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LexikonPflegegrad & Begutachtung

Pflegegrad 5: Vor­aus­set­zun­gen, Leistungen und Geld 2026

Was der höchste Pflegegrad bedeutet, wann er vergeben wird, wie viel Geld es zu Hause und im Pflegeheim gibt und was der Gesetzentwurf 2027 ändern soll.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird ab 90 von 100 Gesamtpunkten vergeben, in besonderen Fällen auch darunter. Zu Hause gibt es 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Sachleistung im Monat, im Pflegeheim zahlt die Kasse 2.096 Euro. Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 1.080 Euro Entlastungsbudget (soll das Pflegegeld ersetzen) und 2.530 Euro Sachleistung gelten.

990 €
Pflegegeld im Monat bei Pflegegrad 5
2.299 €
Pflegesachleistung im Monat bei Pflegegrad 5
90 bis 100
Gesamtpunkte für Pflegegrad 5
2.096 €
Pauschale der Pflegekasse im Monat bei vollstationärer Pflege

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
  • Voraussetzung sind 90 bis 100 Gesamtpunkte. Bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine kann Pflegegrad 5 auch darunter vergeben werden.
  • Zu Hause gibt es 990 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistung bis 2.299 Euro im Monat, dazu bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag. Beides lässt sich kombinieren.
  • Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro im Monat pauschal. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil, abgemildert durch einen Zuschlag von 15 bis 75 Prozent.
  • Eine Pflegestufe 5 gab es nie. Die höchste Pflegestufe war III. Wer heute „Pflegestufe 5“ sucht, meint Pflegegrad 5.
  • Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 2027 1.080 Euro Entlastungsbudget (soll das Pflegegeld ersetzen) und 2.530 Euro Sachleistung gelten. Die Schwelle von 90 Punkten bleibt.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade. Das Gesetz nennt ihn schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Es geht nicht um eine Diagnose, sondern darum, wie selbständig jemand im Alltag noch ist.

Pflegegrad 5 ist selten: Ende 2023 hatten nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts rund 245.000 Menschen diesen Grad, 4,3 Prozent aller Pflegebedürftigen. Im Pflegeheim waren es 14,3 Prozent der Bewohner, bei den zu Hause Versorgten 2,7 Prozent.

Pflegestufe 5 und höchste Pflegestufe

Eine „Pflegestufe 5“ gab es nie. Bis Ende 2016 gab es die Pflegestufen I bis III, die höchste war Stufe III. Zum 1. Januar 2017 wurden die Stufen ohne neuen Antrag übergeleitet: Stufe III wurde Pflegegrad 4, bei Härtefall oder zusätzlich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5 (§ 140 Abs. 2 SGB XI). Wer nach „Pflegestufe 5“ oder der „höchsten Pflegestufe“ sucht, findet hier die Beträge des Pflegegrads 5.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

  1. Sie sind pflegebedürftig: Sie brauchen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf Dauer Hilfe durch andere, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1).
  2. Sie erreichen 90 bis 100 Gesamtpunkte (§ 15 Abs. 3) oder es liegt eine besondere Bedarfskonstellation vor (§ 15 Abs. 4).
  3. Sie waren in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre versichert oder familienversichert (§ 33 Abs. 2). Bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil das erfüllt.
  4. Sie haben bei der Pflegekasse einen Antrag gestellt (§ 33 Abs. 1).

90 Punkte: wie knapp die Schwelle ist

Für Pflegegrad 5 dürfen von 100 möglichen Punkten höchstens 10 fehlen. Schon eine Stufe weniger in der Selbstversorgung, die mit 40 Prozent zählt, kostet 10 Punkte. Das Beispiel zeigt, wie ein einziger Einzelpunkt den Pflegegrad ändert.

