Der Pflegepauschbetrag in Kürze
- Der Pflege-Pauschbetrag steht in § 33b Abs. 6 EStG. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5.
- Er steht Ihnen zu, wenn Sie eine pflegebedürftige Person unentgeltlich und persönlich pflegen. Bei Pflegegrad 1 gibt es ihn nicht.
- Haben Sie für die Pflege Einnahmen, auch weitergeleitetes Pflegegeld, entfällt der Betrag grundsätzlich.
- Pflegen mehrere Personen, wird er geteilt. Sie tragen ihn in der Steuererklärung ein.
Was ist der Pflege-Pauschbetrag und wie hoch ist er?
Der Pflege-Pauschbetrag heißt auch Pflegepauschbetrag, Pflegefreibetrag oder Pflegepauschale. Als pflegende Person ziehen Sie einen festen Betrag ohne Einzelnachweis von Ihrem Einkommen ab. Das Gesetz stellt ihn „anstelle“ der Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Er mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer direkt. Der Behinderten-Pauschbetrag ist etwas anderes: Er steht der behinderten Person selbst zu.
Pflege-Pauschbetrag je Pflegegrad (Veranlagungszeitraum 2026)
| Pflegegrad der gepflegten Person | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pauschbetrag |
| Pflegegrad 2 | 600 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 € |
Pflegepauschbetrag 2023, 2024, 2025 und Pflegestufe
Die Beträge für 2023, 2024 und 2025 waren dieselben wie heute. Pflegestufen gibt es seit 1. Januar 2017 nicht mehr. Maßgeblich ist der Pflegegrad. Pflegestufe I wurde zu Pflegegrad 2, Pflegestufe II zu Pflegegrad 3. Bei zusätzlich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa bei Demenz, wurde Pflegestufe I zu Pflegegrad 3 und Pflegestufe II zu Pflegegrad 4 (§ 140 Abs. 2 SGB XI).
Voraussetzungen: Wer bekommt den Pflegepauschbetrag?
- Pflegegrad 2 bis 5 oder Hilflosigkeit der gepflegten Person (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis).
- Keine Einnahmen für die Pflege im Kalenderjahr.
- Persönliche Pflege in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person. Die Wohnung muss in der EU oder im EWR liegen.
- Die Identifikationsnummer der gepflegten Person steht in Ihrer Steuererklärung.
Eine Verwandtschaft nennt das Gesetz nicht als Bedingung. Wie viel persönliche Pflege genügt, steht dort ebenfalls nicht. Im Zweifel fragen Sie das Finanzamt. Mehr zur Rolle der Pflegeperson steht unter Pflegeperson.
Pflegegeld und Pflegepauschbetrag: Was ist erlaubt?
Die Bedingung „keine Einnahmen“ ist oft die Hürde. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person. Entscheidend ist, was damit geschieht:
Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag
| Situation | Pauschbetrag? | Begründung |
|---|---|---|
| Die pflegebedürftige Person behält das Pflegegeld | Ja | Die Pflegeperson hat keine Einnahmen |
| Die pflegebedürftige Person gibt es als Dank oder Vergütung an die Pflegeperson weiter | In der Regel nein | Jede Einnahme für die Pflege schadet, auch steuerfreie und unabhängig von der Höhe |
| Die Pflegeperson verwaltet es nur treuhänderisch und gibt es nachweislich für die pflegebedürftige Person aus | Ja | Der Nachweis liegt bei Ihnen |
| Eltern pflegen ihr behindertes Kind und erhalten dessen Pflegegeld | Ja | Das Gesetz zählt dieses Pflegegeld nicht zu den Einnahmen (§ 33b Abs. 6 Satz 2) |
Mehrere Pflegende, Zeitanteil und Pflegegradwechsel
Mehrere Pflegepersonen: Wird eine Person von mehreren Steuerpflichtigen gepflegt, wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt, bei denen die Voraussetzungen vorliegen (§ 33b Abs. 6 Satz 9). Geschwister sollten sich daher absprechen.
