Pflegegrad 1 auf einen Blick
- Bedeutung: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten.
- Kein Pflegegeld: Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.
- Heute: bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, dazu Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung, Beratung und Pflegekurse.
- Pflegestufe 1 ist nicht Pflegegrad 1. Die frühere Pflegestufe I wurde 2017 in Pflegegrad 2 oder 3 übergeleitet.
- Reform: Pflegegrad 1 bleibt nach dem Gesetzentwurf bestehen. Der Entlastungsbetrag soll ab 2027 für Pflegegrad 1 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein, nach dem Gesetzentwurf bleibt Pflegegrad 1 bestehen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes führt Pflegegrad 1 weiter, mit eigener Punktespanne (ab 15 bis unter 30 Gesamtpunkte) und eigenem Leistungskatalog. Wer heute Pflegegrad 1 hat, behält ihn nach dem Entwurf bis zu einer Neubegutachtung.
Ändern sollen sich die Leistungen: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat entfällt für Pflegegrad 1, ebenso der Zuschuss von 131 Euro bei vollstationärer Pflege für neue Fälle. Dafür kommen mehr Beratung und ab 2029 die Pflegebegleitung. Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Zuschuss, digitale Pflegeanwendungen und Pflegekurse bleiben im Katalog. Alle Einzelheiten stehen im Abschnitt zu 2027 und in Pflegegrad 1 ab 2027.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist die unterste der fünf Stufen. Er steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 1 leben meist selbständig, brauchen aber bei einzelnen Dingen dauerhaft Hilfe. Das kann Körper, Gedächtnis oder Alltag betreffen. Eine Diagnose entscheidet nicht, es zählt, was Sie nicht mehr allein schaffen.
Pflegegrad 1 gibt es erst seit dem 1. Januar 2017. Davor, in den Pflegestufen, hatten Menschen mit so geringem Hilfebedarf keinen Anspruch. Eine Überleitung aus einer Pflegestufe in Pflegegrad 1 gab es nicht. Was das für „Pflegestufe 1“ bedeutet, steht weiter unten. Alle Stufen im Überblick: Pflegegrad.
Voraussetzungen und Punkte für Pflegegrad 1
Für Pflegegrad 1 müssen vier Dinge zusammenkommen:
- Versicherung: Sie sind in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung und waren in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre Mitglied oder familienversichert.
- Antrag: Leistungen gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse.
- Dauer: Die Beeinträchtigung besteht auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
- Schwere: Bei der Begutachtung erreichen Sie mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte.
Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche, die Module. Wie sie gewichtet werden und welche Einschränkungen dazugehören, steht bei Pflegegrad 2. Mit dem Pflegegradrechner schätzen Sie Ihre Punkte grob ein. Kinder bis 18 Monate werden nach einer eigenen Tabelle eingestuft und können nicht in Pflegegrad 1 kommen: Schon ab 12,5 Punkten gilt für sie Pflegegrad 2.
Beispiele: Wer bekommt Pflegegrad 1?
Typisch sind Lagen, in denen nur einige Bereiche eingeschränkt sind, zum Beispiel:
- Sie duschen und waschen die Haare nur mit Hilfe, sonst sind Sie selbständig.
- Treppen und längere Wege gelingen nur mit Begleitung oder Geländer.
- Medikamente und Arzttermine müssen von anderen im Blick behalten werden.
- Das Gedächtnis lässt nach, Sie vergessen Termine, finden sich aber meist zurecht.
Das ist keine Checkliste. Ein einzelner Punkt reicht nicht, es kommt auf die Summe an.
- Modul 1 Mobilität: geringe Beeinträchtigung
- 2,5 Punkte
- Modul 2 geringe, Modul 3 keine (der höhere Wert zählt)
- 3,75 Punkte
- Modul 4 Selbstversorgung: geringe Beeinträchtigung
- 10 Punkte
- Modul 5 Krankheitsbewältigung: keine Beeinträchtigung
- 0 Punkte
- Modul 6 Alltagsleben: geringe Beeinträchtigung
- 3,75 Punkte
- Gesamtpunkte2,5 + 3,75 + 10 + 0 + 3,75
- 20 Punkte
20 Punkte liegen zwischen 12,5 und 27. Das ergibt Pflegegrad 1. Ab 27 Punkten wäre es Pflegegrad 2.
Fallbeispiele: So kann Pflegegrad 1 im Alltag aussehen
Die Situationen sind typisch, aber erfunden. Sie sind keine Diagnosen und sagen nichts darüber, welchen Pflegegrad Sie bekämen.
