Zum Inhalt springen
Wissensportal · alle Inhalte mit amtlichen Quellen belegtAktuelle Änderungen1So prüfen wirÜber uns
Kostenlose Beratung
LexikonPflegeheim & Wohnformen

Eigenanteil im Pflegeheim: Be­stand­tei­le und Höhe

Was Sie im Heim nach den Leistungen der Pflegekasse selbst zahlen, wie sich der Betrag zusammensetzt und wie der Leistungszuschlag ihn senkt.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Der Eigenanteil ist der Betrag, den Sie im Pflegeheim nach den Leistungen der Pflegekasse selbst zahlen. Im Bundesdurchschnitt waren es am 1. Juli 2026 im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat, ab dem vierten Jahr 2.111 Euro (vdek). Er besteht aus pflegebedingtem Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

3.364 €
Eigenanteil im Monat im ersten Jahr, Bundesdurchschnitt am 1. Juli 2026 (vdek)
2.111 €
Eigenanteil im Monat ab dem 37. Monat im Heim, Bundesdurchschnitt (vdek)
15 bis 75 %
Leistungszuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil, je nach Dauer des Heimaufenthalts
649 €
Monatliche Entlastung im Schnitt, wenn die Länder Investitions- und Ausbildungskosten ganz übernähmen (Rechnung des vdek)

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Eigenanteil im Pflegeheim in Kürze

  • Der Eigenanteil ist der Teil der Heimkosten, den Sie nach allen Leistungen der Pflegekasse selbst bezahlen. Im Alltag heißt er oft „Zuzahlung“. Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung und deckt die Heimkosten nie ganz.
  • Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat, ab dem vierten Jahr 2.111 Euro (vdek, 1. Juli 2026). Die Werte einzelner Heime und Länder weichen stark ab.
  • Der Eigenanteil hat drei Bestandteile: den pflegebedingten Eigenanteil (mit Ausbildungsumlage), Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten.
  • Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einem Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE).
  • Der Leistungszuschlag der Pflegekasse senkt nur den pflegebedingten Teil, mit der Zeit um 15, 30, 50 und 75 Prozent.
  • Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse im Heim nur einen Zuschuss von 131 Euro im Monat und keinen Leistungszuschlag.
  • Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Was ist der Eigenanteil? Einfach erklärt

In einem zugelassenen Pflegeheim berechnet das Heim für jeden Tag ein Gesamtheimentgelt. Es besteht aus dem Pflegesatz, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und den gesondert berechenbaren Investitionskosten (§ 87a SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt davon nur einen Teil. Was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil.

Drei Begriffe werden oft verwechselt. Der Zuschuss ist das, was die Pflegekasse zahlt. Die Zuzahlung ist das, was Sie zahlen. Der Eigenanteil ist die Summe Ihrer eigenen Zahlungen. Rechtlich zählt nur, wer welchen Posten trägt.

Wer trägt welchen Posten im Pflegeheim?

PostenWas es istWer zahlt
Pauschalbetrag (§ 43 Abs. 2)Fester Monatsbetrag je Pflegegrad für die pflegebedingten KostenPflegekasse
Leistungszuschlag (§ 43c)Prozentsatz des pflegebedingten Eigenanteils, steigt mit der DauerPflegekasse
Pflegebedingter Eigenanteil (EEE)Pflegesatz minus Pauschalbetrag, vor Abzug des ZuschlagsSie, nach Abzug des Zuschlags
Unterkunft und VerpflegungWohnen, Essen, HauswirtschaftSie (§ 82 Abs. 1)
InvestitionskostenGebäude, Ausstattung, InstandhaltungSie, soweit das Land nicht fördert (§ 82 Abs. 3 und 4)
Eigenanteil gesamtSumme Ihrer Posten nach Abzug des ZuschlagsSie

§ 43, § 43c, § 82, § 84 SGB XI. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten übernimmt die Pflegekasse nicht.

