Haushaltshilfe: Diese Wege gibt es
Eine Haushaltshilfe übernimmt Putzen, Einkaufen, Wäsche oder Kochen. Wer sie bezahlt, hängt von Ihrer Lage ab. Einen einzigen Antrag für alles gibt es nicht. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, eine eigene Stelle und eigene Grenzen.
Die Wege zur Haushaltshilfe im Überblick
| Weg | Wer zahlt | Für wen | Kernpunkt |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | Pflegekasse | Pflegegrad 1 bis 5 | bis zu 131 € im Monat, nur anerkannte Angebote |
| Umwandlungsanspruch | Pflegekasse | ab Pflegegrad 2 | bis zu 40 % der Sachleistung |
| Pflegedienst | Pflegekasse | Pflegegrad 2 bis 5 | Sachleistung 796 bis 2.299 € im Monat |
| Krankenkasse | Krankenkasse | nach Klinik, Operation, Schwangerschaft | 4 Wochen, mit Kind bis 26 Wochen |
| Sozialamt | Sozialhilfeträger | wenn das Geld nicht reicht | Hilfe zur Pflege |
| Steuer | Finanzamt | wer selbst zahlt | 20 %, höchstens 510 € oder 4.000 € im Jahr |
Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat und steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zu. Sie müssen ihn nicht beantragen. Die Pflegekasse erstattet aber nur gegen Beleg (§ 45b SGB XI).
Er gilt für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das Gesetz nennt dazu ausdrücklich Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen, Helferkreise und Alltagsbegleiter (§ 45a). Auch ambulante Pflegedienste kommen infrage. Ab Pflegegrad 2 zahlt der Betrag dort aber keine Leistungen im Bereich der Selbstversorgung. Im Zweifel entscheidet die Pflegekasse, was darunter fällt.
Nicht verbrauchte Beträge können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen, also bis Ende Juni des Folgejahres.
Pflegedienst: Hilfen bei der Haushaltsführung
Ab Pflegegrad 2 gilt die Pflegesachleistung. Sie umfasst nach § 36 SGB XI auch Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Höchstbeträge je Monat sind 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) und 2.299 € (Pflegegrad 5). Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Laut Verbraucherzentrale haben viele Dienste für reine Hauswirtschaft keine Kapazitäten. Fragen Sie mehrere an, Hinweise stehen im Ratgeber ambulanter Pflegedienst.
Pflegegeld: Geld ausgezahlt, Hilfe selbst organisiert
Wer Pflegegeld bezieht (347 € bis 990 €), muss die Pflege einschließlich der Hilfen bei der Haushaltsführung selbst sicherstellen (§ 37 SGB XI). Das Geld ist keine Erstattung für eine bestimmte Haushaltshilfe. Beides zu mischen regelt die Kombinationsleistung.
Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Sachleistung
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit Sie ihn nicht für einen Pflegedienst brauchen (Umwandlungsanspruch, § 45a Absatz 4 SGB XI). Das sind höchstens 318,40 € (Pflegegrad 2), 598,80 € (Pflegegrad 3), 743,60 € (Pflegegrad 4) und 919,60 € (Pflegegrad 5) im Monat. Ein Vorabantrag ist nicht nötig.
Der Haken betrifft Pflegegeld-Bezieher: Die Umwandlung zählt wie eine Inanspruchnahme der Sachleistung, das Pflegegeld sinkt entsprechend (§ 38 SGB XI). Wer in Pflegegrad 2 die vollen 40 % umwandelt, erhält nur noch 60 % des Pflegegeldes, also 208,20 € statt 347 €.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir zu?
Einen festen Stundenanspruch gibt es nicht. Die Pflegekasse zahlt Beträge, keine Stunden. Wie viele Stunden das sind, hängt vom Preis des Anbieters ab. Die Tabelle rechnet mit zwei angenommenen Stundenpreisen. Es sind Rechenannahmen, keine Marktpreise.
