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LexikonPflegegrad & Begutachtung

Pflegegrad 1: Vor­aus­set­zun­gen, Leistungen und Geld

Was Pflegegrad 1 bedeutet, wie viele Punkte nötig sind, was die Pflegekasse zahlt, warum Pflegestufe 1 etwas anderes ist und was der Gesetzentwurf für 2027 ändern soll.

Aktualisiert 30.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und gilt bei 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten. Es gibt kein Pflegegeld, aber heute bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Nach dem Gesetzentwurf bleibt Pflegegrad 1 bestehen, der Entlastungsbetrag soll für ihn ab 2027 entfallen.

12,5 bis 27
Gesamtpunkte für Pflegegrad 1
131 €
Entlastungsbetrag im Monat, nach dem Entwurf ab 2027 entfallend
0 €
Pflegegeld bei Pflegegrad 1, es beginnt erst bei Pflegegrad 2
4.180 €
Zuschuss für Umbauten in der Wohnung je Maßnahme

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Pflegegrad 1 auf einen Blick

  • Bedeutung: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten.
  • Kein Pflegegeld: Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.
  • Heute: bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, dazu Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung, Beratung und Pflegekurse.
  • Pflegestufe 1 ist nicht Pflegegrad 1. Die frühere Pflegestufe I wurde 2017 in Pflegegrad 2 oder 3 übergeleitet.
  • Reform: Pflegegrad 1 bleibt nach dem Gesetzentwurf bestehen. Der Entlastungsbetrag soll ab 2027 für Pflegegrad 1 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein, nach dem Gesetzentwurf bleibt Pflegegrad 1 bestehen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes führt Pflegegrad 1 weiter, mit eigener Punktespanne (ab 15 bis unter 30 Gesamtpunkte) und eigenem Leistungskatalog. Wer heute Pflegegrad 1 hat, behält ihn nach dem Entwurf bis zu einer Neubegutachtung.

Ändern sollen sich die Leistungen: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat entfällt für Pflegegrad 1, ebenso der Zuschuss von 131 Euro bei vollstationärer Pflege für neue Fälle. Dafür kommen mehr Beratung und ab 2029 die Pflegebegleitung. Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Zuschuss, digitale Pflegeanwendungen und Pflegekurse bleiben im Katalog. Alle Einzelheiten stehen im Abschnitt zu 2027 und in Pflegegrad 1 ab 2027.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die unterste der fünf Stufen. Er steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 1 leben meist selbständig, brauchen aber bei einzelnen Dingen dauerhaft Hilfe. Das kann Körper, Gedächtnis oder Alltag betreffen. Eine Diagnose entscheidet nicht, es zählt, was Sie nicht mehr allein schaffen.

Pflegegrad 1 gibt es erst seit dem 1. Januar 2017. Davor, in den Pflegestufen, hatten Menschen mit so geringem Hilfebedarf keinen Anspruch. Eine Überleitung aus einer Pflegestufe in Pflegegrad 1 gab es nicht. Was das für „Pflegestufe 1“ bedeutet, steht weiter unten. Alle Stufen im Überblick: Pflegegrad.

Voraussetzungen und Punkte für Pflegegrad 1

Für Pflegegrad 1 müssen vier Dinge zusammenkommen:

  1. Versicherung: Sie sind in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung und waren in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre Mitglied oder familienversichert.
  2. Antrag: Leistungen gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse.
  3. Dauer: Die Beeinträchtigung besteht auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
  4. Schwere: Bei der Begutachtung erreichen Sie mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte.

Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche, die Module. Wie sie gewichtet werden und welche Einschränkungen dazugehören, steht bei Pflegegrad 2. Mit dem Pflegegradrechner schätzen Sie Ihre Punkte grob ein. Kinder bis 18 Monate werden nach einer eigenen Tabelle eingestuft und können nicht in Pflegegrad 1 kommen: Schon ab 12,5 Punkten gilt für sie Pflegegrad 2.

Beispiele: Wer bekommt Pflegegrad 1?

Typisch sind Lagen, in denen nur einige Bereiche eingeschränkt sind, zum Beispiel:

  • Sie duschen und waschen die Haare nur mit Hilfe, sonst sind Sie selbständig.
  • Treppen und längere Wege gelingen nur mit Begleitung oder Geländer.
  • Medikamente und Arzttermine müssen von anderen im Blick behalten werden.
  • Das Gedächtnis lässt nach, Sie vergessen Termine, finden sich aber meist zurecht.

