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Tagespflege: Anspruch, Kosten und Beträge je Pflegegrad

Was die Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege zahlt, was Sie selbst tragen, wie Sie einen Platz finden und was nach dem Gesetzentwurf 2027 gelten soll.

Aktualisiert 29.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden
Steckbrief
Für wen
Pflegegrad 2 bis 5, Pflege zu Hause
Höhe heute
721 bis 2.085 € im Monat von der Pflegekasse
Paragraf
§ 41 SGB XI
Antrag bei
Pflegekasse
Status
Gilt. Nach dem Gesetzentwurf 2027: Anspruch bleibt, Sozialraumbudget nicht für Tagespflege

Kurz erklärt

Tagespflege ist teilstationäre Pflege: Sie werden tagsüber in einer Einrichtung betreut und schlafen zu Hause. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür 721 bis 2.085 Euro im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst.

721 bis 2.085 €
im Monat von der Pflegekasse für Tagespflege, Pflegegrad 2 bis 5
Keine Kürzung
von Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung bei Tagespflege (§ 41 Abs. 3)
131 €
Entlastungsbetrag im Monat, heute einsetzbar für die Eigenanteile der Tagespflege
ab 2027
geplant: Tagespflege bleibt ohne Anrechnung, das Sozialraumbudget gilt dafür nicht mehr (Gesetzentwurf, nicht beschlossen)

Antrag nicht allein stellen

Eine Pflegeberatung hilft kostenlos beim Antrag und bei der Begutachtung.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tagespflege ist teilstationäre Pflege (§ 41 SGB XI). Sie werden tagsüber in einer Pflegeeinrichtung gepflegt und betreut und wohnen weiter zu Hause. Bei der Nachtpflege ist es umgekehrt.
  • Den Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse haben Sie ab Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 gibt es keinen Kassenbetrag, aber der Entlastungsbetrag lässt sich einsetzen.
  • Die Pflegekasse zahlt im Monat bis zu 721 Euro (Pflegegrad 2), 1.357 Euro (3), 1.685 Euro (4) und 2.085 Euro (5).
  • Die Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet. Beides können Sie nebeneinander nutzen.
  • Der Fahrdienst von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zur Leistung.
  • Selbst zahlen Sie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie alles, was über dem Höchstbetrag liegt. Dafür können Sie heute den Entlastungsbetrag von 131 Euro einsetzen.
  • Nach dem Gesetzentwurf soll die Tagespflege auch 2027 neben den neuen Budgets bestehen bleiben. Das Sozialraumbudget soll dafür nicht mehr gelten.

Was ist Tagespflege? Tages- und Nachtpflege einfach erklärt

Tagespflege richtet sich an Menschen, die zu Hause leben, aber tagsüber mehr Pflege und Betreuung brauchen, als Angehörige leisten können. Nach dem BMG nutzen sie meist Pflegebedürftige, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegeversicherung nennt das teilstationäre Pflege. Gemeint ist eine zugelassene Einrichtung, in der Sie unter Verantwortung einer Pflegefachperson tagsüber oder nachts untergebracht und verpflegt werden (§ 71 Abs. 2 SGB XI).

Meist holt ein Fahrdienst Sie morgens ab und bringt Sie am Nachmittag zurück. Dazwischen gibt es Pflege, Mahlzeiten, Beschäftigung und Gesellschaft. Bei der Nachtpflege verbringen Sie die Nacht in der Einrichtung und den Tag zu Hause. Nachtpflegeplätze gibt es vielerorts nur selten.

Tagespflege im Vergleich zu verwandten Leistungen (Stand 29. Oktober 2026)

MerkmalTages- und NachtpflegeKurzzeitpflegePflegedienst zu Hause
WoEinrichtung, tagsüber oder nachtsVollstationäre Einrichtung, rund um die UhrIhre Wohnung
Wie langeRegelmäßig, an einzelnen Tagen oder NächtenVorübergehend, bis zu acht Wochen im KalenderjahrNach Vertrag mit dem Dienst
Betrag der Kasse721 bis 2.085 € im MonatBis 3.539 € im Kalenderjahr (gemeinsamer Jahresbetrag)796 bis 2.299 € im Monat (Sachleistung)
Folge für PflegegeldKeine KürzungHälfte des Pflegegeldes wird weitergezahltKombination möglich, Pflegegeld sinkt anteilig

Quellen: § 41, § 42, § 42a, § 36, § 37, § 38 SGB XI.

