Das Wichtigste in Kürze
- Das Begutachtungsinstrument ist der Bewertungsbogen der Pflegebegutachtung. Es misst, wie selbstständig Sie sind, nicht wie viele Minuten Pflege anfallen.
- Es hat sechs Module mit 64 Kriterien und festen Gewichten: Selbstversorgung 40 Prozent, Krankheit und Therapie 20, Mobilität 10, Alltag und Kontakte 15. Die Module 2 und 3 teilen sich 15 Prozent.
- Kriterien ergeben Einzelpunkte, die Summe je Modul wird nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI in gewichtete Punkte umgerechnet. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
- Alle gewichteten Punkte zusammen sind die Gesamtpunkte (0 bis 100). Heute beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90.
- Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2027 die Grenzen 15, 30, 50, 70 und 90 gelten, dazu neue Punktbereiche in den Modulen 1, 4 und 6.
Was ist das Begutachtungsinstrument? Einfach erklärt
Das Begutachtungsinstrument ist das Verfahren, nach dem der Medizinische Dienst (MD) oder ein anderer unabhängiger Gutachter prüft, ob Sie pflegebedürftig sind und welchen Pflegegrad Sie bekommen. Das Gesetz verlangt dafür ein „pflegefachlich begründetes Begutachtungsinstrument“ (§ 15 Abs. 1 SGB XI). Es gilt seit 2017 und hat die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Die Gutachterin füllt es beim Hausbesuch aus. Wie der Besuch abläuft, steht im Ratgeber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hier geht es um die Bewertung selbst.
Pflegebedarf messen: Selbstständigkeit statt Minuten
Der Maßstab ist die Selbstständigkeit. Selbstständig ist nach der Richtlinie des Medizinischen Dienstes, wer eine Handlung allein ausführen kann, auch mit Hilfsmitteln wie Rollator oder Haltegriff. Eine Beeinträchtigung liegt nur vor, wenn personelle Hilfe nötig ist.
Eine Zeitaufwand-Tabelle mit Minuten wie zu Zeiten der Pflegestufen gibt es nicht mehr. Auch die tatsächlich geleistete Hilfe ist unerheblich. Entscheidend ist, wobei Sie Hilfe brauchen. Deshalb wird das Treppensteigen auch bewertet, wenn Ihre Wohnung ebenerdig ist (Richtlinie, Kapitel 5.8.2).
Was nicht zählt
Nicht die Schwere einer Krankheit bestimmt den Pflegegrad, sondern die Schwere der Einschränkung der Selbstständigkeit. Blindheit oder eine Lähmung der Beine begründen für sich allein noch keine Pflegebedürftigkeit. Auch ein Grad der Behinderung sagt nichts darüber aus (Richtlinie, Kapitel 5.8.1). Die Einschränkung muss auf Dauer bestehen, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
Die sechs Module im Überblick
Die sechs Module entsprechen den sechs Bereichen in § 14 Abs. 2 SGB XI. Zusammen enthalten sie 64 Kriterien (Anlage 1 zu § 15). Je höher die Einzelpunkte, desto weniger selbstständig sind Sie. Die Module 2 und 3 werden zusammengefasst, damit Einbußen im Denken und Verhaltensprobleme nicht doppelt zählen.
Die sechs Module mit Gewicht und Höchstpunkten
| Modul | Gewicht | Kriterien | Höchste Einzelpunkte | Höchste gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | 5 | 15 | 10 |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (zusammen mit Modul 3) | 11 | 33 | 15 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | siehe Modul 2 | 13 | 65 | 15 |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | 13 | 54 | 40 |
| 5 Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % | 16 | 15 | 20 |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 6 | 18 | 15 |
Mit 40 Prozent hat die Selbstversorgung den größten Einfluss: Waschen, Anziehen, Essen und Toilette entscheiden über fast die Hälfte der möglichen Punkte. Die Mobilität bringt höchstens 10.