So setzt sich der Eigenanteil zusammen

Der vdek wertet jedes Jahr zum 1. Juli die Heimentgelte der Ersatzkassen aus. Am 1. Juli 2026 zahlten Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Bestandteile des Eigenanteils im ersten Jahr (Bundesdurchschnitt, Euro im Monat)

Bestandteil1. Juli 20251. Juli 2026Veränderung
Pflegebedingter Eigenanteil (EEE, inkl. Ausbildung)1.583 €1.775 €+ 192 €
davon Ausbildungsumlage114 €128 €+ 14 €
Unterkunft und Verpflegung1.018 €1.068 €+ 50 €
Investitionskosten507 €521 €+ 14 €
Eigenanteil gesamt3.108 €3.364 €+ 256 €

Quelle: vdek-Pressemitteilung vom 14. Juli 2026, Stichtag 1. Juli 2026, erstes Aufenthaltsjahr nach Abzug des Leistungszuschlags von 15 Prozent. Durchschnittswerte, das einzelne Heim weicht ab. Die Ausbildungsumlage ist im EEE enthalten.

Pflegebedingter Eigenanteil (EEE)

Der Pflegesatz bezahlt Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege (§ 82 Abs. 1, § 84 Abs. 1 SGB XI). Er ist nach Pflegegrad gestaffelt. Die Pflegekasse übernimmt davon die Pauschale nach § 43 Abs. 2. Den Rest zahlen Sie. Für Pflegegrad 2 bis 5 muss dieser Rest in einem Heim einheitlich sein (§ 84 Abs. 2). Deshalb heißt er einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE.

Ein höherer Pflegegrad erhöht den Pflegesatz und im gleichen Umfang die Leistung der Pflegekasse. Ihr Anteil ändert sich nicht. Wer in einem Heim mit Pflegegrad 2 lebt, zahlt also denselben pflegebedingten Eigenanteil wie ein Bewohner mit Pflegegrad 5. Mehr zu den Stufen: Pflegegrad. Bei Anzeichen für einen höheren Pflegegrad darf das Heim verlangen, dass Sie ihn beantragen (§ 87a Abs. 2). Hinweise dazu im Ratgeber Höherstufung.

Ausbildungsumlage

Die Ausbildung zur Pflegefachperson wird über Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert. Daran beteiligen sich unter anderem die stationären Pflegeeinrichtungen, das Land und die Pflegeversicherung (§ 26 Abs. 3, § 33 Pflegeberufegesetz). Der vdek weist die Kosten der Ausbildung im EEE aus: durchschnittlich 128 Euro im Monat. Auf der Heimrechnung kann der Posten „Ausbildungsumlage“, „Ausbildungszuschlag“ oder ähnlich heißen. Der Leistungszuschlag wird auf den pflegebedingten Eigenanteil einschließlich der Ausbildungsumlage berechnet (Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands, Stand 2. April 2026).

Unterkunft und Verpflegung

Dafür müssen Sie selbst aufkommen (§ 82 Abs. 1 SGB XI). Das Heim vereinbart die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung getrennt mit den Kostenträgern, sie müssen im angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen (§ 87). Im Bundesdurchschnitt sind es 1.068 Euro im Monat.

Investitionskosten

Das sind die Kosten für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung. Soweit ein Land das Heim nicht fördert, darf das Heim sie gesondert berechnen (§ 82 Abs. 3 und 4). Im Schnitt sind es 521 Euro im Monat, je nach Land zwischen 332 und 654 Euro. Mehr: Investitionskosten.

Zusatzleistungen und eigene Ausgaben

Komfortleistungen darf das Heim nur berechnen, wenn Sie sie vorher schriftlich vereinbart haben (§ 88). Mit zusätzlicher Betreuung und Aktivierung nach § 43b dürfen Sie nicht belastet werden (§ 84 Abs. 8).

Was die Pflegekasse zahlt: Pauschale und Leistungszuschlag

Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen fester Monatsbeträge (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Sie zahlt direkt an das Heim (§ 87a Abs. 3). Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen Zuschuss.

