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Pflegekurs für Angehörige: Kosten, Inhalte, Anmeldung

Was ein Pflegekurs nach § 45 SGB XI ist, wer teilnehmen kann, warum er kostenlos ist und wie Sie sich anmelden. Mit Reform, Stand 29. Oktober 2026.

Aktualisiert 30.10.20267 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Pflegekurs ist eine Schulung für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende, die die Pflegekassen kostenlos anbieten (§ 45 SGB XI). Sie lernen praktische Handgriffe und erhalten Entlastung. Auf Wunsch findet die Schulung auch bei Ihnen zu Hause statt, zudem soll es digitale Kurse geben. Nach dem Gesetzentwurf geht die häusliche Schulung ab 2029 in der Pflegebegleitung auf.

0 €
Kosten: Die Pflegekassen führen die Schulungskurse unentgeltlich durch
ab Pflegegrad 1
Pflegekurse stehen im Leistungskatalog schon bei Pflegegrad 1
3 Formen
Gruppenkurs vor Ort, Schulung zu Hause, digitaler Kurs
ab 2029
häusliche Schulung geht laut Gesetzentwurf in der Pflegebegleitung auf, nicht beschlossen

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Pflegekurs in Kürze

Ein Pflegekurs vermittelt Ihnen, wie Sie einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause sicher und schonend versorgen. Die Pflegekassen müssen solche Kurse für Angehörige und an ehrenamtlicher Pflege interessierte Personen unentgeltlich anbieten (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Die Kurse sollen Pflege und Betreuung erleichtern und körperliche wie seelische Belastungen der Pflegenden mindern.

  • Kosten: keine. Der Kurs ist ein Angebot der Pflegekassen.
  • Wer: Angehörige, Freunde, Nachbarn und alle, die sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren möchten.
  • Wo: als Gruppenkurs vor Ort, auf Wunsch zu Hause bei der pflegebedürftigen Person oder digital.
  • Anmeldung: über Ihre Pflegekasse oder den Anbieter des Kurses, zum Beispiel einen Pflegedienst oder die Volkshochschule.
  • Geplant: Ab 2029 soll die Schulung zu Hause Teil der Pflegebegleitung werden. Gruppen- und Onlinekurse bleiben bei § 45.

Was ist ein Pflegekurs? Einfach erklärt

Pflegekurse sind Schulungskurse, die die Pflegekassen entweder selbst oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen durchführen. Sie können auch geeignete andere Einrichtungen beauftragen (§ 45 Abs. 2 SGB XI). Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit entstehen einige Kurse in Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder Bildungsvereinen.

Das Gesetz nennt als Ziele, soziales Engagement in der Pflege zu stärken, Pflege und Betreuung zu verbessern und pflegebedingte Belastungen zu mindern oder ihnen vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten vermitteln, damit Sie die Pflege eigenständig durchführen können.

Was lernt man im Pflegekurs?

Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt die Inhalte als praktische Anleitung und Information, dazu Beratung, Unterstützung und Austausch mit anderen Pflegenden. Welche Themen ein Kurs behandelt, legt der Anbieter fest. Die Landesverbände der Pflegekassen können dafür Rahmenvereinbarungen schließen (§ 45 Abs. 3). Typische Themen sind rückenschonendes Bewegen, Hilfe bei der Körperpflege, der Umgang mit Hilfsmitteln und mit Demenz. Fragen Sie den Anbieter nach dem Programm, bevor Sie sich anmelden.

Was ein Pflegekurs nicht ist

Ein Pflegekurs ist keine Berufsausbildung. Er ersetzt auch keine Pflegeberatung, die Ihre Situation individuell plant, und keinen Beratungseinsatz, den Pflegegeld-Beziehende abrufen müssen. Beim Beratungseinsatz soll die Beratungsperson aber ausdrücklich auf Pflegekurse hinweisen, auch auf solche zu Hause (§ 37 Abs. 3a SGB XI).

Wer kann an einem Pflegekurs teilnehmen?

§ 45 nennt zwei Gruppen: Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen. Dazu gehören pflegende Partner, Kinder, Enkel, Freunde, Nachbarn und Menschen, die sich engagieren wollen, bevor sie eine Pflege übernehmen. Eine Pflegeperson im sozialversicherungsrechtlichen Sinn müssen Sie nicht sein.

  • Das Gesetz knüpft die Teilnahme nicht ausdrücklich an einen bestimmten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Schon bei Pflegegrad 1 gehören Pflegekurse zu den Leistungen (§ 28a SGB XI).
  • Auch wer erst überlegt, eine Pflege zu übernehmen, kann als interessierte Person teilnehmen.