RechenbeispielBeispiel: knapp Pflegegrad 5Angenommene Einzelpunkte einer Person. Die Werte sind erfunden und zeigen nur den Rechenweg nach geltendem Recht.
Modul 1 Mobilität10 Einzelpunkte = schwerste
10 Punkte
Modul 2 Kognition20 Einzelpunkte = schwerste
15 Punkte
Modul 3 Verhalten2 Einzelpunkte = geringe; es zählt der höhere Wert aus Modul 2 und 3
15 Punkte
Modul 4 Selbstversorgung37 Einzelpunkte = schwerste
40 Punkte
Modul 5 Krankheit und Therapie7 Einzelpunkte = schwerste
20 Punkte
Modul 6 Alltagsleben10 Einzelpunkte = schwere
11,25 Punkte
Gesamtpunkte10 + 15 + 40 + 20 + 11,25
96,25 Punkte

96,25 Punkte ergeben Pflegegrad 5. Mit 36 statt 37 Einzelpunkten in Modul 4 wären es 30 statt 40 Punkte, zusammen 86,25 und damit Pflegegrad 4.

Rechnung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI.

Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegradrechner, die Module erklärt das Begutachtungsinstrument.

Besondere Bedarfskonstellation: Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten

Nach § 15 Abs. 4 SGB XI können Pflegebedürftige mit einem spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn sie unter 90 Punkten liegen. Was darunter fällt, legt der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien fest. Dort ist als besondere Bedarfskonstellation nur die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine festgelegt.

Gemeint ist der vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, der nicht durch Hilfsmittel ausgeglichen wird. Die Richtlinien nennen komplette Lähmungen aller Gliedmaßen und das Wachkoma als Beispiele. Auch hochgradige Kontrakturen oder Versteifungen können genügen, eine minimale Restbeweglichkeit der Arme schließt die Konstellation nicht aus. Der Grund: Bei diesen Menschen können die Module 2 und 3 unauffällig sein, sodass die Punkte trotz vollständiger Abhängigkeit unter 90 bleiben.

Wie viele Stunden Pflege sind das?

Eine Stundenzahl gibt es für Pflegegrad 5 nicht, seit 2017 zählt die Selbständigkeit, nicht die Zeit. Die frühere Pflegestufe III verlangte mindestens fünf Stunden täglich, davon vier Stunden Grundpflege, und Hilfe rund um die Uhr. Diese Werte lassen sich nicht übertragen.

Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 (2026)

LeistungBetragHinweis
Pflegegeld990 € im Monat§ 37, Pflege selbst sichergestellt
Pflegesachleistungbis 2.299 € im Monat§ 36, über zugelassenen Pflegedienst
Kombinationsleistunganteilig§ 38, Rest als Pflegegeld
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat§ 45b, Erstattung gegen Belege
Tages- und Nachtpflegebis 2.085 € im Monat§ 41, zusätzlich ohne Anrechnung
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 € im Jahr gemeinsam§§ 39, 42, 42a, je bis 8 Wochen
Vollstationäre Pflege2.096 € im Monat§ 43, Pauschale
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monat§ 40 Abs. 2
Technische Pflegehilfsmittelmeist leihweise§ 40 Abs. 3, Zuzahlung 10 %, höchstens 25 €
Wohnumfeld verbessernbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4
Ambulant betreute Wohngruppe224 € im MonatZuschlag, § 45f
Beratungseinsatz bei Pflegegeldhalbjährlich Pflicht, auf Wunsch vierteljährlich§ 37 Abs. 3

Quellen: SGB XI, Beträge seit 1.1.2025 (§ 30), Übersicht des BMG für 2026. Stand: 29. Oktober 2026. Beträge für 2024 sind überholt.

Die Einzelheiten stehen bei Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel, auch zum Pflegebett. Ihre Zahlen rechnet der Leistungsrechner aus.

Pflegegrad 5: Wie viel Geld gibt es?