Stunden pro Monat nach Pflegegrad, heutiges Recht
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis 40 %) | Summe | Stunden bei 30 € | Stunden bei 38 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | nicht möglich | 131 € | 4,4 | 3,4 |
| Pflegegrad 2 | 131 € | 318,40 € | 449,40 € | 15,0 | 11,8 |
| Pflegegrad 3 | 131 € | 598,80 € | 729,80 € | 24,3 | 19,2 |
| Pflegegrad 4 | 131 € | 743,60 € | 874,60 € | 29,2 | 23,0 |
| Pflegegrad 5 | 131 € | 919,60 € | 1.050,60 € | 35,0 | 27,6 |
- Entlastungsbetrag allein131 € : 30 €
- 4,37 Stunden
- Umwandlung voll40 % von 796 €
- 318,40 €
- Gesamtbetrag im Monat131 € + 318,40 €
- 449,40 €
- Stunden im Monat449,40 € : 30 €
- 14,98 Stunden
Der Entlastungsbetrag allein reicht für gut eine Stunde pro Woche. Mit voller Umwandlung sind es knapp 15 Stunden, dafür sinkt das Pflegegeld.
Pflegestufe, Pflegegrad 1 oder gar kein Pflegegrad
Eine „Pflegestufe“ gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Stufe I wurde zu Pflegegrad 2, Stufe II zu Pflegegrad 3, Stufe III zu Pflegegrad 4. War zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, ging es jeweils einen Grad höher (§ 140 SGB XI). Wer „Pflegestufe 2“ liest, meint also meist Pflegegrad 3. Mehr steht unter Pflegegrad.
In Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung noch Umwandlung. Dort läuft die Haushaltshilfe nur über den Entlastungsbetrag. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Dann bleiben Krankenkasse, Sozialamt, Steuer und die private Lösung.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenkasse ist eine kurzfristige Leistung für Zeiten, in denen Sie den Haushalt nicht führen können. Grundlage sind § 38 SGB V und bei Schwangerschaft § 24h SGB V.
Wann besteht Anspruch?
- Klinik, Vorsorge, Reha oder häusliche Krankenpflege: Sie können den Haushalt deswegen nicht weiterführen, und im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind.
- Schwere Krankheit ohne Kind: zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, längstens vier Wochen.
- Schwere Krankheit mit Kind: Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
- Schwangerschaft und Entbindung: Anspruch, soweit Ihnen die Haushaltsführung deswegen nicht möglich ist (§ 24h).
- Mehr nach Satzung: Die Kasse kann weitere Fälle freiwillig regeln (§ 38 Absatz 2).
Immer gilt: Der Anspruch besteht nur, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (§ 38 Absatz 3). Bei Pflegegrad 2 bis 5 entfällt die Vier-Wochen-Regel, hier ist die Pflegeversicherung zuständig. Bei Pflegegrad 1 bleibt sie bestehen. Ist ein Kind im Haushalt, schließt Pflegebedürftigkeit die Hilfe zur Versorgung des Kindes nicht aus.
Zuzahlung und Kosten
Ab 18 Jahren zahlen Sie je Kalendertag heute 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € (§ 38 Absatz 5, § 61 SGB V). Ab 1. Januar 2027 gelten mindestens 7,50 € und höchstens 15 € (bereits beschlossen, kein Teil des Reformentwurfs). Bei Schwangerschaft und Entbindung verweist § 24h nicht auf diese Zuzahlung. GKV-Spitzenverband und Verbraucherzentrale nennen diese Hilfe zuzahlungsfrei.
Kann die Kasse keine Hilfe stellen, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Hilfe in angemessener Höhe. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gibt es keine Erstattung, nur gegebenenfalls Fahrkosten und Verdienstausfall (§ 38 Absatz 4). Die Verbraucherzentrale nannte für 2025 einen Satz von 11,75 € je Stunde. Jede Kasse legt ihn selbst fest.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse
- Vor Beginn anfragenRufen Sie Ihre Krankenkasse an, am besten schon im Krankenhaus. Der Sozialdienst der Klinik hilft.
