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LexikonPflegeheim & Wohnformen

Pflege-WG: Kosten, Leistungen und Auswahl

Was eine Pflege-WG von der Senioren-WG, Demenz-WG, dem betreuten Wohnen und dem Pflegeheim unterscheidet, was sie kostet und was die Pflegekasse zahlt.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Eine Pflege-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft: Mehrere Pflegebedürftige leben in einer gemeinsamen Wohnung, ein Pflegedienst pflegt, eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft organisiert den Alltag. Die Pflegekasse zahlt unter anderem 224 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Die Gesamtkosten sind meist mit einem Pflegeheimplatz vergleichbar.

224 €
Wohngruppenzuschlag je Bewohner und Monat
3 bis 12
Bewohner je Pflege-WG, davon mindestens drei pflegebedürftig
131 €
Entlastungsbetrag je Monat, in der WG einsetzbar
10.452 €
Anschubfinanzierung bei Gründung, höchstens je Wohngruppe

Was steht Ihnen zu?

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Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pflege-WG ist eine Wohngemeinschaft, in der mehrere Menschen mit Pflegebedarf in einer gemeinsamen Wohnung leben. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche und Aufenthaltsraum teilen sich alle. Fachlich heißt sie ambulant betreute Wohngruppe.
  • Die Pflege kommt von einem ambulanten Pflegedienst. Dazu beauftragen die Bewohner gemeinsam eine Präsenzkraft für Organisation, Betreuung und Haushalt.
  • Eine Senioren-WG ist meist eine Wohngemeinschaft ohne festes Pflegeangebot. Eine Demenz-WG ist eine Pflege-WG für Menschen mit Demenz.
  • Die Pflegekasse zahlt einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat, dazu Pflegegeld oder Pflegesachleistung und bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag. Bei Gründung gibt es eine Anschubfinanzierung.
  • Die Gesamtkosten sind nach Angaben der Verbraucherzentrale meist mit einem Pflegeheimplatz vergleichbar. Sie setzen sich aus Miete, Haushaltsgeld, Präsenzkraft und Pflege zusammen.
  • Wer eine Pflege-WG beaufsichtigt, regelt das Landesrecht. Das Modell (selbstverantwortet oder anbieterverantwortet) entscheidet über Mitsprache und Kontrolle.

Was ist eine Pflege-WG?

Eine Wohngemeinschaft ist ganz allgemein eine Wohnung, die mehrere Menschen gemeinsam nutzen. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche, Bad und Wohnzimmer teilen sich alle. In einer Pflege-WG gehört zu den Mitbewohnern, dass sie pflegebedürftig sind und sich die Versorgung teilen. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt sie als Alternative zur Pflege zu Hause und zum Pflegeheim: mit eigenen Zimmern, Gemeinschaftsräumen und gemeinsamen Aktivitäten.

Rechtlich zählt eine Pflege-WG als ambulant betreute Wohngruppe, wenn sie bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt (§ 45f SGB XI). „Ambulant“ heißt: Die Pflege wird wie zu Hause erbracht. Sie wird nicht von einem Heim aus einer Hand geliefert. Typische Merkmale:

  • eine gemeinsame Wohnung, in der drei bis zwölf Menschen leben, davon mindestens drei pflegebedürftig,
  • ein eigener Pflegedienst oder mehrere Dienste für die individuelle Pflege,
  • eine Präsenzkraft, die allgemeine Aufgaben für die Gemeinschaft erledigt, aber nicht pflegt,
  • getrennte Verträge für Miete, Pflege und die Präsenzkraft,
  • und die Möglichkeit, sich im Alltag zu beteiligen. Eine Versorgung, die der vollstationären Pflege weitgehend entspricht, ist nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Den Zuschlag der Pflegekasse und die Voraussetzungen im Einzelnen erklärt die Seite Wohngruppenzuschlag.