Wenden Sie sich an die Kasse der pflegebedürftigen Person oder an Ihre eigene. Das Gesetz sagt nicht, welche Kasse zuständig ist. Klären Sie das im Zweifel kurz telefonisch.

Pflegekurs vor Ort, zu Hause oder digital

Sie haben drei Wege. Welcher passt, hängt davon ab, ob Sie das Haus verlassen können und wie schnell Sie Hilfe brauchen.

Kursformen im Überblick (Stand 29. Oktober 2026)

FormWie läuft es ab?Rechtsgrundlage
Gruppenkurs vor OrtKurs in einer Gruppe, etwa bei Pflegedienst, Volkshochschule oder Verein; Austausch mit anderen Pflegenden§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, Pflicht der Kassen
Schulung zu HauseSchulung in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person, auf Wunsch von Pflegeperson und pflegebedürftiger Person§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI
Digitaler KursOnline-Angebot der Kasse; ergänzt die Kurse vor Ort, ersetzt sie nicht§ 45 Abs. 1 Satz 5 SGB XI, „sollen“

Quelle: § 45 SGB XI. Die Kassen müssen weiterhin Kurse vor Ort durchführen; digitale Kurse sollen sie zusätzlich anbieten.

Vorteile der Schulung zu Hause

Die Schulung zu Hause richtet sich nach Ihrer Wohnung und den vorhandenen Hilfsmitteln. Sie üben am Pflegebett und im Bad, nicht in einem Seminarraum. Das Gesetz knüpft sie an den gemeinsamen Wunsch von pflegender und pflegebedürftiger Person.

Vorteile von Gruppe und digitalem Kurs

In der Gruppe lernen Sie andere Pflegende kennen. Das mindert die Isolation. Wer sich dauerhaft austauschen möchte, findet dort oft den Weg zu einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige. Digitale Kurse eignen sich, wenn Sie die pflegebedürftige Person nicht allein lassen können.

Kosten: Ist ein Pflegekurs wirklich kostenlos?

Ja. Die Pflegekassen führen die Kurse unentgeltlich durch (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt: Die Kurse sind kostenlos. Sie zahlen keine Kursgebühr und müssen dafür weder Pflegegeld noch Entlastungsbetrag einsetzen.

Nebenkosten wie Fahrten oder Betreuung der pflegebedürftigen Person während Ihrer Abwesenheit sind damit nicht automatisch gedeckt. Prüfen Sie in dem Fall, ob der Entlastungsbetrag für ein anerkanntes Angebot oder einen Pflegedienst genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 2 kommt außerdem der Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote in Betracht. Eine Alltagshilfe oder ein Betreuungsdienst übernimmt die Betreuung für die Dauer des Kurses.

Anmeldung: So kommen Sie zu einem Pflegekurs

Schritt für Schritt

  1. Ziel klärenÜberlegen Sie, was Sie lernen möchten: Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Körperpflege, Umgang mit Demenz oder Entlastung. Notieren Sie Fragen. Ein Pflegetagebuch macht den Bedarf sichtbar.
  2. Pflegekasse ansprechenFragen Sie die Pflegekasse nach Kursen in Ihrer Nähe und nach digitalen Angeboten. Sie führt Kurse selbst durch oder beauftragt Anbieter (§ 45 Abs. 2). Auch Pflegestützpunkt und Pflegeberatung kennen das Angebot.
  3. Form wählenEntscheiden Sie sich für Gruppenkurs, Schulung zu Hause oder digitalen Kurs. Für die Schulung zu Hause brauchen Sie den Wunsch beider Seiten, also von Pflegeperson und pflegebedürftiger Person.
  4. Anmelden und Termin festlegenMelden Sie sich beim Anbieter an. Die BMG-Seite beschreibt das Verfahren nicht. Rufen Sie deshalb im Zweifel das Bürgertelefon des Ministeriums an: (030) 340 60 66-02.
  5. Gelerntes im Alltag nutzenÜben Sie die Handgriffe und sprechen Sie Probleme beim nächsten Beratungsbesuch an.
Eine Anmeldefrist oder Kursdauer nennt das Gesetz nicht. Beides legt der Anbieter fest.

Was ändert sich 2029? Pflegekurs und Pflegebegleitung (Gesetzentwurf)

Alles in diesem Abschnitt stammt aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026. Beschlossen ist nichts. Die Änderung am Pflegekurs ist klein, hängt aber mit der neuen Pflegebegleitung zusammen.