Leistungen der Pflegekasse im Pflegeheim (Stand 29. Oktober 2026)

PflegegradPauschale pro MonatLeistungszuschlag nach § 43c
Pflegegrad 1131 € Zuschusskein Anspruch
Pflegegrad 2805 €15 bis 75 %
Pflegegrad 31.319 €15 bis 75 %
Pflegegrad 41.855 €15 bis 75 %
Pflegegrad 52.096 €15 bis 75 %

§ 43 Abs. 2 und 3 sowie § 43c SGB XI. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025.

Der Leistungszuschlag senkt nur den pflegebedingten Eigenanteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (§ 43c). Er beträgt 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate im Heim, 30 Prozent seit mehr als zwölf, 50 Prozent seit mehr als 24 und 75 Prozent seit mehr als 36 Monaten. Einen Antrag brauchen Sie nicht. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand von Angaben des Heims und zahlt ihn an das Heim. Wie die Monate gezählt werden, erklärt die Seite Leistungszuschlag.

Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer: Durchschnitt 2026

Weil der Leistungszuschlag mit der Zeit steigt, sinkt der Eigenanteil. Der vdek weist die Durchschnittswerte für vier Stufen aus. Ohne Zuschlag lägen sie rechnerisch bei 3.677 Euro im Monat. Der Zuschlag senkt den pflegebedingten Eigenanteil im ersten Jahr um 313 Euro und ab dem vierten Jahr um 1.566 Euro.

Eigenanteil pro Monat nach Aufenthaltsdauer (Bundesdurchschnitt, 1. Juli 2026)

Merkmalbis 12 Monate13 bis 24 Monate25 bis 36 Monateab 37. Monat
Leistungszuschlag15 %30 %50 %75 %
Zuschlag in Euro313 €626 €1.044 €1.566 €
Pflegebedingter Eigenanteil nach Zuschlag1.775 €1.462 €1.044 €522 €
Unterkunft und Verpflegung1.068 €1.068 €1.068 €1.068 €
Investitionskosten521 €521 €521 €521 €
Eigenanteil gesamt3.364 €3.051 €2.633 €2.111 €

Quelle: vdek-Pressemitteilung vom 14. Juli 2026. Der vdek beschriftet die Stufen „bis 12 Monate“, „ab 12 Monate“, „ab 24 Monate“ und „ab 36 Monate“. Rechtlich gilt die höhere Stufe, sobald Sie seit mehr als 12, 24 oder 36 Monaten Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen.

Zuzahlung im Pflegeheim nach dem neuen Gesetz 2024

Die Prozentsätze 15, 30, 50 und 75 gelten seit dem 1. Januar 2024. Davor betrugen sie 5, 25, 45 und 70 Prozent. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag selbst, statt dass das Heim ihn ansetzt (§ 43c Satz 6 SGB XI).

RechenbeispielHeimrechnung bei Pflegegrad 3 im zweiten JahrFrau W. hat Pflegegrad 3 und lebt seit 15 Monaten in einem Heim mit bundesdurchschnittlichen Kosten (vdek, 1. Juli 2026).
Pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag (EEE)
2.088 €
Pauschale der Pflegekasse, Pflegegrad 3§ 43 Abs. 2
1.319 €
Pflegesatz des Heims2.088 € + 1.319 €
3.407 €
Unterkunft und Verpflegung
1.068 €
Investitionskosten
521 €
Gesamtheimentgelt3.407 € + 1.068 € + 521 €
4.996 €
Leistungszuschlag 30 Prozent30 % von 2.088 €
626 €
Zahlung der Pflegekasse1.319 € + 626 €
1.945 €
Eigenanteil von Frau W.4.996 € − 1.945 €
3.051 €

Der Betrag entspricht dem vdek-Durchschnitt für das zweite Jahr. Bei Pflegegrad 5 wäre das Gesamtheimentgelt höher, der Eigenanteil von Frau W. bliebe gleich.

