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LexikonPflegende Angehörige

Selbst­hil­fe­grup­pe in der Pflege: Förderung und Suche

Was Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige leisten, wie die Pflegeversicherung sie fördert und wie Sie eine Gruppe finden.

Aktualisiert 30.10.20266 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Selbsthilfegruppen in der Pflege sind freiwillige, unabhängige Zusammenschlüsse von Pflegebedürftigen und Angehörigen (§ 45d SGB XI). Sie bieten Austausch und praktische Tipps. Die Pflegeversicherung fördert sie mit 0,21 € je Versichertem und Jahr. Gruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen, den Pflegestützpunkt oder die Kommune.

0,21 €
je Versichertem und Kalenderjahr stellt die Pflegeversicherung für die Selbsthilfe bereit
0,16 €
davon für Zuschüsse, die Förderung durch Land oder Kommune ergänzen
0,05 €
davon für bundesweite Strukturen und Gründungszuschüsse

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Selbsthilfegruppe in der Pflege in Kürze

  • Was: Freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Menschen, die als Betroffene oder Angehörige ihre Lage gegenseitig verbessern wollen (§ 45d Abs. 2 SGB XI).
  • Für wen: Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und andere Nahestehende.
  • Was sie bringen: Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage, praktische Tipps, Entlastung. Sie ersetzen weder Pflegeberatung noch ärztliche Behandlung.
  • Förderung: Die Pflegeversicherung stellt je Kalenderjahr 0,21 € pro Versichertem für die Selbsthilfe in der Pflege bereit (§ 45d Abs. 1 SGB XI).
  • Finden: Über Selbsthilfekontaktstellen, den Pflegestützpunkt oder die Kommune.

Was ist eine Selbsthilfegruppe? Gruppe, Organisation und Kontaktstelle

Das Gesetz unterscheidet drei Formen (§ 45d Abs. 2 SGB XI). Die Gruppe ist das, was die meisten meinen, wenn sie von Selbsthilfe sprechen: Menschen treffen sich regelmäßig, tauschen sich aus und unterstützen sich, auch mithilfe ehrenamtlicher Personen. Nach dem Bundesgesundheitsministerium bilden die örtlichen Gruppen das Fundament der Selbsthilfe.

Formen der Selbsthilfe

FormWas sie tutEbene
SelbsthilfegruppeAustausch und gegenseitige Unterstützung von Betroffenen und Angehörigenörtlich
SelbsthilfeorganisationZusammenschluss von Gruppen in Verbänden, InteressenvertretungLand oder Bund
SelbsthilfekontaktstelleProfessionelle Beratungseinrichtung mit hauptamtlichem Personal, hilft bei der Gruppensuche und -gründungörtlich oder regional

Quellen: § 45d Abs. 2 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium (Selbsthilfeförderung). Stand 29.10.2026.

Wichtig ist die Abgrenzung: Selbsthilfegruppen sind keine Therapiegruppen und keine Pflegeberatung. Sie leben vom Erfahrungsaustausch. Eine fachliche Beratung zu Leistungen erhalten Sie in der Pflegeberatung.

Was leisten Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige?

Wer pflegt, ist oft müde, besorgt und allein mit Entscheidungen. Nach gesund.bund.de, dem Gesundheitsportal des Bundes, können Angehörige in Selbsthilfegruppen offen über Sorgen und Ängste sprechen, Informationen austauschen und voneinander lernen. Auch praktische Fragen zur Pflege lassen sich dort besprechen. Gruppen, in denen sich nur Angehörige treffen, bieten einen geschützten Raum.

  • Entlastung: Sie erleben, dass andere Ähnliches durchmachen.
  • Praktische Tipps: Erfahrungen mit Anträgen, Pflegediensten und Alltagsfragen.
  • Frühe Warnzeichen: Wer sich austauscht, merkt eher, wenn die eigene Belastung zu groß wird.
  • Kontakte: Sie finden Menschen, die bei Engpässen einspringen können, auch im Sinne der Nachbarschaftshilfe.

