Investitionskosten in Kürze
- Investitionskosten sind Kosten für Bau, Ausstattung, Miete und Instandhaltung des Heims. Sie stehen getrennt in der Heimrechnung.
- Für die Förderung der Pflegeheime sind die Länder zuständig (§ 9 SGB XI). Was die Förderung nicht deckt, darf das Heim den Bewohnern gesondert berechnen (§ 82 Abs. 3 und 4).
- Im Bundesdurchschnitt sind das 521 Euro im Monat (vdek, 1. Juli 2026). Die Werte der Länder reichen von 332 bis 654 Euro.
- Die Pflegekasse übernimmt sie nicht. Auch der Leistungszuschlag gilt nur für den pflegebedingten Teil.
- Das Heim darf sie nur nach den Regeln des Vertrags erhöhen: schriftlich, mit Begründung und frühestens vier Wochen nach Zugang.
- In einigen Ländern gibt es Pflegewohngeld. Sonst hilft bei geringen Mitteln das Sozialamt.
Was sind Investitionskosten? Einfach erklärt
Ein Pflegeheim muss gebaut, ausgestattet und instand gehalten werden. Diese Kosten dürfen nicht in den Pflegesatz und nicht in das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung eingerechnet werden (§ 82 Abs. 2 SGB XI). Dazu zählt das Gesetz Herstellung, Anschaffung, Ergänzung und Instandhaltung von Gebäuden und sonstigen Anlagegütern samt Kapitalkosten, außerdem Grundstückserwerb, Miete, Pacht und Erbbauzins.
Weil diese Kosten aus dem Pflegesatz herausgehalten werden, tauchen sie in Ihrer Heimrechnung als eigener Posten auf. Das Gesamtheimentgelt besteht aus Pflegesatz, Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten, berechnet für jeden Tag des Aufenthalts (§ 87a Abs. 1). Wie die Heimrechnung insgesamt aufgebaut ist, steht auf der Seite Eigenanteil im Pflegeheim.
Warum zahlen Bewohner Investitionskosten?
Nach § 9 SGB XI sind die Länder für eine ausreichende pflegerische Versorgungsstruktur verantwortlich. Das Nähere zur Förderung der Pflegeeinrichtungen bestimmt das Landesrecht. Das Gesetz sieht vor, dass Länder einsparte Sozialhilfeausgaben für die Förderung der Investitionskosten einsetzen sollen.
Deshalb gilt § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI:
- Gefördertes Heim: Soweit die öffentliche Förderung die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nicht vollständig deckt, darf das Heim den Rest gesondert berechnen. Die zuständige Landesbehörde muss zustimmen. Art, Höhe, Laufzeit, Verteilung auf die Bewohner, Pauschalen für Instandhaltung und die Belegungsquote bestimmt das Landesrecht.
- Heim ohne Landesförderung: Es darf die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ohne Zustimmung berechnen, muss die Berechnung der Landesbehörde aber mitteilen.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Nordrhein-Westfalen. Dort stellt der überörtliche Träger der Sozialhilfe die förderungsfähigen Aufwendungen eines Heims fest und stimmt der gesonderten Berechnung zu (§ 10 und § 15 Alten- und Pflegegesetz NRW). Andere Länder regeln es anders. Fragen Sie bei Ihrer Heimaufsicht oder Ihrem Sozialamt.
Wie hoch sind die Investitionskosten?
Der vdek wertet jedes Jahr zum 1. Juli die Heimentgelte der Ersatzkassen aus. Am 1. Juli 2026 lagen die Investitionskosten im Bundesdurchschnitt bei 521 Euro im Monat, ein Jahr zuvor bei 507 Euro. Das Heim rechnet täglich ab. Pro Tag sind es etwa 17 Euro.
Investitionskosten pro Monat nach Bundesland (Durchschnitt, 1. Juli 2026)
| Bundesland | Investitionskosten im Monat |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 463 € |
| Bayern | 434 € |
| Berlin | 469 € |
| Brandenburg | 332 € |
| Bremen | 630 € |
| Hamburg | 572 € |
| Hessen | 528 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 371 € |
| Niedersachsen | 568 € |
| Nordrhein-Westfalen | 654 € |
| Rheinland-Pfalz | 508 € |
| Saarland | 574 € |
| Sachsen | 455 € |
| Sachsen-Anhalt | 345 € |
| Schleswig-Holstein | 573 € |
| Thüringen | 454 € |
| Bundesdurchschnitt | 521 € |
Der vdek führt die Unterschiede unter anderem auf das ungleiche Engagement der Länder bei den Investitionskosten zurück und nennt sie „Ländersache“. Würden die Länder ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Bewohner im Schnitt 649 Euro im Monat weniger zahlen.
- Investitionskosten pro Monat
- 521 €
- Pro Tag, bei 30,42 Tagen im Monatsdurchschnitt521 € ÷ 30,42
- 17,13 €
- Pro Jahr12 × 521 €
- 6.252 €
- In fünf Jahren5 × 6.252 €
- 31.260 €
- Abstand zwischen Nordrhein-Westfalen (654 €) und Brandenburg (332 €), pro Monat654 € − 332 €
- 322 €
- Abstand pro Jahr12 × 322 €
- 3.864 €
Anders als der pflegebedingte Eigenanteil sinkt dieser Posten nicht mit der Aufenthaltsdauer, weil der Leistungszuschlag ihn nicht erfasst.
