Rente für pflegende Angehörige in Kürze
- Wer: Pflegepersonen, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegen, mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen, und daneben höchstens 30 Stunden arbeiten.
- Was: Zur sozialen Sicherung der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse der gepflegten Person Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Sie zahlen nichts.
- Wie viel: 2026 sind das 139,04 € bis 735,63 € im Monat, je nach Pflegegrad und Leistungsart.
- Was es bringt: Ein Pflegejahr ergibt 0,1727 bis 0,9137 Rentenpunkte, das sind 7,34 € bis 38,85 € Rente im Monat, lebenslang.
- Antrag: Keiner. Die Pflicht entsteht kraft Gesetzes. Sie füllen nur den Fragebogen der Pflegekasse aus.
Wer bekommt Rentenbeiträge? Die Voraussetzungen
Die Rentenversicherungspflicht steht in § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, die Beitragspflicht der Pflegekasse in § 44 SGB XI. Sie entsteht kraft Gesetzes, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Auslegung dient das gemeinsame Rundschreiben der Rentenversicherung und der Pflegekassen vom 3. Juni 2026 (kurz: Rundschreiben). Verwandtschaft ist nicht nötig, entscheidend ist, dass Sie als Pflegeperson nicht erwerbsmäßig pflegen.
Voraussetzungen für Rentenbeiträge der Pflegekasse
| Voraussetzung | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegegrad | Mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Beiträge. | § 3 SGB VI, § 44 SGB XI |
| Leistungsanspruch | Die gepflegte Person hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Es zählt der Anspruch, nicht der tatsächliche Bezug. | § 3 SGB VI |
| Pflegeumfang | Mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen. Mehrere Pflegebedürftige werden zusammengerechnet. | § 44 Abs. 1 SGB XI |
| Nicht erwerbsmäßig | Unentgeltlich oder höchstens gegen das passende Pflegegeld. | § 3 Satz 2 SGB VI |
| Erwerbstätigkeit | Daneben regelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche Arbeit. | § 3 Satz 3 SGB VI |
| Wohnort und Alter | Pflege in der häuslichen Umgebung, gepflegte Person in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz, Pflegeperson ab 15 Jahren. | Rundschreiben, DRV |
Wie werden die 10 Stunden festgestellt?
Der Medizinische Dienst oder ein anderer Gutachter der Pflegekasse ermittelt im Einzelfall, wie viel Sie pflegen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Bei der Begutachtung wird nach den Pflegepersonen gefragt, zusätzlich liefert der Fragebogen Ihre Angaben. Ein Pflegetagebuch belegt den Aufwand, falls er angezweifelt wird.
Wann der Schutz bei Pausen bestehen bleibt
Versichert sind Sie nur in der Zeit, in der Sie tatsächlich pflegen. Nach dem Rundschreiben gilt:
- Urlaub von der Pflege: Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr bleibt der Schutz bestehen.
- Krankenhaus oder Reha der gepflegten Person: In den ersten acht Wochen bleibt der Schutz bestehen, seit 1. Januar 2026.
- Ihre eigene Krankheit: Können Sie nicht pflegen, endet die Pflicht für diese Zeit. Für den ersten und letzten Tag einer Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege bleibt sie bestehen.
Dauerhaft endet die Pflicht, wenn die gepflegte Person ins Pflegeheim zieht, unter Pflegegrad 2 fällt, der Pflegeumfang unter 10 Stunden sinkt oder Sie regelmäßig mehr als 30 Stunden arbeiten. Änderungen melden Sie der Pflegekasse (§ 60 SGB I).
Wie hoch sind die Rentenbeiträge? Die Tabelle für 2026
Die Pflegekasse zahlt keinen frei gewählten Betrag. Das Gesetz legt für jeden Pflegegrad und jede Leistungsart einen Prozentsatz der Bezugsgröße als fiktives Einkommen fest (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Daraus werden 18,6 Prozent Rentenbeitrag berechnet. Am höchsten ist der Beitrag, wenn die gepflegte Person nur Pflegegeld bezieht. Bei reiner Pflegesachleistung ist er am niedrigsten, die Kombinationsleistung liegt dazwischen.