- Ärztliche Bescheinigung besorgenDie Kasse verlangt meist eine Notwendigkeitsbescheinigung mit Beginn, Dauer und Umfang der Hilfe.
- Antrag stellenNennen Sie, wer im Haushalt lebt, ob Kinder dabei sind und warum niemand den Haushalt führen kann.
- Klären, wer die Hilfe stelltDie Kasse nennt Vertragspartner. Besorgen Sie die Hilfe selbst, sprechen Sie Stundenzahl und Erstattung vorher ab.
Haushaltshilfe über das Sozialamt
Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt einspringen.
Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Anspruch haben Pflegebedürftige, denen nicht zuzumuten ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen. Das des nicht getrennt lebenden Ehegatten zählt mit. Die Hilfe zur Pflege umfasst in den Pflegegraden 2 bis 5 auch Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 64b). Wie viel Vermögen bleibt, steht unter Schonvermögen.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII). Wer einen eigenen Haushalt hat und ihn weder selbst noch mit Haushaltsangehörigen führen kann, soll Leistungen erhalten, wenn die Weiterführung geboten ist. Sie sind in der Regel nur vorübergehend, außer sie vermeiden oder verschieben eine Heimunterbringung. Erstattet werden die angemessenen Aufwendungen für eine haushaltsführende Person.
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Eine Pflegeberatung hilft bei der Antragstellung.
Steuer und Minijob: Haushaltshilfe absetzen
Wer die Haushaltshilfe selbst bezahlt, kann einen Teil über die Steuer zurückholen (§ 35a EStG). Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht vom Einkommen.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
| Art der Leistung | Ermäßigung | Höchstbetrag je Jahr |
|---|---|---|
| Minijob im Privathaushalt | 20 % | 510 € |
| Andere haushaltsnahe Beschäftigung oder Dienstleistung, auch Pflege- und Betreuungsleistungen | 20 % | 4.000 € |
- Sie brauchen eine Rechnung und müssen unbar zahlen. Barzahlung zählt nicht.
- Nur Arbeitskosten zählen, nicht Material.
- Dieselben Kosten dürfen nicht zugleich als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.
- Das Gesetz spricht von Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Was die Pflegekasse erstattet, haben Sie nicht selbst getragen. Absetzbar ist nach dem Wortlaut nur Ihr Eigenanteil.
- Wer keine Einkommensteuer zahlt, hat von der Ermäßigung nichts.
Minijob im Haushalt über die Minijob-Zentrale
Wer eine Haushaltshilfe anstellt, ist Arbeitgeber. Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn der Haushalt die Beschäftigung begründet und die Tätigkeit sonst gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt wird (§ 8a SGB IV). Die Anmeldung läuft über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale.
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, 2027 bei 633 €. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € und soll 2027 auf 14,60 € steigen (Bundesregierung, 21. September 2026). Dazu kommen Abgaben von 14,62 % des Verdienstes, die die Minijob-Zentrale am 31. Juli und 31. Januar einzieht.
- Lohn im Jahr3 Std. × 52 Wochen × 15 €
- 2.340,00 €
- Abgaben des Haushalts14,62 % von 2.340 €
- 342,11 €
- Gesamtkosten2.340 € + 342,11 €
- 2.682,11 €
- Steuerermäßigung20 % = 536,42 €, Deckel 510 €
- 510,00 €
- Kosten nach Steuer2.682,11 € − 510 €
- 2.172,11 €
Schon bei diesem Umfang greift der Höchstbetrag von 510 €.
Haushaltshilfe finden, Kosten und Auswahl
Feste Marktpreise gibt es nicht. Wir nennen nur belegte Werte.
- Untergrenze bei eigener Anstellung: Mindestlohn 13,90 € je Stunde. Mit 14,62 % Abgaben kostet die Stunde mindestens rund 15,93 €.
