Nachbarschaftshilfe in der Pflege: Was das ist
Nachbarschaftshilfe bedeutet hier: Eine einzelne Person unterstützt Sie stundenweise im Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, bei Spaziergängen, im Haushalt oder mit Gesellschaft. Sie bekommt dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Die Pflegekasse erstattet Ihnen diese Kosten aus dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Das geht ab Pflegegrad 1.
Entscheidend ist: Die Helferin oder der Helfer muss nach Landesrecht anerkannt sein. Was dafür nötig ist, regelt jedes Bundesland selbst. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Regel. Hilfe von Verwandten, die im Haushalt leben, oder spontane Gefälligkeiten ohne Anerkennung erstattet die Kasse nicht.
Wie viele Stunden bringen 131 Euro?
Einen Stundenlohn schreibt das Bundesrecht nicht vor. Die Länder setzen Obergrenzen für die Aufwandsentschädigung, siehe Tabelle unten. Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Stunden 131 € bei verschiedenen Sätzen decken.
Stunden pro Monat, die 131 € bei einem Stundensatz abdecken
| Stundensatz | Stunden mit 131 € | Stunden mit 175 € (Entwurf) |
|---|---|---|
| 5 € | 26,2 | 35,0 |
| 8 € | 16,4 | 21,9 |
| 10 € | 13,1 | 17,5 |
| 12 € | 10,9 | 14,6 |
Voraussetzungen: Wer darf Nachbarschaftshelfer sein?
Die Länder regeln die Anerkennung nach § 45a Absatz 3 SGB XI in eigenen Verordnungen. In den Ländern, deren Regeln wir einsehen konnten, kehren diese Punkte wieder:
- Keine nahen Verwandten: Die Helfenden dürfen mit der unterstützten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Das schließt Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder aus. Dazu kommt meist: keine häusliche Gemeinschaft und keine Tätigkeit als Pflegeperson.
- Schulung: Meist ist ein Kurs nötig, der Umfang schwankt. Brandenburg und Berlin verlangen 6 Stunden, Schleswig-Holstein mindestens 8 Unterrichtseinheiten, Niedersachsen 30 Stunden. Wer einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI besucht hat, muss oft weniger nachweisen. Die Pflegekassen bieten diese Kurse unentgeltlich an.
- Aufwandsentschädigung statt Lohn: Die Tätigkeit gilt als Ehrenamt. Die Entschädigung ist nach oben begrenzt, je nach Land auf 5 € bis 12 € je Stunde. Bayern verlangt einen Betrag „deutlich unter“ dem Mindestlohn, Niedersachsen höchstens 85 % des Mindestlohns.
- Begrenzte Zahl: Meist dürfen Helfende höchstens zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützen. Bayern erlaubt bis zu drei pro Monat. Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt begrenzen auf 30 Stunden im Monat.
- Alter: Manche Länder nennen ein Mindestalter, in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen 16 Jahre, in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt 18 Jahre.
- Versicherung: Schleswig-Holstein und Bayern verlangen einen Versicherungsschutz, Sachsen eine Haftpflicht ab 5 € je Stunde.
Typische Aufgaben sind niedrigschwellige Hilfen im Alltag. Dazu zählen Begleitung, Gespräche, Einkaufen oder Hilfe im Haushalt. Wer mit einer Hilfe im Haushalt arbeitet, findet Wege außerhalb der Nachbarschaftshilfe im Ratgeber Haushaltshilfe.
Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern
Die Tabelle fasst zusammen, was wir in Landesverordnungen, auf Seiten von Landesministerien und Pflegekassen-Landesverbänden belegen konnten. Wo wir nichts Belastbares fanden, steht „Regel beim Land erfragen“. Rechtsstand und Quellen sind uneinheitlich, bestätigen Sie die Regeln vor Beginn bei Ihrer Pflegekasse.