Das hängt davon ab, wie die Pflege organisiert ist. Bei Pflege durch Angehörige zahlt die Kasse 990 Euro Pflegegeld im Monat aus. Bei einem Pflegedienst fließt kein Bargeld: Die Kasse zahlt bis zu 2.299 Euro direkt an den Dienst. Im Pflegeheim übernimmt sie 2.096 Euro im Monat.

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro kommt hinzu. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Belege für anerkannte Entlastungsangebote erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b).

RechenbeispielBeispiel: Pflege zu Hause nur durch AngehörigeEine Familie pflegt allein, ohne Pflegedienst, und nutzt den Entlastungsbetrag voll aus.
PflegegeldPflegegrad 5
990 €
Entlastungsbetraggegen Belege erstattet, höchstens
131 €
Summe im Monat990 € + 131 €
1.121 €
Summe im Jahr1.121 € × 12
13.452 €

Höchstens 13.452 Euro im Jahr, der Entlastungsbetrag nur gegen Nachweis.

Rechnung nach § 37 Abs. 1 und § 45b Abs. 1 SGB XI.

RechenbeispielBeispiel: Pflegedienst und Pflegegeld kombiniertEin Pflegedienst rechnet die Hälfte des Höchstbetrags ab. Den Rest erhält die Familie als anteiliges Pflegegeld.
Höchstbetrag SachleistungPflegegrad 5
2.299,00 €
Genutzt50 % von 2.299 €
1.149,50 €
Pflegegeld bei voller AuszahlungPflegegrad 5
990,00 €
Anteiliges Pflegegeld990 € × (100 % − 50 %)
495,00 €

Zusammen 1.644,50 Euro im Monat. Die Aufteilung gilt für sechs Monate (§ 38 SGB XI).

Rechnung nach § 38 Satz 1 und 2 SGB XI.

Pflegegrad 5 zu Hause

Auch bei Pflegegrad 5 ist Pflege zu Hause möglich: Angehörige pflegen und erhalten Pflegegeld, ein ambulanter Pflegedienst übernimmt Teile, oder beides wird gemischt. Praktische Tipps: Pflege zu Hause organisieren.

Entlastung für Pflegende

Die Tagespflege bis 2.085 Euro im Monat kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, ohne diese zu kürzen (§ 41 Abs. 3). Braucht die Pflegeperson eine Pause, helfen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr. Das Pflegegeld läuft dabei zur Hälfte weiter, je bis zu acht Wochen (§ 37 Abs. 2). In den ersten acht Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts wird es voll weitergezahlt (§ 34 Abs. 2). Ideen: Auszeit von der Pflege und 24-Stunden-Betreuung.

Absicherung der Pflegeperson

Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, ist rentenversichert, wenn er mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist (§ 3 SGB VI, § 44 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt die Beiträge. Bei Pflegegrad 5 sind 100 Prozent der Bezugsgröße die Grundlage, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, 85 Prozent bei Kombinationsleistung und 70 Prozent bei reiner Sachleistung (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Dazu kommen Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Mehr: Rente für pflegende Angehörige, Pflegeperson.

Wohnung und Hilfsmittel

Für Umbauten wie ein barrierefreies Bad gibt die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird (§ 40 Abs. 4), siehe Wohnumfeldverbesserung. In einer Pflege-WG gibt es den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro.

Pflegegrad 5 im Pflegeheim: Leistung und Eigenanteil

Im Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen pauschal: bei Pflegegrad 5 2.096 Euro im Monat (§ 43 Abs. 2). Den Rest zahlen Sie: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Der Eigenanteil für die Pflege ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich.

Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen vom 1. Juli 2026 zahlten Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, in den Ländern zwischen 2.891 Euro (Sachsen-Anhalt) und 3.761 Euro (Bremen). Davon entfielen im Schnitt 1.775 Euro auf die Pflege, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten. Ihr Heim kann abweichen.