- Obergrenzen für anerkannte Angebote: In Nordrhein-Westfalen bis zu 38 € je Leistungsstunde (Verbraucherzentrale NRW), in Sachsen 38,11 € für Serviceangebote haushaltsnaher Dienstleistungen (Stand 2025). Das sind Höchstpreise, keine Durchschnitte.
- Nachbarschaftshilfe: In Nordrhein-Westfalen gelten 5 bis 10 € je Stunde als angemessen.
Anbieter finden Sie über Pflegestützpunkte, Pflegekassen und Kommunen, teils über Online-Datenbanken der Länder. Wir empfehlen keine einzelnen Firmen. Achten Sie auf diese Kriterien:
- Die Anerkennung nach Landesrecht ist nachweisbar.
- Preise, Anfahrt, Mindeststunden und Kündigung stehen schriftlich fest.
- Die Rechnung weist Arbeitskosten aus, Sie zahlen per Überweisung.
- Es ist geregelt, was bei Krankheit der Hilfe passiert.
- Die Aufgaben sind klar: Hauswirtschaft ja, Körperpflege und Behandlungspflege nein.
- Eine Abtretungserklärung unterschreiben Sie nur, wenn Sie jede Rechnung als Kopie erhalten.
So organisieren Sie Ihre Haushaltshilfe
- Bedarf aufschreibenWelche Arbeiten, an welchen Tagen, wie viele Stunden?
- Budget klärenPrüfen Sie Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Umwandlung mit dem Leistungsrechner.
- Zwei oder drei Angebote einholenFragen Sie Pflegestützpunkt und Pflegekasse nach anerkannten Anbietern.
- Belege sammelnReichen Sie Rechnungen bei der Pflegekasse ein und heben Sie Rechnung und Überweisung für die Steuer auf.
Was sich 2027 ändern soll (Gesetzentwurf)
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 soll sich die Haushaltshilfe über die Pflegekasse ändern. Beschlossen ist nichts. Die Tabelle trennt heutiges Recht und Entwurf. Begriffe erklären Sozialraumbudget und Sachleistungsbudget.
Haushaltshilfe über die Pflegekasse: heute und nach dem Entwurf
- Heute: Entlastungsbetrag12 × 131 €
- 1.572,00 €
- Heute: Umwandlung, höchstens12 × 318,40 €
- 3.820,80 €
- Heute: Summe, höchstens1.572 € + 3.820,80 €
- 5.392,80 €
- Entwurf: Sozialraumbudget12 × 175 €
- 2.100,00 €
- Unterschied ohne Umwandlung2.100 € − 1.572 €
- + 528,00 €
- Unterschied bei voller Umwandlung2.100 € − 5.392,80 €
- − 3.292,80 €
Wer nur den Entlastungsbetrag nutzt, hätte nach dem Entwurf 528 € mehr im Jahr. Wer die Umwandlung ausschöpft, hätte für Alltagsangebote deutlich weniger. Zum Ausgleich sollen die Sachleistung von 796 € auf 890 € und das Pflegegeld auf ein Entlastungsbudget von 380 € steigen.
Ob der Entwurf Bestandsfälle schützt und ob Restbeträge aus 2026 ins Jahr 2027 mitgehen, haben wir darin nicht gefunden. Das ist offen, siehe Bestandsschutz. Für Pflegegrad 1 lesen Sie Pflegegrad 1 ab 2027. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag 2026 regelmäßig, sammeln Sie Belege und planen Sie 2027 nicht fest mit der Umwandlung.
Häufige Fehler bei der Haushaltshilfe
- Rechnung eines nicht anerkannten Anbieters einreichen. Die Kasse erstattet sie nicht.
- Den Krankenkassen-Antrag zu spät stellen. Beantragen Sie vor Beginn. Ob rückwirkend gezahlt wird, entscheidet die Kasse.
- Barzahlung ohne Beleg. Das Finanzamt erkennt nur Überweisungen an.