Pflege-WG, Senioren-WG, Demenz-WG, betreutes Wohnen und Pflegeheim im Vergleich

Wohnformen im Überblick

WohnformWohnen und PflegeLeistungen der Pflegekasse
Pflege-WGgemeinsame Wohnung, eigenes Zimmer, Pflegedienst und PräsenzkraftPflegegeld oder Sachleistung, Wohngruppenzuschlag 224 €, Entlastungsbetrag
Senioren-WGÄltere teilen sich eine Wohnung, meist ohne festes Pflegeangebotwie bei Pflege zu Hause, Zuschlag nur bei erfüllten Voraussetzungen
Demenz-WGPflege-WG mit Schwerpunkt Demenz, oft mit längerer Präsenzwie Pflege-WG
Betreutes Wohneneigene Wohnung mit Grundservice wie Hausnotruf, Pflege frei wählbarwie bei Pflege zu Hause, kein Wohngruppenzuschlag
PflegeheimWohnen und Pflege aus einer Handpauschal 805 bis 2.096 € je Monat in Pflegegrad 2 bis 5, dazu Eigenanteil

Quellen: § 45f, § 43 SGB XI, BMG, Verbraucherzentrale, Sozialministerium Baden-Württemberg. Stand: 29. Oktober 2026.

Eine Senioren-WG ist kein feststehender Rechtsbegriff. Gemeint sind meist Ältere, die sich eine Mietwohnung teilen, um nicht allein zu sein und Kosten zu senken. Wer dort pflegebedürftig wird, bekommt die Leistungen wie bei der Pflege zu Hause. Den Wohngruppenzuschlag gibt es nur, wenn alle Bedingungen einer ambulant betreuten Wohngruppe erfüllt sind.

Eine Demenz-WG ist eine Pflege-WG, die auf Menschen mit Demenz ausgerichtet ist. Die Verbraucherzentrale rät, bei Demenz auf eine Präsenzkraft rund um die Uhr zu achten, auch nachts. Mehr zum Thema steht bei Demenz und Pflegegrad bei Demenz.

Wo das betreute Wohnen endet und die Pflege-WG beginnt, entscheidet vor allem die Wohnung. Beim betreuten Wohnen mieten Sie eine eigene Wohnung mit Grundservice. In der Pflege-WG teilen Sie sich die Wohnung und die Präsenzkraft. Ein Pflegeheim bietet Wohnen und Pflege aus einer Hand.

Selbstverantwortet oder anbieterverantwortet: Wer entscheidet?

Pflege-WGs unterscheiden sich vor allem darin, wer die Verantwortung trägt. Die Verbraucherzentralen kennen zwei Grundformen:

  • Selbstverantwortet: Die Bewohner oder ihre Angehörigen und Vertreter regeln alles selbst: Einzug, Gestaltung des Zusammenlebens, Auswahl des Pflegedienstes. Pflege- und Mietvertrag sind getrennt. Meist gilt vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch.
  • Anbieterverantwortet: Ein Anbieter wie ein Pflegedienst, ein Verein oder eine Kommune trägt die Hauptverantwortung und entscheidet über wichtige Belange. Die Bewohner haben ein Mitspracherecht. Es gilt zusätzlich Landesrecht, die Heimaufsicht prüft.

Landesrecht und Aufsicht

Die Regeln machen die Bundesländer, deshalb unterscheiden sie sich. Zwei Beispiele aus den Ländern: In Berlin müssen Gründer einer Pflege-WG vor dem Start eine Pflichtberatung bei der Heimaufsicht durchlaufen. In Baden-Württemberg muss eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft der Heimaufsicht angezeigt werden, selbstverantwortetes Wohnen fällt nicht unter das Landesgesetz.

Was kostet eine Pflege-WG?

Eine feste Summe lässt sich nicht nennen. Die Kosten hängen von Region, Ausstattung, Gruppengröße und Pflegebedarf ab. Wir nennen deshalb keine Preise, die wir nicht belegen können. Verlassen Sie sich auf die schriftliche Kostenaufstellung der WG. Sie besteht aus diesen Posten:

Kostenposten und wer sie zahlt

PostenWer zahltHinweis
Miete für Zimmer, Gemeinschaftsflächen und NebenkostenBewohnereigener Mietvertrag, Wohngeld oder Sozialamt bei geringem Einkommen möglich
Haushaltsgeld (Essen, Haushaltsbedarf)Bewohnermeist gemeinsame Haushaltskasse
PräsenzkraftBewohner gemeinsamWohngruppenzuschlag 224 € je Bewohner und Monat
Pflege durch den PflegedienstPflegekasse bis zum Höchstbetrag, Rest BewohnerPflegesachleistung 796 bis 2.299 € monatlich, je nach Pflegegrad
Ärztlich verordnete BehandlungspflegeKrankenkasseZuzahlung heute 10 % plus 10 € je Verordnung, ab 1. Januar 2027 10 % plus 15 €

Quellen: Verbraucherzentrale, § 45f, § 36 SGB XI, § 61 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228. Stand: 29. Oktober 2026.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind die Gesamtkosten meist mit einem Pflegeheimplatz vergleichbar. Einen Anhaltspunkt für die Größenordnung gibt die Seite Pflegeheim Kosten. Wer sich die WG nicht leisten kann, klärt vor dem Einzug mit dem Sozialamt, ob Hilfe zur Pflege in Frage kommt.