Drei typische Situationen
| Situation | Hilfebedarf im Alltag | Was häufig folgt |
|---|---|---|
| 1: Duschen nur mit Hilfe | Ein 74-jähriger Mann lebt allein und kocht, putzt und geht einkaufen selbst. Beim Duschen und Haarewaschen braucht er Hilfe. | Er nutzt den Entlastungsbetrag für eine Alltagshilfe. Ein Duschhocker kommt als Pflegehilfsmittel. |
| 2: Vergesslichkeit im Anfangsstadium | Eine 68-jährige Frau findet sich zurecht, vergisst aber Termine und Medikamente. | Der Sohn organisiert mit. Sie lässt sich beraten und besucht mit ihm einen Pflegekurs. |
| 3: Wohnung anpassen | Ein 80-jähriges Ehepaar kommt kaum noch in die Badewanne. | Die Kasse kann einen Zuschuss für den Badumbau zahlen, bis 4.180 Euro je Maßnahme. |
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
Pflegegrad 1 hat einen eigenen, kleineren Leistungskatalog (§ 28a SGB XI). Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 29.10.2026)
| Leistung | Betrag heute | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Pflegegeld | kein Anspruch | Gibt es erst ab Pflegegrad 2. |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | kein Anspruch | Erst ab Pflegegrad 2. Den Pflegedienst können Sie aber aus dem Entlastungsbetrag bezahlen. |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat | Erstattung gegen Beleg, kein vorheriger Antrag. Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | Zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. |
| Technische Pflegehilfsmittel | Kosten werden übernommen | Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Oft leihweise. |
| Wohnumfeld verbessern | bis 4.180 € je Maßnahme | Zuschuss, etwa für das Bad. Bis 16.720 €, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen. |
| Digitale Pflegeanwendungen | bis 40 € plus bis 30 € im Monat | 40 € für die Anwendung, 30 € für ergänzende Unterstützung. |
| Pflegeberatung und Beratung zu Hause | kostenlos | Anspruch auf eine Beratung zu Hause halbjährlich. |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | Auf Wunsch auch zu Hause. |
| Zuschuss vollstationäre Pflege | 131 € im Monat | Pauschal, wenn Sie ins Pflegeheim ziehen. |
| Zuschlag Pflege-Wohngruppe | 224 € im Monat | Nur in ambulant betreuten Wohngruppen mit den gesetzlichen Voraussetzungen. |
| Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige | bis 10 Arbeitstage | Für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege organisieren. |
Mehr zu den Leistungen: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld verbessern, digitale Pflegeanwendungen, Pflegeberatung, Beratungseinsatz, Pflegekurse und Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegegrad 1: Wie viel Geld bekommt man?
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Es beginnt bei Pflegegrad 2 mit 347 Euro im Monat (Pflegegeld). Auch die Pflegesachleistung für einen Pflegedienst, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 also kein frei verfügbares Geld, sondern erstattet nachgewiesene Ausgaben und liefert Sachleistungen.
Der wichtigste Betrag ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Sie bekommen ihn erstattet, wenn Sie Belege einreichen. Er ist nur für bestimmte Leistungen gedacht. Im Unterschied zu den Pflegegraden 2 bis 5 darf er bei Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden.
- Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege, auch wenn es dafür bei Pflegegrad 1 keine eigene Leistung gibt.
- Ambulante Pflegedienste, bei Pflegegrad 1 auch für Waschen und Anziehen.
- Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung. Der Anbieter muss anerkannt sein.
- Entlastungsbetrag, nur gegen Beleg131 × 12
- bis 1.572 €
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 × 12
- bis 504 €
- Höchstens im Jahr1.572 + 504
- 2.076 €
Das sind Höchstbeträge für nachgewiesene Ausgaben, kein frei verfügbares Geld. Dazu kommt einmalig der Wohnumfeld-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Geldleistung für Angehörige und Rente bei Pflegegrad 1
Die Pflegekasse zahlt Angehörigen bei Pflegegrad 1 kein Geld und keine Rentenbeiträge. Rentenbeiträge für Pflegepersonen und der Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung beginnen erst bei Pflegegrad 2. Angehörige können aber Beschäftigten-Rechte nutzen: Das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage und das Pflegezeitgesetz gelten auch bei Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag kann an anerkannte Nachbarschaftshilfe gehen, wenn Ihr Bundesland das vorsieht. Wenn die Pflege aufwendiger wird, hilft eine Höherstufung in Pflegegrad 2.
Pflegestufe 1 oder Pflegegrad 1?