Ihre Rechte: Ausweis, Erhöhung, Förderung
Im Heimvertrag getrennt ausgewiesen
Das Heim muss Sie vor Ihrer Vertragserklärung in Textform über die Entgelte, die nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI gesondert berechenbaren Investitionskosten und das Gesamtentgelt informieren (§ 3 Abs. 3 WBVG). Der Vertrag muss die Investitionskosten getrennt angeben (§ 6 Abs. 3 WBVG). Mehr zum Vertrag: Heimvertrag.
Erhöhung nur unter Bedingungen
Erhöhungen wegen Investitionsaufwendungen sind nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebs notwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 4 WBVG). Das Heim muss die Erhöhung schriftlich mitteilen und begründen, die Positionen und den Umlagemaßstab nennen und alte und neue Entgeltbestandteile gegenüberstellen. Sie schulden das erhöhte Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang eines hinreichend begründeten Verlangens. Sie dürfen die Kalkulationsunterlagen einsehen (§ 9 Abs. 2 WBVG). Bei einer Erhöhung können Sie den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem sie gelten soll (§ 11 Abs. 1 WBVG).
Unterschiedliche Sätze im selben Haus
Grundsätzlich muss das Heim Entgelte nach einheitlichen Grundsätzen bemessen. Unterschiede sind zulässig, wenn die Förderung nur einen Teil der Einrichtung erfasst (§ 7 Abs. 3 WBVG).
Wer hilft bei den Investitionskosten?
Die Pflegekasse zahlt keine Investitionskosten. Wenn Ihr Geld nicht reicht, kommen diese Wege in Betracht:
- Pflegewohngeld: Eine Landesleistung, die gezielt die Investitionskosten abdeckt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Sie gibt es nur in einigen Ländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Details: Pflegewohngeld.
- Hilfe zur Pflege: Das Sozialamt kann die Heimkosten mittragen, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Die Höhe prüft es im Einzelfall. Mehr: Hilfe zur Pflege und Schonvermögen.
- Steuer: Heimkosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, siehe Pflegeheim Kosten. Das ist keine Steuerberatung.
Häufige Fehler bei den Investitionskosten
- Sie für einen Teil des Pflegesatzes halten. Sie gehören nicht zum pflegebedingten Eigenanteil. Der Leistungszuschlag senkt sie nicht.
- Nur den Gesamtpreis vergleichen. Investitionskosten unterscheiden sich von Land zu Land und von Heim zu Heim.
- Jede Erhöhung hinnehmen. Prüfen Sie Begründung, Frist und Schriftform.
- Pflegewohngeld erwarten, wo es keines gibt. Es ist Landesrecht.
Ausblick: Investitionskosten nach dem Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf vom 30. September 2026 fasst § 9 SGB XI neu. Die Länder bleiben für die Förderung nach Landesrecht zuständig. Eine Förderung der Bewohner nach Landesrecht muss sich nicht an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren, kann es aber. Die Länder sollen dem Bundesgesundheitsministerium jährlich über Art und Umfang der Förderung und die durchschnittlichen Investitionskosten berichten. Eine Pflicht der Länder, Investitionskosten zu übernehmen, sieht der Entwurf nicht vor.
Investitionskosten heute und nach dem Entwurf
Den Stand zeigt der Zeitplan auf der Seite Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Was sind Investitionskosten im Pflegeheim?
Kosten für Gebäude, Ausstattung, Miete und Instandhaltung des Heims. Sie dürfen nicht im Pflegesatz stehen, sondern werden gesondert auf die Bewohner umgelegt (§ 82 SGB XI).
Wie hoch sind die Investitionskosten im Pflegeheim?
Im Bundesdurchschnitt 521 Euro im Monat (vdek, 1. Juli 2026). Die Länderdurchschnitte reichen von 332 Euro in Brandenburg bis 654 Euro in Nordrhein-Westfalen. Ihr Heim weicht ab.
Warum muss ich als Bewohner Investitionskosten zahlen?
Weil die Länder die Pflegeheime nur nach Landesrecht fördern. Soweit die Förderung die betriebsnotwendigen Investitionen nicht deckt, darf das Heim den Rest gesondert berechnen (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI).
Zahlt die Pflegekasse die Investitionskosten?
Nein. Die Pflegekasse zahlt die Pauschale für die pflegebedingten Aufwendungen und den Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Investitionskosten tragen Sie selbst.
Darf das Heim die Investitionskosten erhöhen?
Nur, soweit die Erhöhung notwendig ist und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt wird. Das Heim muss sie schriftlich begründen. Sie schulden den höheren Betrag frühestens vier Wochen nach Zugang (§ 9 WBVG).
Gibt es einen Zuschuss zu den Investitionskosten?
In einigen Ländern gibt es Pflegewohngeld, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In anderen Ländern kann bei geringen Mitteln das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.
Warum sind die Investitionskosten in Brandenburg so viel niedriger als in Nordrhein-Westfalen?
Der vdek nennt unter anderem das ungleiche Engagement der Länder bei der Investitionskostenförderung. Im Durchschnitt zahlten Bewohner am 1. Juli 2026 in Brandenburg 332 Euro, in Nordrhein-Westfalen 654 Euro im Monat.
Kann ich Investitionskosten von der Steuer absetzen?
Heimkosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Welcher Weg sich lohnt und welcher Betrag zählt, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Diese Seite ist keine Steuerberatung.
Ändert sich 2027 etwas bei den Investitionskosten?
Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026, der nicht beschlossen ist, bleibt die Zuständigkeit der Länder. Eine Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten sieht der Entwurf nicht vor.