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Pflegeheim Kosten 2026: Eigenanteil und Zuschüsse

Wie sich die Heimkosten zusammensetzen, was die Pflegekasse je Pflegegrad zahlt, wie der Leistungszuschlag den Eigenanteil senkt und wer einspringt, wenn das Geld nicht reicht.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz gesagt

Im ersten Jahr zahlen Bewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat selbst (vdek, 1. Juli 2026). Der pflegebedingte Eigenanteil ist in jedem Pflegegrad von 2 bis 5 gleich. Der Leistungszuschlag der Pflegekasse senkt ihn mit der Zeit, auf bis zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen.

3.364 €
Eigenanteil im Monat im ersten Jahr, Bundesdurchschnitt am 1. Juli 2026 (vdek)
2.111 €
Eigenanteil im Monat ab dem 37. Monat im Heim, Bundesdurchschnitt (vdek)
15 bis 75 %
Leistungszuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil, je nach Dauer des Heimaufenthalts
100.000 €
Jahreseinkommen, ab dem Kinder beim Elternunterhalt herangezogen werden können

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst (vdek, 1. Juli 2026). Ein Jahr zuvor waren es 3.108 Euro.
  • Der Betrag besteht aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten.
  • Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einem Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad erhöht die Leistung der Pflegekasse, nicht Ihren Anteil.
  • Die Pflegekasse zahlt 805 bis 2.096 Euro im Monat und zusätzlich den Leistungszuschlag: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils im ersten Jahr, später 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
  • Zwischen den Ländern liegt der Eigenanteil im ersten Jahr zwischen 2.891 Euro (Sachsen-Anhalt) und 3.761 Euro (Bremen).
  • Reicht das Geld nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Kinder müssen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen Unterhalt zahlen.

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat? Durchschnitte 2026

Was ein Heimplatz kostet, hängt vom Heim und vom Bundesland ab. Verlässliche Durchschnitte nennt der Verband der Ersatzkassen (vdek) jedes Jahr zum 1. Juli. Am 1. Juli 2026 lag der Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.364 Euro im Monat. Eigenanteil heißt: Der Betrag, den Sie nach allen Leistungen der Pflegekasse selbst tragen. Ohne Leistungszuschlag wären es rechnerisch 3.677 Euro.

Am stärksten stieg der pflegebedingte Anteil, von 1.583 auf 1.775 Euro, mehr als 12 Prozent in einem Jahr. Der vdek nennt vor allem höhere Personalkosten. Wer nach Altersheim- oder Altenheimkosten fragt, meint meist ein Pflegeheim. Die Zahlen gelten für zugelassene Pflegeheime.

Eigenanteil pro Monat nach Aufenthaltsdauer (Bundesdurchschnitt, 1. Juli 2026)

Merkmalbis 12 Monate13 bis 24 Monate25 bis 36 Monateab 37. Monat
Leistungszuschlag der Pflegekasse15 %30 %50 %75 %
Pflegebedingter Eigenanteil nach Zuschlag1.775 €1.462 €1.044 €522 €
Unterkunft und Verpflegung1.068 €1.068 €1.068 €1.068 €
Investitionskosten521 €521 €521 €521 €
Eigenanteil gesamt3.364 €3.051 €2.633 €2.111 €

Quelle: vdek-Pressemitteilung vom 14. Juli 2026. Durchschnittswerte, das einzelne Heim weicht ab. Der vdek beschriftet die Stufen „bis 12 Monate“, „ab 12 Monate“, „ab 24 Monate“ und „ab 36 Monate“. Rechtlich gilt die höhere Stufe, sobald Sie seit mehr als 12, 24 oder 36 Monaten Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen.

So setzt sich die Heimrechnung zusammen

Das Heim berechnet für jeden Tag ein Gesamtheimentgelt. Es besteht aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten (§ 87a SGB XI).

Pflegesatz und pflegebedingter Eigenanteil

Der Pflegesatz bezahlt Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege (§ 84 SGB XI). Er ist nach Pflegegrad gestaffelt. Die Pflegekasse übernimmt davon eine Pauschale (§ 43 Abs. 2 SGB XI), den Rest tragen Sie. Für Pflegegrad 2 bis 5 muss dieser Rest in einem Heim einheitlich sein (§ 84 Abs. 2). Er heißt deshalb einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE).

Im EEE steckt auch die Umlage für die Ausbildung von Pflegekräften. Sie betrug im ersten Jahr durchschnittlich 128 Euro im Monat.

