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LexikonPflegeheim & Wohnformen

Betreutes Wohnen: Leistungen, Kosten und Vertrag

Was Betreutes Wohnen bedeutet, was dazugehört, was es im Monat kostet und was die Pflegekasse dabei zahlt.

Aktualisiert 29.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Betreutes Wohnen (auch Service-Wohnen) heißt: eigene, meist barrierearme Wohnung mit Grundservice und Zusatzleistungen zum Dazubuchen. Der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt, deshalb zählt der Vertrag. Die Pflegekasse zahlt weder Miete noch Service, aber Pflege wie bei häuslicher Pflege.

100 bis 150 €
Grundleistungen im Monat (Ansprechperson, Hausnotruf, Hausmeister), laut Verbraucherzentrale
ca. 10 %
Aufschlag der Miete auf die ortsübliche Kaltmiete, laut Verbraucherzentrale
131 €
Entlastungsbetrag im Monat, auch im Betreuten Wohnen, ab Pflegegrad 1
3.364 €
Zum Vergleich: Eigenanteil im Pflegeheim im Monat, erstes Jahr, Bundesdurchschnitt (vdek, 1.7.2026)

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Betreutes Wohnen in Kürze

  • Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen heißt: Sie leben in einer eigenen Wohnung in einer Anlage für ältere Menschen und können Service nutzen. Pflege gehört nicht automatisch dazu.
  • Der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. Was Sie bekommen, steht nur im Vertrag.
  • Die Grundleistungen kosten laut Verbraucherzentrale meist 100 bis 150 Euro im Monat. Die Wohnung liegt etwa 10 Prozent über der ortsüblichen Kaltmiete.
  • Die Pflegekasse zahlt weder Miete noch Servicepauschale. Pflege im Betreuten Wohnen zählt als häusliche Pflege: Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag stehen Ihnen zu.
  • Den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro gibt es nur in ambulant betreuten Pflege-WGs, nicht im Betreuten Wohnen.
  • Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gilt nur, wenn Wohnen und Pflege oder Betreuung zusammenhängen.

Was ist Betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für Seniorinnen und Senioren. Sie mieten oder kaufen eine barrierearme Wohnung in einer Anlage und zahlen zusätzlich für Service. Die Verbraucherzentrale hält „Service-Wohnen“ für den treffenderen Namen, weil „Betreuung“ mehr verspricht, als meist geboten wird.

Weil der Begriff nicht gesetzlich geschützt ist, gibt es keine verbindlichen Mindestleistungen. Das Angebot reicht von Wohnungen neben einem Pflegeheim bis zu hotelähnlichen Anlagen. Die freiwillige DIN 77800 beschreibt Qualitätsanforderungen an Anbieter. Lassen Sie sich ihre Einhaltung im Vertrag zusagen.

Ambulant betreutes Wohnen und Einrichtung: was damit gemeint ist

„Ambulant betreutes Wohnen“ wird nicht einheitlich benutzt. Oft ist einfach Betreutes Wohnen gemeint, manchmal eine ambulant betreute Wohngruppe (Pflege-WG, siehe unten) und manchmal ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Dafür gelten eigene Regeln, die diese Seite nicht behandelt.

Eine „Einrichtung für Betreutes Wohnen“ ist keine Pflegeeinrichtung im Sinne des Gesetzes. Ein Pflegeheim versorgt Menschen ganztägig und verpflegt sie, unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachperson (§ 71 Abs. 2 SGB XI). Im Betreuten Wohnen leben Sie in Ihrer Wohnung.

Für wen eignet es sich?

Für Menschen, die selbstständig leben, aber Sicherheit und Hilfe in der Nähe wollen. Einen Pflegegrad brauchen Sie nicht. Anbieter legen Aufnahmebedingungen fest, etwa zu Alter und Gesundheit. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz eignet sich Betreutes Wohnen laut Verbraucherzentrale weniger, weil es keine Rundumversorgung bietet.

Grundleistungen und Wahlleistungen

Im Betreuten Wohnen trennt man zwei Gruppen. Grundleistungen zahlen alle Bewohner als Pauschale, auch wenn sie wenig nutzen. Wahlleistungen buchen Sie nach Bedarf und zahlen sie einzeln.

