Das Wichtigste in Kürze
- Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst (vdek, 1. Juli 2026). Ein Jahr zuvor waren es 3.108 Euro.
- Der Betrag besteht aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten.
- Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einem Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad erhöht die Leistung der Pflegekasse, nicht Ihren Anteil.
- Die Pflegekasse zahlt 805 bis 2.096 Euro im Monat und zusätzlich den Leistungszuschlag: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils im ersten Jahr, später 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
- Zwischen den Ländern liegt der Eigenanteil im ersten Jahr zwischen 2.891 Euro (Sachsen-Anhalt) und 3.761 Euro (Bremen).
- Reicht das Geld nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Kinder müssen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen Unterhalt zahlen.
Was kostet ein Pflegeheim pro Monat? Durchschnitte 2026
Was ein Heimplatz kostet, hängt vom Heim und vom Bundesland ab. Verlässliche Durchschnitte nennt der Verband der Ersatzkassen (vdek) jedes Jahr zum 1. Juli. Am 1. Juli 2026 lag der Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.364 Euro im Monat. Eigenanteil heißt: Der Betrag, den Sie nach allen Leistungen der Pflegekasse selbst tragen. Ohne Leistungszuschlag wären es rechnerisch 3.677 Euro.
Am stärksten stieg der pflegebedingte Anteil, von 1.583 auf 1.775 Euro, mehr als 12 Prozent in einem Jahr. Der vdek nennt vor allem höhere Personalkosten. Wer nach Altersheim- oder Altenheimkosten fragt, meint meist ein Pflegeheim. Die Zahlen gelten für zugelassene Pflegeheime.
Eigenanteil pro Monat nach Aufenthaltsdauer (Bundesdurchschnitt, 1. Juli 2026)
| Merkmal | bis 12 Monate | 13 bis 24 Monate | 25 bis 36 Monate | ab 37. Monat |
|---|---|---|---|---|
| Leistungszuschlag der Pflegekasse | 15 % | 30 % | 50 % | 75 % |
| Pflegebedingter Eigenanteil nach Zuschlag | 1.775 € | 1.462 € | 1.044 € | 522 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € | 1.068 € | 1.068 € | 1.068 € |
| Investitionskosten | 521 € | 521 € | 521 € | 521 € |
| Eigenanteil gesamt | 3.364 € | 3.051 € | 2.633 € | 2.111 € |
So setzt sich die Heimrechnung zusammen
Das Heim berechnet für jeden Tag ein Gesamtheimentgelt. Es besteht aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten (§ 87a SGB XI).
Pflegesatz und pflegebedingter Eigenanteil
Der Pflegesatz bezahlt Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege (§ 84 SGB XI). Er ist nach Pflegegrad gestaffelt. Die Pflegekasse übernimmt davon eine Pauschale (§ 43 Abs. 2 SGB XI), den Rest tragen Sie. Für Pflegegrad 2 bis 5 muss dieser Rest in einem Heim einheitlich sein (§ 84 Abs. 2). Er heißt deshalb einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE).
Im EEE steckt auch die Umlage für die Ausbildung von Pflegekräften. Sie betrug im ersten Jahr durchschnittlich 128 Euro im Monat.
Unterkunft und Verpflegung
Dafür müssen Sie selbst aufkommen (§ 82 Abs. 1 SGB XI). Im Schnitt sind es 1.068 Euro. Heim und Kassen vereinbaren die Entgelte getrennt, sie müssen angemessen sein (§ 87).
Investitionskosten
Das sind die Kosten für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung. Die Länder sollen Pflegeheime fördern (§ 9). Was die Förderung nicht deckt, darf das Heim gesondert berechnen (§ 82 Abs. 3 und 4). Im Schnitt sind es 521 Euro, je nach Land sehr unterschiedlich. Mehr: Investitionskosten.
Zusatzleistungen und eigene Ausgaben
Komfortleistungen darf das Heim nur berechnen, wenn Sie sie vorher schriftlich vereinbart haben (§ 88 SGB XI). Zusätzliche Betreuung und Aktivierung zahlt die Pflegekasse, Sie dürfen damit nicht belastet werden (§ 43b, § 84 Abs. 8). Eigene Ausgaben wie Friseur oder Kleidung kommen hinzu.
Was die Pflegekasse zahlt: Pflegegrad 1 bis 5
Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen fester Monatsbeträge (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Sie zahlt direkt an das Heim (§ 87a Abs. 3).