Tagespflege zu Hause, ambulante Tagespflege, Nachtpflege zu Hause?

Diese Begriffe suchen viele Menschen, aber es sind keine eigenen Leistungen. Tagespflege findet immer in einer Einrichtung statt. Wer Hilfe in der eigenen Wohnung braucht, nutzt die Pflegesachleistung: Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt (§ 36 SGB XI). Ob ein Dienst auch abends oder nachts kommt, fragen Sie dort an. Anerkannte Alltagshilfen können Sie heute über den Entlastungsbetrag bezahlen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

  • Pflegegrad 2 bis 5 (§ 41 Abs. 1). Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, steht unter Pflegegrad beantragen.
  • Teilstationäre Pflege ist erforderlich: Die häusliche Pflege lässt sich nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen, oder die Tagespflege ist nötig, um die häusliche Pflege zu ergänzen oder zu stärken.
  • Antrag bei der Pflegekasse: Leistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1).
  • Vorversicherungszeit: Sie waren in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre Mitglied oder familienversichert (§ 33 Abs. 2).
  • Zugelassene Einrichtung: Die Pflegekasse leistet nur durch Einrichtungen mit Versorgungsvertrag (§ 72 Abs. 1).

Eine ärztliche Verordnung sieht das Gesetz nicht vor. Wer privat pflegeversichert ist, hat Anspruch auf gleichwertige Leistungen, bei denen die Kostenerstattung in gleicher Höhe an die Stelle der Sachleistung tritt (§ 23 SGB XI).

Tagespflege bei Pflegegrad 1

Die Leistungen bei Pflegegrad 1 listet § 28a SGB XI auf. Tagespflege nach § 41 steht nicht darin. Sie können sie aber selbst bezahlen und sich bis zu 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag erstatten lassen (§ 45b Abs. 1). Das BMG nennt für Pflegegrad 1 ebenfalls nur den Entlastungsbetrag.

Tagespflege bei Demenz

Bei Demenz ist Tagespflege oft eine Option, weil sie Tagesstruktur, Beschäftigung und Gesellschaft bietet und Angehörige entlastet. Wie Demenz in den Pflegegrad einfließt, steht unter Pflegegrad bei Demenz. Fragen Sie Einrichtungen, wie sie mit Orientierungsproblemen und Unruhe umgehen und ob das Konzept zu Ihrem Angehörigen passt.

Was zahlt die Pflegekasse? Beträge je Pflegegrad

Tagespflege und daneben nutzbare Leistungen je Monat (Stand 29. Oktober 2026)

PflegegradTagespflege (Gesamtwert)Pflegegeld danebenPflegesachleistung daneben
Pflegegrad 1Kein Anspruch, nur Entlastungsbetrag 131 €Kein PflegegeldKeine Sachleistung
Pflegegrad 2721 €347 €796 €
Pflegegrad 31.357 €599 €1.497 €
Pflegegrad 41.685 €800 €1.859 €
Pflegegrad 52.085 €990 €2.299 €

Quellen: § 41 Abs. 2, § 37 Abs. 1, § 36 Abs. 3 SGB XI, Beträge seit 1. Januar 2025, bestätigt durch die BMG-Übersicht der Leistungsbeträge 2026.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen der Tagespflege einschließlich der Betreuung und der in der Einrichtung notwendigen medizinischen Behandlungspflege, bis zum Höchstbetrag je Kalendermonat (§ 41 Abs. 2). Die Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört nach § 41 Abs. 1 zur teilstationären Pflege. Eine Regel, nicht genutzte Beträge in den nächsten Monat zu übertragen, enthält § 41 nicht.

Keine Anrechnung auf Pflegegeld und Sachleistung

Das ist die wichtigste Besonderheit: Tages- und Nachtpflege können Sie zusätzlich zu Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung nutzen, ohne dass etwas angerechnet wird (§ 41 Abs. 3). In Pflegegrad 3 kommen so bis zu 1.357 Euro Tagespflege und 599 Euro Pflegegeld zusammen, also 1.956 Euro im Monat. Mit der Sachleistung statt Pflegegeld sind es bis zu 2.854 Euro. Auch die Kombinationsleistung bleibt unberührt.

