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LexikonPflegegrad & Begutachtung

Pflegegrad 4: Vor­aus­set­zun­gen, Punkte, Geld und Leistungen

Was Pflegegrad 4 bedeutet, wie viele Punkte Sie brauchen und was die Pflegekasse heute zahlt. Mit dem Stand zum Gesetzentwurf für 2027.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und gilt heute ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten. Die Pflegekasse zahlt 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung im Monat. Nach dem Gesetzentwurf bleibt die Schwelle bei 70 Punkten, die Bewertung soll aber strenger werden.

800 €
Pflegegeld im Monat in Pflegegrad 4
1.859 €
Pflegesachleistung im Monat für den Pflegedienst
70 bis unter 90
Gesamtpunkte heute für Pflegegrad 4
131 €
Entlastungsbetrag im Monat

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Pflegegrad 4 in Kürze

  • Pflegegrad 4 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Er gilt heute ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten.
  • Zu Hause zahlt die Pflegekasse 800 Euro Pflegegeld im Monat oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung an einen Pflegedienst. Beides lässt sich anteilig kombinieren.
  • Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, bis zu 3.539 Euro im Jahr für Ersatz- und Kurzzeitpflege und 1.685 Euro im Monat für Tages- oder Nachtpflege.
  • Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 1.855 Euro im Monat für die Pflege.
  • Eine Pflegestufe 4 gab es nie. Die alte Pflegestufe III wurde 2017 in Pflegegrad 4 oder 5 überführt.
  • Nach dem Gesetzentwurf soll die Schwelle von 70 Punkten gleich bleiben, die Punktebewertung in einzelnen Modulen aber strenger werden. Das Entlastungsbudget (soll das Pflegegeld ersetzen) soll ab 2027 890 Euro betragen. Ein bestehender Pflegegrad bleibt nach dem Entwurf erhalten.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad. Das Gesetz beschreibt ihn als „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Gemeint ist: Sie sind bei fast allen alltäglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen und können das kaum noch selbst ausgleichen, sei es körperlich, geistig oder beides.

Der Medizinische Dienst (MD) bewertet nicht die Diagnose, sondern wie selbständig Sie noch sind. Wie das abläuft, erklärt die Seite Begutachtungsinstrument. Davor liegt Pflegegrad 3, darüber Pflegegrad 5. Alle Grade im Überblick: Pflegegrad. Auch Pflegegrad 2 hat eine eigene Seite.

Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Punkte

Das müssen Sie erfüllen

  • Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die Sie nicht selbst ausgleichen können (§ 14 SGB XI), auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate.
  • Mindestens 70 Gesamtpunkte bei der Begutachtung. Ab 90 Punkten gilt Pflegegrad 5.
  • Mindestens zwei Jahre Versicherungszeit in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag (§ 33 Abs. 2).
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

So kommen 70 Punkte zusammen

Der MD bewertet sechs Bereiche, die Module. Jedes Modul zählt mit einem festen Gewicht in die Gesamtpunkte (0 bis 100):

Module und Gewichtung im Begutachtungsinstrument

ModulGewichtHöchstens gewichtete Punkte
1 Mobilität10 %10
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt)15 %15
4 Selbstversorgung40 %40
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %20
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %15

Quelle: § 15 Abs. 2 und 3, Anlage 2 SGB XI. Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten. Für Kinder bis 18 Monate gelten verschobene Bereiche (§ 15 Abs. 7): Pflegegrad 4 liegt dort bei 47,5 bis unter 70 Punkten.

Ohne Punkte in der Selbstversorgung sind 70 Punkte rechnerisch nicht erreichbar, denn die übrigen Module ergeben zusammen höchstens 60. Pflegegrad 5 kann ausnahmsweise auch unter 90 Punkten zuerkannt werden, bei einer besonderen Bedarfskonstellation mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf (§ 15 Abs. 4).

Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Beträge

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 4 (heute)

LeistungBetragHinweis
Pflegegeld (§ 37)800 € im Monatfür selbst organisierte Pflege, etwa durch Angehörige
Pflegesachleistung (§ 36)bis 1.859 € im Monatgeht direkt an den Pflegedienst
Kombinationsleistung (§ 38)anteiligDienst teilweise genutzt, Rest als Pflegegeld
Entlastungsbetrag (§ 45b)bis 131 € im MonatErstattung gegen Beleg, zum Beispiel für Tagespflege oder anerkannte Alltagshilfen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§§ 39, 42, 42a)bis 3.539 € im Jahr, gemeinsamje längstens acht Wochen
Tages- und Nachtpflege (§ 41)bis 1.685 € im Monatzusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2)bis 42 € im Monatauch als Erstattung
Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3)leihweiseZuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Mittel
Wohnumfeld verbessern (§ 40 Abs. 4)bis 4.180 € je MaßnahmeZuschuss, wenn die Pflege zu Hause dadurch möglich oder leichter wird
Digitale Pflegeanwendungen (§ 40b)bis 40 € im Monat, dazu bis 30 € Unterstützungnach Bewilligung
Wohngruppenzuschlag (§ 45f)224 € im Monatin ambulant betreuten Wohngruppen
Vollstationäre Pflege (§ 43)1.855 € im MonatPauschale für die Pflege im Heim
Pflegekurse (§ 45)kostenlosfür Angehörige
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3)halbjährlich, auf Wunsch vierteljährlichAbruf ist bei Pflegegeld Pflicht

Beträge seit 1. Januar 2025, Gemeinsamer Jahresbetrag seit 1. Juli 2025. Quellen: §§ 36 bis 45f SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026.

Pflegegeld oder Pflegedienst?

Beim Pflegegeld organisieren Sie die Pflege selbst. Bei der Pflegesachleistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld.

RechenbeispielPflegedienst und Pflegegeld kombinierenEine Person mit Pflegegrad 4 hat einen Pflegedienst, der im Monat 1.115,40 Euro mit der Pflegekasse abrechnet. Den Rest der Pflege übernimmt die Familie.
Sachleistung Pflegegrad 4
1.859,00 €
Genutzter Anteil1.115,40 € ÷ 1.859 €
60 %
Anteiliges Pflegegeld800 € × (100 % minus 60 %)
320,00 €
Pflegekasse zahlt insgesamt1.115,40 € + 320 €
1.435,40 €

Der Dienst erhält 1.115,40 Euro direkt, die pflegebedürftige Person 320 Euro Pflegegeld. Zusammen sind das 1.435,40 Euro statt 800 Euro.

Berechnung nach § 38 SGB XI. Die 1.115,40 Euro sind ein Rechenbeispiel, keine Preisangabe.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Fällt die Pflegeperson aus, zahlt die Kasse Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro. Eine Vorpflegezeit gibt es nicht mehr, stundenweise Ersatzpflege ist möglich. Übernimmt ein naher Angehöriger sie ohne Erwerbsabsicht, gilt regelmäßig höchstens das Pflegegeld für bis zu zwei Monate, bei Pflegegrad 4 also 1.600 Euro, auf Nachweis auch mehr. Den Erstattungsantrag stellen Sie bis Ende des Folgejahres. Mehr: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege.

Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es?

  • Nur Pflegegeld: 800 Euro im Monat, 9.600 Euro im Jahr. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person.
  • Nur Pflegedienst: bis zu 1.859 Euro im Monat, bis zu 22.308 Euro im Jahr. Das Geld geht an den Dienst. Kostet er mehr, zahlen Sie die Differenz.
  • Zusätzlich: Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat (1.572 Euro im Jahr) und bis zu 3.539 Euro im Jahr für Ersatz- und Kurzzeitpflege.

Geldleistung für Angehörige

Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person und kann es an Pflegende weitergeben. Pflegepersonen sind zusätzlich abgesichert: durch Rentenbeiträge (nächster Abschnitt), Unfall- und Arbeitslosenversicherung (§ 44 Abs. 2a und 2b SGB XI) und, bei kurzfristigem Pflegebedarf, durch Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage. Berufstätige haben Anspruch auf Pflegezeit bis zu sechs Monate und Familienpflegezeit bis zu 24 Monate, abhängig von der Größe des Betriebs. Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei, ebenso Geld, das Angehörige für die Pflege erhalten, bis zur Höhe des Pflegegeldes (§ 3 Nr. 36 EStG).

