie nicht benötigtes Sachleistungsbudget für anerkannte Alltagsangebote. Siehe weiter unten.
- Leistungen anders aufteilen: Verlagern Sie Tätigkeiten, die kein Pflegedienst übernehmen muss, auf Angehörige oder auf Tagespflege. Tagespflege können Sie zusätzlich zu Sachleistungen nutzen, ohne dass angerechnet wird (§ 41 Abs. 3).
- Preise vergleichen: Die Pflegekasse muss Ihnen auf Anforderung eine Leistungs- und Preisvergleichsliste übermitteln (§ 7 Abs. 3).
- Hilfe zur Pflege: Wer den Eigenanteil nicht tragen kann, kann beim Sozialamt prüfen lassen, ob Hilfe zur Pflege in Frage kommt.
- Eigenanteil944 € − 796 €
- 148 €
- Entlastungsbetragbis zu 131 € im Monat
- 131 €
- Verbleibender Eigenanteil148 € − 131 €
- 17 €
Ob der Entlastungsbetrag den Eigenanteil deckt, hängt davon ab, wofür die Mehrkosten entstehen.
Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld mischen
Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld (§ 38). Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den Sie als Sachleistung genutzt haben. An Ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung nutzen, sind Sie sechs Monate gebunden.
- Höchstbetrag Sachleistung
- 1.497 €
- Anteil genutzt748,50 € von 1.497 €
- 50 %
- Volles Pflegegeld
- 599 €
- Anteiliges Pflegegeld599 € × 50 %
- 299,50 €
- Insgesamt im Monat748,50 € + 299,50 €
- 1.048 €
Wer den Dienst weniger nutzt, bekommt entsprechend mehr Pflegegeld.
Beziehen Sie ausschließlich Pflegesachleistungen, ist der Beratungseinsatz zu Hause keine Pflicht. Sie können halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3). Bei anteiligem Pflegegeld klären Sie mit der Pflegekasse, ob die Pflicht gilt. Mehr unter Beratungseinsatz.
Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent für Alltagshilfen
Wer ab Pflegegrad 2 zu Hause lebt, kann einen Teil der Sachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, die nach Landesrecht anerkannt sind (§ 45a Abs. 4). Das können Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen sein. Die Grenze liegt bei 40 Prozent des Höchstbetrags je Kalendermonat. Voraussetzung ist, dass dieser Betrag im Monat nicht für Pflegedienst-Leistungen verbraucht wurde. Eine vorherige Antragstellung ist nicht nötig, die Kosten erstatten Sie sich gegen Belege.
Die Rechnungen des Pflegedienstes werden vorrangig abgerechnet. In der Kombinationsleistung gilt die Erstattung als Nutzung der Sachleistung und mindert das Pflegegeld. Mehr dazu bei Umwandlungsanspruch und Alltagshilfe.
- Höchstbetrag Sachleistung
- 796 €
- Pflegedienst398 € von 796 €
- 50 %
- Umwandlung, höchstens796 € × 40 %
- 318,40 €
- Anteil genutzt insgesamt(398 € + 318,40 €) : 796 €
- 90 %
- Anteiliges Pflegegeld347 € × 10 %
- 34,70 €
Wer Alltagshilfen belegen kann, nutzt das Budget, ohne dass ein Pflegedienst nötig ist.
Pflegedienst finden und Pflegevertrag: So gehen Sie vor
Von der Anfrage zum Vertrag
- Pflegegrad 2 bis 5 bestätigt habenOhne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Sachleistung nicht. Wie Sie ihn beantragen, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Preisvergleichsliste anfordernDie Pflegekasse sendet Ihnen auf Anfrage die Leistungs- und Preisvergleichsliste für Ihre Region. Dort sehen Sie zugelassene Dienste und Vergütungen.
- Kostenvoranschlag verlangenFragen Sie mehrere Dienste. Lassen Sie sich Leistungen, Preise und Zeiten schriftlich nennen.
- Pflegevertrag prüfenEr muss Art, Inhalt und Umfang jeder Leistung und die vereinbarten Preise gesondert beschreiben (§ 120 Abs. 3).
- Pflegekasse informierenTeilen Sie mit, dass ein Dienst pflegt und in welchem Verhältnis Sie Sach- und Geldleistung nutzen. Bei Kombination gilt die Aufteilung sechs Monate.
Weitere Hinweise zur Organisation finden Sie unter Pflege zu Hause organisieren. Wer Fragen zur Auswahl hat, kann eine Pflegeberatung nutzen.
Zusammen mit anderen Leistungen und Steuern
- Tagespflege kann zusätzlich zu Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistung genutzt werden, ohne Anrechnung (§ 41 Abs. 3).
- Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege sind zusätzliche Töpfe. Siehe Verhinderungspflege.
- Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe sind eine eigene Leistung, siehe Pflegehilfsmittel.