Was kostet Tagespflege? Eigenanteil und Rechenbeispiele

Wie viel ein Tag in der Tagespflege kostet, legt jede Einrichtung in Vergütungsvereinbarungen fest. Der Tagessatz besteht aus drei Teilen: den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung, den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Diese darf die Einrichtung gesondert berechnen, soweit das Land sie nicht fördert (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI, Investitionskosten). Nur der erste Teil zählt zum Höchstbetrag der Pflegekasse. Die anderen Teile und alles über dem Höchstbetrag zahlen Sie selbst.

Eine bundesweite Preisspanne können wir aus Primärquellen nicht belegen, deshalb nennen wir keine. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Bei Pflegegrad 3 und zwei Tagen pro Woche kostete die Betreuung 588 Euro im Monat, die die Pflegekasse vollständig übernahm. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten blieben 177 Euro Eigenanteil. Die Preislisten in Ihrer Region zeigen die echten Zahlen.

RechenbeispielBeispiel Pflegegrad 3, drei Tage pro WocheAngenommene Tagessätze, keine Marktpreise: Pflege und Betreuung 70 Euro, Unterkunft und Verpflegung 18 Euro, Investitionskosten 7 Euro. Der Fahrdienst ist im Pflegesatz enthalten. Drei Tage pro Woche sind im Schnitt 13 Besuchstage im Monat (3 × 52 ÷ 12).
Pflege und Betreuung13 × 70 €
910 €
Davon zahlt die Pflegekasse (Höchstbetrag 1.357 €)910 € liegt unter 1.357 €
910 €
Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten13 × (18 € + 7 €)
325 €
Abzüglich Entlastungsbetrag325 € minus 131 €
194 €

Sie zahlen 194 Euro im Monat selbst, wenn Sie den Entlastungsbetrag voll einsetzen. Die übrigen 447 Euro des Höchstbetrags lassen sich weder übertragen noch für Unterkunft und Verpflegung nutzen.

Rechnung mit angenommenen Werten. Ihre Einrichtung kann die Fahrt gesondert ausweisen.

RechenbeispielBeispiel Pflegegrad 2, fünf Tage pro WocheGleiche angenommene Tagessätze (zusammen 95 Euro pro Tag). Fünf Tage pro Woche sind etwa 22 Besuchstage im Monat (5 × 52 ÷ 12, gerundet).
Pflege und Betreuung22 × 70 €
1.540 €
Davon zahlt die Pflegekasse (Höchstbetrag Pflegegrad 2)Höchstbetrag
721 €
Pflegebedingte Kosten über dem Höchstbetrag1.540 € minus 721 €
819 €
Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten22 × 25 €
550 €
Eigenanteil vor Entlastungsbetrag819 € + 550 €
1.369 €
Abzüglich Entlastungsbetrag1.369 € minus 131 €
1.238 €

In Pflegegrad 2 reicht der Höchstbetrag bei fünf Tagen nicht. Weniger Tage, ein anderer Anbieter oder Hilfe zur Pflege können die Rechnung ändern.

Rechnung mit angenommenen Werten, nicht mit Marktpreisen.

So senken Sie den Eigenanteil

  • Entlastungsbetrag einsetzen: Er steht Ihnen in jedem Pflegegrad zu, bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b). Sie bekommen ihn gegen Belege erstattet.
  • Hilfe zur Pflege: Reichen Ihr Einkommen, Vermögen und die Leistungen der Pflegekasse nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur teilstationären Pflege leisten (§ 64g SGB XII). Mehr unter Hilfe zur Pflege.
  • Landesförderung: Landesrecht kann Einrichtungen bei den Investitionskosten fördern oder Pflegebedürftige dabei unterstützen (§ 9, § 82 Abs. 3 SGB XI). Fragen Sie bei der Pflegeberatung nach.