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden zwar begutachtet, fließen aber nicht gesondert in die Punkte ein (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Sie dienen der Beratung und Versorgungsplanung.
Kriterien und Bewertungsskalen
Die Gutachterin bewertet jedes Kriterium auf einer von vier Skalen, je nachdem, was gemessen wird.
Die vier Bewertungsskalen
| Skala | Gilt für | Stufen und Einzelpunkte |
|---|---|---|
| Selbstständigkeit | Module 1 und 6, Modul 4 (außer Sonderfällen), Kriterium 5.16 (Diät) | selbstständig 0, überwiegend selbstständig 1, überwiegend unselbstständig 2, unselbstständig 3 |
| Fähigkeit | Modul 2 | vorhanden 0, größtenteils vorhanden 1, in geringem Maße vorhanden 2, nicht vorhanden 3 |
| Häufigkeit des Auftretens | Modul 3 | nie oder sehr selten 0, selten (ein- bis dreimal in zwei Wochen) 1, häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, nicht täglich) 3, täglich 5 |
| Häufigkeit der Maßnahmen | Modul 5, Kriterien 5.1 bis 5.15 | Maßnahmen pro Tag, Woche oder Monat werden gezählt und in 0 bis 3 Einzelpunkte umgerechnet, bei den Arztbesuchen bis 6 |
Was „überwiegend selbstständig“ bedeutet
Selbstständig heißt: keine personelle Hilfe nötig. Überwiegend selbstständig: Sie schaffen den größten Teil allein und brauchen etwa zurechtgelegte Gegenstände, eine Aufforderung, einzelne Handreichungen oder jemanden, der aus Sicherheitsgründen dabei ist. Überwiegend unselbstständig: Sie können sich beteiligen, brauchen aber umfassende Anleitung oder die Übernahme eines erheblichen Teils. Unselbstständig: Sie können kaum mitwirken (Richtlinie, Kapitel 5.8.3).
Die Kriterien je Modul
Kriterien nach § 14 Abs. 2 SGB XI und Anlage 1
| Modul | Kriterien | Bewertet wird |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Sitzposition halten, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen | Selbstständigkeit |
| 2 Kognition und Kommunikation | Personen erkennen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, mehrschrittige Handlungen steuern, Entscheiden, Informationen und Aufforderungen verstehen, Risiken erkennen, Bedürfnisse mitteilen, Gespräch führen | Fähigkeit |
| 3 Verhalten und psychische Problemlagen | motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, Selbstschädigung, Beschädigen von Gegenständen, körperliche und verbale Aggression, andere Lautäußerungen, Abwehr von Pflege, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit, sozial unangemessenes Verhalten, sonstige Handlungen | Häufigkeit, wenn Unterstützung nötig ist |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Körperpflege am Kopf, Intimbereich, Duschen und Baden, An- und Auskleiden, Nahrung zubereiten, Essen, Trinken, Toilette, Folgen von Inkontinenz, Sondenernährung | Selbstständigkeit |
| 5 Krankheit und Therapie | Medikamente, Injektionen, Infusionszugänge, Absaugen und Sauerstoff, Einreibungen, Messungen, körpernahe Hilfsmittel, Verbände, Stoma, Katheter, Therapien zu Hause, Arzt- und Therapiebesuche, Diät | Häufigkeit der Maßnahmen, bei der Diät Selbstständigkeit |
| 6 Alltag und soziale Kontakte | Tagesablauf, Ruhen und Schlafen, Beschäftigung, Zukunftsplanung, Kontakt im Umfeld und nach außen | Selbstständigkeit |
Besonderheiten in Modul 4 und 5
- Essen, Trinken, Toilette zählen stärker: Essen bis zu 9, Trinken und Toilette bis zu 6 Einzelpunkte.
- Inkontinenz geht nur ein, wenn die Gutachterin „überwiegend“ oder „vollständig inkontinent“ feststellt oder eine künstliche Ableitung besteht.
- Sondenernährung bringt teilweise 6, vollständig 3 Einzelpunkte, weil die Hilfe beim Essen dann weitgehend entfällt.