Viele suchen nach „Pflegestufe 1“ und meinen Pflegegrad 1. Das ist ein Missverständnis, das teuer werden kann. Die Pflegestufen galten bis zum 31. Dezember 2016. Die Pflegekassen haben alle damaligen Bezieher automatisch, ohne Antrag und ohne neue Begutachtung in Pflegegrade übergeleitet. Pflegestufe I wurde dabei zu Pflegegrad 2 oder 3, nicht zu Pflegegrad 1.
Pflegestufe 1 und die Pflegegrade
| Bis 2016 | Heute | Pflegegeld heute |
|---|---|---|
| Pflegestufe I, ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 | 347 € im Monat |
| Pflegestufe I, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel bei Demenz) | Pflegegrad 3 | 599 € im Monat |
| Keine Pflegestufe, aber erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 | 347 € im Monat |
| Geringerer Hilfebedarf als Pflegestufe I | Pflegegrad 1 nur bei neuem Antrag seit 2017 | kein Pflegegeld |
Wer „Pflegestufe 1 wieviel Geld“ sucht, findet die Antwort deshalb bei Pflegegrad 2 (347 Euro Pflegegeld) oder Pflegegrad 3 (599 Euro). Das gilt auch für die Fragen, was man bei Pflegestufe 1 bekommt, welche Voraussetzungen sie hatte und ab wann man sie erhält: Eine Pflegestufe können Sie nicht mehr beantragen. Neue Anträge werden nur nach Pflegegraden entschieden. Welchen Pflegegrad Ihr alter Bescheid heute entspricht, zeigt die Mitteilung Ihrer Pflegekasse von 2016 oder Ihr aktueller Bescheid.
Pflegegrad 1 beantragen: Schritt für Schritt
So kommen Sie zu Pflegegrad 1
- Antrag bei der Pflegekasse stellenDie Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, ein Anruf genügt. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab Beginn des Monats der Antragstellung.
- Beraten lassenDie Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anbieten (§ 7b SGB XI).
- BegutachtungDer Medizinische Dienst oder ein anderer Gutachter kommt nach Hause. Schildern Sie den schlechtesten Alltag, nicht den guten Tag, und bitten Sie eine vertraute Person dazu.
- Bescheid prüfenDie Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Gegen den Bescheid können Sie einen Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Die ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen. Pflegegrad 1 kann befristet werden, wenn eine Besserung zu erwarten ist, insgesamt höchstens drei Jahre. Verschlechtert sich Ihr Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Pflegegrad 1 ab 2027: Was der Gesetzentwurf ändern soll
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Entwurf der Bundesregierung, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat können alle Angaben in der Spalte „Ab 2027“ noch ändern.
Pflegegrad 1 heute und nach dem Gesetzentwurf
Entlastungsbetrag: Was ändert sich für Pflegegrad 1?
Nach dem Entwurf entfällt der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1. Die Begründung nennt als Ziel eine präventionsorientierte Fokussierung: Statt Geld soll es zu Beginn der Pflege fachliche Begleitung geben. Das Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ersetzt, gibt es nur für die Pflegegrade 2 bis 5 und nur für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. In Euro bedeutet das: Der Höchstbetrag von 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr, soll für Pflegegrad 1 wegfallen. Ob Bestandsfälle den Entlastungsbetrag weiter erhalten, regelt der Entwurf nach unserer Auswertung nicht ausdrücklich. Eine Besitzstandsregel gibt es nur für den Zuschuss bei vollstationärer Pflege.
Neue Schwellen und Bestandsschutz
Nach dem Gesetzentwurf soll für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit das Recht am Tag der Antragstellung maßgeblich sein. Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 soll auch bei einer Begutachtung 2027 nach den heutigen Schwellen beurteilt werden, die Leistungshöhe soll sich aber ab 1. Januar 2027 nach dem neuen Recht richten. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad hat, behält ihn nach dem Entwurf bis zu einer Neubegutachtung, und er soll auch danach nicht allein wegen der neuen Schwellen oder Punktetabellen sinken (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E). Wer tatsächlich selbständiger wird, kann ihn weiter verlieren. Das Bundesgesundheitsministerium spricht allgemein von Bestandsschutz, der Gesetzestext ist enger. Nach dem Gesetzentwurf soll außerdem eine Plausibilitätskontrolle kommen: Antragsteller sollen vor der Begutachtung zu den Erfolgsaussichten beraten werden und den Antrag dann zurücknehmen können. Mehr unter Bestandsschutz Pflegegrad und Schwellenwerte 2027.