Rechnerisch aus den vdek-Durchschnitten (Eigenanteil ohne Zuschlag 3.677 Euro) und den Beträgen des § 43 SGB XI. Die Rechnung Ihres Heims weicht davon ab.

Eigenanteil nach Bundesland

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß. Im ersten Jahr zahlen Bewohner in Sachsen-Anhalt im Schnitt 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro. Der vdek nennt als Gründe unterschiedlich hohe Investitionskosten, unterschiedliche Personalkosten und abweichende Vorgaben zur Personalausstattung. Würden die Länder Investitionskosten und Ausbildung ganz übernehmen, zahlten Bewohner im Schnitt 649 Euro weniger.

Eigenanteil pro Monat nach Bundesland (Durchschnitt, 1. Juli 2026)

Bundeslandim 1. Jahrab dem 37. Monat
Baden-Württemberg3.657 €2.216 €
Bayern3.270 €1.959 €
Berlin3.388 €1.942 €
Brandenburg3.150 €1.847 €
Bremen3.761 €2.383 €
Hamburg3.481 €2.186 €
Hessen3.431 €2.091 €
Mecklenburg-Vorpommern3.032 €1.790 €
Niedersachsen3.008 €1.891 €
Nordrhein-Westfalen3.671 €2.481 €
Rheinland-Pfalz3.289 €2.230 €
Saarland3.695 €2.389 €
Sachsen3.152 €1.870 €
Sachsen-Anhalt2.891 €1.695 €
Schleswig-Holstein3.148 €2.079 €
Thüringen3.163 €1.936 €
Bundesdurchschnitt3.364 €2.111 €

Quelle: vdek, Auswertung vom 1. Juli 2026 (Tabelle „Bund und Bundesländer“ in der Pressemitteilung vom 14. Juli 2026), nach Abzug des Leistungszuschlags. Die Werte Ihres Heims zeigen die Pflegelotsen der Pflegekassen.

Der Abstand zwischen dem teuersten und dem günstigsten Land beträgt im ersten Jahr 870 Euro im Monat. Für Ihr Heim zählt nur dessen eigene Preisliste. Die Vergleichsportale der Kassen und der vdek-Pflegelotse zeigen die Entgelte einzelner Einrichtungen.

Warum steigt der Eigenanteil?

Der pflegebedingte Eigenanteil stieg laut vdek innerhalb eines Jahres um mehr als zwölf Prozent, von 1.583 auf 1.775 Euro. Der Verband nennt vor allem höhere Personalkosten: Die Gehälter von Pflegekräften seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wurden teurer.

Dazu kommt ein Rechenprinzip: Die Pauschalbeträge der Pflegekasse sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Steigt der Pflegesatz, wächst die Differenz, und diese Differenz ist Ihr pflegebedingter Eigenanteil. Das ist eine Folgerung aus § 43 Abs. 2 und § 84 Abs. 2 SGB XI, keine Aussage einer einzelnen Quelle.

Das Heim verhandelt sein Entgelt mit Pflegekassen und Sozialhilfeträger. Sie können es nicht verhandeln, aber vor dem Einzug Preise vergleichen und den Heimvertrag prüfen.

