Pflegegeld für Angehörige in Kürze
- Das Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person, nicht der pflegende Angehörige. Die Pflegekasse überweist es ihr, und sie darf frei darüber verfügen.
- Die meisten geben es als Anerkennung an die Pflegenden weiter. Eine feste Höhe schreibt das Gesetz nicht vor.
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347, 599, 800 oder 990 € im Monat. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
- Weitergegebenes Pflegegeld ist für Angehörige bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
- Die Pflegekasse zahlt für Pflegepersonen Rentenbeiträge, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 Tagen pflegen. Sie sind außerdem unfallversichert.
- Nach dem Gesetzentwurf soll das Pflegegeld ab 2027 als Entlastungsbudget steigen. Beschlossen ist das nicht.
Wer bekommt das Pflegegeld: Pflegebedürftiger oder Pflegender?
Anspruch auf Pflegegeld hat die pflegebedürftige Person. In § 37 SGB XI steht: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Pflegegeld beantragen, wenn sie die Pflege zu Hause in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt es so: Die Pflegekasse überweist das Geld der pflegebedürftigen Person. Sie kann frei darüber verfügen und gibt es in der Regel als Anerkennung an die Menschen weiter, die sie versorgen.
Pflegende Angehörige haben deshalb keinen eigenen Anspruch auf Pflegegeld. Direkt zugute kommt ihnen vor allem die Absicherung in der Rentenversicherung.
Wer zählt als Angehöriger oder Pflegeperson?
Das Gesetz kennt den Begriff Pflegeperson: eine Person, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt (§ 19 SGB XI). Ob Sie verwandt sind, spielt keine Rolle. Pflegegeld für Ehepartner oder Geschwister gilt deshalb nach denselben Regeln wie für Kinder. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht nötig.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
- Pflegegrad 2 bis 5, festgestellt vom Medizinischen Dienst oder einem anderen Gutachter (Pflegegrad).
- Die nötige Pflege ist selbst sichergestellt, zum Beispiel durch Angehörige.
- Antrag bei der Pflegekasse, Leistungen ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI), siehe Pflegegrad beantragen.
Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1: Gibt es Geld für Angehörige?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Wer „Pflegestufe 1 Geld Angehörige“ sucht, meint heute meistens Pflegegrad 2. Wer Ende 2016 eine Pflegestufe hatte, wurde ohne neuen Antrag in einen Pflegegrad übergeleitet (§ 140 SGB XI).
So wurden Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet
| Früher | Seit 2017 | Pflegegeld heute |
|---|---|---|
| Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegestufe III | Pflegegrad 4, bei Härtefall Pflegegrad 5 | 800 € oder 990 € |
| Mit eingeschränkter Alltagskompetenz | jeweils ein Pflegegrad höher (I zu 3, II zu 4, III zu 5) | 599 €, 800 € oder 990 € |
In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 SGB XI). Möglich sind der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat gegen Beleg, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Ob dazu auch Nachbarschaftshilfe zählt, regeln die Länder. Nach dem Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Pflegegeld nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Pflegegeld im Jahr | Pflegesachleistung zum Vergleich |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | 0 € | keine |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € | bis 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € | bis 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € | bis 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € | bis 2.299 € |
Besteht der Anspruch nicht für den vollen Monat, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, der Monat zählt mit 30 Tagen. Nach dem Tod zahlt die Pflegekasse es bis zum Ende des Sterbemonats (§ 37 SGB XI). Nutzt die pflegebedürftige Person zusätzlich einen Pflegedienst, gibt es den nicht genutzten Teil der Sachleistung anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung).
Pflegegeld an Angehörige weitergeben: So funktioniert es
Das Gesetz schreibt weder die Weitergabe noch eine Höhe vor. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst. Üblich ist, den größten Teil oder den ganzen Betrag weiterzugeben. Klären Sie diese Punkte:
- Konto und Vollmacht: Kann die pflegebedürftige Person ihre Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen, braucht die pflegende Person eine Kontovollmacht, am besten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.
- Betrag und Zeitpunkt: Legen Sie fest, wie viel wann überwiesen wird, zum Beispiel per Dauerauftrag mit dem Verwendungszweck „Pflegegeld“.
- Mehrere Pflegende: Teilen Sie das Geld nach dem Aufwand auf.
Steuern: Ist das Pflegegeld für Angehörige steuerfrei?
Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Für die Pflegeperson gilt § 3 Nr. 36 EStG: Einnahmen für Pflege, Betreuung oder Hilfen im Haushalt sind bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Voraussetzung ist, dass Angehörige oder andere Personen, die damit eine sittliche Pflicht erfüllen, die Leistungen erbringen.
Zahlt die pflegebedürftige Person mehr als das Pflegegeld, deckt die Befreiung den übersteigenden Teil nicht ab. Fragen Sie dann eine Steuerberatung oder das Finanzamt.
Anrechnung: Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Rente und Unterhalt
Ob das Pflegegeld andere Leistungen mindert, hängt davon ab, wer sie bezieht.
- Pflegebedürftige Person: Leistungen der Pflegeversicherung bleiben bei Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen, als Einkommen unberücksichtigt (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Die Pflegeversicherung geht der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe vor (§ 13 Abs. 3 SGB XI).
- Pflegeperson mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Grundsicherungsgeld-Verordnung zählen nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nicht als Einkommen. Nach der Weisung der Bundesagentur für Arbeit gehört dazu Pflegegeld, das die häusliche Pflege sicherstellt.
- Pflegeperson mit Sozialhilfe, Wohngeld oder anderen Leistungen: Klären Sie das vor der ersten Zahlung mit dem Amt.
- Erwerbsminderungsrente der Pflegeperson: Entgelt von der pflegebedürftigen Person zählt nicht als Hinzuverdienst, solange es das Pflegegeld nicht übersteigt (§ 96a Abs. 2 SGB VI). Bei Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen.
- Unterhalt: Weitergeleitetes Pflegegeld bleibt bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen und -pflichten der Pflegeperson unberücksichtigt, mit Ausnahmen (§ 13 Abs. 6 SGB XI).
Rentenpunkte und Absicherung für Pflegepersonen
Die Beiträge zahlt die Pflegekasse, Sie zahlen nichts (§ 44 SGB XI). Pflegepersonen sind in der Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI), wenn diese Voraussetzungen zusammen vorliegen:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Sie pflegen nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person.
- Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Bei mehreren Pflegebedürftigen rechnet die Kasse die Zeiten zusammen.
- Sie sind regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
- Sie beziehen nach der Regelaltersgrenze keine Vollrente wegen Alters (§ 5 Abs. 4 SGB VI).
Die Höhe hängt vom Pflegegrad und von der bezogenen Leistung ab. Mit reinem Pflegegeld ist sie am höchsten. Mehr zur Rente: Rente für pflegende Angehörige.
Rentenbeitrag der Pflegekasse im Monat 2026
| Pflegegrad | Nur Pflegegeld | Kombinationsleistung | Nur Pflegedienst |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 198,62 € (27 %) | 168,83 € (22,95 %) | 139,04 € (18,9 %) |
| Pflegegrad 3 | 316,32 € (43 %) | 268,87 € (36,55 %) | 221,43 € (30,1 %) |
| Pflegegrad 4 | 514,94 € (70 %) | 437,70 € (59,5 %) | 360,46 € (49 %) |
| Pflegegrad 5 | 735,63 € (100 %) | 625,29 € (85 %) | 514,94 € (70 %) |
- Pflegegeld im Jahr12 × 347 €
- 4.164 €
- Beitragspflichtige Einnahme im Monat27 % × 3.955 €
- 1.067,85 €
- Rentenbeitrag der Pflegekasse im Monat1.067,85 € × 18,6 %
- 198,62 €
- Rentenbeitrag der Pflegekasse im Jahr12 × 198,62 €
- 2.383,44 €
- Entgeltpunkte für ein Jahr Pflege12 × 1.067,85 € ÷ 51.944 €
- 0,2467
- Monatsrente daraus, brutto0,2467 × 42,52 €
- 10,49 €
Zusätzlich zu 4.164 € Pflegegeld im Jahr zahlt die Pflegekasse 2.383,44 € in die Rentenkasse der Tochter. Ihre spätere Monatsrente steigt um rund 10,49 € brutto.
- Genutzte Sachleistung40 % × 1.497 €
- 598,80 €
- Anteiliges Pflegegeld60 % × 599 €
- 359,40 €
- Beitragspflichtige Einnahme im Monat36,55 % × 3.955 €
- 1.445,55 €
- Rentenbeitrag der Pflegekasse im Monat1.445,55 € × 18,6 %
- 268,87 €
Bei reinem Pflegegeld wären es 316,32 € gewesen, also 47,45 € mehr. Dafür kommt Entlastung ins Haus.