Rentenbeitrag, den die Pflegekasse für Sie zahlt (je Monat, 2026)
| Pflegegrad | Nur Pflegegeld | Kombinationsleistung | Nur Pflegesachleistung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 198,62 € (27 %) | 168,83 € (22,95 %) | 139,04 € (18,9 %) |
| Pflegegrad 3 | 316,32 € (43 %) | 268,87 € (36,55 %) | 221,43 € (30,1 %) |
| Pflegegrad 4 | 514,94 € (70 %) | 437,70 € (59,5 %) | 360,46 € (49 %) |
| Pflegegrad 5 | 735,63 € (100 %) | 625,29 € (85 %) | 514,94 € (70 %) |
Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5?
Rentenpunkte heißen in der Fachsprache Entgeltpunkte. Sie entstehen, indem die beitragspflichtige Einnahme eines Jahres durch das Durchschnittsentgelt dieses Jahres geteilt wird (§ 70 Abs. 1 SGB VI). Für 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €. Ein Rentenpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst. Die Pflegegrade 4 und 5 liegen deutlich über den niedrigen Graden.
Rentenpunkte und Monatsrente für ein volles Jahr Pflege (Rechenstand 2026)
| Pflegegrad | Nur Pflegegeld | Kombinationsleistung | Nur Pflegesachleistung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 0,2467 Punkte, 10,49 € | 0,2097 Punkte, 8,92 € | 0,1727 Punkte, 7,34 € |
| Pflegegrad 3 | 0,3929 Punkte, 16,71 € | 0,3339 Punkte, 14,20 € | 0,2750 Punkte, 11,69 € |
| Pflegegrad 4 | 0,6396 Punkte, 27,20 € | 0,5436 Punkte, 23,11 € | 0,4477 Punkte, 19,04 € |
| Pflegegrad 5 | 0,9137 Punkte, 38,85 € | 0,7766 Punkte, 33,02 € | 0,6396 Punkte, 27,20 € |
- Bezugsgröße 2026Monatswert laut Deutscher Rentenversicherung
- 3.955,00 €
- Beitragspflichtige Einnahme Pflegegrad 3 mit Pflegegeld3.955,00 € mal 43 %
- 1.700,65 €
- Monatsbeitrag der Pflegekasse1.700,65 € mal 18,6 %
- 316,32 €
- Jahresbeitrag316,32 € mal 12
- 3.795,84 €
- Rentenpunkte für ein Jahr1.700,65 € mal 12, geteilt durch 51.944 €
- 0,3929 Punkte
- Monatsrente aus einem Pflegejahr0,3929 mal 42,52 €
- 16,71 €
Ein Jahr Pflege bringt Frau Weber etwa 16,71 € mehr Rente im Monat. Die Pflegekasse zahlt dafür 3.795,84 € Beitrag. Frau Weber muss nichts dazuzahlen.
Wie viel Rente ergibt das im Alter?
Die Rentenpunkte aller Jahre werden addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert (§ 64 SGB VI). Er beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 € und steigt in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli.
- Rentenpunkte pro Jahrsiehe Beispiel oben
- 0,3929 Punkte
- Rentenpunkte in sieben Jahren0,3929 mal 7
- 2,7503 Punkte
- Monatsrente aus diesen Punkten2,7503 mal 42,52 €
- 116,94 €
- Jahresrente116,94 € mal 12
- 1.403,28 €
Sieben Pflegejahre ergeben rund 2,75 Rentenpunkte und nach den Werten von 2026 etwa 116,94 € Rente im Monat. Wie viel davon bei Rentenbeginn ankommt, hängt vom Rentenwert dann ab.