Grundleistungen und Wahlleistungen im Überblick

BereichGrundleistung (Pauschale)Wahlleistung (nach Bedarf)
AnsprechpersonMit festen Sprechzeiten, mindestens wöchentlich, mit Vertretung. Sie organisiert Hilfen und pflegt nicht selbst.Zusätzliche Beratung oder Begleitung nach Preisliste
NotrufHausnotruf, rund um die Uhr besetztZusatzfunktionen oder weitere Geräte
Haus und AußenanlageGebäudemanagement für Gemeinschaftsflächen, Freiflächen und WinterdienstArbeiten in Ihrer Wohnung
HaushaltIn der Regel nicht enthaltenHaushaltshilfe, Wäsche- und Bügelservice
EssenIn der Regel nicht enthaltenEssen auf Rädern oder Mittagstisch
PflegeNicht enthaltenAmbulante Pflege durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl oder des Anbieters
WeiteresGemeinschaftsräume, Veranstaltungen (je nach Anlage)Fuß- und Haarpflege

Grundleistungen nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale; was tatsächlich enthalten ist, entscheidet der Vertrag.

Prüfen Sie, ob Wahlleistungen in eigenen, getrennt kündbaren Verträgen stehen. Ambulante Pflege brauchen Sie in jedem Fall in einem schriftlichen Vertrag mit dem Pflegedienst. Wie das abläuft, steht unter ambulanter Pflegedienst. Hilfe im Alltag ohne Pflege finden Sie unter Alltagshilfe.

Betreutes Wohnen, Pflege-WG, Pflegeheim und Seniorenresidenz im Vergleich

Vier Wohnformen im Vergleich (Stand 29. Oktober 2026)

MerkmalBetreutes WohnenPflege-WG (ambulant betreut)PflegeheimSeniorenresidenz
WohnenEigene Wohnung, gemietet oder gekauftZimmer in gemeinsamer Wohnung, drei bis zwölf PersonenZimmer in der EinrichtungWohnung oder Appartement im Wohnstift
PflegeAmbulant, durch Pflegedienst oder AngehörigeAmbulant, oft gemeinsam organisiertGanztägig durch das HeimJe nach Haus unterschiedlich, im Vertrag prüfen
PflegekasseLeistungen der häuslichen PflegeHäusliche Pflege plus Wohngruppenzuschlag 224 €Pauschale nach § 43: 805 bis 2.096 € je Monat (Pflegegrad 2 bis 5)Wie Betreutes Wohnen, soweit ambulant
KostenMiete, Pauschale und Wahlleistungen, meist selbst gezahltMiete, gemeinsame Kosten, PflegekostenIm Schnitt 3.364 € Eigenanteil im Monat im ersten JahrLaut Verbraucherzentrale oft teurer als Pflegeheime
VertragMietrecht; WBVG nur bei KopplungMietrecht und oft WBVG, je nach KonstruktionWBVGJe nach Konstruktion

Pflege-WG: § 45f SGB XI (Wohngruppenzuschlag). Pflegeheim: § 43 SGB XI und vdek, Stand 1. Juli 2026. Seniorenresidenzen und Wohnstifte nennen sich laut Verbraucherzentrale manchmal ebenfalls Betreutes Wohnen.

Der Unterschied zur Pflege-WG liegt im Zuschlag. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat (§ 45f SGB XI). Mehr dazu unter Pflege-WG. Im Betreuten Wohnen gibt es diesen Zuschlag nicht.

Ob ein Pflegeheim besser passt, hängt vom Pflegebedarf ab. Braucht jemand nachts Hilfe oder ständige Aufsicht, reicht ein ambulanter Dienst oft nicht aus.

Was kostet Betreutes Wohnen im Monat?

Eine feste Summe gibt es nicht. Preise hängen von Region, Ausstattung und Serviceumfang ab, in Städten sind sie meist höher. Die Verbraucherzentrale nennt diese Anhaltspunkte:

Kostenbausteine im Betreuten Wohnen

BausteinAnhaltspunktHinweis
Wohnung (Miete oder Kauf)Etwa 10 % über der ortsüblichen Netto-Kaltmiete beziehungsweise dem KaufpreisAufschlag vor allem für Barrierefreiheit und Aufzug
NebenkostenHeizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr kommen hinzuZahlen Sie wie bei jeder Wohnung
Grundleistungen100 bis 150 € im MonatIn Residenzen mit Maximalbetreuung einige hundert Euro
WahlleistungenNach Preisliste des AnbietersNur zahlen, was Sie nutzen
PflegeRechnung des PflegedienstesTeils durch die Pflegekasse gedeckt

Quelle: Verbraucherzentrale, Betreutes Wohnen. Die Grundpauschale ist fällig, auch wenn Sie wenig Service nutzen.