Unterkunft und Verpflegung

Dafür müssen Sie selbst aufkommen (§ 82 Abs. 1 SGB XI). Im Schnitt sind es 1.068 Euro. Heim und Kassen vereinbaren die Entgelte getrennt, sie müssen angemessen sein (§ 87).

Investitionskosten

Das sind die Kosten für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung. Die Länder sollen Pflegeheime fördern (§ 9). Was die Förderung nicht deckt, darf das Heim gesondert berechnen (§ 82 Abs. 3 und 4). Im Schnitt sind es 521 Euro, je nach Land sehr unterschiedlich. Mehr: Investitionskosten.

Zusatzleistungen und eigene Ausgaben

Komfortleistungen darf das Heim nur berechnen, wenn Sie sie vorher schriftlich vereinbart haben (§ 88 SGB XI). Zusätzliche Betreuung und Aktivierung zahlt die Pflegekasse, Sie dürfen damit nicht belastet werden (§ 43b, § 84 Abs. 8). Eigene Ausgaben wie Friseur oder Kleidung kommen hinzu.

Was die Pflegekasse zahlt: Pflegegrad 1 bis 5

Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen fester Monatsbeträge (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Sie zahlt direkt an das Heim (§ 87a Abs. 3).

Leistungen der Pflegekasse im Pflegeheim (Stand 29. Oktober 2026)

PflegegradBetrag pro MonatLeistungszuschlag (§ 43c)
Pflegegrad 1131 € Zuschusskeiner
Pflegegrad 2805 €15 bis 75 %
Pflegegrad 31.319 €15 bis 75 %
Pflegegrad 41.855 €15 bis 75 %
Pflegegrad 52.096 €15 bis 75 %

§ 43 Abs. 2 und 3 sowie § 43c SGB XI. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025.

Heimkosten bei Pflegegrad 3, 4 und 5: Im selben Heim zahlen Sie bei Pflegegrad 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil. Ein höherer Pflegegrad erhöht den Pflegesatz und im gleichen Umfang die Leistung der Pflegekasse. Das Heimentgelt steigt, Ihr Anteil nicht. Kann ein höherer Pflegegrad zu erwarten sein, darf das Heim verlangen, dass Sie ihn beantragen (§ 87a Abs. 2). Mehr zu den Stufen: Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5.

RechenbeispielHeimrechnung bei Pflegegrad 4 im ersten JahrHerr K. hat Pflegegrad 4 und lebt seit drei Monaten in einem Heim mit bundesdurchschnittlichen Kosten (vdek, 1. Juli 2026).
Pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag
2.088 €
Pauschale der Pflegekasse, Pflegegrad 4§ 43 Abs. 2
1.855 €
Pflegesatz des Heims2.088 € + 1.855 €
3.943 €
Unterkunft und Verpflegung
1.068 €
Investitionskosten
521 €
Gesamtheimentgelt3.943 € + 1.068 € + 521 €
5.532 €
Leistungszuschlag 15 Prozent15 % von 2.088 €
313 €
Zahlung der Pflegekasse1.855 € + 313 €
2.168 €
Eigenanteil von Herrn K.5.532 € − 2.168 €
3.364 €

Hätte Herr K. Pflegegrad 2, läge das Heimentgelt bei 4.482 Euro. Sein Eigenanteil wäre trotzdem 3.364 Euro.

Rechnerisch aus den vdek-Durchschnitten (Eigenanteil ohne Zuschlag 3.677 Euro) und den Beträgen des § 43 SGB XI. Die Rechnung Ihres Heims weicht davon ab.

Leistungszuschlag: 15, 30, 50 und 75 Prozent

Der Leistungszuschlag senkt nur den pflegebedingten Eigenanteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (§ 43c SGB XI). Er steigt mit der Dauer des Leistungsbezugs:

  • bis einschließlich 12 Monate: 15 Prozent
  • mehr als 12 Monate: 30 Prozent
  • mehr als 24 Monate: 50 Prozent
  • mehr als 36 Monate: 75 Prozent

Gezählt werden Monate, in denen Sie Leistungen für vollstationäre Pflege nach § 43 beziehen. Teilmonate zählen mit. Bei vorübergehender Abwesenheit, etwa im Krankenhaus, läuft die Leistung weiter (§ 43 Abs. 4). Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand von Angaben des Heims und zahlt ihn an das Heim. Prüfen Sie, ob die richtige Stufe angesetzt ist. Mehr: Leistungszuschlag und Eigenanteil.