Zum Vergleich: Zwölf Jahre bei Pflegegrad 2 mit reiner Sachleistung ergeben etwa 88,12 € Monatsrente, zwölf Jahre bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld etwa 466,21 €. Bei einer Verschlechterung lohnt deshalb eine Höherstufung.
Mehrere Pflegepersonen: So werden Beiträge aufgeteilt
Pflegen mehrere Angehörige gemeinsam eine Person (Mehrfachpflege), wird die beitragspflichtige Einnahme nach dem Anteil am Gesamtpflegeaufwand aufgeteilt (§ 166 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 44 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Fehlen die Angaben der Beteiligten oder widersprechen sie sich, teilt die Pflegekasse zu gleichen Teilen auf (§ 44 Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Sprechen Sie sich deshalb in der Familie ab, bevor Sie die Fragebogen ausfüllen.
- Beitragspflichtige Einnahme gesamt43 % von 3.955,00 €
- 1.700,65 €
- Tochter, beitragspflichtige Einnahme1.700,65 € mal 60 %
- 1.020,39 €
- Tochter, Monatsbeitrag und Rentenpunkte pro Jahrmal 18,6 %; mal 12 geteilt durch 51.944 €
- 189,79 €, 0,2357 Punkte
- Sohn, beitragspflichtige Einnahme1.700,65 € mal 40 %
- 680,26 €
- Sohn, Monatsbeitrag und Rentenpunkte pro Jahrmal 18,6 %; mal 12 geteilt durch 51.944 €
- 126,53 €, 0,1572 Punkte
- Monatsrente aus einem PflegejahrPunkte mal 42,52 €
- Tochter 10,02 €, Sohn 6,68 €
Zusammen entstehen 316,32 € Beitrag im Monat, genau so viel wie bei einer einzigen Pflegeperson. Die Rentenpunkte werden aufgeteilt, nicht verdoppelt.
Auch Pflegezeiten von Personen, die selbst unter 10 Stunden bleiben, zählen im Gesamtaufwand mit. Pflegt eine Tochter 18 Stunden und ihr Bruder 8 Stunden, hat sie 18 von 26 Stunden, also 69,23 Prozent. Ihre Einnahme sinkt auf 1.177,37 €, der Beitrag auf 218,99 € im Monat. Der Anteil des Bruders bleibt ohne Beitrag.
Pflegen Sie mehrere Personen, werden die Zeiten zusammengerechnet, und jede Pflege wird nach Pflegegrad und Leistungsart bewertet (§ 166 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Beiträge aus Beruf und Pflege zählen zusammen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 € im Monat).
Pflege neben der Rente: Was gilt für Rentner?
Auch wer selbst Rente bezieht, kann Pflegeperson sein. Ob die Pflegekasse dann zahlt, hängt von der Rentenart ab. Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI), für ältere steigt sie stufenweise von 65 auf 67 (§ 235 SGB VI).
- Altersrente vor der Regelaltersgrenze: Die Versicherungspflicht bleibt, die Pflegekasse zahlt Beiträge.
- Vollrente nach der Regelaltersgrenze: Sie sind versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI), es gibt keine Beiträge. Darauf verzichten können Pflegepersonen nicht.
- Teilrente nach der Regelaltersgrenze: Wer bis zu 99,99 Prozent der Vollrente bezieht (§ 42 SGB VI), bleibt nach dem Rundschreiben versicherungspflichtig. Hier setzt die geplante Reform an.
- Erwerbsminderungsrente: Sie steht der Rentenversicherungspflicht nicht entgegen.
Früher in Rente wegen Pflege: Geht das?
Die Pflege selbst berechtigt nicht zu einer früheren Rente, aber die Pflegejahre helfen bei den Wartezeiten. Die Altersrente für langjährig Versicherte verlangt 35 Jahre und ist ab 63 vorzeitig möglich (§ 36 SGB VI), mit 0,3 Prozent Abschlag je Monat (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre (§ 38 SGB VI), dabei zählen Pflichtbeiträge mit (§ 51 Abs. 3a, § 55 Abs. 2 SGB VI). Ob es bei Ihnen reicht, zeigt die Rentenauskunft.