- Beitragspflichtige Einnahme im Jahr70 % × 3.955 € × 12
- 33.222 €
- Entgeltpunkte pro Jahr33.222 € ÷ 51.944 €
- 0,6396
- Entgeltpunkte in fünf Jahren5 × 0,6396
- 3,198
- Monatsrente daraus, brutto3,198 × 42,52 €
- 135,98 €
Fünf Jahre Pflege ergeben rund 136 € Monatsrente brutto.
- Anteil Tochter A (60 %)60 % × 3.955 €
- 2.373 €
- Rentenbeitrag Tochter A im Monat2.373 € × 18,6 %
- 441,38 €
- Anteil Tochter B (40 %)40 % × 3.955 €
- 1.582 €
- Rentenbeitrag Tochter B im Monat1.582 € × 18,6 %
- 294,25 €
- Summe im Monat441,38 € + 294,25 €
- 735,63 €
Die Gesamtsumme bleibt bei 735,63 €. Machen die Töchter keine übereinstimmenden Angaben, teilt die Pflegekasse zu gleichen Teilen.
Unfall- und Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung: Pflegepersonen sind bei der Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2 gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII, § 44 Abs. 2a SGB XI). Mehr unter Unfallversicherung für Pflegepersonen.
Arbeitslosenversicherung: Die Pflegekasse zahlt auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Pflege versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben (§ 26 Abs. 2b SGB III, § 44 Abs. 2b SGB XI).
Pflegeperson eintragen lassen: Schritt für Schritt
So melden Sie sich als Pflegeperson
- Pflegegrad sichernDie pflegebedürftige Person braucht mindestens Pflegegrad 2.
- Pflegekasse informierenSagen Sie der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, dass Sie pflegen, und fragen Sie nach den benötigten Angaben. Die Kasse meldet Sie an die Rentenversicherung (§ 44 Abs. 3 SGB XI).
- Pflegeumfang angebenNennen Sie Versicherungsnummer, Pflegetage, Stunden pro Woche und Ihre Erwerbstätigkeit. Pflegen mehrere Personen gemeinsam, geben alle ihren Anteil an. Der Medizinische Dienst oder ein anderer Gutachter ermittelt den Umfang.
- Rentenkonto prüfenDie Kasse informiert Sie schriftlich (§ 44 Abs. 4 SGB XI). Prüfen Sie später in Ihrem Konto bei der Deutschen Rentenversicherung, ob die Pflegezeiten ankommen.
- Änderungen meldenTeilen Sie der Kasse Änderungen sofort mit: neuer Pflegegrad, Krankenhaus, Heimaufnahme, Wechsel der Pflegeperson, mehr als 30 Stunden Arbeit.
Beratungseinsatz: Die Pflicht beim Pflegegeld
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). In Pflegegrad 2 und 3 ist das einmal pro Halbjahr Pflicht, in Pflegegrad 4 und 5 können Sie sie vierteljährlich nutzen. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Jede zweite Beratung kann derzeit bis einschließlich 31. März 2027 per Video stattfinden.
Ruft die pflegebedürftige Person die Beratung nicht ab, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Mehr unter Beratungseinsatz.
Pflegegeld bei Krankenhaus, Reha und Urlaub
- Krankenhaus und Reha: Das Pflegegeld wird in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder eines Vorsorge- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt, danach ruht es (§ 34 Abs. 2 SGB XI).
- Absicherung der Pflegeperson: Sie ruht in den ersten acht Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts nicht, ebenso wenig bei einem Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu acht Wochen im Jahr (§ 34 Abs. 3 SGB XI).
- Ersatzpflege: Während der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zahlt die Kasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, je bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
- Reha der Pflegeperson: Wird die pflegebedürftige Person in derselben Einrichtung mitversorgt (§ 42b SGB XI), ruht das Pflegegeld in dieser Zeit.
Weitere Hilfen neben dem Pflegegeld sind der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und die Tagespflege, die zusätzlich zum Pflegegeld möglich ist (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Einen Überblick über alle Rechte finden Sie unter Pflegende Angehörige.
Häufige Fehler beim Pflegegeld für Angehörige
- Die Pflegeperson nicht melden. Ohne Angaben an die Pflegekasse fließen keine Rentenbeiträge.
- Den Beratungseinsatz verpassen. Die Kasse muss das Pflegegeld kürzen.
Pflegereform 2027: Entlastungsbudget und Rentenbeiträge
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 soll das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2027 in Höhe eines Entlastungsbudgets gezahlt werden: 380 € in Pflegegrad 2, 630 € in Pflegegrad 3, 890 € in Pflegegrad 4 und 1.080 € in Pflegegrad 5. Beschlossen ist das nicht, im parlamentarischen Verfahren kann sich noch etwas ändern. Bis dahin gelten die heutigen Beträge.