RechenbeispielEigenanteil über fünf Jahre im HeimFrau B. zieht ein und bleibt fünf Jahre. Gerechnet wird mit den Durchschnittswerten vom 1. Juli 2026, ohne künftige Preissteigerungen.
1. Jahr12 × 3.364 €
40.368 €
2. Jahr12 × 3.051 €
36.612 €
3. Jahr12 × 2.633 €
31.596 €
Zwischensumme drei Jahre
108.576 €
4. und 5. Jahr24 × 2.111 €
50.664 €
Eigenanteile in fünf Jahren108.576 € + 50.664 €
159.240 €

Das sind rund 159.000 Euro. Steigen die Heimentgelte weiter, wird es mehr.

Nachgerechnet mit Python. Durchschnittswerte, keine Prognose.

Eigenanteil nach Bundesland

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß. Im ersten Jahr zahlen Bewohner in Sachsen-Anhalt im Schnitt 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro. Der vdek nennt unterschiedlich hohe Investitionskosten, unterschiedliche Personalkosten und abweichende Vorgaben zur Personalausstattung als Gründe. Würden die Länder Investitionskosten und Ausbildung ganz übernehmen, zahlten Bewohner im Schnitt 649 Euro weniger.

Eigenanteil pro Monat nach Bundesland (Durchschnitt, 1. Juli 2026)

Bundeslandim 1. Jahrab dem 37. Monat
Baden-Württemberg3.657 €2.216 €
Bayern3.270 €1.959 €
Berlin3.388 €1.942 €
Brandenburg3.150 €1.847 €
Bremen3.761 €2.383 €
Hamburg3.481 €2.186 €
Hessen3.431 €2.091 €
Mecklenburg-Vorpommern3.032 €1.790 €
Niedersachsen3.008 €1.891 €
Nordrhein-Westfalen3.671 €2.481 €
Rheinland-Pfalz3.289 €2.230 €
Saarland3.695 €2.389 €
Sachsen3.152 €1.870 €
Sachsen-Anhalt2.891 €1.695 €
Schleswig-Holstein3.148 €2.079 €
Thüringen3.163 €1.936 €
Bundesdurchschnitt3.364 €2.111 €

Quelle: vdek, Auswertung vom 1. Juli 2026, nach Abzug des Leistungszuschlags. Die Werte Ihres Heims zeigen die Vergleichsportale der Pflegekassen.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung. Reicht Ihr Geld nicht, gilt diese Reihenfolge:

  1. Sie selbst: Rente, Pension, andere Einkünfte, danach Vermögen.
  2. Ehe- oder Lebenspartner: Bei Hilfe zur Pflege zählen Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Partners mit (§ 61 SGB XII).
  3. Sozialamt: Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
  4. Kinder: nur in seltenen Fällen, siehe unten.

Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege im Heim, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt (§ 65 SGB XII), soweit sie die Kosten nicht selbst aufbringen können (§ 61). Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen (§ 18). Für die Zeit davor zahlt es in der Regel nicht. Melden Sie sich also, bevor das Vermögen aufgebraucht ist. Mehr: Hilfe zur Pflege.

Schonvermögen und Barbetrag

Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen (§ 90 SGB XII). Geschützt sind unter anderem kleinere Barbeträge von 10.000 Euro je volljähriger Person, bei Ehepaaren also 20.000 Euro. Dazu kommen angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto. Ein angemessenes Hausgrundstück ist geschützt, wenn Betroffene oder ihr Partner es bewohnen und Angehörige es nach dem Tod bewohnen sollen. Mehr: Schonvermögen.

Zahlt das Sozialamt den Lebensunterhalt im Heim mit, bleibt Ihnen ein Barbetrag von mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 27b SGB XII). Bei 563 Euro Regelbedarf sind das 152,01 Euro im Monat.

Elternunterhalt: Kinder erst ab 100.000 Euro

Unterhaltsansprüche gegen Kinder bleiben unberücksichtigt, außer deren jährliches Gesamteinkommen beträgt jeweils mehr als 100.000 Euro (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Mehr: Elternunterhalt.

Verschenktes Vermögen

Wer Vermögen verschenkt hat und seinen Unterhalt danach nicht mehr bezahlen kann, darf es unter Umständen zurückfordern (§ 528 BGB). Das Sozialamt kann solche Ansprüche auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Nach zehn Jahren ist die Rückforderung ausgeschlossen (§ 529 Abs. 1 BGB).