Eigenanteil prüfen und vergleichen: Schritt für Schritt

So prüfen Sie den Eigenanteil Ihres Heims

  1. Gesamtentgelt schriftlich verlangenDas Heim muss Sie vor Ihrer Vertragserklärung in Textform über Entgelte, Investitionskosten und das Gesamtentgelt informieren (§ 3 Abs. 3 WBVG). Bitten Sie um eine Aufschlüsselung nach den vier Posten.
  2. Posten vergleichenLegen Sie zwei Heime nebeneinander: EEE, Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten. So sehen Sie, wo der Unterschied entsteht.
  3. Eigenanteil nach Dauer ausrechnenFragen Sie nach dem EEE vor Zuschlag. Rechnen Sie dann mit 15, 30, 50 und 75 Prozent weiter, um den Verlauf über die Jahre zu sehen.
  4. Bezugsdauer bei der Pflegekasse klärenFragen Sie nach, wie lange die Kasse Leistungen nach § 43 SGB XI bereits zählt. Frühere Heimzeiten zählen mit, auch bei einem Wechsel.
  5. Rechnung kontrollierenAuf der Monatsrechnung sollten Pauschale, Leistungszuschlag und verbleibender Eigenanteil stehen. Stimmt die Stufe nicht, wenden Sie sich an Heim und Pflegekasse.
  6. Beratung nutzenDie kostenlose Pflegeberatung hilft beim Vergleich. Mehr zur Heimsuche im Ratgeber Pflegeheim finden.

Wenn der Eigenanteil nicht reicht

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, gilt diese Reihenfolge: zuerst Ihr Einkommen, dann Ihr Vermögen oberhalb des Schonvermögens, dann das Sozialamt. Das Sozialamt zahlt mit der Hilfe zur Pflege, sobald ihm bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Melden Sie sich deshalb früh.

Geschützt sind kleinere Barbeträge, Hausrat und unter Bedingungen ein bewohntes Haus. Mehr unter Schonvermögen. Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt, siehe Elternunterhalt. In einigen Ländern gibt es zusätzlich Pflegewohngeld für die Investitionskosten. Ob und wie Sie Heimkosten steuerlich geltend machen können, steht auf der Seite Pflegeheim Kosten. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fehler beim Eigenanteil

  • Nur auf den Eigenanteil im ersten Jahr schauen. Er sinkt mit dem Zuschlag. Rechnen Sie über mehrere Jahre.
  • Glauben, ein höherer Pflegegrad kostet mehr. Im selben Heim zahlen Sie bei Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil.
  • Den Leistungszuschlag auf alle Posten beziehen. Er gilt nur für den pflegebedingten Teil.
  • Heimwechsel bei der Zählung vergessen. Frühere Zeiten in vollstationärer Pflege zählen mit.
  • Zu spät das Sozialamt informieren. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts.

Ausblick: Eigenanteil nach dem Gesetzentwurf

Das Pflegeneuordnungsgesetz soll nach dem Gesetzentwurf überwiegend ab dem 1. Januar 2027 gelten. Für Heimbewohner ist wenig geplant. Die Pauschalbeträge nach § 43 Abs. 2 und der Leistungszuschlag nach § 43c werden im Entwurf nach unserer Durchsicht nicht geändert. Die Begründung nennt als Ziel, mit einer künftig jährlichen Anpassung der Leistungsbeträge den Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen. Eine Obergrenze für den Eigenanteil sieht der Entwurf nicht vor. Die Pflegeversicherung bleibt ein Teilleistungssystem.

Eigenanteil im Pflegeheim heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pauschale Pflegegrad 2 bis 5 (§ 43 Abs. 2)805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € im MonatIm Entwurf nicht geändert
Leistungszuschlag (§ 43c)15 / 30 / 50 / 75 ProzentIm Entwurf nicht geändert
Zuschuss Pflegegrad 1 im HeimWer 2026 den Zuschuss bezogen hat, soll ihn behalten (Besitzstand, § 144 Abs. 7 SGB XI-E)131 € im MonatEntfällt für neue Fälleentfällt
Anpassung der LeistungsbeträgeErhöhung zum 1. Januar 2028 nach der KerninflationJährlich ab 1. Januar 2029, höchstens im Umfang der Lohnentwicklunggeändert
InvestitionskostenFörderung nach Landesrecht (§ 9 SGB XI)Länder berichten jährlich über Förderung und Investitionskostengeändert

Heute: SGB XI, Stand 29.10.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (BR-Drs. 587/26 (neu)), nicht beschlossen.

Wie sich der Entwurf im Bundestag entwickelt, zeigt der Zeitplan auf der Seite Pflegereform 2027. Bis zu einem Beschluss gilt das heutige Recht.