RechenbeispielBeispiel: Monatskosten einer Pflege-WG mit Pflegegrad 3Pflegegrad 3, Pflege über einen Pflegedienst. Alle Kosten sind angenommen, nur die Leistungen der Pflegekasse sind amtliche Werte. Der Rest der Pflegedienst-Rechnung über der Sachleistung betrifft Betreuung und Hilfen im Haushalt, für die der Entlastungsbetrag eingesetzt werden darf.
Zimmer, Gemeinschaftsflächen, Nebenkostenangenommen
600 €
Haushaltsgeldangenommen
250 €
Anteil an der Präsenzkraftangenommen
700 €
Rechnung des Pflegedienstesangenommen
1.700 €
Kosten gesamt600 + 250 + 700 + 1.700
3.250 €
Pflegesachleistung Pflegegrad 3Höchstbetrag
1.497 €
Wohngruppenzuschlagfür die Präsenzkraft
224 €
EntlastungsbetragRest der Pflegedienst-Rechnung 203 €, davon bis 131 €
131 €
Leistungen der Pflegekasse zusammen1.497 + 224 + 131
1.852 €
Eigenanteil im Monat3.250 € minus 1.852 €
1.398 €

Mit Pflegegrad 3 bleibt in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 1.398 Euro im Monat. Der Wert ändert sich mit jeder angenommenen Zahl.

Die Kosten sind keine Marktpreise. Die Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse und ist nicht eingerechnet.

Was zahlt die Pflegekasse in der Pflege-WG?

In einer ambulant betreuten Wohngruppe gelten die Leistungen der Pflege zu Hause. Dazu kommen die Besonderheiten für Wohngruppen.

  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Bewohner, für die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft (§ 45f SGB XI). Er gilt für Pflegegrad 1 bis 5.
  • Pflegesachleistung oder Pflegegeld: wie zu Hause, je nach Pflegegrad. Die Sachleistung beträgt monatlich 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Das Pflegegeld beträgt 347 bis 990 Euro.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1.
  • Anschubfinanzierung: einmalig bis 2.613 Euro je Bewohner bei der Gründung, höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe (§ 45g SGB XI).
  • Wohnumfeld: Zuschuss für Umbauten bis 4.180 Euro je Maßnahme und Bewohner, bei gemeinsamer Wohnung höchstens 16.720 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Leistungen gemeinsam nutzen: Poolen

Mehrere Pflegebedürftige dürfen die häusliche Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nehmen (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Der Pflegedienst bündelt dann Einsätze für mehrere Bewohner. Das ist für Pflege-WGs ein gängiger Weg, weil mehrere Menschen in einer Wohnung leben.

Beim Entlastungsbetrag bleibt der Anspruch persönlich, er wird gegen Belege erstattet (§ 45b SGB XI). Das Gesetz nennt kein ausdrückliches Poolen. Mehrere Bewohner können aber dasselbe anerkannte Angebot nutzen, jeder rechnet dann seinen Anteil ab. Klären Sie das vorher mit der Pflegekasse.

Tagespflege

Tagespflege ist neben dem Wohngruppenzuschlag nur möglich, wenn der Medizinische Dienst festgestellt hat, dass die Pflege in der WG ohne Tagespflege nicht ausreichend gesichert ist.

Personal und Personalschlüssel in der Pflege-WG

Einen bundesweit festgelegten Personalschlüssel wie im Pflegeheim haben wir für Pflege-WGs nicht gefunden. Das Gesetz beschreibt nur die Aufgaben der Präsenzkraft und verlangt keine bestimmte Ausbildung oder Anwesenheitszeit (§ 45f SGB XI). Wie viel Personal da ist, ergibt sich aus drei Dingen: den Verträgen der WG, dem Pflegebedarf der Bewohner und dem Landesrecht.

  • Präsenzkraft: Wie viele Stunden ist sie da, und gibt es nachts eine Rufbereitschaft oder Anwesenheit?
  • Pflegedienst: Wann kommt er, wer vertritt ihn, und wie wird abgerechnet?
  • Vertretung: Wer übernimmt bei Urlaub oder Krankheit der Präsenzkraft?
  • Qualifikation: Welche Ausbildung hat das Personal, gibt es Fortbildungen etwa zu Demenz?