Wie oft kommt der Pflegedienst? Wie viele Stunden?

Eine feste Zahl von Besuchen gibt es bei Pflegegrad 4 nicht. Wie oft ein ambulanter Pflegedienst kommt, legen Sie im Pflegevertrag fest. Das Gesetz setzt nur die Obergrenze: bis zu 1.859 Euro im Monat zahlt die Kasse. Wie viele Einsätze sich damit bezahlen lassen, hängt von den Preisen Ihres Dienstes ab. Fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag.

Auch Stunden pro Woche nennt das Gesetz für Pflegegrad 4 nicht. Der Grad ergibt sich aus den Punkten. Nur die alte Pflegestufe III verlangte bis 2016 mindestens fünf Stunden Pflege am Tag, davon vier Stunden Grundpflege, gemessen an einer nicht ausgebildeten Pflegeperson. Diese Werte gelten nicht mehr. Die Stufen im Vergleich stehen bei Pflegegrad 3.

Rentenpunkte für Pflegepersonen bei Pflegegrad 4

Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegen, wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen, und selbst höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten (§ 3 SGB VI, § 44 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 ist der Anteil der Bezugsgröße höher als bei Pflegegrad 3 (2026: 47.460 Euro im Jahr, geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro).

Rentenpunkte pro Jahr bei Pflegegrad 4 (Rechenstand 2026)

LeistungsartAnteil der BezugsgrößeRentenpunkte pro Jahr
Nur Pflegegeld70 %rund 0,64
Kombinationsleistung59,5 %rund 0,54
Nur Pflegesachleistung49 %rund 0,45

Quellen: § 166 Abs. 2 SGB VI, § 70 SGB VI, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Der endgültige Wert steht in Ihrer Rentenauskunft.

RechenbeispielRentenpunkte bei Pflegegrad 4 und KombinationsleistungEin Sohn pflegt seinen Vater (Pflegegrad 4, Kombinationsleistung) das ganze Jahr 2026 mindestens zehn Stunden pro Woche.
Beitragspflichtige Einnahme47.460 € × 59,5 %
28.238,70 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
51.944 €
Rentenpunkte für 202628.238,70 € ÷ 51.944 €
0,5436

Ein Jahr Pflege bringt rund 0,54 Rentenpunkte. Ein Jahr mit genau dem Durchschnittsverdienst bringt 1,0.

Was ein Punkt in Euro wert ist, steht im Rentenbescheid. Mehr: Rente für pflegende Angehörige.

Pflegegrad 4 im Pflegeheim: Kosten und Eigenanteil

Die Pflegekasse zahlt im Heim eine Pauschale für die pflegebedingten Aufwendungen, die mit dem Pflegegrad steigt (§ 43). Der Eigenanteil dafür ist in einem Heim dagegen für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch (§ 84 Abs. 2). Pflegegrad 4 ist im selben Heim also nicht teurer als Pflegegrad 3.

Pauschale der Pflegekasse im Pflegeheim

PflegegradEuro im Monat
Pflegegrad 2805
Pflegegrad 31.319
Pflegegrad 41.855
Pflegegrad 52.096

Quelle: § 43 Abs. 2 SGB XI.

Auf den pflegebedingten Eigenanteil kommt ein Leistungszuschlag von 15 Prozent in den ersten 12 Monaten, 30 Prozent bis 24 Monate, 50 Prozent bis 36 Monate und 75 Prozent danach (§ 43c). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie ganz selbst.

Der Ersatzkassenverband vdek ermittelte zum 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt einen Eigenanteil von 3.364 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr: 1.775 Euro pflegebedingt einschließlich Ausbildungskosten, 1.068 Euro Unterkunft und Verpflegung, 521 Euro Investitionskosten. Zwischen den Bundesländern liegen 2.891 Euro (Sachsen-Anhalt) und 3.761 Euro (Bremen). Das sind Mittelwerte, Ihr Heim kann abweichen. Mehr: Pflegeheim Kosten, Eigenanteil, Leistungszuschlag und, wenn das Geld nicht reicht, Hilfe zur Pflege.