Leistungen der Pflegekasse im Pflegeheim (Stand 29. Oktober 2026)
| Pflegegrad | Betrag pro Monat | Leistungszuschlag (§ 43c) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € Zuschuss | keiner |
| Pflegegrad 2 | 805 € | 15 bis 75 % |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | 15 bis 75 % |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | 15 bis 75 % |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | 15 bis 75 % |
Heimkosten bei Pflegegrad 3, 4 und 5: Im selben Heim zahlen Sie bei Pflegegrad 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil. Ein höherer Pflegegrad erhöht den Pflegesatz und im gleichen Umfang die Leistung der Pflegekasse. Das Heimentgelt steigt, Ihr Anteil nicht. Kann ein höherer Pflegegrad zu erwarten sein, darf das Heim verlangen, dass Sie ihn beantragen (§ 87a Abs. 2). Mehr zu den Stufen: Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5.
- Pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag
- 2.088 €
- Pauschale der Pflegekasse, Pflegegrad 4§ 43 Abs. 2
- 1.855 €
- Pflegesatz des Heims2.088 € + 1.855 €
- 3.943 €
- Unterkunft und Verpflegung
- 1.068 €
- Investitionskosten
- 521 €
- Gesamtheimentgelt3.943 € + 1.068 € + 521 €
- 5.532 €
- Leistungszuschlag 15 Prozent15 % von 2.088 €
- 313 €
- Zahlung der Pflegekasse1.855 € + 313 €
- 2.168 €
- Eigenanteil von Herrn K.5.532 € − 2.168 €
- 3.364 €
Hätte Herr K. Pflegegrad 2, läge das Heimentgelt bei 4.482 Euro. Sein Eigenanteil wäre trotzdem 3.364 Euro.
Leistungszuschlag: 15, 30, 50 und 75 Prozent
Der Leistungszuschlag senkt nur den pflegebedingten Eigenanteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (§ 43c SGB XI). Er steigt mit der Dauer des Leistungsbezugs:
- bis einschließlich 12 Monate: 15 Prozent
- mehr als 12 Monate: 30 Prozent
- mehr als 24 Monate: 50 Prozent
- mehr als 36 Monate: 75 Prozent
Gezählt werden Monate, in denen Sie Leistungen für vollstationäre Pflege nach § 43 beziehen. Teilmonate zählen mit. Bei vorübergehender Abwesenheit, etwa im Krankenhaus, läuft die Leistung weiter (§ 43 Abs. 4). Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand von Angaben des Heims und zahlt ihn an das Heim. Prüfen Sie, ob die richtige Stufe angesetzt ist. Mehr: Leistungszuschlag und Eigenanteil.
- 1. Jahr12 × 3.364 €
- 40.368 €
- 2. Jahr12 × 3.051 €
- 36.612 €
- 3. Jahr12 × 2.633 €
- 31.596 €
- Zwischensumme drei Jahre
- 108.576 €
- 4. und 5. Jahr24 × 2.111 €
- 50.664 €
- Eigenanteile in fünf Jahren108.576 € + 50.664 €
- 159.240 €
Das sind rund 159.000 Euro. Steigen die Heimentgelte weiter, wird es mehr.
Eigenanteil nach Bundesland
Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß. Im ersten Jahr zahlen Bewohner in Sachsen-Anhalt im Schnitt 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro. Der vdek nennt unterschiedlich hohe Investitionskosten, unterschiedliche Personalkosten und abweichende Vorgaben zur Personalausstattung als Gründe. Würden die Länder Investitionskosten und Ausbildung ganz übernehmen, zahlten Bewohner im Schnitt 649 Euro weniger.
Eigenanteil pro Monat nach Bundesland (Durchschnitt, 1. Juli 2026)
| Bundesland | im 1. Jahr | ab dem 37. Monat |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 3.657 € | 2.216 € |
| Bayern | 3.270 € | 1.959 € |
| Berlin | 3.388 € | 1.942 € |
| Brandenburg | 3.150 € | 1.847 € |
| Bremen | 3.761 € | 2.383 € |
| Hamburg | 3.481 € | 2.186 € |
| Hessen | 3.431 € | 2.091 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.032 € | 1.790 € |
| Niedersachsen | 3.008 € | 1.891 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 € | 2.481 € |
| Rheinland-Pfalz | 3.289 € | 2.230 € |
| Saarland | 3.695 € | 2.389 € |
| Sachsen | 3.152 € | 1.870 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 € | 1.695 € |
| Schleswig-Holstein | 3.148 € | 2.079 € |
| Thüringen | 3.163 € | 1.936 € |
| Bundesdurchschnitt | 3.364 € | 2.111 € |
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung. Reicht Ihr Geld nicht, gilt diese Reihenfolge:
- Sie selbst: Rente, Pension, andere Einkünfte, danach Vermögen.