Lassen Sie sich Dienstpläne und Zuständigkeiten schriftlich erklären. Bei Demenz sollte die Präsenzkraft rund um die Uhr da sein.

Eine Pflege-WG finden und auswählen

  • Rechtsform und Aufsicht: Ist die WG selbst- oder anbieterverantwortet? Wer beaufsichtigt sie?
  • Wohnung: Gibt es eigene Zimmer, Gemeinschaftsflächen, Barrierefreiheit, ein geeignetes Bad?
  • Verträge: Gibt es getrennte Verträge für Miete, Pflege und Präsenzkraft? Können Sie Verträge kündigen?
  • Pflegedienst: Ist er frei wählbar? Wer entscheidet über einen Wechsel?
  • Präsenzkraft: Wie lange ist sie da? Wer beauftragt sie? Wer vertritt sie?
  • Kosten: Erhalten Sie eine vollständige Aufstellung aller Posten?
  • Mitsprache: Gibt es ein Gremium der Angehörigen oder Bewohner? Wie werden Entscheidungen getroffen?
  • Veränderung des Pflegebedarfs: Bis zu welchem Pflegebedarf kann man bleiben? Was passiert, wenn mehr Pflege nötig wird?
  • Pflegekasse: Hat die Kasse schon Zuschläge bewilligt? Wurden Anschubfinanzierung und Wohnumfeldzuschuss geprüft?

Vom ersten Gespräch zum Einzug

  1. Beratung holenEine Pflegeberatung kennt die Angebote vor Ort und hilft bei Fragen zu Leistungen und Verträgen.
  2. Pflegegrad klärenOhne Pflegegrad gibt es keinen Wohngruppenzuschlag. Wie der Antrag geht, steht unter Pflegegrad beantragen.
  3. Besichtigen und Fragen stellenGehen Sie die Checkliste durch, sprechen Sie mit Bewohnern und Angehörigen und mit dem Pflegedienst.
  4. Verträge prüfen lassenLesen Sie Miet-, Pflege- und Präsenzkraftvertrag in Ruhe. Die Verbraucherzentrale berät dazu.
  5. Finanzierung klärenFragen Sie vor dem Einzug bei Pflegekasse und gegebenenfalls Sozialamt nach den Leistungen.
  6. Antrag auf Zuschlag stellenDer Wohngruppenzuschlag wird ab dem Monat des Antrags gezahlt. Stellen Sie ihn zeitnah.
Für die Vorsorge bei Demenz lesen Sie auch Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung.

Häufige Fehler und Sonderfälle

  • Alles über den Anbieter regeln lassen: Wer sich ohne eigene Vertreter in eine anbieterverantwortete WG begibt, hat wenig Mitsprache.
  • Verträge nicht getrennt: Wenn Miet- und Pflegevertrag gekoppelt sind, wird ein Wechsel des Pflegedienstes schwer.
  • Zuschlag nicht beantragt: Wer zu spät beantragt, verliert Monate.
  • Nur auf die Miete schauen: Entscheidend sind die Gesamtkosten aus Miete, Haushalt, Präsenzkraft und Pflege.
  • Sozialamt zu spät gefragt: Klären Sie Hilfe zur Pflege und Wohngeld vor dem Einzug.

Wenn das Vermögen eine Rolle spielt

Reicht das Einkommen nicht, prüft das Sozialamt. Dabei zählt auch das Vermögen, aber nur über dem Schonvermögen. Die Verbraucherzentrale rät, das Sozialamt vor dem Einzug einzubeziehen.

Wenn Ihre Pflege-WG kleiner wird

Zieht jemand aus, kann die Gruppe unter die Mindestgröße fallen. Dann entfällt für alle der Wohngruppenzuschlag. Planen Sie das in den Verträgen ein, etwa mit einer Nachbesetzungsregel.

Pflege-WG ab 2027: Was der Gesetzentwurf ändert

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist ein Gesetzentwurf. Für Pflege-WGs sind vor allem die Leistungen daneben wichtig. Der Wohngruppenzuschlag selbst bleibt nach dem Entwurf im Kern erhalten. Geändert werden soll nur ein Verweis in § 45f. Mehr dazu unter Wohngruppenzuschlag.