Leistungszuschlag: so sinkt der Eigenanteil für die Pflege mit der Zeit

Dauer im HeimZuschlagZuschlag bei angenommenen 2.000 €Verbleibender Eigenanteil
bis 12 Monate15 %300 €1.700 €
mehr als 12 Monate30 %600 €1.400 €
mehr als 24 Monate50 %1.000 €1.000 €
mehr als 36 Monate75 %1.500 €500 €

Zuschlag nach § 43c SGB XI auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Die 2.000 € sind angenommen, keine Marktangabe.

Pflegegrad 5: zu Hause oder im Pflegeheim

MerkmalZu HausePflegeheim
Geld der Pflegekasse990 € Pflegegeld oder bis 2.299 € Sachleistung2.096 € Pauschale
Was Sie zusätzlich zahlenKosten über die Sachleistung hinaus, Wohnen, UmbautenEigenanteil nach Zuschlag, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
Entlastungsbetrag 131 €janein, nur bei häuslicher Pflege
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegejanicht nötig
Leistungszuschlag 15 bis 75 %neinja

Quellen: §§ 36, 37, 43, 43c, 45b SGB XI.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen, siehe auch Schonvermögen und Elternunterhalt. Mehr zu den Preisen: Pflegeheim Kosten, Eigenanteil, Leistungszuschlag, Investitionskosten und Pflegeheim finden.

Pflegegrad 5 beantragen und prüfen

So kommen Sie zu Pflegegrad 5

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellenEin Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt in der Regel. Leistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI).
  2. Unterlagen und Pflegetagebuch bereithaltenArztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste helfen, ebenso das Pflegetagebuch.
  3. Begutachtung abwartenDer Medizinische Dienst begutachtet im Wohnbereich (§ 18a Abs. 2). Im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz gilt in bestimmten Fällen eine Frist von fünf Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5).
  4. Bescheid prüfenDie Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c). Nach dem Gesetzentwurf soll diese Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 nicht gelten, außer bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E). Prüfen Sie im Gutachten, ob bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine die besondere Bedarfskonstellation bewertet wurde. Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.
Die Kasse kann einen Pflegegrad befristen, insgesamt höchstens auf drei Jahre (§ 33 Abs. 1).

Ausführlich: Pflegegrad beantragen, Begutachtung durch den MD, Widerspruch einlegen und, ab Pflegegrad 4, Höherstufung beantragen. Im Einzelfall hilft die Pflegeberatung.

Fallbeispiele: typische Situationen bei Pflegegrad 5

Zu Hause, Ehefrau und Pflegedienst

Ein Mann mit Pflegegrad 5 lebt zu Hause. Seine Frau pflegt, ein Pflegedienst kommt morgens und abends und rechnet 1.149,50 Euro im Monat ab. Die Familie erhält 495 Euro Pflegegeld und setzt den Entlastungsbetrag für Tagespflege ein. Für eine Auszeit der Frau nutzt sie Verhinderungspflege.

Pflegeheim nach langer Pflege zu Hause

Eine Frau mit Pflegegrad 5 zieht ins Pflegeheim. Die Kasse zahlt 2.096 Euro im Monat. Der Zuschlag auf den Eigenanteil für die Pflege beträgt zuerst 15 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent. Reichen Rente und Erspartes nicht, kommt die Hilfe zur Pflege in Betracht.

Vollständige Lähmung aller Gliedmaßen

Ein junger Mensch kann Arme und Beine nicht mehr gebrauchen, Denken und Verhalten sind nicht beeinträchtigt. Die Punkte könnten unter 90 bleiben. Für die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine sehen die Richtlinien die besondere Bedarfskonstellation vor, die der Gutachter getrennt von den Punkten beurteilt.

Pflegegrad 5 und die Pflegereform 2027

Der Gesetzentwurf vom 30. September 2026 würde bei Pflegegrad 5 vor allem die Geldbeträge ändern. Die Schwelle von 90 Punkten und die besondere Bedarfskonstellation in § 15 Abs. 4 bleiben. Das ist noch kein Gesetz.