RechenbeispielMonatskosten im Betreuten Wohnen (Beispiel)Alle Werte sind angenommen und dienen nur der Rechnung. Die Grundpauschale liegt in der Mitte der Spanne von 100 bis 150 Euro. Die ortsübliche Kaltmiete beträgt 650 Euro.
Kaltmiete mit Aufschlag650 € + 10 % = 650 € x 1,10
715 €
Nebenkosten (angenommen)
180 €
Grundpauschale (Mitte der Spanne)(100 € + 150 €) : 2
125 €
Fixkosten im Monat715 € + 180 € + 125 €
1.020 €
Wahlleistungen, z. B. Reinigung (angenommen)
150 €
Gesamtkosten im Monat1.020 € + 150 €
1.170 €

Zum Vergleich: Im Pflegeheim zahlen Bewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro Eigenanteil im Monat (vdek, 1. Juli 2026). Dabei ist die Pflege schon enthalten. Im Betreuten Wohnen kommen Pflegekosten über die Leistungen der Pflegekasse hinaus noch dazu.

Eigene Rechnung nach den Anhaltspunkten der Verbraucherzentrale. Die Preise in Ihrer Region können deutlich abweichen.

Wer zahlt, wenn das Geld knapp ist?

Die Kosten tragen Sie in der Regel selbst. Möglich sind Wohngeld als Mietzuschuss und, für wenige öffentlich geförderte Wohnungen, ein Wohnberechtigungsschein. Wer die Kosten nicht tragen kann, klärt vor dem Einzug mit dem Sozialamt, ob Grundsicherung und Hilfe zur Pflege in Frage kommen. Stellen Sie Anträge rechtzeitig. Zum Vermögen siehe Schonvermögen.

Steuerlich gibt es für Pflege- und Betreuungsleistungen, die Hilfen im Haushalt vergleichbar sind, eine Ermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG), gegen Rechnung und Überweisung. Was davon auf Ihre Rechnung entfällt, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Für pflegende Angehörige gibt es den Pflegepauschbetrag.

Was zahlt die Pflegekasse im Betreuten Wohnen?

Die Pflegekasse zahlt keine Miete und keine Servicepauschale. Sie leistet aber für die Pflege. Weil Sie in einer Wohnung leben und nicht in einem Pflegeheim, bekommen Sie die Leistungen der häuslichen Pflege. Das Gesetz schließt Pflegesachleistungen nur für Menschen aus, die in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist ein Pflegegrad, siehe Pflegegrad beantragen.

Leistungen der Pflegekasse im Betreuten Wohnen (Stand 29. Oktober 2026)

LeistungHöhe je MonatHinweis
PflegegeldPflegegrad 2: 347 €, 3: 599 €, 4: 800 €, 5: 990 €Wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige
PflegesachleistungPflegegrad 2: 796 €, 3: 1.497 €, 4: 1.859 €, 5: 2.299 €Für einen zugelassenen Pflegedienst
EntlastungsbetragBis zu 131 €, Pflegegrad 1 bis 5Für anerkannte Angebote im Alltag, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflegedienste
HausnotrufBasisleistung als PflegehilfsmittelFragen Sie, ob er schon in der Grundpauschale steckt
WohnumfeldBis zu 4.180 € je MaßnahmeFür Umbauten in Ihrer Wohnung, soweit nötig
WohngruppenzuschlagNicht im Betreuten WohnenNur in ambulant betreuten Pflege-WGs (224 €)

Quellen: § 37, § 36, § 45b, § 40, § 45f SGB XI. Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung.

Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, bekommen Sie daneben anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI), siehe Kombinationsleistung.

RechenbeispielPflegedienst im Betreuten Wohnen, Pflegegrad 2 (Beispiel)Ein Pflegedienst berechnet 500 Euro im Monat. Die Pflegesachleistung im Pflegegrad 2 beträgt 796 Euro, das Pflegegeld 347 Euro. Die Rechnung ist angenommen.
Genutzter Anteil der Sachleistung500 € : 796 € = 62,81 %
62,81 %
Nicht genutzter Anteil100 % minus 62,81 %
37,19 %
Anteiliges Pflegegeld347 € x 37,19 %
129,04 €

Die Pflegekasse zahlt dem Dienst die 500 Euro direkt. Zusätzlich gibt es rund 129 Euro Pflegegeld. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro können Sie daneben für anerkannte Alltagshilfen einsetzen.