- Modul 5 zählt nur ärztlich angeordnete Maßnahmen, die Sie nicht selbst durchführen können und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind. Wöchentliche und monatliche Maßnahmen werden auf einen Tageswert umgerechnet (geteilt durch 7 oder 30). Arzt- und Therapiebesuche werden mit Punktwerten je Besuch aufsummiert.
Pflegegrad Punkte Tabelle: von Einzelpunkten zu gewichteten Punkten
So wird gerechnet
- Einzelpunkte vergebenJedes Kriterium bekommt Einzelpunkte nach Anlage 1.
- Summe je Modul bildenDie Einzelpunkte werden je Modul addiert.
- Punktbereich bestimmenAnlage 2 ordnet die Summe einer Stufe zu: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung.
- Gewichtete Punkte ablesenJede Stufe ergibt feste gewichtete Punkte, in Modul 4 bei „erhebliche“ zum Beispiel 20.
- Module 2 und 3 zusammenfassenEs zählt nur der höhere gewichtete Wert (§ 15 Abs. 3 Satz 2).
- Gesamtpunkte addierenDie gewichteten Punkte der Module 1, 4, 5, 6 und der Wert aus Modul 2 oder 3 ergeben die Gesamtpunkte.
Punkte-Tabelle: Einzelpunkte und gewichtete Punkte (heutiges Recht)
| Modul | Keine | Geringe | Erhebliche | Schwere | Schwerste |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität: Einzelpunkte | 0 bis 1 | 2 bis 3 | 4 bis 5 | 6 bis 9 | 10 bis 15 |
| 1 Mobilität (10 %): gewichtet | 0 | 2,5 | 5 | 7,5 | 10 |
| 2 Kognition: Einzelpunkte | 0 bis 1 | 2 bis 5 | 6 bis 10 | 11 bis 16 | 17 bis 33 |
| 3 Verhalten: Einzelpunkte | 0 | 1 bis 2 | 3 bis 4 | 5 bis 6 | 7 bis 65 |
| 2 oder 3 (15 %): gewichtet, höherer Wert | 0 | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 |
| 4 Selbstversorgung: Einzelpunkte | 0 bis 2 | 3 bis 7 | 8 bis 18 | 19 bis 36 | 37 bis 54 |
| 4 Selbstversorgung (40 %): gewichtet | 0 | 10 | 20 | 30 | 40 |
| 5 Krankheit und Therapie: Einzelpunkte | 0 | 1 | 2 bis 3 | 4 bis 5 | 6 bis 15 |
| 5 Krankheit und Therapie (20 %): gewichtet | 0 | 5 | 10 | 15 | 20 |
| 6 Alltag und Kontakte: Einzelpunkte | 0 | 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 11 | 12 bis 18 |
| 6 Alltag und Kontakte (15 %): gewichtet | 0 | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 |
Jede Stufe in Modul 4 bringt 10 Gesamtpunkte mehr, in Modul 5 sind es 5, in den Modulen 2, 3 und 6 jeweils 3,75 und in Modul 1 nur 2,5. Deshalb ändern zwei Einzelpunkte mehr bei der Körperpflege den Pflegegrad leichter als bei der Mobilität. Wie Sie die Werte in Ihrem Gutachten finden, steht im Ratgeber Pflegegutachten verstehen.
Einstufung Pflegegrad: von den Gesamtpunkten zum Pflegegrad
Die Gesamtpunkte (siehe Gesamtpunkte) bestimmen den Pflegegrad. Die Grenzen stehen in § 15 Abs. 3 SGB XI.
Pflegegrade nach Gesamtpunkten (heutiges Recht)
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | geringe |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erhebliche |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwere |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerste |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Pflegegrad 5 ist auch unter 90 Punkten möglich, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt (§ 15 Abs. 4). Die Richtlinie kennt dafür nur einen Fall: die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine, etwa bei kompletten Lähmungen oder im Wachkoma. Was die einzelnen Pflegegrade bedeuten, steht auf den Seiten Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Rechenbeispiel: Herr K. mit Pflegegrad 3 nachgerechnet
Das Beispiel ist erfunden. Herr K. ist 79, hatte einen Schlaganfall und lebt mit seiner Frau.