Wer fördert Selbsthilfegruppen in der Pflege? § 45d SGB XI

Die Pflegeversicherung fördert Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen. Das Geld geht an die Gruppen, nicht an einzelne Pflegende. Insgesamt stehen je Kalenderjahr 0,21 € pro Versichertem in der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung bereit (§ 45d Abs. 1 SGB XI).

Fördermittel der Pflegeversicherung für Selbsthilfe

TopfBetrag je VersichertemWofür
Länderanteil0,16 €Zuschüsse, die eine Förderung durch Land oder Kommune ergänzen (§ 45d Abs. 3)
Bundesweiter Anteil0,05 €bundesweite Tätigkeiten und Strukturen, Gründungszuschüsse (§ 45d Abs. 4)
Zusammen0,21 €Selbsthilfe in der Pflege insgesamt (§ 45d Abs. 1)

Je Kalenderjahr. Anträge für den bundesweiten Anteil stellen die Gruppen oder Organisationen unmittelbar beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband).

RechenbeispielWie sich die Förderung zusammensetztDie Förderung aus § 45d teilt sich in zwei Töpfe. Für eine einzelne Maßnahme einer örtlichen Gruppe wird ein Gesamtbetrag von 4.000 € angenommen.
Länderanteil plus bundesweiter Anteil0,16 € + 0,05 €
0,21 € je Versichertem
Zuschuss der Pflegeversicherung75 % von 4.000 €
3.000 €
Rest der Gesamtförderung4.000 € − 3.000 €
1.000 €

Der Zuschuss der Pflegeversicherung beträgt 75 Prozent der Fördermittel, die für die einzelne Maßnahme insgesamt geleistet werden (§ 45d Abs. 3 Satz 2).

Beispiel mit angenommenem Betrag zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Förderung regeln die Länder.

Daneben fördern die Krankenkassen Selbsthilfe nach § 20h SGB V, wenn sie Prävention oder Rehabilitation bei einer Krankheit des Verzeichnisses betrifft. Eine doppelte Förderung für denselben Zweck ist ausgeschlossen (§ 45d Abs. 6 SGB XI). Die Krankenkassen wenden dafür nach dem Bundesgesundheitsministerium 2025 einen Betrag von 1,36 € je Versichertem auf.

Selbsthilfegruppe finden: Schritt für Schritt

So kommen Sie zu einer passenden Gruppe

  1. Pflegestützpunkt und Pflegekasse fragenBeide kennen Angebote vor Ort. Auch die Pflegeberatung nennt Gruppen für pflegende Angehörige.
  2. Selbsthilfekontaktstelle nutzenHilfe bei der Suche bieten nach gesund.bund.de die örtlichen Selbsthilfekontaktstellen. Eine Übersicht der Kontaktstellen finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS).
  3. Kommune und Seniorenbüro ansprechenGemeinden und Landkreise führen oft Listen mit Angeboten, auch zur Alltagshilfe.
  4. Ärztin, Klinik, Sozialdienst fragenHausärzte und Sozialdienste im Krankenhaus kennen Gruppen zu bestimmten Krankheiten, etwa zu Demenz.
  5. AusprobierenBesuchen Sie ein Treffen. Passt es nicht, suchen Sie weiter.
Wir empfehlen keine einzelnen Vereine. Wählen Sie Gruppen, die unabhängig und nicht gewinnorientiert arbeiten.

Gibt es in Ihrer Nähe keine Gruppe für Ihre Situation, fragen Sie die Kontaktstelle nach Online-Gruppen oder nach der Möglichkeit, selbst eine zu gründen.

Online-Selbsthilfe: Gruppen im Internet

Nicht jeder kann abends das Haus verlassen. Digitale Gruppen und Videotreffen helfen dann weiter. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, auch digitale Anwendungen zu fördern, wenn sie den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen (§ 45d Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium nennt ein von ihm gefördertes Projekt der NAKOS, das überregionale und bundesweit arbeitende digitale Selbsthilfegruppen in einer Datenbank erfasst.

Eine Selbsthilfegruppe gründen

Fehlt ein Angebot, können Sie selbst eine Gruppe gründen. Selbsthilfekontaktstellen unterstützen Gründung und Gruppenarbeit. Für neue Gruppen sieht das Gesetz Gründungszuschüsse aus dem bundesweiten Anteil vor, die ohne Mitfinanzierung durch ein Land oder eine Kommune gewährt werden können (§ 45d Abs. 4 SGB XI). Der Antrag geht unmittelbar an den GKV-Spitzenverband. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für fünf Jahre, mindestens drei.