Eigene Rechnung nach § 38 SGB XI: Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung gemindert. Gerundet auf Cent.

Der Vertrag: Mietvertrag, Betreuungsvertrag und WBVG

Meist schließen Sie zwei Verträge: einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung und einen Dienstvertrag über die Grundleistungen. Der zweite ist oft an den ersten gekoppelt. Die Verbraucherzentrale rät zu einem unbefristeten Mietvertrag ohne Eigenbedarfskündigung, zur Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 und zu konkreten Angaben zu Umfang und Zeiten im Dienstvertrag. Vage Wörter wie „regelmäßig“ führen zum Streit.

Ob das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gilt, hängt vom Inhalt ab. Es gilt für Verträge, in denen sich ein Unternehmer zur Überlassung von Wohnraum und zu Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet. Es gilt auch, wenn beides in getrennten Verträgen steht, aber voneinander abhängt (§ 1 Abs. 1 und 2 WBVG). Es gilt nicht, wenn neben dem Wohnraum nur allgemeine Unterstützungsleistungen vereinbart sind, nämlich die Vermittlung von Pflege oder Betreuung, hauswirtschaftliche Leistungen oder Notrufdienste (§ 1 Abs. 1 Satz 3 WBVG). Ein reiner Servicevertrag mit Ansprechperson und Hausnotruf fällt also meist nicht darunter. Dann gilt das normale Mietrecht.

Verträge im Pflegeheim erklärt der Beitrag Heimvertrag.

Checkliste und Umzug

  • Vertrag: Was ist Grundleistung, was Wahlleistung? Sind Umfang und Zeiten genau genannt? Ist der Mietvertrag unbefristet? Ist die DIN 77800 zugesagt?
  • Ansprechperson und Notruf: Ist die Ansprechperson qualifiziert, wie oft ist sie da, wer vertritt sie? Wer kommt im Notfall und wie schnell?
  • Pflege: Dürfen Sie den Pflegedienst frei wählen? Was gilt, wenn Sie mehr Pflege brauchen? Wird eine Anpassung ausgeschlossen?
  • Wohnung und Lage: Bad, Küche und Zugänge barrierefrei? Aufzug? Ärzte, Apotheke und Verkehrsanbindung in der Nähe?
  • Kosten: Was steht in der Preisliste, welche Erhöhungen sind erlaubt?
  • Gespräch: Sprechen Sie mit Bewohnern und besuchen Sie, wenn möglich, eine Veranstaltung.

Umzug ins Betreute Wohnen vorbereiten

  1. Früh planenOft gibt es Wartezeiten. Besichtigen Sie mehrere Anlagen, am besten mit einer Vertrauensperson.
  2. Beratung nutzenEine Pflegeberatung hilft beim Vergleich und bei den Ansprüchen.
  3. Vertrag prüfen lassenLassen Sie beide Verträge vor der Unterschrift von der Verbraucherzentrale ansehen.
  4. Alte Wohnung kündigenBeachten Sie die Kündigungsfrist, damit Sie nicht doppelt zahlen.
  5. Kassen und Dienste informierenTeilen Sie Pflegekasse und Pflegedienst die neue Adresse mit.

Häufige Fehler

  • Dem Namen vertrauen. „Betreutes Wohnen“ sagt nichts über die Leistungen. Maßgeblich ist der Vertrag.
  • Nur den Preis vergleichen. Entscheidend ist, was die Grundleistungen bieten.
  • Pflege voraussetzen. Wer später mehr Hilfe braucht, muss Pflege meist selbst über einen Dienst organisieren.
  • Zu spät das Sozialamt fragen. Klären Sie die Finanzierung vor dem Einzug.
  • Pflegegrad nicht beantragen. Auch hier gibt es Leistungen nur mit Pflegegrad und Antrag.

Betreutes Wohnen 2027: Was der Gesetzentwurf ändert

Das Pflegeneuordnungsgesetz ändert nicht, was Betreutes Wohnen ist. Es ändert die Leistungen, die Sie dort nutzen. Alle Angaben unten sind Entwurf.