Pflegegeld und Absicherung der Pflegeperson: heute und ab 2027
Die höheren Beträge sind laut Entwurf „ausgabenneutral“. Sie sollen auch Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel abdecken, die es heute als eigene Leistungen gibt. Wer beides nutzt, hat daher nicht automatisch mehr. Eine ausdrückliche Übergangsregel für laufende Fälle haben wir im Entwurf nicht gefunden.
Für Pflegepersonen, die eine Altersrente beziehen, sollen Rentenbeiträge nur noch bis zum Ablauf des Monats gezahlt werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Die Begründung nennt als Ziel, dass Pflegepersonen mit einer Teilrente von 99,99 Prozent nicht länger volle Beiträge erhalten. Ab 2029 sollen Beratungseinsatz und Pflegeberatung in der neuen Pflegebegleitung aufgehen. Alles zum Verfahren steht auf Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Wer bekommt das Pflegegeld, der Pflegebedürftige oder der Pflegende?
Die pflegebedürftige Person. Die Pflegekasse überweist es ihr, sie darf frei darüber verfügen. Die meisten geben es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter. Pflegende haben keinen eigenen Anspruch auf Pflegegeld.
Muss ich das Pflegegeld an meinen pflegenden Angehörigen weitergeben?
Nein. Das Gesetz verpflichtet nicht dazu und nennt keine Höhe. Üblich ist die Weitergabe des größten Teils oder des ganzen Betrags. Halten Sie sie am besten schriftlich fest.
Wie viel Pflegegeld gibt es in Pflegegrad 2, 3, 4 und 5?
Heute 347 €, 599 €, 800 € und 990 € im Monat. Nach dem Gesetzentwurf sollen es ab 2027 380, 630, 890 und 1.080 € sein. Beschlossen ist das nicht.
Gibt es in Pflegegrad 1 Geld für pflegende Angehörige?
Nein, in Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Möglich sind der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat gegen Beleg, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Nach dem Entwurf soll der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen.
Was ist aus der Pflegestufe 1 geworden und wie viel Geld gibt es dafür?
Pflegestufe I wurde 2017 in Pflegegrad 2 übergeleitet, mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3. Das Pflegegeld beträgt heute 347 € beziehungsweise 599 € im Monat.
Wie beantrage ich Pflegegeld für meinen Angehörigen?
Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person stellt bei der Pflegekasse den Antrag und wählt das Pflegegeld. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Muss ich weitergegebenes Pflegegeld versteuern?
In der Regel nicht. Einnahmen von Angehörigen für Pflege und Haushaltshilfe sind nach § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei. Für darüber hinausgehende Beträge fragen Sie eine Steuerberatung.
Wird das Pflegegeld auf Grundsicherungsgeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet?
Bei der pflegebedürftigen Person bleiben Leistungen der Pflegeversicherung als Einkommen unberücksichtigt (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Bei der Pflegeperson zählen nicht steuerpflichtige Einnahmen für Pflege beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, nicht als Einkommen. Bei anderen Leistungen fragen Sie das Amt.
Zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Ja, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat, Sie nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 Tagen pflegen und regelmäßig höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind.
Wie viele Rentenpunkte bringt ein Jahr Pflege?
Bei reinem Pflegegeld rund 0,25 Entgeltpunkte in Pflegegrad 2, 0,39 in Pflegegrad 3, 0,64 in Pflegegrad 4 und 0,91 in Pflegegrad 5 (Werte 2026). Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit 42,52 € Monatsrente.
Gibt es Pflegegeld auch für Ehepartner, Geschwister oder Freunde?
Ja. Das Pflegegeld bekommt immer die pflegebedürftige Person und kann an jede Pflegeperson weitergegeben werden. Die Regeln für Steuer und Rentenbeiträge sind für Ehepartner, Geschwister und andere Pflegepersonen gleich.
Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder eines Reha-Aufenthalts. Danach ruht der Anspruch. Die Absicherung der Pflegeperson ruht in den ersten acht Wochen ebenfalls nicht.
Ich beziehe schon Altersrente. Zahlt die Pflegekasse weiter Rentenbeiträge?
Heute nicht bei einer Vollrente nach der Regelaltersgrenze, bei einer Teilrente aber schon. Nach dem Gesetzentwurf sollen Beiträge nur noch bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden, geplant ab 1. Januar 2027.