Auch ohne Förderung lässt sich klein beginnen: ein Raum in der Gemeinde, ein fester Termin, eine Ansprechperson.

Selbsthilfe ist ein Baustein: Weitere Entlastung für Angehörige

Häufige Fehler und Erwartungen

  • Ersatz für Beratung erwarten: Gruppen informieren, beraten aber nicht verbindlich zu Leistungen.
  • Zu früh aufgeben: Erst nach mehreren Treffen zeigt sich, ob die Gruppe passt.
  • Zu viel preisgeben: Besonders online: Schützen Sie Daten der pflegebedürftigen Person.
  • Förderung mit persönlichem Anspruch verwechseln: Das Geld nach § 45d geht an Gruppen, nicht an Teilnehmende.

Pflegereform 2027: Ändert sich etwas?

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (Bundesrat-Drucksache 587/26 neu) ist noch kein Gesetz. Eine Änderung von § 45d SGB XI haben wir darin nicht gefunden. Neu soll ab 2029 eine Pflegebegleitung für pflegende An- und Zugehörige kommen (§ 7c SGB XI-E), die Selbsthilfe ergänzen, aber nicht ersetzen würde. Mehr unter Pflegebegleitung und Pflegereform 2027. Den Verfahrensstand zeigt der Zeitplan der Pflegereform.

Häufige Fragen

Was ist eine Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige?

Ein freiwilliger, unabhängiger und nicht gewinnorientierter Zusammenschluss von Menschen, die Pflegebedürftige unterstützen und sich gegenseitig helfen (§ 45d Abs. 2 SGB XI).

Was bringt mir eine Selbsthilfegruppe?

Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage, Informationen, praktische Tipps und emotionale Entlastung. Ein ärztlicher Rat oder eine Pflegeberatung wird dadurch nicht ersetzt.

Wie finde ich eine Selbsthilfegruppe in meiner Nähe?

Fragen Sie den Pflegestützpunkt, die Pflegekasse oder die örtliche Selbsthilfekontaktstelle. Eine Übersicht der Kontaktstellen steht laut gesund.bund.de bei der NAKOS.

Gibt es Selbsthilfegruppen online?

Ja. Das Bundesgesundheitsministerium nennt eine Datenbank digitaler Selbsthilfegruppen. Achten Sie auf Datenschutz und teilen Sie keine Daten der pflegebedürftigen Person.

Was kostet die Teilnahme?

Das Gesetz regelt das nicht. Selbsthilfegruppen sind nicht gewinnorientiert. Ob ein Beitrag erhoben wird, fragen Sie die Gruppe.

Wer fördert Selbsthilfegruppen?

Die Pflegeversicherung nach § 45d SGB XI mit 0,21 € je Versichertem und Jahr, daneben die Krankenkassen nach § 20h SGB V. Das Geld geht an Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen.

Wie gründe ich eine Selbsthilfegruppe?

Sprechen Sie mit der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle. Gründungszuschüsse für neue Gruppen können beim GKV-Spitzenverband beantragt werden (§ 45d Abs. 4 SGB XI).

Ist eine Selbsthilfegruppe dasselbe wie ein Pflegekurs?

Nein. Der Pflegekurs vermittelt Fertigkeiten für die Pflege und ist ein unentgeltliches Angebot der Pflegekasse (§ 45 SGB XI). Die Selbsthilfegruppe lebt vom Austausch unter Betroffenen.

Gibt es Gruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz?

Fragen Sie die Selbsthilfekontaktstelle oder den Pflegestützpunkt nach Gruppen zu diesem Thema. Gesund.bund.de nennt Angehörigengruppen zu den verschiedensten gesundheitlichen Problemen.

Ändert die Pflegereform die Selbsthilfe?

Nach unserer Durchsicht des Gesetzentwurfs ist § 45d nicht geändert. Neu soll ab 2029 eine Pflegebegleitung kommen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

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