Das ist keine Checkliste. Ein einzelner Punkt reicht nicht, es kommt auf die Summe an.

RechenbeispielBeispiel: Wie aus Punkten Pflegegrad 1 wirdEin erfundenes Beispiel, keine Diagnose. Der Gutachter stellt diese Schweregrade fest.
Modul 1 Mobilität: geringe Beeinträchtigung
2,5 Punkte
Modul 2 geringe, Modul 3 keine (der höhere Wert zählt)
3,75 Punkte
Modul 4 Selbstversorgung: geringe Beeinträchtigung
10 Punkte
Modul 5 Krankheitsbewältigung: keine Beeinträchtigung
0 Punkte
Modul 6 Alltagsleben: geringe Beeinträchtigung
3,75 Punkte
Gesamtpunkte2,5 + 3,75 + 10 + 0 + 3,75
20 Punkte

20 Punkte liegen zwischen 12,5 und 27. Das ergibt Pflegegrad 1. Ab 27 Punkten wäre es Pflegegrad 2.

Gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Stand 29.10.2026.

Fallbeispiele: So kann Pflegegrad 1 im Alltag aussehen

Die Situationen sind typisch, aber erfunden. Sie sind keine Diagnosen und sagen nichts darüber, welchen Pflegegrad Sie bekämen.

Drei typische Situationen

SituationHilfebedarf im AlltagWas häufig folgt
1: Duschen nur mit HilfeEin 74-jähriger Mann lebt allein und kocht, putzt und geht einkaufen selbst. Beim Duschen und Haarewaschen braucht er Hilfe.Er nutzt den Entlastungsbetrag für eine Alltagshilfe. Ein Duschhocker kommt als Pflegehilfsmittel.
2: Vergesslichkeit im AnfangsstadiumEine 68-jährige Frau findet sich zurecht, vergisst aber Termine und Medikamente.Der Sohn organisiert mit. Sie lässt sich beraten und besucht mit ihm einen Pflegekurs.
3: Wohnung anpassenEin 80-jähriges Ehepaar kommt kaum noch in die Badewanne.Die Kasse kann einen Zuschuss für den Badumbau zahlen, bis 4.180 Euro je Maßnahme.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Pflegegrad 1 hat einen eigenen, kleineren Leistungskatalog (§ 28a SGB XI). Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025.

Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 29.10.2026)

LeistungBetrag heuteWichtig zu wissen
Pflegegeldkein AnspruchGibt es erst ab Pflegegrad 2.
Pflegesachleistung (Pflegedienst)kein AnspruchErst ab Pflegegrad 2. Den Pflegedienst können Sie aber aus dem Entlastungsbetrag bezahlen.
Entlastungsbetragbis 131 € im MonatErstattung gegen Beleg, kein vorheriger Antrag. Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im MonatZum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Technische PflegehilfsmittelKosten werden übernommenZuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Oft leihweise.
Wohnumfeld verbessernbis 4.180 € je MaßnahmeZuschuss, etwa für das Bad. Bis 16.720 €, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen.
Digitale Pflegeanwendungenbis 40 € plus bis 30 € im Monat40 € für die Anwendung, 30 € für ergänzende Unterstützung.
Pflegeberatung und Beratung zu HausekostenlosAnspruch auf eine Beratung zu Hause halbjährlich.
Pflegekurse für AngehörigekostenlosAuf Wunsch auch zu Hause.
Zuschuss vollstationäre Pflege131 € im MonatPauschal, wenn Sie ins Pflegeheim ziehen.
Zuschlag Pflege-Wohngruppe224 € im MonatNur in ambulant betreuten Wohngruppen mit den gesetzlichen Voraussetzungen.
Pflegeunterstützungsgeld für Angehörigebis 10 ArbeitstageFür Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege organisieren.

Quellen: § 28a, §§ 40, 40b, 43, 45, 45b, 45f SGB XI und BMG-Übersicht „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“ (Stand 11.12.2025). Höchstbeträge.

Mehr zu den Leistungen: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld verbessern, digitale Pflegeanwendungen, Pflegeberatung, Beratungseinsatz, Pflegekurse und Pflegeunterstützungsgeld.

Pflegegrad 1: Wie viel Geld bekommt man?

Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Es beginnt bei Pflegegrad 2 mit 347 Euro im Monat (Pflegegeld). Auch die Pflegesachleistung für einen Pflegedienst, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 also kein frei verfügbares Geld, sondern erstattet nachgewiesene Ausgaben und liefert Sachleistungen.

Der wichtigste Betrag ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Sie bekommen ihn erstattet, wenn Sie Belege einreichen. Er ist nur für bestimmte Leistungen gedacht. Im Unterschied zu den Pflegegraden 2 bis 5 darf er bei Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden.

  • Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege, auch wenn es dafür bei Pflegegrad 1 keine eigene Leistung gibt.
  • Ambulante Pflegedienste, bei Pflegegrad 1 auch für Waschen und Anziehen.
  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung. Der Anbieter muss anerkannt sein.
RechenbeispielWas Pflegegrad 1 im Jahr bringen kannEin Mann mit Pflegegrad 1 nutzt den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe und bezieht Einmalhandschuhe.
Entlastungsbetrag, nur gegen Beleg131 × 12
bis 1.572 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 × 12
bis 504 €
Höchstens im Jahr1.572 + 504
2.076 €

Das sind Höchstbeträge für nachgewiesene Ausgaben, kein frei verfügbares Geld. Dazu kommt einmalig der Wohnumfeld-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Beträge nach §§ 40 Abs. 2 und 45b SGB XI, Stand 29.10.2026.

Geldleistung für Angehörige und Rente bei Pflegegrad 1

Die Pflegekasse zahlt Angehörigen bei Pflegegrad 1 kein Geld und keine Rentenbeiträge. Rentenbeiträge für Pflegepersonen und der Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung beginnen erst bei Pflegegrad 2. Angehörige können aber Beschäftigten-Rechte nutzen: Das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage und das Pflegezeitgesetz gelten auch bei Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag kann an anerkannte Nachbarschaftshilfe gehen, wenn Ihr Bundesland das vorsieht. Wenn die Pflege aufwendiger wird, hilft eine Höherstufung in Pflegegrad 2.

Pflegestufe 1 oder Pflegegrad 1?

Viele suchen nach „Pflegestufe 1“ und meinen Pflegegrad 1. Das ist ein Missverständnis, das teuer werden kann. Die Pflegestufen galten bis zum 31. Dezember 2016. Die Pflegekassen haben alle damaligen Bezieher automatisch, ohne Antrag und ohne neue Begutachtung in Pflegegrade übergeleitet. Pflegestufe I wurde dabei zu Pflegegrad 2 oder 3, nicht zu Pflegegrad 1.

Pflegestufe 1 und die Pflegegrade

Bis 2016HeutePflegegeld heute
Pflegestufe I, ohne erheblich eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad 2347 € im Monat
Pflegestufe I, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel bei Demenz)Pflegegrad 3599 € im Monat
Keine Pflegestufe, aber erheblich eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad 2347 € im Monat
Geringerer Hilfebedarf als Pflegestufe IPflegegrad 1 nur bei neuem Antrag seit 2017kein Pflegegeld

Überleitung nach § 140 Abs. 2 SGB XI. Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI, Stand 29.10.2026.

Wer „Pflegestufe 1 wieviel Geld“ sucht, findet die Antwort deshalb bei Pflegegrad 2 (347 Euro Pflegegeld) oder Pflegegrad 3 (599 Euro). Das gilt auch für die Fragen, was man bei Pflegestufe 1 bekommt, welche Voraussetzungen sie hatte und ab wann man sie erhält: Eine Pflegestufe können Sie nicht mehr beantragen. Neue Anträge werden nur nach Pflegegraden entschieden. Welchen Pflegegrad Ihr alter Bescheid heute entspricht, zeigt die Mitteilung Ihrer Pflegekasse von 2016 oder Ihr aktueller Bescheid.

Pflegegrad 1 beantragen: Schritt für Schritt

So kommen Sie zu Pflegegrad 1

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellenDie Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, ein Anruf genügt. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab Beginn des Monats der Antragstellung.
  2. Beraten lassenDie Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anbieten (§ 7b SGB XI).
  3. BegutachtungDer Medizinische Dienst oder ein anderer Gutachter kommt nach Hause. Schildern Sie den schlechtesten Alltag, nicht den guten Tag, und bitten Sie eine vertraute Person dazu.
  4. Bescheid prüfenDie Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Gegen den Bescheid können Sie einen Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Die Fristen nach dem Gesetzentwurf für 2027 stehen im nächsten Abschnitt.