RechenbeispielWie lange reicht das Ersparte? (vereinfacht)Frau M. lebt im Heim. Sie kann 1.800 Euro im Monat einsetzen und hat 30.000 Euro Erspartes. Der Eigenanteil im ersten Jahr beträgt 3.364 Euro.
Eigenanteil pro Monat
3.364 €
Einsetzbares Einkommen
− 1.800 €
Monatliche Lücke3.364 € − 1.800 €
1.564 €
Erspartes
30.000 €
Schonbetrag
− 10.000 €
Einzusetzendes Vermögen30.000 € − 10.000 €
20.000 €
Monate, die das Vermögen reicht20.000 € ÷ 1.564 €
12,8

Etwa ein Jahr trägt Frau M. die Lücke selbst, danach springt das Sozialamt ein. Weil der Eigenanteil ab dem 13. Monat sinkt, hält das Vermögen in der Praxis etwas länger.

Vereinfachte Rechnung. Das Sozialamt prüft Einkommen, Freibeträge und Vermögen im Einzelfall.

Pflegewohngeld in einigen Ländern

In einigen Ländern beteiligt sich der Sozialhilfeträger an den Investitionskosten, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Die Verbraucherzentrale nennt Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen heißt die Leistung Pflegewohngeld (§ 14 Alten- und Pflegegesetz NRW). Vermögen bis 10.000 Euro, bei Ehepaaren bis 15.000 Euro, bleibt dort unberücksichtigt. Ob Ihr Land etwas Vergleichbares kennt, sagt das Sozialamt. Mehr: Pflegewohngeld.

Steuer: Heimkosten absetzen

Heimkosten können die Steuer mindern. Zwei Wege gibt es, jedoch nicht für denselben Betrag (§ 35a Abs. 5 EStG):

  • Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Zwangsläufige Aufwendungen werden abgezogen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Kinderzahl ab.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, für die Heimunterbringung, soweit sie Dienstleistungen enthalten, die einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung auf das Konto des Heims.

Sonderfälle

  • Krankenhaus oder Urlaub: Der Platz wird bis zu 42 Tage im Kalenderjahr freigehalten, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten für deren Dauer (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Das Heim muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 7 Abs. 5 WBVG).
  • Tod: Die Zahlungspflicht endet am Todestag (§ 87a Abs. 1). Eine Fortzahlung für das Zimmer kann höchstens für zwei Wochen vereinbart werden (§ 4 Abs. 3 WBVG).
  • Pflegegrad 1: 131 Euro Zuschuss, kein Leistungszuschlag. Den Rest zahlen Sie selbst.
  • Privat Pflegeversicherte: Der Vertrag muss Leistungen vorsehen, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. An die Stelle der Sachleistung tritt Kostenerstattung (§ 23 SGB XI).
  • Heim ohne Zulassung: Die Pflegekasse zahlt nur an Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag (§ 72). Fragen Sie vor dem Einzug danach.
  • Ehepaare: Das Sozialamt prüft das gemeinsame Einkommen und Vermögen (§ 61 SGB XII). Ein bewohntes angemessenes Haus bleibt geschützt.

Häufige Fehler bei den Heimkosten

  • Nur den Pflegesatz vergleichen. Entscheidend ist der Eigenanteil insgesamt, mit Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
  • Die Rechnung nicht prüfen. Kontrollieren Sie Leistungszuschlag, Stufe und Zusatzleistungen, die schriftlich vereinbart sein müssen.
  • Zu spät zum Sozialamt gehen. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts.
  • Vermögen übereilt verschenken. Rückforderungsansprüche können zehn Jahre bestehen.
  • Beratung auslassen. Die Pflegeberatung der Pflegekasse ist kostenlos und rechnet Ihren Fall mit durch.

Ausblick: Was der Gesetzentwurf für Heimkosten vorsieht

Das Pflegeneuordnungsgesetz soll nach dem Gesetzentwurf überwiegend ab dem 1. Januar 2027 gelten. Für Heimbewohner ist wenig geplant: Die Pauschalbeträge nach § 43 Abs. 2 und der Leistungszuschlag nach § 43c werden im Entwurf nicht angefasst. Die Begründung nennt als Ziel, mit einer künftig jährlichen Anpassung der Leistungsbeträge den Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen. Die Länder können Pflegebedürftige entlasten, indem sie Investitionskosten übernehmen. Der Bundestag berät den Entwurf, er kann sich noch ändern. Den Stand zeigt die Seite Zeitplan der Reform.