- Ehe- oder Lebenspartner: Bei Hilfe zur Pflege zählen Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Partners mit (§ 61 SGB XII).
- Sozialamt: Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
- Kinder: nur in seltenen Fällen, siehe unten.
Hilfe zur Pflege vom Sozialamt
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege im Heim, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt (§ 65 SGB XII), soweit sie die Kosten nicht selbst aufbringen können (§ 61). Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen (§ 18). Für die Zeit davor zahlt es in der Regel nicht. Melden Sie sich also, bevor das Vermögen aufgebraucht ist. Mehr: Hilfe zur Pflege.
Schonvermögen und Barbetrag
Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen (§ 90 SGB XII). Geschützt sind unter anderem kleinere Barbeträge von 10.000 Euro je volljähriger Person, bei Ehepaaren also 20.000 Euro. Dazu kommen angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto. Ein angemessenes Hausgrundstück ist geschützt, wenn Betroffene oder ihr Partner es bewohnen und Angehörige es nach dem Tod bewohnen sollen. Mehr: Schonvermögen.
Zahlt das Sozialamt den Lebensunterhalt im Heim mit, bleibt Ihnen ein Barbetrag von mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 27b SGB XII). Bei 563 Euro Regelbedarf sind das 152,01 Euro im Monat.
Elternunterhalt: Kinder erst ab 100.000 Euro
Unterhaltsansprüche gegen Kinder bleiben unberücksichtigt, außer deren jährliches Gesamteinkommen beträgt jeweils mehr als 100.000 Euro (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Mehr: Elternunterhalt.
Verschenktes Vermögen
Wer Vermögen verschenkt hat und seinen Unterhalt danach nicht mehr bezahlen kann, darf es unter Umständen zurückfordern (§ 528 BGB). Das Sozialamt kann solche Ansprüche auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Nach zehn Jahren ist die Rückforderung ausgeschlossen (§ 529 Abs. 1 BGB).
- Eigenanteil pro Monat
- 3.364 €
- Einsetzbares Einkommen
- − 1.800 €
- Monatliche Lücke3.364 € − 1.800 €
- 1.564 €
- Erspartes
- 30.000 €
- Schonbetrag
- − 10.000 €
- Einzusetzendes Vermögen30.000 € − 10.000 €
- 20.000 €
- Monate, die das Vermögen reicht20.000 € ÷ 1.564 €
- 12,8
Etwa ein Jahr trägt Frau M. die Lücke selbst, danach springt das Sozialamt ein. Weil der Eigenanteil ab dem 13. Monat sinkt, hält das Vermögen in der Praxis etwas länger.
Pflegewohngeld in einigen Ländern
In einigen Ländern beteiligt sich der Sozialhilfeträger an den Investitionskosten, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Die Verbraucherzentrale nennt Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen heißt die Leistung Pflegewohngeld (§ 14 Alten- und Pflegegesetz NRW). Vermögen bis 10.000 Euro, bei Ehepaaren bis 15.000 Euro, bleibt dort unberücksichtigt. Ob Ihr Land etwas Vergleichbares kennt, sagt das Sozialamt. Mehr: Pflegewohngeld.
Steuer: Heimkosten absetzen
Heimkosten können die Steuer mindern. Zwei Wege gibt es, jedoch nicht für denselben Betrag (§ 35a Abs. 5 EStG):
- Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Zwangsläufige Aufwendungen werden abgezogen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Kinderzahl ab.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, für die Heimunterbringung, soweit sie Dienstleistungen enthalten, die einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung auf das Konto des Heims.
Sonderfälle
- Krankenhaus oder Urlaub: Der Platz wird bis zu 42 Tage im Kalenderjahr freigehalten, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten für deren Dauer (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Das Heim muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 7 Abs. 5 WBVG).
- Tod: Die Zahlungspflicht endet am Todestag (§ 87a Abs. 1). Eine Fortzahlung für das Zimmer kann höchstens für zwei Wochen vereinbart werden (§ 4 Abs. 3 WBVG).
- Pflegegrad 1: 131 Euro Zuschuss, kein Leistungszuschlag. Den Rest zahlen Sie selbst.
- Privat Pflegeversicherte: Der Vertrag muss Leistungen vorsehen, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. An die Stelle der Sachleistung tritt Kostenerstattung (§ 23 SGB XI).
- Heim ohne Zulassung: Die Pflegekasse zahlt nur an Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag (§ 72). Fragen Sie vor dem Einzug danach.
- Ehepaare: Das Sozialamt prüft das gemeinsame Einkommen und Vermögen (§ 61 SGB XII). Ein bewohntes angemessenes Haus bleibt geschützt.