Pflegestufe 4: Gab es das?

Nein. Bis Ende 2016 gab es nur die Pflegestufen I bis III. Wer heute „Pflegestufe 4“ sucht, meint meistens die frühere Pflegestufe III oder den heutigen Pflegegrad 4. Seit dem 1. Januar 2017 wurden alle Menschen mit einer Pflegestufe ohne neuen Antrag in einen Pflegegrad überführt (§ 140 SGB XI). So sah die Zuordnung zu Pflegegrad 4 und 5 aus:

Wer 2017 in Pflegegrad 4 oder 5 überführt wurde

Alte EinstufungPflegegrad
Pflegestufe III, ohne Härtefall, ohne eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad 4
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel Demenz)Pflegegrad 4
Pflegestufe III mit HärtefallPflegegrad 5
Pflegestufe III mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 5

Quelle: § 140 Abs. 2 SGB XI. Alle Stufen im Vergleich: Pflegegrad 3.

Wer eine Pflegestufe hatte, behält den übergeleiteten Pflegegrad auch bei einer späteren Begutachtung, es sei denn, diese führt zu einem höheren Grad oder zu der Feststellung, dass keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt (§ 140 Abs. 3). Die heutigen Beträge für Pflegegrad 4 stehen in der Tabelle oben, für Pflegegrad 5 bei Pflegegrad 5.

Beispiele: Wer hat typischerweise Pflegegrad 4?

Diese Situationen sind typische Muster, keine Diagnosen und kein Maßstab für Ihren Fall. Entscheidend sind die Punkte des MD.

  • Querschnittlähmung nach einem Unfall: Ein 45-jähriger Mann sitzt im Rollstuhl, kann sich nicht allein umsetzen und braucht Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Toilette. Geistig ist er voll leistungsfähig. Mobilität und Selbstversorgung bringen hier viele Punkte, die geistigen Module kaum.
  • Fortgeschrittene Demenz: Eine 86-jährige Frau erkennt Angehörige nicht immer, läuft nachts umher, muss beim Essen angeleitet und beim Waschen begleitet werden. Hier tragen kognitive Fähigkeiten, Verhalten und Selbstversorgung gemeinsam. Mehr: Pflegegrad bei Demenz.
  • Überwiegend bettlägerig: Ein 74-jähriger Mann liegt nach einem schweren Schlaganfall meist im Bett, muss gelagert werden und braucht bei fast allem Hilfe. Je nach Punktzahl kann hier Pflegegrad 4 oder 5 vorliegen.

Antrag, Begutachtung und Höherstufung auf Pflegegrad 5

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, ein Anruf oder formloses Schreiben genügt. Leistungen gibt es ab dem Beginn des Monats der Antragstellung (§ 33). Der MD oder ein anderer Gutachter begutachtet Sie meist zu Hause. Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18c), bei einer von ihr zu vertretenden Verzögerung zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche. Nach dem Gesetzentwurf soll diese Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 nicht gelten, außer bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E). Im Krankenhaus oder in der Reha soll die Begutachtung unter weiteren Voraussetzungen schon am 5. Arbeitstag erfolgen, zu Hause bei angekündigter Pflegezeit innerhalb von 10 Arbeitstagen (§ 18a). Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Mehr: Pflegegrad beantragen, Begutachtung durch den MD, Widerspruch einlegen und Pflegetagebuch.

Verschlechtert sich der Zustand, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Für Pflegegrad 5 sind 90 Gesamtpunkte nötig oder eine besondere Bedarfskonstellation. Eine neue Begutachtung kann auch niedriger ausfallen. Ist eine Besserung zu erwarten, darf die Kasse den Grad insgesamt höchstens drei Jahre befristen. Ausführlich: Höherstufung beantragen.