Kernregeln für Einzelhelfende nach Bundesland
| Land | Kernregeln | Stelle und Verfahren |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ab 16 Jahren. Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, keine häusliche Gemeinschaft, nicht Pflegeperson. Höchstens 2 Personen gleichzeitig. Keine Stundenvorgabe zur Schulung. Erstattung höchstens in Höhe des Entlastungsbetrags. | Helfende bestätigen die Voraussetzungen, die pflegebedürftige Person legt die Bestätigung der Pflegekasse vor (§ 6a UstA-VO). |
| Bayern | Nur in „besonders gelagerten Fällen“. Ab 16 Jahren. Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, keine häusliche Gemeinschaft. Basisschulung oder Qualifikation. Versicherungsschutz. Entschädigung deutlich unter dem Mindestlohn. Höchstens 3 Pflegebedürftige im Monat. | Registrierung im Regierungsbezirk (§ 82 Absatz 4 AVSG). |
| Berlin | Volljährig. Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, keine häusliche Gemeinschaft, nicht Pflegeperson. Höchstens 2 Pflegebedürftige. Schulung 6 Stunden, bei Pflegekurs oder Pflegeausbildung 2 Stunden. Höchstens 8 € je Stunde. | Registrierung bei der Pflegekasse, Schulung über das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung. |
| Brandenburg | Kein Mindestalter genannt. Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, keine häusliche Gemeinschaft. Schulung 6 Zeitstunden, bei Pflegekurs oder einschlägigem Beruf 2 Stunden. Höchstens 10 € je Stunde. Höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig. | Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung, höchstens 5 Jahre gültig (§ 8 BbgAUA-AnerkV). |
| Bremen | Regel beim Land erfragen. | Zuständig: Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Anerkennung nach Landesrecht). |
| Hamburg | Volljährig. Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, keine häusliche Gemeinschaft, nicht Pflegeperson. Höchstens 5 € je Stunde. Höchstens 2 Pflegebedürftige. Pflegebedürftige muss in Hamburg gemeldet sein. Keine Schulungspflicht genannt. | Registrierung bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe (DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel), Bestätigung geht an die Pflegekasse. |
| Hessen | Regel beim Land erfragen. | Bei der Pflegekasse oder dem Land erfragen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Regel beim Land erfragen. | Zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS). |
| Niedersachsen | Ab 16 Jahren. Nicht verwandt oder verschwägert, nicht Pflegeperson, kein gemeinsamer Haushalt. Fachkraft oder 30 Stunden Schulung oder Pflegekurs. Entschädigung höchstens 85 % des Mindestlohns. Höchstens 2 Pflegebedürftige im selben Zeitraum. | Keine Anerkennung durch das Land nötig. Schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei der Pflegekasse (Merkblatt, Stand 2. Januar 2026). |
| Nordrhein-Westfalen | Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, nicht Pflegeperson, keine häusliche Gemeinschaft. Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses oder Bestätigung des Informationsangebots. Ehrenamtlich. Kein Höchstpreis in der Verordnung. | Keine Anerkennung durch den Kreis. Nachweis gegenüber der pflegebedürftigen Person, Vorlage bei der Pflegekasse (§ 11 AnFöVO). |
| Rheinland-Pfalz | Regel beim Land erfragen. | Zuständig: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 24. |
| Saarland | Regel beim Land erfragen. | Anerkennung durch die Landkreise im Einvernehmen mit den Pflegekassen. |
| Sachsen | Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, keine häusliche Gemeinschaft. Von den Pflegekassen anerkannter Kurs. Pauschale höchstens 10 € je Einsatzstunde, ab 5 € Haftpflicht. | Erklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen bei der Pflegekasse (SächsPflUVO). |
| Sachsen-Anhalt | Volljährig. Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, nicht im selben Haushalt, nicht Pflegeperson. Anerkannte Schulung. Höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig und 30 Stunden im Monat. | Registrierung über den regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe (Modellprojekt, Seitenstand 2023). |
| Schleswig-Holstein | Nicht im selben Haushalt, nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, nicht Pflegeperson. Kurs mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten, Nachweis auch bis 6 Monate nach Registrierung. Haftpflichtversicherung. Höchstens 12 € je Stunde und 30 Stunden im Monat. | Registrierung beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), § 12 AföVO. |
| Thüringen | Registrierung vorab bei der Pflegekasse. Anerkannter Kurs, derzeit gilt eine Übergangsregelung ohne Kurspflicht „bis auf Weiteres“. Die Landesverordnung wird überarbeitet. | Pflegekassen registrieren die Helfenden (Stand 4. Dezember 2025). |
Ablauf und Abrechnung
So läuft Nachbarschaftshilfe ab
- Regeln Ihres Landes klärenFragen Sie Ihre Pflegekasse, ob und wie Einzelhelfende anerkannt werden. Viele Kassen haben eigene Anmeldeformulare.
- Voraussetzungen nachweisenDie helfende Person besucht gegebenenfalls einen Kurs und bestätigt Verwandtschaft, Haushalt und Schulung schriftlich.
- Registrierung oder BestätigungJe nach Land gibt es eine Stelle (zum Beispiel Landesamt, Servicestelle, Pflegekasse) oder nur eine Bestätigung für die Pflegekasse.
- Vereinbarung treffenHalten Sie Aufgaben, Stundensatz und Termine schriftlich fest. Führen Sie einen Leistungsnachweis mit Datum, Zeit und Tätigkeit.
- Bezahlen und einreichenDie pflegebedürftige Person zahlt zunächst selbst. Danach reicht sie Beleg, Leistungsnachweis und Bestätigung bei der Pflegekasse ein.