Häufige Fehler bei den Heimkosten
- Nur den Pflegesatz vergleichen. Entscheidend ist der Eigenanteil insgesamt, mit Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
- Die Rechnung nicht prüfen. Kontrollieren Sie Leistungszuschlag, Stufe und Zusatzleistungen, die schriftlich vereinbart sein müssen.
- Zu spät zum Sozialamt gehen. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts.
- Vermögen übereilt verschenken. Rückforderungsansprüche können zehn Jahre bestehen.
- Beratung auslassen. Die Pflegeberatung der Pflegekasse ist kostenlos und rechnet Ihren Fall mit durch.
Ausblick: Was der Gesetzentwurf für Heimkosten vorsieht
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll nach dem Gesetzentwurf überwiegend ab dem 1. Januar 2027 gelten. Für Heimbewohner ist wenig geplant: Die Pauschalbeträge nach § 43 Abs. 2 und der Leistungszuschlag nach § 43c werden im Entwurf nicht angefasst. Die Begründung nennt als Ziel, mit einer künftig jährlichen Anpassung der Leistungsbeträge den Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen. Die Länder können Pflegebedürftige entlasten, indem sie Investitionskosten übernehmen. Der Bundestag berät den Entwurf, er kann sich noch ändern. Den Stand zeigt die Seite Zeitplan der Reform.
Heimkosten: heute und nach dem Gesetzentwurf
Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?
Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.111 Euro (vdek, 1. Juli 2026). Je nach Land und Heim liegt der Betrag deutlich darüber oder darunter.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 4?
Im selben Heim ist er für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Pflegegrad 4 bringt nur eine höhere Leistung der Pflegekasse (1.855 Euro im Monat), sein Heimentgelt ist höher, Ihr Anteil nicht.
Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 etwas im Pflegeheim?
Ja, einen Zuschuss von 131 Euro im Monat (§ 43 Abs. 3 SGB XI). Einen Leistungszuschlag gibt es nicht. Nach dem Gesetzentwurf soll der Zuschuss für neue Fälle entfallen, wer ihn 2026 bezieht, soll ihn behalten.
Was ist der Leistungszuschlag?
Ein Zuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 Prozent im ersten Jahr, dann 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Die Pflegekasse zahlt ihn an das Heim.
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?
Zuerst Sie selbst mit Einkommen und Vermögen, bei Ehepaaren gemeinsam. Danach das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege. Melden Sie sich dort früh, denn es leistet erst ab Kenntnis.
Müssen meine Kinder für das Pflegeheim zahlen?
Nur wenn ihr jährliches Gesamteinkommen jeweils über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter bleiben Unterhaltsansprüche unberücksichtigt.
Wie viel Vermögen darf ich behalten?
Bei Hilfe zur Pflege sind 10.000 Euro je volljähriger Person geschützt, bei Ehepaaren 20.000 Euro, dazu Hausrat, ein angemessenes Auto und ein bewohntes angemessenes Haus.
Wie viel Taschengeld bekomme ich im Pflegeheim?
Wenn das Sozialamt den Lebensunterhalt mitträgt, mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, 2026 also 152,01 Euro im Monat (§ 27b SGB XII). Dazu kommt eine Bekleidungspauschale, die die Länder festlegen.
Warum ist ein Pflegeheim in Bremen teurer als in Sachsen-Anhalt?
Der vdek nennt unterschiedliche Förderung der Investitionskosten, verschiedene Personalkosten und abweichende Personalvorgaben. Die Spanne im ersten Jahr beträgt 870 Euro.
Kann ich Pflegeheimkosten von der Steuer absetzen?
Möglich sind die außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, aber nicht beides für denselben Betrag. Fragen Sie eine Steuerberatung.
Wie berechne ich meine Heimkosten selbst?
Ziehen Sie vom Gesamtheimentgelt Ihres Heims die Pauschale Ihres Pflegegrades und den Leistungszuschlag ab. Das Rechenbeispiel oben zeigt den Weg. Für die Pflege zu Hause gibt es den Leistungsrechner.
Was passiert mit den Kosten bei Krankenhausaufenthalt oder Tod?
Der Platz wird bis zu 42 Tage im Jahr freigehalten, bei Krankenhaus für deren Dauer. Die Zahlungspflicht endet am Todestag (§ 87a SGB XI).
Was ändert sich 2027 bei den Heimkosten?
Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026 bleiben Pauschalbeträge und Leistungszuschlag gleich. Beschlossen ist das nicht. Eine jährliche Erhöhung der Leistungsbeträge ist ab 2029 geplant.