Die ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen. Pflegegrad 1 kann befristet werden, wenn eine Besserung zu erwarten ist, insgesamt höchstens drei Jahre. Verschlechtert sich Ihr Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Pflegegrad 1 ab 2027: Was der Gesetzentwurf ändern soll

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Entwurf der Bundesregierung, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat können alle Angaben in der Spalte „Ab 2027“ noch ändern.

Pflegegrad 1 heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegrad 1 als Stufegibt esbleibt
Punkte für neue Anträgezusätzlich strengere Einzelpunkte in drei Modulenab 12,5 bis unter 27ab 15 bis unter 30strenger
Entlastungsbetragdas Sozialraumbudget gilt nur ab Pflegegrad 2bis 131 € im Monatentfällt
Zuschuss vollstationäre Pflegewer 2026 den Zuschuss bezog, behält ihn131 € im Monatentfällt für neue Fälleentfällt
Beratung zu Hausebis 31.12.2028halbjährlichhalbjährlich und bis zu zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monatenmehr
Pflegebegleitungfachliche Begleitung zu Beginn der Pflegegibt es nichtab 1. Januar 2029neu
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchder Entwurf streicht die Einzelleistung; für Pflegegrad 1 nicht eindeutigbis 42 € im Monatunklargeändert
Zuschuss Wohnumfeldbis 4.180 € je Maßnahmebis 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen, Pflegekursejableiben im Katalog

Heute: SGB XI, Stand 29.10.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (BR-Drs. 587/26 (neu)), nicht beschlossen.

Entlastungsbetrag: Was ändert sich für Pflegegrad 1?

Nach dem Entwurf entfällt der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1. Die Begründung nennt als Ziel eine präventionsorientierte Fokussierung: Statt Geld soll es zu Beginn der Pflege fachliche Begleitung geben. Das Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ersetzt, gibt es nur für die Pflegegrade 2 bis 5 und nur für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. In Euro bedeutet das: Der Höchstbetrag von 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr, soll für Pflegegrad 1 wegfallen. Ob Bestandsfälle den Entlastungsbetrag weiter erhalten, regelt der Entwurf nach unserer Auswertung nicht ausdrücklich. Eine Besitzstandsregel gibt es nur für den Zuschuss bei vollstationärer Pflege.

Neue Schwellen und Bestandsschutz

Nach dem Gesetzentwurf soll für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit das Recht am Tag der Antragstellung maßgeblich sein. Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 soll auch bei einer Begutachtung 2027 nach den heutigen Schwellen beurteilt werden, die Leistungshöhe soll sich aber ab 1. Januar 2027 nach dem neuen Recht richten. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad hat, behält ihn nach dem Entwurf bis zu einer Neubegutachtung, und er soll auch danach nicht allein wegen der neuen Schwellen oder Punktetabellen sinken (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E). Wer tatsächlich selbständiger wird, kann ihn weiter verlieren. Das Bundesgesundheitsministerium spricht allgemein von Bestandsschutz, der Gesetzestext ist enger. Nach dem Gesetzentwurf soll außerdem eine Plausibilitätskontrolle kommen: Antragsteller sollen vor der Begutachtung zu den Erfolgsaussichten beraten werden und den Antrag dann zurücknehmen können. Mehr unter Bestandsschutz Pflegegrad und Schwellenwerte 2027.

RechenbeispielGleiche Punkte, kein Pflegegrad mehrEin erfundenes Beispiel: In Modul 4 liegt eine geringe, in Modul 6 eine geringe Beeinträchtigung vor, sonst keine.
Gewichtete Punkte10 + 3,75
13,75 Punkte
Heute: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten13,75 ≥ 12,5
Pflegegrad 1
Entwurf, Antrag ab 1.1.2027: Pflegegrad 1 ab 15 Punkten13,75 < 15
kein Pflegegrad

Dieselben Punkte führen je nach Antragsdatum zu einem anderen Ergebnis. Dazu kommt, dass die Einzelpunkte in Modul 4 und 6 künftig strenger gewertet werden sollen.

Schwellen nach § 15 Abs. 3 SGB XI und SGB XI-E. Vereinfacht, ohne die neue Anlage 2 zu übertragen.

Vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 soll die Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen unbeachtlich sein, außer bei besonders dringlichem Bedarf. Den Gesamtüberblick finden Sie unter Pflegereform 2027. Rechnen Sie mit dem Leistungsrechner nach.

Häufige Fehler bei Pflegegrad 1

  • Pflegegeld erwarten. Bei Pflegegrad 1 gibt es keins. Prüfen Sie stattdessen Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Wohnumfeld-Zuschuss.
  • Entlastungsbetrag verfallen lassen. Reichen Sie Belege regelmäßig ein, ein Übertrag geht nur in das folgende Kalenderhalbjahr.
  • Pflegestufe 1 mit Pflegegrad 1 verwechseln. Pflegestufe I wurde zu Pflegegrad 2 oder 3.
  • Hilfsmittel nicht beantragen. Haltegriffe oder Duschhocker sind oft möglich, fragen Sie vorab die Kasse.
  • Höherstufung nicht prüfen. Wird die Pflege aufwendiger, lohnt sich ein neuer Antrag.

Häufige Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Er wird bei 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten vergeben, wenn dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, Hilfe bei einzelnen Dingen nötig ist.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

Heute mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte. Nach dem Gesetzentwurf sollen für neue Anträge ab 2027 mindestens 15 und weniger als 30 Punkte gelten. Beschlossen ist das nicht.

Was bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, Pflegehilfsmittel (bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsartikel), Zuschüsse zum Umbau der Wohnung von bis zu 4.180 Euro, Beratung, Pflegekurse und digitale Pflegeanwendungen. Pflegegeld gibt es nicht.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2, dort 347 Euro im Monat. Auch nach dem Gesetzentwurf soll es für Pflegegrad 1 kein Pflegegeld oder Entlastungsbudget geben.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Kein frei verfügbares Geld. Die Kasse erstattet bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat gegen Belege und übernimmt Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat. Das sind zusammen höchstens 2.076 Euro im Jahr, dazu kommen einmalige Zuschüsse wie bis zu 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung.

Wird Pflegegrad 1 2027 abgeschafft?

Nach dem Gesetzentwurf nicht. Pflegegrad 1 bleibt mit neuer Punktespanne von 15 bis unter 30 bestehen. Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 entfallen. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht, Bundestag und Bundesrat beraten.

Was passiert 2027 mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Nach dem Entwurf entfällt er für Pflegegrad 1. Das Sozialraumbudget, das ihn ersetzt, gibt es nur ab Pflegegrad 2. Bis zum Inkrafttreten gilt der Entlastungsbetrag von 131 Euro weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1?

Die Pflegestufen galten bis Ende 2016 und richteten sich nach dem Zeitaufwand. Die frühere Pflegestufe I wurde in Pflegegrad 2 oder 3 übergeleitet. Pflegegrad 1 ist eine neue, niedrigere Stufe seit 2017.

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Menschen, die dauerhaft bei einzelnen Dingen Hilfe brauchen, etwa beim Duschen, bei Treppen oder Medikamenten, und bei der Begutachtung auf 12,5 bis unter 27 Punkte kommen. Eine bestimmte Diagnose ist weder nötig noch ausreichend.

Ab wann bekommt man Pflegegrad 1?

Die Leistungen gibt es ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden.

Bekommen Angehörige bei Pflegegrad 1 Geld oder Rente?

Nein. Rentenbeiträge für Pflegepersonen und der Pflege-Pauschbetrag gibt es erst bei Pflegegrad 2. Beschäftigte können aber Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage bekommen.

Kann ich bei Pflegegrad 1 Tagespflege, Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst nutzen?

Ja. Die Pflegekasse zahlt dafür bei Pflegegrad 1 keine eigene Leistung, Sie können die Kosten aber aus dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat erstatten lassen.

Muss ich bei Pflegegrad 1 einen Beratungseinsatz abrufen?

Sie haben Anspruch auf eine Beratung in der Wohnung pro Halbjahr. Die Kürzung bei Nichtabruf betrifft das Pflegegeld, das es bei Pflegegrad 1 nicht gibt.

Wie komme ich von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2?

Mit einem Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse, wenn die Pflege aufwendiger geworden ist. Es folgt eine neue Begutachtung. Für Pflegegrad 2 sind heute mindestens 27 Punkte nötig.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.