Leistungen im Betreuten Wohnen heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5347 / 599 / 800 / 990 € im MonatEntlastungsbudget 380 / 630 / 890 / 1.080 € im Monatmehr
Pflegesachleistung, Pflegegrad 2 bis 5796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € im MonatSachleistungsbudget 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 € im Monatmehr
EntlastungsbetragFür Pflegegrad 1 entfällt der BetragBis zu 131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5Sozialraumbudget bis zu 175 € im Monat, nur Pflegegrad 2 bis 5geändert
Wohngruppenzuschlag in der Pflege-WG224 € im MonatBetrag im Entwurf nicht geändert
Zuschuss WohnumfeldBis zu 4.180 € je MaßnahmeKeine Änderung vorgesehen

Heute: SGB XI, Stand 29.10.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Die höheren Budgets sollen nach der Begründung ausgabenneutral sein und auch Ersatzpflege abdecken. Einzelheiten stehen unter Entlastungsbudget und Pflegereform 2027. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gelten die heutigen Beträge.

Häufige Fragen

Was ist Betreutes Wohnen einfach erklärt?

Sie wohnen in einer eigenen, meist barrierearmen Wohnung in einer Anlage für ältere Menschen. Dazu gibt es Grundservice mit Ansprechperson und Hausnotruf. Weitere Leistungen buchen Sie bei Bedarf. Pflege ist nicht automatisch dabei.

Was kostet Betreutes Wohnen im Monat?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 10 Prozent Aufschlag auf die ortsübliche Kaltmiete und 100 bis 150 Euro Grundpauschale. Dazu kommen Nebenkosten und Wahlleistungen.

Ist der Begriff Betreutes Wohnen geschützt?

Nein. Weder Betreutes Wohnen noch Service-Wohnen sind gesetzlich geschützt, es gibt keine verbindlichen Mindestleistungen. Die DIN 77800 beschreibt Qualitätsanforderungen, ihre Einhaltung ist freiwillig.

Was ist ambulant betreutes Wohnen?

Der Begriff wird uneinheitlich benutzt. Gemeint sein kann Betreutes Wohnen, eine ambulant betreute Pflege-WG oder ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe. Fragen Sie den Anbieter, was er meint.

Zahlt die Pflegekasse Betreutes Wohnen?

Nein, Miete und Servicepauschale zahlen Sie selbst. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Leistungen der häuslichen Pflege, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag.

Brauche ich einen Pflegegrad für Betreutes Wohnen?

Nein. Betreutes Wohnen steht grundsätzlich auch Menschen ohne Pflegegrad offen. Der Anbieter kann Aufnahmebedingungen festlegen. Leistungen der Pflegekasse gibt es erst mit Pflegegrad und Antrag.

Gibt es eine Altersgrenze?

Eine gesetzliche Altersgrenze haben wir nicht gefunden. Anbieter legen Aufnahmebedingungen selbst fest, etwa ein Mindestalter.

Ist Betreutes Wohnen bei Demenz oder hohem Pflegegrad geeignet?

Laut Verbraucherzentrale weniger, weil es keine Rundumversorgung bietet. Klären Sie vorher, wer nachts hilft und was bei steigendem Pflegebedarf gilt. Eine Pflege-WG oder ein Pflegeheim kann besser passen.

Ist Betreutes Wohnen günstiger als ein Pflegeheim?

Bei geringem Pflegebedarf oft ja. Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im Monat im ersten Jahr (vdek, 1. Juli 2026). Bei hohem Pflegebedarf schrumpft der Abstand, weil Pflegedienst und Wahlleistungen dazukommen. Seniorenresidenzen sind laut Verbraucherzentrale oft teurer als Pflegeheime.

Gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz im Betreuten Wohnen?

Nur, wenn Wohnraum und Pflege oder Betreuung vertraglich zusammenhängen. Bei Verträgen mit bloßen Unterstützungsleistungen wie Notruf, Vermittlung von Pflege oder Hauswirtschaft gilt es nicht (§ 1 WBVG). Dann gilt das normale Mietrecht.

Bekomme ich Wohngeld im Betreuten Wohnen?

Wohngeld ist als Mietzuschuss möglich, ob Sie Anspruch haben, prüft die Wohngeldstelle. Bei Bedürftigkeit kann zusätzlich das Sozialamt helfen. Klären Sie das vor dem Einzug.

Wie finde ich eine Einrichtung und erkenne gute Qualität?

Fragen Sie bei Pflegeberatung, Seniorenbüro oder Pflegestützpunkt Ihrer Stadt. Achten Sie auf DIN 77800, eine feste Ansprechperson, einen 24-Stunden-Notruf und klare Verträge. Besuchen Sie mehrere Anlagen.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.