Es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Auf dem Beleg muss erkennbar sein, dass es sich um ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag handelt. Ein einheitliches Abrechnungsformular für Nordrhein-Westfalen gibt es laut Pflegewegweiser NRW nicht. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach deren Vordruck. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Ab Pflegegrad 2 können Sie Nachbarschaftshilfe auch aus dem Umwandlungsanspruch bezahlen. Er gilt für nach Landesrecht anerkannte Angebote (§ 45a Absatz 4 SGB XI). Dann sinkt allerdings das Pflegegeld anteilig.
- Stunden im Monat3 Std. × 52 Wochen : 12 Monate
- 13 Stunden
- Aufwandsentschädigung im Monat13 × 10 €
- 130,00 €
- Entlastungsbetrag im Monat
- 131,00 €
- Rest im Monat131 € − 130 €
- 1,00 €
Der Entlastungsbetrag deckt diese Hilfe fast genau ab. Fahrkosten oder Auslagen sind zusätzlich zu beachten, der Gesamtbetrag darf den Entlastungsbetrag nicht übersteigen.
Steuer, Versicherung und Sozialleistungen der Helfenden
Für die Helfenden ist die Aufwandsentschädigung eine Einnahme. Die folgenden Punkte sind Fakten, keine Steuerberatung. Klären Sie Ihren Fall mit dem Finanzamt oder einer Beratung.
Steuer: Ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Grundsätzlich müssen Einnahmen beim Finanzamt angegeben werden, auch steuerfreie. Das Gesetz kennt mehrere Befreiungen. Welche für Nachbarschaftshilfe passt, ist nicht einheitlich geklärt.
§ 3 Nr. 36 EStG befreit Einnahmen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Voraussetzung ist, dass Angehörige oder andere Personen damit eine sittliche Pflicht erfüllen. Nach der Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums von 2020 nimmt die Finanzverwaltung das bei Nichtangehörigen nur selten an. Nach einer abgestimmten Nichtbeanstandungsregelung (Stand 2020) gelte es, wenn nur eine pflegebedürftige Person unterstützt wird. Der Pflegewegweiser NRW nennt dagegen die Grenze von höchstens zwei Personen und 131 € im Monat.
§ 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag, 3.300 € im Jahr) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale, 960 € im Jahr) setzen eine Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung voraus. Die Handreichung nennt Hamburg als Land, in dem die Registrierung bei der Servicestelle das ermöglicht.
Versicherung und Sozialleistungen
- Nachbarschaftshilfe gilt in der Regel als Gefälligkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung dann beschränkt. Die Handreichung empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung, die Gefälligkeitsschäden ausdrücklich einschließt, mit mindestens 2 Millionen Euro Deckung.
- Der gesetzliche Unfallschutz greift nur im Einzelfall, wenn jemand „wie ein Beschäftigter“ tätig wird (§ 2 Absatz 2 SGB VII). Laut Pflegewegweiser NRW besteht bei Nachbarschaftshilfe im Allgemeinen kein Versicherungsschutz.
- Beziehen Helfende Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe, gelten Aufwandsentschädigungen laut Pflegewegweiser NRW als Einkommen und müssen gemeldet werden.
- Wer regelmäßig mehr als eine Aufwandsentschädigung erhält, übt keine Nachbarschaftshilfe im Sinne der Verordnungen aus. Das ist dann Arbeit, gegebenenfalls ein Minijob (siehe Haushaltshilfe).
Hilfe durch Angehörige und das Pflegegeld erklärt der Ratgeber Pflegegeld für Angehörige.
Was sich ändern soll (Gesetzentwurf)
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 soll die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe neu geregelt werden. Beschlossen ist nichts. Die Tabelle trennt heutiges Recht und Entwurf.
Nachbarschaftshilfe: heute und nach dem Entwurf
Für Sie heißt das: Bestehende Anerkennungen sollen nach dem Entwurf übergangsweise fortgelten. Wie genau, regeln erst die Richtlinien. Ob Restbeträge aus 2026 ins Jahr 2027 mitgehen, haben wir im Entwurf nicht gefunden. Mehr zu den Begriffen steht unter Sozialraumbudget. Wer sich zur Reform beraten lassen will, wendet sich an die Pflegeberatung.
Häufige Fehler bei der Nachbarschaftshilfe
- Hilfe von Angehörigen abrechnen. Verwandte bis zum zweiten Grad sind ausgeschlossen.
- Ohne Anerkennung loslegen. Ohne Bestätigung oder Registrierung erstattet die Kasse nichts.
- Mehr als den Entlastungsbetrag auszahlen. Der Betrag ist begrenzt, den Rest zahlen Sie selbst.