Heimkosten: heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pauschale der Pflegekasse im Heim, Pflegegrad 2 bis 5§ 43 Abs. 2 SGB XI805, 1.319, 1.855 und 2.096 Euro im Monatkeine Änderung im Entwurf
Leistungszuschlag auf den Eigenanteil§ 43c SGB XI15, 30, 50 und 75 Prozentkeine Änderung im Entwurf
Zuschuss im Heim bei Pflegegrad 1Besitzstand nach § 144 Abs. 7 SGB XI-E131 Euro im Monatentfällt für neue Fälle, wer ihn 2026 bezogen hat, behält ihnentfällt
Anpassung der Leistungsbeträge§ 30 SGB XInächste Erhöhung zum 1. Januar 2028ab 1. Januar 2029 jährlich, die Erhöhung 2028 entfälltgeändert
Pflegegrad bestehender Heimbewohner§ 142b SGB XI-E, siehe Bestandsschutzgilt wie festgestelltbleibt bis zu einer Neubegutachtung, kein Verlust allein wegen neuer Schwellenwerteneu

Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?

Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.111 Euro (vdek, 1. Juli 2026). Je nach Land und Heim liegt der Betrag deutlich darüber oder darunter.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 4?

Im selben Heim ist er für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Pflegegrad 4 bringt nur eine höhere Leistung der Pflegekasse (1.855 Euro im Monat), sein Heimentgelt ist höher, Ihr Anteil nicht.

Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 etwas im Pflegeheim?

Ja, einen Zuschuss von 131 Euro im Monat (§ 43 Abs. 3 SGB XI). Einen Leistungszuschlag gibt es nicht. Nach dem Gesetzentwurf soll der Zuschuss für neue Fälle entfallen, wer ihn 2026 bezieht, soll ihn behalten.

Was ist der Leistungszuschlag?

Ein Zuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 Prozent im ersten Jahr, dann 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Die Pflegekasse zahlt ihn an das Heim.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

Zuerst Sie selbst mit Einkommen und Vermögen, bei Ehepaaren gemeinsam. Danach das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege. Melden Sie sich dort früh, denn es leistet erst ab Kenntnis.

Müssen meine Kinder für das Pflegeheim zahlen?

Nur wenn ihr jährliches Gesamteinkommen jeweils über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter bleiben Unterhaltsansprüche unberücksichtigt.

Wie viel Vermögen darf ich behalten?

Bei Hilfe zur Pflege sind 10.000 Euro je volljähriger Person geschützt, bei Ehepaaren 20.000 Euro, dazu Hausrat, ein angemessenes Auto und ein bewohntes angemessenes Haus.

Wie viel Taschengeld bekomme ich im Pflegeheim?

Wenn das Sozialamt den Lebensunterhalt mitträgt, mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, 2026 also 152,01 Euro im Monat (§ 27b SGB XII). Dazu kommt eine Bekleidungspauschale, die die Länder festlegen.

Warum ist ein Pflegeheim in Bremen teurer als in Sachsen-Anhalt?

Der vdek nennt unterschiedliche Förderung der Investitionskosten, verschiedene Personalkosten und abweichende Personalvorgaben. Die Spanne im ersten Jahr beträgt 870 Euro.

Kann ich Pflegeheimkosten von der Steuer absetzen?

Möglich sind die außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, aber nicht beides für denselben Betrag. Fragen Sie eine Steuerberatung.

Wie berechne ich meine Heimkosten selbst?

Ziehen Sie vom Gesamtheimentgelt Ihres Heims die Pauschale Ihres Pflegegrades und den Leistungszuschlag ab. Das Rechenbeispiel oben zeigt den Weg. Für die Pflege zu Hause gibt es den Leistungsrechner.

Was passiert mit den Kosten bei Krankenhausaufenthalt oder Tod?

Der Platz wird bis zu 42 Tage im Jahr freigehalten, bei Krankenhaus für deren Dauer. Die Zahlungspflicht endet am Todestag (§ 87a SGB XI).

Was ändert sich 2027 bei den Heimkosten?

Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026 bleiben Pauschalbeträge und Leistungszuschlag gleich. Beschlossen ist das nicht. Eine jährliche Erhöhung der Leistungsbeträge ist ab 2029 geplant.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Kosten richtig einschätzen?

Eine Pflegeberatung prüft kostenlos, welche Leistungen die Kosten senken.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.