Antrag, Fragebogen und Rückwirkung
Einen Antrag auf Rentenbeiträge gibt es nicht. Die Pflegekasse meldet Sie bei der Rentenversicherung an (§ 44 Abs. 3 SGB XI), braucht dafür aber Ihre Angaben. Der Fragebogen für Pflegepersonen begründet die Pflicht nicht, er liefert nur die Daten. Zur Mitwirkung sind Sie verpflichtet (§ 60 SGB I).
So kommen Sie zu Ihren Rentenpunkten
- Pflegegrad beantragenOhne mindestens Pflegegrad 2 gibt es keine Beiträge. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Fragebogen ausfüllenTragen Sie Pflegestunden, Pflegetage, Ihre Arbeitszeit und weitere Pflegepersonen ein. Fehlt der Fragebogen, fordern Sie ihn bei der Pflegekasse an.
- Meldung prüfenDie Pflegekasse teilt Ihnen mit, was sie gemeldet hat, einschließlich der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 44 Abs. 4 SGB XI). Vergleichen Sie mit der Tabelle oben.
- Versicherungsverlauf ansehenPrüfen Sie im Kundenportal der Rentenversicherung, ob die Pflegezeiten als Pflichtbeiträge eingetragen sind.
- Änderungen meldenMelden Sie neuen Pflegegrad, anderen Pflegeumfang, andere Leistungsart oder neue Arbeitszeit.
Rentenpunkte für Pflege rückwirkend: Geht das?
Weil die Pflicht kraft Gesetzes entsteht, kann sie auch nachträglich festgestellt werden. Die Pflegekasse zahlt dann nach. Beitragsansprüche verjähren aber vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden (§ 25 Abs. 1 SGB IV). Beiträge, die 2022 fällig wurden, verjähren so mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Auf die Verjährung beruft sich die Pflegekasse, für verjährte Zeiten gibt es weder Beiträge noch Meldungen.
Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen
Unfallversicherung: Während der Pflege sind Sie bei Pflegegrad 2 oder höher gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII), auch bei Hilfen im Haushalt. Mehr unter Unfallversicherung für Pflegepersonen.
Arbeitslosenversicherung: Sie sind pflichtversichert, wenn Sie die gleichen Pflegevoraussetzungen erfüllen und unmittelbar davor versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld hatten (§ 26 Abs. 2b SGB III). Die Pflegekasse zahlt die Beiträge nach 50 Prozent der Bezugsgröße (§ 345 Nr. 8 SGB III). Eine Aufteilung bei Mehrfachpflege gibt es hier nicht.
Häufige Fehler bei der Rente für Pflegepersonen
- Fragebogen nicht zurückgeschickt: Ohne Angaben kann die Pflegekasse die Pflicht nicht feststellen.
- Mehr als 30 Stunden arbeiten: Dann entfällt die Versicherungspflicht als Pflegeperson. Wie sich Beruf und Pflege verbinden lassen, steht unter Pflege und Beruf.
- Pausen nicht melden: Eigene Krankheit oder Heimeinzug beenden die Pflicht.
- Pflegegeld und Rente verwechseln: Das Pflegegeld bekommt die gepflegte Person, die Rentenpunkte die Pflegeperson.
Pflegereform 2027: Was sich nach dem Gesetzentwurf ändern soll
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er ist noch kein Gesetz, Bundestag und Bundesrat können ihn ändern. Für die Rente der Pflegepersonen sieht er eine Änderung vor (Bundesrat-Drucksache 587/26 neu, Artikel 1 Nr. 40 und Artikel 6).
Nach dem Gesetzentwurf sollen Beiträge für Pflegepersonen, die eine Rente wegen Alters beziehen, nur noch bis zum Ablauf des Monats gezahlt werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Danach wären sie nicht mehr nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI versicherungspflichtig. Betroffen wären vor allem Pflegepersonen mit Teilrente. Die Begründung nennt gut 39.000 Rentner mit Teilrente im Jahr 2024. Geplant ist das ab 1. Januar 2027.