- Gewichtete Punkte10 + 3,75
- 13,75 Punkte
- Heute: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten13,75 ≥ 12,5
- Pflegegrad 1
- Entwurf, Antrag ab 1.1.2027: Pflegegrad 1 ab 15 Punkten13,75 < 15
- kein Pflegegrad
Dieselben Punkte führen je nach Antragsdatum zu einem anderen Ergebnis. Dazu kommt, dass die Einzelpunkte in Modul 4 und 6 künftig strenger gewertet werden sollen.
Vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 soll die Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen unbeachtlich sein, außer bei besonders dringlichem Bedarf. Den Gesamtüberblick finden Sie unter Pflegereform 2027. Rechnen Sie mit dem Leistungsrechner nach.
Häufige Fehler bei Pflegegrad 1
- Pflegegeld erwarten. Bei Pflegegrad 1 gibt es keins. Prüfen Sie stattdessen Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Wohnumfeld-Zuschuss.
- Entlastungsbetrag verfallen lassen. Reichen Sie Belege regelmäßig ein, ein Übertrag geht nur in das folgende Kalenderhalbjahr.
- Pflegestufe 1 mit Pflegegrad 1 verwechseln. Pflegestufe I wurde zu Pflegegrad 2 oder 3.
- Hilfsmittel nicht beantragen. Haltegriffe oder Duschhocker sind oft möglich, fragen Sie vorab die Kasse.
- Höherstufung nicht prüfen. Wird die Pflege aufwendiger, lohnt sich ein neuer Antrag.
Häufige Fragen
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Er wird bei 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten vergeben, wenn dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, Hilfe bei einzelnen Dingen nötig ist.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Heute mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte. Nach dem Gesetzentwurf sollen für neue Anträge ab 2027 mindestens 15 und weniger als 30 Punkte gelten. Beschlossen ist das nicht.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
Bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, Pflegehilfsmittel (bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsartikel), Zuschüsse zum Umbau der Wohnung von bis zu 4.180 Euro, Beratung, Pflegekurse und digitale Pflegeanwendungen. Pflegegeld gibt es nicht.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2, dort 347 Euro im Monat. Auch nach dem Gesetzentwurf soll es für Pflegegrad 1 kein Pflegegeld oder Entlastungsbudget geben.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?
Kein frei verfügbares Geld. Die Kasse erstattet bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat gegen Belege und übernimmt Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat. Das sind zusammen höchstens 2.076 Euro im Jahr, dazu kommen einmalige Zuschüsse wie bis zu 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung.
Wird Pflegegrad 1 2027 abgeschafft?
Nach dem Gesetzentwurf nicht. Pflegegrad 1 bleibt mit neuer Punktespanne von 15 bis unter 30 bestehen. Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 entfallen. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht, Bundestag und Bundesrat beraten.
Was passiert 2027 mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Nach dem Entwurf entfällt er für Pflegegrad 1. Das Sozialraumbudget, das ihn ersetzt, gibt es nur ab Pflegegrad 2. Bis zum Inkrafttreten gilt der Entlastungsbetrag von 131 Euro weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1?
Die Pflegestufen galten bis Ende 2016 und richteten sich nach dem Zeitaufwand. Die frühere Pflegestufe I wurde in Pflegegrad 2 oder 3 übergeleitet. Pflegegrad 1 ist eine neue, niedrigere Stufe seit 2017.
Wer bekommt Pflegegrad 1?
Menschen, die dauerhaft bei einzelnen Dingen Hilfe brauchen, etwa beim Duschen, bei Treppen oder Medikamenten, und bei der Begutachtung auf 12,5 bis unter 27 Punkte kommen. Eine bestimmte Diagnose ist weder nötig noch ausreichend.
Ab wann bekommt man Pflegegrad 1?
Die Leistungen gibt es ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden.
Bekommen Angehörige bei Pflegegrad 1 Geld oder Rente?
Nein. Rentenbeiträge für Pflegepersonen und der Pflege-Pauschbetrag gibt es erst bei Pflegegrad 2. Beschäftigte können aber Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage bekommen.
Kann ich bei Pflegegrad 1 Tagespflege, Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst nutzen?
Ja. Die Pflegekasse zahlt dafür bei Pflegegrad 1 keine eigene Leistung, Sie können die Kosten aber aus dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat erstatten lassen.
Muss ich bei Pflegegrad 1 einen Beratungseinsatz abrufen?
Sie haben Anspruch auf eine Beratung in der Wohnung pro Halbjahr. Die Kürzung bei Nichtabruf betrifft das Pflegegeld, das es bei Pflegegrad 1 nicht gibt.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2?
Mit einem Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse, wenn die Pflege aufwendiger geworden ist. Es folgt eine neue Begutachtung. Für Pflegegrad 2 sind heute mindestens 27 Punkte nötig.