Häufige Fragen

Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil ist der Betrag, den Sie im Pflegeheim nach den Leistungen der Pflegekasse selbst zahlen. Er besteht aus dem pflegebedingten Eigenanteil (EEE) nach Abzug des Leistungszuschlags, aus Unterkunft und Verpflegung und aus den Investitionskosten.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Im Bundesdurchschnitt am 1. Juli 2026 laut vdek 3.364 Euro im Monat im ersten Jahr, 3.051 Euro im zweiten, 2.633 Euro im dritten und 2.111 Euro ab dem 37. Monat. Je nach Land und Heim sind es deutlich mehr oder weniger. Ihre Werte stehen in der Preisliste Ihres Heims.

Warum ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 gleich?

Für Pflegegrad 2 bis 5 muss der pflegebedingte Eigenanteil in einem Heim einheitlich sein (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Ein höherer Pflegegrad erhöht den Pflegesatz und im gleichen Umfang die Pauschale der Pflegekasse. Der Unterschied bleibt für Sie gleich.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenanteil, Zuzahlung und Zuschuss?

Im Alltag meinen Eigenanteil und Zuzahlung meist dasselbe: Ihre eigenen Zahlungen. Der Zuschuss kommt von der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 heißt die Leistung der Kasse im Gesetz Zuschuss (131 Euro), bei Pflegegrad 2 bis 5 sind es Pauschale und Leistungszuschlag.

Zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zum Eigenanteil?

Ja, aber nur zum pflegebedingten Teil. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt sie die Pauschale von 805 bis 2.096 Euro und den Leistungszuschlag von 15 bis 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst.

Was hat sich 2024 bei der Zuzahlung im Pflegeheim geändert?

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Leistungszuschlag 15, 30, 50 und 75 Prozent. Davor waren es 5, 25, 45 und 70 Prozent. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet zudem die Pflegekasse den Zuschlag anhand der Angaben des Heims.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 1 im Pflegeheim?

Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse nur 131 Euro im Monat Zuschuss. Einen Leistungszuschlag gibt es nicht. Den Rest der Heimkosten tragen Sie selbst, oder bei geringem Einkommen und Vermögen das Sozialamt. Nach dem Gesetzentwurf soll der Zuschuss für neue Fälle entfallen, Bestandsfälle sollen ihn behalten.

Wer zahlt, wenn die Rente nicht für den Eigenanteil reicht?

Zuerst setzen Sie Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens ein. Danach kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege zahlen. Es leistet ab Kenntnis, in der Regel nicht rückwirkend. In einigen Ländern gibt es zusätzlich Pflegewohngeld für die Investitionskosten.

Müssen meine Kinder den Eigenanteil zahlen?

Unterhaltsansprüche gegen Kinder bleiben bei der Sozialhilfe unberücksichtigt, außer deren jährliches Gesamteinkommen übersteigt 100.000 Euro (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Mehr im Ratgeber Elternunterhalt.

Kann ich den Eigenanteil von der Steuer absetzen?

Heimkosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen geltend gemacht werden, nicht für denselben Betrag. Welcher Weg sich lohnt, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Diese Seite ist keine Steuerberatung.

Warum zahlen Bewohner in Bremen mehr als in Sachsen-Anhalt?

Der vdek nennt unterschiedlich hohe Investitionskosten, unterschiedliche Personalkosten und abweichende Vorgaben zur Personalausstattung. Im ersten Jahr zahlten Bewohner am 1. Juli 2026 in Bremen im Schnitt 3.761 Euro, in Sachsen-Anhalt 2.891 Euro.

Wird der Eigenanteil 2027 gedeckelt?

Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026, der nicht beschlossen ist, gibt es keine Obergrenze. Geplant ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge ab 2029, die den Anstieg der Eigenanteile begrenzen soll. Pauschale und Leistungszuschlag werden nach dem Entwurf nicht geändert.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.