Schritt für Schritt zum Tagespflegeplatz

So finden und beantragen Sie Tagespflege

  1. Pflegegrad und Antrag klärenTagespflege gibt es ab Pflegegrad 2. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, stellen Sie zuerst den Antrag bei der Pflegekasse. Leistungen gelten ab Antragstellung (§ 33).
  2. Beratung nutzen und Liste anfordernDie Pflegekasse muss Ihnen auf Anforderung unverzüglich eine Leistungs- und Preisvergleichsliste für Ihre Region übermitteln (§ 7 Abs. 3). Die kostenlose Pflegeberatung hilft bei der Auswahl.
  3. Einrichtungen ansehenFragen Sie nach der Zulassung, nach dem Tagessatz getrennt nach Pflege, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten, nach Fahrdienst und Einzugsgebiet sowie nach dem Konzept. Bitten Sie um einen Probetag.
  4. Vertrag und Besuchstage vereinbarenLegen Sie fest, an welchen Tagen und wie lange. Lassen Sie sich die Preise schriftlich geben und prüfen Sie die Kündigungsfristen.
  5. Abrechnung klärenFragen Sie, ob die Einrichtung den Kassenanteil direkt mit der Pflegekasse abrechnet und was Sie selbst überweisen. Den Entlastungsbetrag fordern Sie mit den Belegen an.
Lehnt die Pflegekasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Wie oft, wie lange, wie kombinieren? Sonderfälle

  • Wie viele Tage? Das Gesetz begrenzt nicht die Zahl der Tage, sondern den Betrag je Kalendermonat. Wie viele Tage Sie sich leisten können, hängt vom Tagessatz ab.
  • Nachtpflege: Tages- und Nachtpflege fallen unter denselben Anspruch nach § 41. Der Höchstbetrag gilt für beide zusammen. Was eine Nacht kostet, legt die Einrichtung fest. Eine belegte Preisspanne gibt es nicht.
  • Mit Pflegedienst und Pflegegeld: Sie können Pflegegeld, Pflegedienst und Tagespflege nebeneinander nutzen. Die Tagespflege ist eine eigene Leistung mit eigenem Betrag.
  • Wenn Pflegende ausfallen: Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Reicht auch Tagespflege nicht aus, kommt die Kurzzeitpflege in Betracht.

Vorteile und mögliche Nachteile

Für Tagespflege sprechen die Entlastung der Pflegenden, ein fester Tagesablauf mit Mahlzeiten und Gesellschaft, der ungekürzte Bezug von Pflegegeld oder Sachleistung und der Fahrdienst. Mögliche Nachteile sind der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, der an die Einrichtung gebundene Tagesablauf, die Eingewöhnung und die Fahrten, die nicht jedem leichtfallen, sowie begrenzte Plätze vor Ort. Ein Probetag zeigt, ob das Angebot zu Ihrem Angehörigen passt.

Häufige Fehler

  • Nur den Höchstbetrag vergleichen. Er deckt nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen dazu.
  • Den Entlastungsbetrag verfallen lassen. Er lässt sich nur ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen (§ 45b Abs. 1), und der Beleg muss die Tagespflege erkennen lassen.
  • Glauben, Tagespflege kürze das Pflegegeld. Das Gegenteil steht in § 41 Abs. 3.
  • Ohne Preisliste und Probetag unterschreiben. Holen Sie die Preisvergleichsliste ein und vergleichen Sie mindestens zwei Einrichtungen.
  • In Pflegegrad 1 die Kassenleistung erwarten. Dort gibt es nur den Entlastungsbetrag.

Ausblick: Tagespflege nach dem Gesetzentwurf ab 2027

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 bleibt die Tagespflege erhalten. Im Entwurf ändert sich nur § 41 Abs. 3: Er nennt zusätzlich das Überbrückungsbudget. Beschlossen ist nichts.

Tagespflege: heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Anspruch Pflegegrad 2 bis 5Ja, § 41 Abs. 1Unverändert
Höchstbeträge im MonatDie Anpassung 2028 entfällt, ab 2029 soll jährlich angepasst werden721, 1.357, 1.685, 2.085 €Im Entwurf nicht geändert
Anrechnung auf Pflegegeld und SachleistungPflegegeld heißt dann EntlastungsbudgetKeineKeine, auch nicht auf das Überbrückungsbudget
Eigenanteile aus dem EntlastungsbetragBis 131 € im Monat, Übertrag ins nächste HalbjahrSozialraumbudget nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag, nicht für Tagespflege, nicht ansparbargeändert
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag 131 € auch für TagespflegeEntlastungsbetrag entfälltentfällt

Heute: SGB XI, Stand 29.10.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Offen ist, was mit nicht verbrauchten Entlastungsbeträgen aus 2026 geschieht. Eine Übergangsregel haben wir im Entwurf nicht gefunden. Sammeln Sie deshalb Belege und reichen Sie Erstattungen zeitnah ein. Alle Eckpunkte stehen auf der Seite zur Pflegereform 2027. Die Begriffe erklären Sozialraumbudget und Entlastungsbudget. Eigene Werte berechnen Sie mit dem Leistungsrechner.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?