Schwerbehindertenausweis und Steuervorteile bei Pflegegrad 4

Pflegegrad und Schwerbehinderung sind getrennte Verfahren. Den Grad der Behinderung (GdB) stellt auf Antrag die zuständige Landesbehörde fest, meist das Versorgungsamt (§ 152 SGB IX). Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Ein Pflegegrad 4 ersetzt diesen Antrag nicht. Die Versorgungsmedizin-Verordnung knüpft auch die Hilflosigkeit (Merkzeichen H) nicht an einen Pflegegrad.

Steuerlich erhalten Pflegepersonen bei Pflegegrad 4 oder 5 einen Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro im Jahr (§ 33b Abs. 6 EStG), wenn sie persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten. Menschen, die hilflos im Sinne des Gesetzes sind, erhalten selbst einen Pauschbetrag von 7.400 Euro (§ 33b Abs. 3 EStG). Mehr: Pflegepauschbetrag.

Pflegegrad 4 und die Pflegereform 2027

Das Pflegeneuordnungsgesetz soll nach dem Gesetzentwurf überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für Pflegegrad 4 bleibt die Punktschwelle gleich, die Leistungen steigen, aber die Bewertung in einzelnen Modulen soll strenger werden.

Pflegegrad 4: heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegeldkünftig Entlastungsbudget; soll auch Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel abdecken800 €890 €mehr
Pflegesachleistungkünftig Sachleistungsbudget1.859 €2.090 €mehr
Entlastungsbetragkünftig Sozialraumbudget, nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, kein Ansparen131 €bis 175 €mehr
Verhinderungs- und KurzzeitpflegeVerhinderungspflege entfällt als eigene Leistung; neu: Überbrückungsbudget3.539 € im Jahr2.285 € im Jahrgeändert
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monatim Entlastungsbudget enthaltengeändert
Punktschwelle Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte70 bis unter 90 Punkte
Bewertung Modul 4 (Selbstversorgung)Modul 4 zählt mit 40 Prozent; auch Module 1 und 6 ändern sichschwere ab 19, schwerste ab 37 Einzelpunktenschwere ab 25, schwerste ab 40 Einzelpunktenstrenger
Tages-/Nachtpflege und Heim-PauschaleBeträge werden im Entwurf nicht geändert1.685 € und 1.855 €1.685 € und 1.855 €

Monatsbeträge, wenn nicht anders angegeben. Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026 (zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.2026). Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (BR-Drs. 587/26 (neu)), nicht beschlossen.

Warum die gleiche Schwelle trotzdem strenger sein kann

Die Schwelle von 70 Punkten bleibt, aber der Entwurf ändert, wie Einzelpunkte in gewichtete Punkte umgerechnet werden (Anlage 2). Das Zahlenbeispiel ist frei gewählt und beschreibt keine reale Person.

RechenbeispielGleiche Einzelpunkte, andere GesamtpunkteAngenommene Einzelpunkte: Modul 1: 6, Modul 2: 11, Modul 3: 2, Modul 4: 22, Modul 5: 4, Modul 6: 7.
Modul 1 Mobilität: 6 Einzelpunkteheute 6 bis 9: schwere; neu 4 bis 6: erhebliche
7,5 heute, 5,0 neu
Module 2 und 3: 11 und 2 Einzelpunktehöherer Wert zählt: Modul 2, schwere
11,25 heute, 11,25 neu
Modul 4 Selbstversorgung: 22 Einzelpunkteheute 19 bis 36: schwere; neu 10 bis 24: erhebliche
30,0 heute, 20,0 neu
Modul 5 Krankheit und Therapie: 4 Einzelpunkteheute und neu: schwere
15,0 heute, 15,0 neu
Modul 6 Alltagsleben: 7 Einzelpunkteheute und neu: schwere
11,25 heute, 11,25 neu
Gesamtpunkte heute7,5 + 11,25 + 30 + 15 + 11,25
75,0
Gesamtpunkte nach dem Entwurf5 + 11,25 + 20 + 15 + 11,25
62,5

Heute ergäbe das 75 Punkte und damit Pflegegrad 4. Nach dem Entwurf wären es 62,5 Punkte, also Pflegegrad 3 (ab 50 bis unter 70). Der Unterschied entsteht durch die neuen Punktbereiche in den Modulen 1 und 4.

Nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI (heute) und Anlage 2 SGB XI-E (Entwurf). Gilt nur für Anträge und Begutachtungen nach neuem Recht.

Bestandsschutz: Behalte ich Pflegegrad 4?

Nach dem Entwurf bleibt die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem bis Ende 2026 geltenden Recht bis zu einer Neubegutachtung bestehen. Auch danach kann die Einstufung nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte und der neuen Punktebewertung zum Verlust des Pflegegrades führen (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E). Bessert sich Ihre Selbständigkeit tatsächlich, kann der Grad weiterhin sinken. Für Anträge gilt das Recht am Tag der Antragstellung, bei Wiederholungsbegutachtungen der Tag der Begutachtung (§ 142b Abs. 1). Mehr: Bestandsschutz beim Pflegegrad, Pflegegrad noch 2026 beantragen und neue Schwellenwerte.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?

Heute 70 bis unter 90 Gesamtpunkte. Nach dem Gesetzentwurf bleibt die Schwelle gleich, die Punktebewertung in einzelnen Modulen soll aber strenger werden.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

Zu Hause 800 Euro Pflegegeld im Monat oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung. Dazu 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 und 2027?

2026 sind es 800 Euro im Monat. Nach dem Gesetzentwurf soll es ab 2027 als Entlastungsbudget 890 Euro betragen und dann auch Ersatzpflege abdecken. Beschlossen ist das nicht.

Gibt es eine Pflegestufe 4?

Nein, es gab nur die Pflegestufen I bis III. Die Pflegestufe III wurde 2017 in Pflegegrad 4 oder, bei Härtefall oder eingeschränkter Alltagskompetenz, in Pflegegrad 5 überführt.

Welchem Pflegegrad entspricht die Pflegestufe 3?

Pflegegrad 4, bei Härtefall oder Demenz Pflegegrad 5. Pflegegrad 3 entspricht eher der früheren Pflegestufe II.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche gehören zu Pflegegrad 4?

Das Gesetz nennt keine Stunden. Der Pflegegrad hängt von den Punkten ab, die der Medizinische Dienst für die Selbständigkeit vergibt.

Wie oft kommt der Pflegedienst bei Pflegegrad 4?

Das legen Sie im Pflegevertrag fest. Das Gesetz begrenzt nur den Betrag: bis zu 1.859 Euro im Monat zahlt die Kasse an den Dienst.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?

Ja, als Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, erhalten Sie den Rest anteilig als Pflegegeld.

Wie viele Rentenpunkte bekommt eine Pflegeperson bei Pflegegrad 4?

Bei reinem Pflegegeld und ganzjähriger Pflege rund 0,64 Punkte pro Jahr (Rechenstand 2026), vorausgesetzt mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche.

Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim bei Pflegegrad 4?

Pauschal 1.855 Euro im Monat für die Pflege, dazu den Leistungszuschlag von 15 bis 75 Prozent auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst.

Bekomme ich bei Pflegegrad 4 einen Schwerbehindertenausweis?

Nicht automatisch. Den Ausweis gibt es auf Antrag bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Pflegegrad und Behinderungsgrad werden getrennt festgestellt.

Wie viel Verhinderungspflege gibt es bei Pflegegrad 4?

Längstens acht Wochen im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro. Bei nahen Angehörigen ohne Erwerbsabsicht regelmäßig bis 1.600 Euro. Nach dem Entwurf soll sie 2027 im Überbrückungsbudget aufgehen.

Wann wird aus Pflegegrad 4 der Pflegegrad 5?

Ab 90 Gesamtpunkten oder bei einer besonderen Bedarfskonstellation mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf. Den Höherstufungsantrag stellen Sie bei der Pflegekasse.

Verliere ich Pflegegrad 4 durch die Pflegereform?

Nach dem Gesetzentwurf nicht allein wegen der neuen Schwellen und Punktebewertung. Beschlossen ist das noch nicht.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.