- Steuer: Für Pflege- und Betreuungsleistungen, die Sie selbst bezahlen, kann die Steuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen sinken, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung und unbare Zahlung. Gilt nur für den Teil, den Sie selbst tragen. Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Pflegesachleistung 2027: Sachleistungsbudget nach dem Gesetzentwurf
Nach dem Gesetzentwurf soll die Pflegesachleistung ab 1. Januar 2027 Sachleistungsbudget für die häusliche Pflegehilfe heißen. Die Beträge steigen in allen Pflegegraden. Die Begründung bezeichnet die höheren Beträge als ausgabenneutral. Sie sollen auch die Ersatzpflege abdecken, die es heute als Verhinderungspflege gibt.
Zugelassene Betreuungsdienste sollen über das Sachleistungsbudget abrechnen, nicht über das Sozialraumbudget. Der Umwandlungsanspruch von 40 Prozent soll entfallen. Anerkannte Alltagsangebote sollen über das Sozialraumbudget bezahlt werden. Die Kombinationsleistung bleibt bestehen.
Pflegesachleistung heute und nach dem Gesetzentwurf
- Eigenanteil heute1.700 € − 1.497 €
- 203 €
- Eigenanteil nach Entwurf1.700 € − 1.590 €
- 110 €
- Unterschied im Monat203 € − 110 €
- 93 €
- Unterschied im Jahr12 × 93 €
- 1.116 €
Die Entlastung gilt nur, wenn die Preise der Dienste nicht im gleichen Umfang steigen.
Häufige Fehler
- Einen Dienst ohne Kostenvoranschlag beauftragen. Fordern Sie die voraussichtlichen Kosten schriftlich an.
- Den Eigenanteil nicht prüfen. Der Entlastungsbetrag kann bei Betreuung und Haushalt helfen, nicht bei der Körperpflege.
- Die Bindung an die Aufteilung übersehen. Bei der Kombinationsleistung gilt sie sechs Monate.
- Angehörige über die Sachleistung bezahlen wollen. Mit Verwandten bis zum dritten Grad schließt die Pflegekasse keinen Vertrag nach § 77. Für sie gibt es das Pflegegeld.
- Behandlungspflege mit Sachleistung verwechseln. Die Krankenkasse zahlt sie bei ärztlicher Verordnung.
Häufige Fragen
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Pflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die Pflegekasse bezahlt den Dienst direkt, bis zu einem Höchstbetrag je Monat. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung 2026?
Im Monat bis zu 796 € in Pflegegrad 2, 1.497 € in Pflegegrad 3, 1.859 € in Pflegegrad 4 und 2.299 € in Pflegegrad 5.
Gibt es Pflegesachleistungen in Pflegegrad 1?
Nein. Der Anspruch besteht nach § 36 SGB XI erst ab Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 gibt es andere Leistungen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Was gehört zu den Pflegesachleistungen?
Körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung und pflegefachliche Anleitung. Medizinische Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse.
Zahlt die Pflegesachleistung eine Haushaltshilfe?
Hilfen bei der Haushaltsführung gehören zum Anspruch, wenn ein zugelassener Pflegedienst sie erbringt. Eine private Putzhilfe zählt nicht dazu. Anerkannte Alltagsangebote bezahlen Sie über den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Bei der Sachleistung bezahlt die Kasse den Pflegedienst. Pflegegeld erhalten Sie selbst, wenn Sie die Pflege zu Hause zum Beispiel mit Angehörigen sicherstellen. Es beträgt 347 € bis 990 € im Monat.
Kann ich Pflegesachleistung und Pflegegeld zusammen bekommen?
Ja, als Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Sachleistung zu 50 Prozent, erhalten Sie 50 Prozent des Pflegegeldes. An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Dann zahlen Sie den Eigenanteil selbst. Der Dienst darf für zusätzliche Leistungen nicht mehr als die vereinbarte Vergütung berechnen. Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfe zur Pflege können den Eigenanteil senken.
Wird die Pflegesachleistung ausgezahlt?
Nein. Die Pflegekasse zahlt den Betrag direkt an den Pflegedienst. Sie erhalten nur das Pflegegeld oder einen anteiligen Betrag bei der Kombinationsleistung.
Kann ich Angehörige mit der Pflegesachleistung bezahlen?
Nein. Die Pflegekasse darf mit Verwandten bis zum dritten Grad und mit Personen im selben Haushalt keinen Vertrag nach § 77 SGB XI schließen. Für pflegende Angehörige gibt es das Pflegegeld.
Wie finde ich einen Pflegedienst und was steht im Vertrag?
Fordern Sie bei der Pflegekasse die Leistungs- und Preisvergleichsliste an und lassen Sie sich Kostenvoranschläge geben. Der Vertrag beschreibt Art, Inhalt, Umfang und Preis jeder Leistung.
Kann ich den Vertrag mit dem Pflegedienst kündigen?
Ja, jederzeit ohne Frist (§ 120 Abs. 2 SGB XI).
Brauche ich bei Sachleistung einen Beratungseinsatz?
Bei reiner Sachleistung nicht, anders als beim Pflegegeld. Sie können halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit nutzen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei anteiligem Pflegegeld fragen Sie Ihre Pflegekasse.
Was ändert sich 2027 bei der Pflegesachleistung?
Nach dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026 soll sie Sachleistungsbudget heißen und auf 890 €, 1.590 €, 2.090 € und 2.530 € steigen. Der Umwandlungsanspruch soll entfallen. Beschlossen ist das nicht.