Pflegekurs: heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Gruppenkurse vor OrtBegründung zu § 45 und zu GesamtkostenPflicht der Pflegekassen, kostenlosbleiben nach § 45 bestehen
Digitale PflegekurseKassen sollen sie anbietenOnlinekurse werden weiterhin nach § 45 erbracht
Schulung zu Hauseab 1.1.2029§ 45 Abs. 1 Satz 3, auf WunschSätze 3 und 4 sollen gestrichen werden; Aufgabe der Pflegebegleitung (§ 7c)entfällt
Pflegebegleitung§ 7c SGB XI-Egibt es nichtAnspruch ab 1.1.2029 für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, mit individueller Schulung zu Hauseneu

Heute: SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2029: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 587/26 (neu)), nicht beschlossen.

Laut Begründung soll die individuelle Schulung zu Hause nicht mehr Teil der Pflegekurse sein, sondern Aufgabe der Pflegebegleitung. Diese kann bei Bedarf auf Gruppenkurse vor Ort oder Onlinekurse nach § 45 hinweisen. Bis Ende 2028 bleibt es nach dem Entwurf bei den heutigen Regeln. Ob die Pflegebegleitung die Schulung im selben Umfang bietet, ist im Entwurf nicht näher beschrieben.

Häufige Fehler beim Pflegekurs

  • Zu lange warten. Die Kurse sollen Belastungen vorbeugen (§ 45 Abs. 1). Starten Sie früh, nicht erst bei Überlastung.
  • Annehmen, der Kurs koste Geld. Er ist kostenlos. Fragen Sie nach, wenn ein Anbieter eine Gebühr verlangt.
  • Die Schulung zu Hause nicht erfragen. Sie findet auf Wunsch statt. Fragen Sie danach, wenn Sie das Haus nicht verlassen können.
  • Alle Hilfen vom Kurs erwarten. Er vermittelt Wissen, aber keine Betreuung. Ergänzen Sie ihn durch Entlastung im Alltag.
  • Hinweise aus dem Beratungseinsatz ignorieren. Die Beratungsperson soll Pflegekurse empfehlen. Fragen Sie nach konkreten Terminen.

Häufige Fragen

Was ist ein Pflegekurs?

Ein Pflegekurs ist eine Schulung der Pflegekassen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende nach § 45 SGB XI. Sie lernen, wie Pflege und Betreuung zu Hause gelingen, und erhalten Entlastung und Austausch.

Ist ein Pflegekurs kostenlos?

Ja. Die Pflegekassen führen die Schulungskurse unentgeltlich durch (§ 45 SGB XI). Auch das Bundesministerium für Gesundheit nennt die Kurse kostenlos.

Wer kann an einem Pflegekurs teilnehmen?

Angehörige und sonstige Personen, die sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren möchten. Ein bestimmter Pflegegrad ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Auch wer eine Pflege erst plant, kann teilnehmen.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Pflegekurs?

Das Gesetz nennt keinen Pflegegrad als Voraussetzung für die Teilnahme von Angehörigen. Pflegekurse stehen bereits im Leistungskatalog für Pflegegrad 1. Fragen Sie bei Zweifeln Ihre Pflegekasse.

Gibt es Pflegekurse auch online?

Ja. Die Pflegekassen sollen zusätzlich digitale Pflegekurse anbieten. Ihre Pflicht, Kurse vor Ort durchzuführen, bleibt davon unberührt (§ 45 Abs. 1 SGB XI).

Kann der Pflegekurs bei mir zu Hause stattfinden?

Ja, auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Nach dem Gesetzentwurf soll diese Schulung ab 2029 zur Aufgabe der Pflegebegleitung werden.

Wie melde ich mich zum Pflegekurs an?

Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Kursen und Anbietern. Viele Kurse laufen über Pflegedienste, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder Bildungsvereine. Die Anmeldung erfolgt beim Anbieter.

Wie lange dauert ein Pflegekurs?

Das Gesetz nennt keine Dauer. Umfang und Zeiten bestimmt der Anbieter. Fragen Sie vor der Anmeldung nach Stundenzahl und Terminen.

Bekomme ich eine Bescheinigung?

Dazu enthält § 45 SGB XI keine Regel. Fragen Sie den Anbieter, ob er eine Teilnahmebestätigung ausstellt.

Was ändert sich 2027 oder 2029 beim Pflegekurs?

Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026 bleiben Gruppen- und Onlinekurse bestehen. Die Schulung zu Hause soll ab 1. Januar 2029 in der Pflegebegleitung aufgehen. Beschlossen ist das nicht.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

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