Zeitanteilig? Das Gesetz kennt keine Berechnung nach Monaten. Ändert sich der Pflegegrad im Jahr oder fällt er weg, gilt der höchste Grad, der im Kalenderjahr festgestellt war (Satz 5). Steigt der Pflegegrad im März von 2 auf 4, gilt für das ganze Jahr 1.800 Euro, geteilt durch die Zahl der Pflegenden.
- Pauschbetrag Pflegegrad 4
- 1.800 €
- Anteil je Pflegeperson1.800 € : 2
- 900 €
- Steuerersparnis Tochter900 € x 30 %
- 270 €
- Steuerersparnis Sohn900 € x 42 %
- 378 €
- Steuerersparnis zusammen270 € + 378 €
- 648 €
Der Pauschbetrag wirkt bei jeder Person mit ihrem eigenen Steuersatz. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt.
Wie viel Steuer spart der Pflegepauschbetrag?
Wie viel Steuer der Pauschbetrag spart, hängt vom Grenzsteuersatz ab, also vom Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Die Tabelle rechnet mit drei angenommenen Sätzen. Ihren Satz zeigt Ihr Steuerprogramm.
Steuerersparnis bei angenommenem Grenzsteuersatz
| Pflegegrad | Pauschbetrag | bei 20 % | bei 30 % | bei 42 % |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € | 120 € | 180 € | 252 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € | 220 € | 330 € | 462 € |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 € | 360 € | 540 € | 756 € |
Pflegepauschbetrag beantragen und rückwirkend nachholen
So bekommen Sie den Pflegepauschbetrag
- Nachweise bereithaltenDer Bescheid über den Pflegegrad der gepflegten Person dient als Nachweis. Bei Hilflosigkeit: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H.
- Identifikationsnummer notierenOhne die Identifikationsnummer der gepflegten Person erhalten Sie den Betrag nicht (§ 33b Abs. 6 Satz 8).
- In der Steuererklärung eintragenTragen Sie den Pflege-Pauschbetrag im Bereich außergewöhnliche Belastungen ein, über ELSTER oder auf Papier.
- Frist beachtenPflichtveranlagte geben die Erklärung grundsätzlich bis 31. Juli des Folgejahres ab (§ 149 Abs. 2 AO), für 2026 also bis 31. Juli 2027.
- Bescheid prüfenFehlt der Betrag, legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein (§ 355 AO).
Rückwirkend beantragen
Haben Sie den Pauschbetrag früher vergessen, können Sie die Erklärung nachreichen. Bei freiwilliger Abgabe gilt grundsätzlich eine Frist von vier Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Steuer entstand (§ 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1 AO). Für 2022 endet sie am 31. Dezember 2026, für 2023 am 31. Dezember 2027. Bei Abgabepflicht beginnt sie später (§ 170 Abs. 2 AO). Liegt schon ein bestandskräftiger Bescheid vor, fragen Sie das Finanzamt.
Alternativen: außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Leistungen
Der Pauschbetrag gilt „anstelle“ des Einzelnachweises nach § 33 EStG. Haben Sie hohe eigene Kosten, kann der Einzelnachweis günstiger sein.
Drei steuerliche Wege im Vergleich
| Merkmal | Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6) | Außergewöhnliche Belastungen (§ 33) | Haushaltsnahe Leistungen (§ 35a) |
|---|---|---|---|
| Wer | Pflegende Person, unentgeltlich | Wer die Kosten zwangsläufig trägt | Wer Pflege- und Betreuungsleistungen bezahlt |
| Wirkung | Mindert das zu versteuernde Einkommen | Nur der Teil über der zumutbaren Belastung (1 bis 7 % der Einkünfte) | 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, direkt von der Steuer |
Auch Heimkosten können unter § 35a fallen, soweit sie Dienstleistungen enthalten, die einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind (Abs. 2 Satz 2), mehr unter Pflegeheimkosten. Diese Seite ist keine Steuerberatung. Fragen Sie eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Sonderfälle und häufige Fehler
- Pflegegrad 1: Es gibt keinen Pauschbetrag. Bei hohen eigenen Kosten bleibt der Einzelnachweis nach § 33.