- Modul 1: Summe 6, Bereich „schwere“1 + 0 + 1 + 2 + 2 = 6, Bereich 6 bis 9
- 7,5 Punkte
- Modul 2: Summe 5, Bereich „geringe“5 × 1 = 5, Bereich 2 bis 5
- 3,75 Punkte
- Modul 3: Summe 4, Bereich „erhebliche“3 + 1 = 4, Bereich 3 bis 4
- 7,5 Punkte
- Module 2 und 3 gemeinsamhöherer Wert von 3,75 und 7,5
- 7,5 Punkte
- Modul 4: Summe 21, Bereich „schwere“11 + 3 + 2 + 4 + 1 = 21, Bereich 19 bis 36
- 30 Punkte
- Modul 5: Summe 3, Bereich „erhebliche“4 Maßnahmen pro Tag = 2; Besuche 2 × 1 + 1 × 4,3 = 6,3 = 1; zusammen 3, Bereich 2 bis 3
- 10 Punkte
- Modul 6: Summe 4, Bereich „erhebliche“1 + 1 + 1 + 0 + 0 + 1 = 4, Bereich 4 bis 6
- 7,5 Punkte
- Gesamtpunkte7,5 + 7,5 + 30 + 10 + 7,5
- 62,5 Punkte
62,5 Gesamtpunkte liegen zwischen 47,5 und unter 70: Pflegegrad 3. Mit den Punktbereichen des Gesetzentwurfs (Modul 1: 6 Einzelpunkte = „erhebliche“ = 5 Punkte, Modul 4: 21 = „erhebliche“ = 20 Punkte) ergäben dieselben Einzelpunkte 5 + 7,5 + 20 + 10 + 7,5 = 50 Gesamtpunkte, nach dem Entwurf (ab 50) gerade noch Pflegegrad 3.
Eigene Werte können Sie im Pflegegradrechner ausprobieren. Welche Einzelpunkte vergeben werden, entscheidet am Ende die fachliche Einschätzung der Gutachterin beim Besuch. Wer seinen Alltag vorab festhält, zum Beispiel in einem Pflegetagebuch, kann dort genauer schildern.
Kinder und Demenz im Begutachtungsinstrument
Kinder
Bei Kindern wird die Selbstständigkeit mit der altersentsprechend entwickelter Kinder verglichen (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Was ein Kind in seinem Alter noch nicht kann, zählt nicht als Einschränkung. Ab etwa elf Jahren gelten dieselben Maßstäbe wie bei Erwachsenen (Richtlinie, Kapitel 6).
Für Kinder bis 18 Monate zählen nur die Module 3 und 5. Statt Modul 4 wird gefragt, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen (Kriterium 4.K, 20 Einzelpunkte). Diese Kinder werden einen Pflegegrad höher eingestuft: Schon ab 12,5 Gesamtpunkten gilt Pflegegrad 2 (§ 15 Abs. 7). Ab dem 19. Lebensmonat gilt die reguläre Einstufung ohne neue Begutachtung (Richtlinie, Kapitel 6).
Demenz
Bei Demenz spielen die Module 2 und 3 die Hauptrolle. Sie bringen zusammen höchstens 15 Gesamtpunkte. Meist kommen Einschränkungen in Modul 4 und 6 dazu, weil Anleitung und Aufsicht nötig sind. Mehr im Ratgeber Pflegegrad bei Demenz.
Was ändert sich 2027? Reform-Änderungen der Module
Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 587/26 (neu)) ist nicht beschlossen. Den Verfahrensstand zeigt der Zeitplan auf der Seite Pflegereform 2027. Nach dem Entwurf soll das Instrument ab 1. Januar 2027 bei den Grenzen der Pflegegrade und bei den Punktbereichen der Anlage 2 strenger werden.