- Erstattetes Geld in der Steuer angeben. Absetzbar ist nur, was Sie selbst getragen haben.
- Den Entlastungsbetrag verfallen lassen. Er wird nicht automatisch ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Einen Stundenanspruch gibt es nicht, nur Beträge. In Pflegegrad 2 sind das bis zu 131 € Entlastungsbetrag und bis zu 318,40 € Umwandlung. Bei angenommenen 30 € je Stunde sind das 4 bis knapp 15 Stunden im Monat.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Auch hier zählen Beträge: 131 € Entlastungsbetrag und bis zu 598,80 € Umwandlung, zusammen bis zu 729,80 € im Monat. Bei 30 € je Stunde sind das rund 24 Stunden. Ein Pflegedienst kann Hauswirtschaft zusätzlich über die Sachleistung von 1.497 € abrechnen.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?
Ja, über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Nach dem Gesetzentwurf soll er für Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Das ist nicht beschlossen.
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Ja, unter Voraussetzungen. Sie können den Haushalt wegen Krankenhausbehandlung oder schwerer Krankheit nicht führen, und niemand im Haushalt kann einspringen. Ohne Kind gilt der Anspruch bis zu vier Wochen, mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen.
Was kostet die Zuzahlung bei der Haushaltshilfe der Krankenkasse?
Ab 18 Jahren heute 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € (bereits beschlossen). Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt sie.
Gibt es Haushaltshilfe ohne Pflegegrad oder Pflegestufe?
Ja, aber nicht von der Pflegekasse. Es kommen Krankenkasse (befristet), Sozialamt, Steuerermäßigung oder eine private Lösung infrage. Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr.
Was wurde aus Pflegestufe 1, 2 und 3?
Sie wurden zum 1. Januar 2017 übergeleitet: Stufe I in Pflegegrad 2, Stufe II in Pflegegrad 3, Stufe III in Pflegegrad 4. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz jeweils einen Grad höher (§ 140 SGB XI).
Kann ich meine Reinigungskraft über die Pflegekasse bezahlen?
Nur, wenn sie oder ihr Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Eine privat angestellte Kraft ist es in der Regel nicht. Für sie gelten Steuerermäßigung und Minijob, nicht der Entlastungsbetrag.
Darf ich meine Tochter als Haushaltshilfe bezahlen?
Aus dem Entlastungsbetrag in der Regel nicht. In den Ländern, die wir geprüft haben, sind Verwandte bis zum zweiten Grad meist ausgeschlossen. Die Krankenkasse erstattet bei ihnen keine Kosten. Zum Pflegegeld gibt es den Ratgeber Pflegegeld für Angehörige.
Kann ich die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Ja, nach § 35a EStG. Die Steuer sinkt um 20 %, bei einem Minijob höchstens um 510 €, sonst höchstens um 4.000 € im Jahr. Nötig sind Rechnung und Überweisung. Von der Pflegekasse erstattetes Geld zählt nicht.
Was macht eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst und was kostet sie?
Sie unterstützt bei der Haushaltsführung, etwa Putzen, Einkaufen und Wäsche. Körperpflege und Behandlungspflege gehören nicht dazu. Den Preis legt der Dienst fest. Konkrete Marktpreise nennen wir nicht, weil uns dafür keine amtliche Quelle vorliegt. Lassen Sie sich eine Preisliste geben.
Bekomme ich Pflegegeld und eine Haushaltshilfe zugleich?
Ja. Pflegegeld wird ausgezahlt, den Entlastungsbetrag erhalten Sie zusätzlich. Wer den Umwandlungsanspruch nutzt, bekommt entsprechend weniger Pflegegeld.
Was ändert sich bei der Haushaltshilfe 2027?
Nach dem Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € (unter 25 Jahren bis zu 300 €) ersetzt werden, erst ab Pflegegrad 2. Der Umwandlungsanspruch soll entfallen. Geplant ist das ab 1. Januar 2027, beschlossen ist es nicht.