- Heimunterbringung: Das Gesetz verlangt Pflege in Ihrer Wohnung oder der Wohnung der pflegebedürftigen Person. Ob ein Heimzimmer als Wohnung zählt, konnten wir nicht aus einer verlässlichen Quelle klären. Fragen Sie das Finanzamt.
- Hilflosigkeit: Bei Merkzeichen H gelten 1.800 Euro, auch bei niedrigerem Pflegegrad (Satz 4).
- Häufiger Fehler Pflegegeld: Prüfen Sie vor der Weitergabe, ob Sie den Pauschbetrag behalten wollen.
- Häufiger Fehler Identifikationsnummer: Ohne sie entfällt der Betrag.
- Häufiger Fehler Absprache: Tragen mehrere Pflegende den ganzen Betrag ein, teilt das Finanzamt ihn.
Ausblick: Pflegereform und Pflegepauschbetrag
Pflegepauschbetrag heute und nach dem Entwurf
Der Pauschbetrag hängt am festgestellten Pflegegrad. Nach dem Gesetzentwurf soll ein bestehender Pflegegrad grundsätzlich erhalten bleiben, siehe Bestandsschutz Pflegegrad. Weitere Absicherung: pflegende Angehörige.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Hilflosigkeit (§ 33b Abs. 6 EStG). Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen.
Hat sich der Pflegepauschbetrag 2023, 2024 oder 2026 geändert?
Nein. Die Beträge gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 (§ 52 Abs. 33c EStG). Das Gesetz sieht eine Evaluierung ab Ende 2026 vor (§ 33b Abs. 8). Eine Änderung haben wir bis zum 29. Oktober 2026 nicht gefunden.
Bekomme ich den Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld?
Nicht, wenn Sie das Pflegegeld als Einnahme für die Pflege erhalten. Verwalten Sie es nur treuhänderisch und weisen die Verwendung nach, ist es unschädlich. Eltern behinderter Kinder sind ausgenommen.
Gilt der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 1?
Nein. § 33b Abs. 6 nennt nur Pflegegrad 2 bis 5 und Hilflosigkeit. Bei Pflegegrad 1 kommt der Einzelnachweis nach § 33 EStG in Frage.
Was bekomme ich bei Pflegegrad 3?
1.100 Euro Pauschbetrag. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparen Sie 330 Euro Steuern.
Wird der Pflegepauschbetrag zeitanteilig gekürzt?
Das Gesetz sieht keine Kürzung nach Monaten vor. Maßgeblich ist der höchste Pflegegrad, der im Kalenderjahr festgestellt war (§ 33b Abs. 6 Satz 5).
Wie wird der Pauschbetrag bei mehreren Pflegenden aufgeteilt?
Er wird nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt, bei denen die Voraussetzungen vorliegen (Satz 9). Bei Pflegegrad 4 und zwei Pflegenden bekommt jeder 900 Euro.
Was gilt für Pflegestufe 2 in der Steuererklärung?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Pflegestufe II wurde in Pflegegrad 3 übergeleitet, mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 4 (§ 140 Abs. 2 SGB XI). Entscheidend ist der Pflegegrad.
Kann ich den Pflegepauschbetrag rückwirkend beantragen?
Ja, über die Steuererklärung. Bei freiwilliger Abgabe grundsätzlich bis vier Jahre nach Ablauf des Jahres der Steuerentstehung, für 2022 also bis 31. Dezember 2026. Bei bestehendem Bescheid fragen Sie das Finanzamt.
Gibt es den Pflegepauschbetrag bei Heimunterbringung?
Das Gesetz verlangt Pflege in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person. Bei einem Heimzimmer ist das nicht eindeutig. Fragen Sie das Finanzamt.
Brauche ich Belege für den Pflegepauschbetrag?
Für die Höhe nicht. Sie brauchen den Pflegegradbescheid und die Identifikationsnummer der gepflegten Person. Kostenbelege sind nur beim Einzelnachweis nach § 33 EStG nötig.