Leistungen in der Pflege-WG heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegesachleistung, Pflegegrad 2 bis 5soll auch Ersatzpflege abdecken796 bis 2.299 € monatlichSachleistungsbudget 890 bis 2.530 € monatlichmehr
Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5347 bis 990 € monatlichEntlastungsbudget 380 bis 1.080 € monatlichmehr
Entlastungsbetragbis 300 € unter 25 Jahrenbis 131 € monatlich, Pflegegrad 1 bis 5Sozialraumbudget bis 175 € monatlich, nur Pflegegrad 2 bis 5geändert
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1bis 131 € monatlichentfälltentfällt
Wohngruppenzuschlag224 € monatlichim Entwurf nicht geändert
Anschubfinanzierungbis 2.613 €, höchstens 10.452 €im Entwurf nicht geändert

Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Das Sozialraumbudget soll nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag mit einer Anerkennung nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen gelten. Es soll sich nicht ansparen lassen. Zugelassene Betreuungsdienste sollen über das Sachleistungsbudget abrechnen. Die Begründung nennt die höheren Beträge „ausgabenneutral“. Das Pflegegeld soll als Entlastungsbudget fortgeführt werden, der Entlastungsbetrag als Sozialraumbudget. Für Pflege-WGs entscheidend: Prüfen Sie nach einem Beschluss, welche Leistung welchen Teil der WG-Kosten deckt.

Häufige Fragen

Was ist eine Pflege-WG?

Eine Pflege-WG ist eine Wohngemeinschaft, in der mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben, eigene Zimmer haben und sich Gemeinschaftsräume teilen. Ein Pflegedienst pflegt, eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft kümmert sich um Organisation und Betreuung. Fachlich heißt sie ambulant betreute Wohngruppe.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege-WG und Senioren-WG?

Eine Senioren-WG ist meist eine Mietwohnung, die Ältere gemeinsam nutzen, ohne festes Pflegeangebot. Eine Pflege-WG ist auf Pflege ausgerichtet, hat eine Präsenzkraft und kann den Wohngruppenzuschlag erhalten.

Was kostet eine Pflege-WG?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Kosten bestehen aus Miete, Haushaltsgeld, Präsenzkraft und Pflege. Nach der Verbraucherzentrale sind sie meist mit einem Pflegeheimplatz vergleichbar. Lassen Sie sich alle Posten schriftlich aufstellen.

Was zahlt die Pflegekasse in der Pflege-WG?

Pflegegeld oder Pflegesachleistung wie zu Hause, bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat und den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Bei Gründung gibt es bis zu 2.613 Euro je Bewohner als Anschubfinanzierung.

Brauche ich einen Pflegegrad, um in eine Pflege-WG zu ziehen?

Für den Wohngruppenzuschlag ja, denn er steht Pflegebedürftigen zu. Ob die WG auch Bewohner ohne Pflegegrad aufnimmt, entscheidet die Gruppe oder der Anbieter. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Zuschlag.

Was ist eine Demenz-WG?

Eine Pflege-WG für Menschen mit Demenz. Die Verbraucherzentrale rät, auf eine Präsenzkraft rund um die Uhr zu achten, auch nachts. Zu Diagnose und Behandlung berät der Hausarzt oder eine Gedächtnisambulanz.

Gibt es in der Pflege-WG einen Personalschlüssel?

Einen bundesweit festgelegten Personalschlüssel haben wir für Pflege-WGs nicht gefunden. Wie viel Personal da ist, ergibt sich aus den Verträgen und dem Landesrecht. Fragen Sie vor dem Einzug nach Präsenzzeiten und Vertretung.

Wer kontrolliert eine Pflege-WG?

Das regelt das Landesrecht. Anbieterverantwortete WGs prüft meist die Heimaufsicht. Bei selbstverantworteten WGs ist die Heimaufsicht oft nicht zuständig. Fragen Sie die Behörde Ihres Landes.

Was ist besser: Pflege-WG oder Pflegeheim?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Pflege-WG bietet mehr Mitsprache und Alltagsnähe, verlangt aber meist mehr eigene Organisation. Das Pflegeheim liefert Wohnen und Pflege aus einer Hand. Vergleichen Sie Kosten, Präsenz, Mitsprache und den Umgang mit steigendem Pflegebedarf.

Ändert sich 2027 etwas für Pflege-WGs?

Nach dem Gesetzentwurf bleibt der Wohngruppenzuschlag im Kern gleich. Sachleistung und Pflegegeld sollen als Budgets neu geregelt werden, der Entlastungsbetrag als Sozialraumbudget, bei Pflegegrad 1 soll er entfallen. Der Entwurf ist nicht beschlossen.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.