Pflegegrad 5 heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegeldkünftig Entlastungsbudget990 € im Monat1.080 € im Monatmehr
Pflegesachleistungkünftig Sachleistungsbudget2.299 € im Monat2.530 € im Monatmehr
Entlastungsbetragkünftig Sozialraumbudget, nur für anerkannte Angebote, kein Ansparen; bis 300 € unter 25 Jahren131 € im Monatbis 175 € im Monatgeändert
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegekünftig Überbrückungsbudget; Ersatzpflege soll aus den Budgets bezahlt werden3.539 € im Jahr2.285 € im Jahrgeändert
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monat extraim Entlastungsbudget enthaltengeändert
Tages- und NachtpflegeEntwurf ändert den Betrag nicht2.085 € im Monat2.085 € im Monat
Vollstationäre PauschaleEntwurf ändert den Betrag nicht2.096 € im Monat2.096 € im Monat
Schwelle Pflegegrad 590 bis 100 Punkte90 bis 100 Punkte
Punktebereich Modul 4, schwerstegilt für neue Anträge37 bis 54 Einzelpunkte40 bis 54 Einzelpunktestrenger
Rentenbeiträge für Pflegepersonenbis zum Ende der Pflegebei Altersrente nur bis zur Regelaltersgrenzegeändert

Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen. Die Pauschalen für Tagespflege und Pflegeheim ändert der Entwurf nach unserer Prüfung nicht.

Die höheren Beträge sind laut Begründung ausgabenneutral und sollen auch Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel abdecken. Die Anpassung der Beträge zum 1. Januar 2028 entfällt, ab 2029 sollen sie jährlich steigen. Mehr: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget, Überbrückungsbudget.

Bestandsschutz und neue Anträge

Wer vor 2027 Pflegegrad 5 hat, behält ihn nach dem Entwurf: Der Grad darf nicht allein wegen der neuen Punktebereiche sinken (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E). Anträge bis 31. Dezember 2026 werden nach den heutigen Regeln beurteilt, für Anträge ab 2027 sollen engere Punktebereiche gelten (nächstes Beispiel). Höherstufungsanträge nach dem 31. Dezember 2026 regelt der Entwurf nicht ausdrücklich. Siehe Bestandsschutz und Pflegegrad noch 2026 beantragen.

RechenbeispielBeispiel: dieselben Einzelpunkte nach dem EntwurfDieselbe Person wie oben, begutachtet nach den Punktebereichen des Entwurfs bei einem neuen Antrag ab 2027.
Modul 1 Mobilität10 Einzelpunkte = schwerste
10 Punkte
Modul 2 und 3höherer Wert (Modul 2, 20 Einzelpunkte)
15 Punkte
Modul 4 Selbstversorgung37 Einzelpunkte = nach Entwurf schwere (25 bis 39)
30 Punkte
Modul 5 Krankheit und Therapie7 Einzelpunkte = schwerste
20 Punkte
Modul 6 Alltagsleben10 Einzelpunkte = schwere
11,25 Punkte
Gesamtpunkte10 + 15 + 30 + 20 + 11,25
86,25 Punkte

Heute ergeben dieselben Einzelpunkte 96,25 Punkte und Pflegegrad 5, nach dem Entwurf 86,25 Punkte und Pflegegrad 4. Wer Pflegegrad 5 schon hat, wäre durch den Bestandsschutz geschützt.

Rechnung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI in der Fassung des Entwurfs (BR-Drs. 587/26 neu, Art. 1 Nr. 89).

Häufige Fehler

  • Beratungseinsatz nicht abrufen: Das Pflegegeld wird sonst gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen (§ 37 Abs. 6).
  • Ersatzpflege nicht abrechnen: Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis ist bis Ende des Folgejahres möglich.
  • Den Entlastungsbetrag nicht einsetzen: Er wird nur gegen Belege erstattet und kann nur ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
  • Die besondere Bedarfskonstellation übersehen: Liegen die Punkte knapp unter 90, lohnt der Blick ins Gutachten.
  • Die Widerspruchsfrist versäumen: Sie beträgt einen Monat.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?