Die Pflegekasse zahlt Tagespflege ab Pflegegrad 2 (§ 41). In Pflegegrad 1 gibt es keinen Kassenbetrag. Sie können aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für Tagespflege einsetzen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Tagespflege?

Im Monat bis zu 721 Euro in Pflegegrad 2, 1.357 Euro in Pflegegrad 3, 1.685 Euro in Pflegegrad 4 und 2.085 Euro in Pflegegrad 5. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025.

Was kostet ein Tag in der Tagespflege?

Das legt jede Einrichtung fest. Der Tagessatz besteht aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Einen bundesweiten Durchschnitt belegen wir nicht. Die Preisvergleichsliste Ihrer Pflegekasse zeigt die Preise in Ihrer Region.

Was kostet Tagespflege bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?

Die Pflegekasse zahlt die pflegebedingten Kosten bis 1.357 Euro (Pflegegrad 3) beziehungsweise 1.685 Euro (Pflegegrad 4) im Monat. Ihr Eigenanteil hängt von Tagessatz und Besuchstagen ab. Zwei Rechenbeispiele finden Sie oben.

Wer bezahlt die Tagespflege?

Die Pflegekasse bis zum Höchstbetrag. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und alles über dem Höchstbetrag zahlen Sie. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen. Reicht das nicht, prüft das Sozialamt Hilfe zur Pflege.

Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Sie können Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung nutzen, ohne dass etwas gekürzt wird (§ 41 Abs. 3).

Ist der Fahrdienst in der Tagespflege enthalten?

Ja. Die teilstationäre Pflege umfasst die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück (§ 41 Abs. 1). Fragen Sie die Einrichtung, wie sie die Fahrt abrechnet und wie weit ihr Einzugsgebiet reicht.

Kann ich Tagespflege mit Pflegegrad 1 nutzen?

Ja, als Selbstzahler. Die Kosten können Sie bis 131 Euro im Monat über den Entlastungsbetrag erstatten lassen. Nach dem Gesetzentwurf soll dieser in Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen.

Ist Tagespflege bei Demenz sinnvoll?

Oft ja, weil sie Tagesstruktur und Beschäftigung bietet und Angehörige entlastet. Prüfen Sie bei der Auswahl, ob die Einrichtung ein Konzept für Menschen mit Demenz hat, und nutzen Sie einen Probetag.

Wie oft pro Woche kann ich Tagespflege nutzen?

Das Gesetz begrenzt nicht die Tage, sondern den Betrag je Monat. Wie oft Sie hingehen, hängt von Ihrem Bedarf, den freien Plätzen und dem Eigenanteil ab.

Was ist Nachtpflege und was kostet sie pro Nacht?

Bei der Nachtpflege schlafen Sie in der Einrichtung. Sie fällt unter denselben Anspruch wie die Tagespflege. Den Preis pro Nacht legt die Einrichtung fest. Eine belegte Spanne gibt es nicht. Plätze sind vielerorts selten.

Gibt es Tagespflege oder Nachtpflege zu Hause?

Nein, Tages- und Nachtpflege sind Leistungen in Einrichtungen. Für Hilfe in der Wohnung gibt es Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst oder anerkannte Alltagshilfen. Fragen Sie den Dienst, ob er abends oder nachts kommt.

Welche Nachteile hat Tagespflege?

Sie zahlen Eigenanteile, der Tagesablauf ist an die Einrichtung gebunden, die Eingewöhnung und Fahrten fallen nicht jedem leicht und Plätze sind begrenzt. Ein Probetag zeigt, ob es passt.

Wie finde ich einen Tagespflegeplatz?

Fordern Sie bei der Pflegekasse die Leistungs- und Preisvergleichsliste an, nutzen Sie die Pflegeberatung und besuchen Sie mehrere Einrichtungen. Fragen Sie früh an, denn Plätze können begrenzt sein.

Bleibt die Tagespflege nach der Pflegereform 2027 erhalten?

Nach dem Gesetzentwurf ja, weiterhin ohne Anrechnung auf die neuen Budgets. Das Sozialraumbudget soll Tagespflege aber nicht mehr bezahlen. Beschlossen ist nichts. Alles zum Stand auf der Seite zur Pflegereform 2027.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Antrag nicht allein stellen

Eine Pflegeberatung hilft kostenlos beim Antrag und bei der Begutachtung.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.