Begutachtungsinstrument: heute und nach dem Gesetzentwurf
Laut Begründung soll der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen abgeschwächt werden. Mehr zu den Grenzen: Schwellenwerte 2027.
Was heißt das für Sie?
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Grenzen und Punktbereiche verlieren (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E, siehe Bestandsschutz). Ein Verlust, weil die Selbstständigkeit tatsächlich zugenommen hat, bleibt möglich. Für Anträge bis 31. Dezember 2026 soll das Recht zur Zeit der Antragstellung gelten, auch wenn der Besuch erst 2027 stattfindet (§ 142b Abs. 1). Mehr: Pflegegrad noch 2026 beantragen. Für Höherstufungsanträge ab 2027 nennt der Entwurf keine ausdrückliche Regel, siehe Höherstufung.
Häufige Missverständnisse
- „Je mehr Pflege ich leiste, desto höher der Pflegegrad.“ Nein. Gemessen wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, nicht der Aufwand der Pflegeperson.
- „Die Diagnose bestimmt den Pflegegrad.“ Nein. Zählen tut, was im Alltag nicht allein geht.
- „Module 2 und 3 werden addiert.“ Nein. Es zählt nur der höhere gewichtete Wert.
Häufige Fragen
Was ist das Begutachtungsinstrument?
Das gesetzlich vorgeschriebene Bewertungsverfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Pflegegrad ermittelt (§ 15 SGB XI). Es hat sechs Module mit 64 Kriterien und misst, wie selbstständig eine Person im Alltag ist.
Welche sechs Module gibt es und wie sind sie gewichtet?
Mobilität zählt 10 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen 15 Prozent, Selbstversorgung 40 Prozent, der Umgang mit Krankheit und Therapie 20 Prozent und die Gestaltung des Alltags 15 Prozent.
Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 1 bis 5?
Heute: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Gesamtpunkten. Nach dem Gesetzentwurf, der nicht beschlossen ist, sollen ab 1. Januar 2027 die Grenzen 15, 30, 50, 70 und 90 gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Einzelpunkten und gewichteten Punkten?
Einzelpunkte vergibt die Gutachterin je Kriterium. Ihre Summe je Modul wird nach Anlage 2 einem Bereich zugeordnet, und der Bereich ergibt die gewichteten Punkte. Nur die gewichteten Punkte fließen in die Gesamtpunkte ein.
Warum zählt von Modul 2 und 3 nur ein Wert?
Das Gesetz fasst beide Module zu einem gemeinsamen Wert zusammen und nimmt den höheren (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI).
Gibt es noch Pflegestufen oder eine Tabelle mit Minuten?
Nein. Die drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem zählt die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand.
Zählen Haushaltsführung und Einkaufen für den Pflegegrad?
Sie werden bei der Begutachtung erfasst, gehen aber nicht in die Gesamtpunkte ein (§ 18a Abs. 3 SGB XI).
Wie wird bei Kindern eingestuft?
Verglichen wird mit altersentsprechend entwickelten Kindern. Bei Kindern bis 18 Monate zählen nur die Module 3 und 5 sowie die Frage nach gravierenden Ernährungsproblemen. Sie werden einen Pflegegrad höher eingestuft als Ältere mit gleichen Gesamtpunkten.
Kann ich meinen Pflegegrad selbst ausrechnen?
Näherungsweise ja, mit dem Pflegegradrechner und den Tabellen auf dieser Seite. Verbindlich ist aber nur die Einschätzung der Gutachterin beim Hausbesuch und die Entscheidung der Pflegekasse.
Was ändert sich 2027 am Begutachtungsinstrument?
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Grenzen der Pflegegrade 1 bis 3 steigen und die Punktbereiche der Module 1, 4 und 6 verschoben werden. Module 2, 3 und 5, die Gewichtung und die gewichteten Punkte bleiben. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein deshalb verlieren.