Dauerhafte Pflegebedürftigkeit (voraussichtlich mindestens sechs Monate) und 90 bis 100 Gesamtpunkte, bei einer besonderen Bedarfskonstellation auch weniger. Dazu kommen ein Antrag und zwei Jahre Vorversicherung in den letzten zehn Jahren.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?

Zu Hause 990 Euro Pflegegeld im Monat oder Pflegesachleistung bis 2.299 Euro, im Pflegeheim 2.096 Euro im Monat. Dazu kommen bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag, Tagespflege bis 2.085 Euro und bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?

990 Euro im Monat. Es gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist 2026 unverändert. Nach dem Gesetzentwurf soll es ab 2027 als Entlastungsbudget auf 1.080 Euro steigen. Beschlossen ist das noch nicht.

Gibt es Pflegestufe 5? Was ist die höchste Pflegestufe?

Nein. Es gab nur die Pflegestufen I bis III, die höchste war Stufe III. Seit 2017 gelten die Pflegegrade. Der höchste Pflegegrad ist Pflegegrad 5.

Wie viele Stunden Pflege bedeutet Pflegegrad 5?

Eine Stundenzahl ist nicht festgelegt. Seit 2017 zählt die Selbständigkeit, nicht die Zeit. Die frühere Pflegestufe III verlangte mindestens fünf Stunden täglich, davon vier Stunden Grundpflege.

Kann ich Pflegegrad 5 mit weniger als 90 Punkten bekommen?

Ja, bei einer besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund kennen dafür derzeit nur die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Es ist eine Kann-Regelung.

Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 5?

Die Pflegekasse zahlt 2.096 Euro im Monat. Den Rest tragen Sie selbst. Im ersten Aufenthaltsjahr waren es nach dem Verband der Ersatzkassen im Juli 2026 durchschnittlich 3.364 Euro, in den Ländern zwischen 2.891 und 3.761 Euro. Der Eigenanteil für die Pflege ist für Pflegegrad 2 bis 5 im selben Heim gleich.

Kann ich bei Pflegegrad 5 zu Hause gepflegt werden?

Ja. Möglich sind Pflege durch Angehörige mit Pflegegeld, ein Pflegedienst mit Sachleistung oder eine Kombination. Tagespflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten kommen hinzu.

Bekomme ich als pflegender Angehöriger Rente?

Unter Voraussetzungen ja: Sie pflegen nicht erwerbsmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeiten höchstens 30 Stunden. Dann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, bei Pflegegrad 5 und reinem Pflegegeld auf Basis von 100 Prozent der Bezugsgröße. Die Zahl der Rentenpunkte hängt von der Bezugsgröße des Jahres ab.

Verliere ich durch die Pflegereform Pflegegrad 5?

Nach dem Gesetzentwurf nicht allein wegen der neuen Punktebereiche. Ein bestehender Pflegegrad bleibt bis zu einer Neubegutachtung erhalten und darf auch dann nicht allein deswegen sinken. Verbessert sich die Selbständigkeit tatsächlich, kann der Grad auch nach altem Recht sinken.

Was ändert sich 2027 bei Pflegegrad 5?

Nach dem Entwurf sollen das Entlastungsbudget (soll das Pflegegeld ersetzen) auf 1.080 Euro und die Sachleistung auf 2.530 Euro steigen. Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro ersetzt werden, die Verhinderungspflege durch ein Überbrückungsbudget von 2.285 Euro im Jahr. Die Schwelle von 90 Punkten bleibt.

Sagt der Pflegegrad etwas über die Lebenserwartung?

Nein. Der Pflegegrad misst die Selbständigkeit im Alltag, nicht die Lebenszeit. Fragen dazu beantwortet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, bei Bedarf ein Palliativteam. Eine pauschale Zahl nennen wir nicht.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.