Rente für Pflegepersonen heute und nach dem Gesetzentwurf
Der Entwurf regelt nur künftige Beiträge. Dass bereits erworbene Rentenpunkte gekürzt werden, steht dort nicht, eine ausdrückliche Zusicherung aber auch nicht. Eine Übergangsregel für heutige Teilrentner haben wir im Entwurf nicht gefunden. Den Stand finden Sie unter Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 3?
2026 sind es pro Jahr 0,3929 Punkte mit Pflegegeld, 0,3339 bei Kombinationsleistung und 0,2750 bei reiner Sachleistung. Das sind 16,71 €, 14,20 € oder 11,69 € Monatsrente pro Pflegejahr.
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 2?
2026 sind es pro Jahr 0,2467 Punkte mit Pflegegeld, 0,2097 mit Kombinationsleistung und 0,1727 mit reiner Sachleistung. Das sind 10,49 €, 8,92 € oder 7,34 € Monatsrente pro Pflegejahr.
Wie viel Rente bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Als Pflegeperson erwerben Sie bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld etwa 16,71 € Monatsrente pro Pflegejahr. Der gepflegten Person selbst bringt der Pflegegrad keine Rente. Sie erhält 599 € Pflegegeld, das ist aber keine Rente.
Wie viel Rente bekomme ich bei Pflegestufe 2?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Pflegestufe II wurde in Pflegegrad 3 übergeleitet, mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 4. Als Pflegeperson erwerben Sie heute bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld 16,71 €, bei Pflegegrad 4 27,20 € Monatsrente pro Pflegejahr.
Muss ich die Rentenbeiträge beantragen?
Nein. Die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes. Sie müssen aber den Fragebogen der Pflegekasse ausfüllen, damit sie die Beiträge zahlen kann.
Wer zahlt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt sie an die Rentenversicherung, bei privater Pflegeversicherung das Versicherungsunternehmen. Von Ihrem Einkommen wird nichts abgezogen.
Gibt es Rentenpunkte für Pflege rückwirkend?
Unter Umständen ja. Die Pflicht kann nachträglich festgestellt werden, die Pflegekasse zahlt dann nach. Beitragsansprüche verjähren aber vier Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres. Fragen Sie deshalb früh nach.
Gibt es Rentenbeiträge bei Pflegegrad 1?
Nein, die Pflegekasse zahlt nur bei mindestens Pflegegrad 2 (§ 44 Abs. 1 SGB XI). Das ändert sich nach dem Gesetzentwurf nicht.
Bekomme ich Rentenbeiträge, wenn die gepflegte Person im Pflegeheim lebt?
Nein. Die Pflicht gilt nur bei Pflege in der häuslichen Umgebung und endet mit der Aufnahme in ein Pflegeheim. Bei einem Krankenhausaufenthalt bleibt der Schutz acht Wochen bestehen.
Zahlt die Pflegekasse Beiträge, wenn ich schon Rente beziehe?
Bei Altersrente vor der Regelaltersgrenze, bei Teilrente und bei Erwerbsminderungsrente ja. Mit einer Vollrente nach der Regelaltersgrenze nicht. Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 auch Teilrentner nach der Regelaltersgrenze keine Beiträge mehr bekommen.
Zählen Pflegejahre für eine frühere Rente?
Die Pflegejahre zählen als Pflichtbeiträge für die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren. Dadurch kann eine frühere Rente möglich werden, bei 35 Jahren ab 63 mit Abschlägen. Das klärt die Rentenauskunft.
Was ändert sich 2027 bei der Rente für pflegende Angehörige?
Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026 sollen Pflegepersonen mit Altersrente nur noch bis zum Ablauf des Monats Beiträge bekommen, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen. Das ist nicht beschlossen und geplant ab 1. Januar 2027.