- Keine Belege führen. Ohne Beleg und Leistungsnachweis gibt es kein Geld.
- Die Steuer vergessen. Auch steuerfreie Einnahmen gehören in die Steuererklärung.
Häufige Fragen
Was ist Nachbarschaftshilfe in der Pflege?
Eine einzelne, nach Landesrecht anerkannte Person unterstützt Sie stundenweise im Alltag. Die Pflegekasse erstattet die Kosten aus dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Sie ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.
Wie viel Stundenlohn darf ein Nachbarschaftshelfer bekommen?
Das legt das Land fest. In den geprüften Ländern liegt die Obergrenze zwischen 5 € (Hamburg) und 12 € (Schleswig-Holstein) je Stunde. Berlin erlaubt 8 €, Brandenburg und Sachsen 10 €. In Nordrhein-Westfalen halten die Pflegekassen laut Verbraucherzentrale 5 € bis 10 € für angemessen.
Darf meine Tochter oder mein Sohn Nachbarschaftshilfe leisten?
In der Regel nein. Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad sind ausgeschlossen, dazu zählen Kinder, Enkel, Geschwister und Eltern. Für Angehörige gibt es Pflegegeld und eventuell Verhinderungspflege. Mehr im Ratgeber Pflegegeld für Angehörige.
Muss ich einen Pflegekurs machen?
Das hängt vom Land ab. Niedersachsen verlangt 30 Stunden Schulung oder einen Pflegekurs, Berlin und Brandenburg 6 Stunden, Schleswig-Holstein 8 Unterrichtseinheiten. Baden-Württemberg gibt für Einzelhelfende keine Stundenzahl vor. In Thüringen gilt derzeit eine Übergangsregelung ohne Kurspflicht. Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind kostenlos.
Wie beantrage ich die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer?
Das Verfahren unterscheidet sich je Land: Registrierung bei einer Landesstelle (Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein), bei einer Servicestelle (Hamburg, Sachsen-Anhalt), bei der Pflegekasse (Berlin, Thüringen) oder nur eine Bestätigung für die Pflegekasse (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Fragen Sie zuerst bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Wie rechne ich Nachbarschaftshilfe mit der Pflegekasse ab?
Die pflegebedürftige Person zahlt die Entschädigung und reicht Beleg und Leistungsnachweis bei der Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet bis zum Entlastungsbetrag. Einen einheitlichen Vordruck gibt es in NRW nicht. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach dem Formular.
Bekomme ich Nachbarschaftshilfe bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € steht ab Pflegegrad 1 zu. Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, wer früher Pflegestufe 1 hatte, hat heute meist Pflegegrad 2. Nach dem Gesetzentwurf soll er für Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Das ist nicht beschlossen.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Nachbarschaftshilfe nutze?
Beim Entlastungsbetrag nicht. Er ist eine eigene Leistung. Zahlen Sie die Hilfe aber aus dem Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Sachleistung), sinkt das Pflegegeld anteilig.
Ist die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe steuerfrei?
Das ist nicht einheitlich geklärt. Möglich ist eine Befreiung nach § 3 Nr. 36 EStG, wenn die Helfenden eine sittliche Pflicht erfüllen, oder nach Nr. 26 und 26a bei Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung. Angeben müssen Sie die Einnahmen in jedem Fall. Fragen Sie das Finanzamt.
Muss ich Nachbarschaftshilfe in der Steuererklärung angeben?
Ja, grundsätzlich auch dann, wenn die Einnahmen steuerfrei bleiben. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Befreiung greift.
Bin ich als Helfer versichert?
Nicht automatisch. Nachbarschaftshilfe gilt meist als Gefälligkeit. Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht Gefälligkeitsschäden abdeckt. Einige Länder verlangen eine Versicherung, etwa Schleswig-Holstein.
Zählt die Aufwandsentschädigung beim Bürgergeld oder Arbeitslosengeld?
Laut Pflegewegweiser NRW zählt sie bei Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Sozialhilfe als Einkommen und muss gemeldet werden. Fragen Sie vorher bei der zuständigen Stelle.
Was ändert sich 2027 bei der Nachbarschaftshilfe?
Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig die Pflegekassen die Nachbarschaftshilfe anerkennen. Die Richtlinien soll der GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2028 festlegen, bis dahin bleibt die Landesbehörde zuständig. Der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget von 175 € werden. Beschlossen ist das nicht.
Was gilt in meinem Bundesland?
Die Tabelle in diesem Ratgeber zeigt die Regeln, die wir belegen konnten. Für Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland konnten wir keine belastbaren Regeln für Einzelhelfende bestätigen. Fragen Sie dort bei der Pflegekasse oder der zuständigen Landesstelle.