Das Wichtigste in Kürze
- „24-Stunden-Pflege“ ist ein Werbebegriff. Gemeint ist fast immer eine Betreuungskraft, die in Ihrem Haushalt wohnt (Live-in). Eine einzelne Person kann nicht rund um die Uhr arbeiten.
- Es gelten Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und der Mindestlohn, auch für Bereitschaftszeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20) für entsandte Betreuungskräfte entschieden.
- Es gibt drei Modelle: Arbeitgebermodell, Entsendung und Selbstständigkeit. Die Verbraucherzentralen raten von der Selbstständigkeit grundsätzlich ab.
- Die Kosten liegen laut Verbraucherzentrale bei mindestens etwa 2.800 Euro im Arbeitgebermodell und bei etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Entsendemodell, jeweils im Monat. Unterkunft und Verpflegung kommen hinzu. Das gilt für eine polnische Pflegekraft genauso wie für jede andere.
- Die Pflegekasse zahlt keine Vollkosten. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat, dazu je nach Fall Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.
- Steuerlich können Sie nach § 35a EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuer abziehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist eine 24-Stunden-Pflege? Betreuungskraft oder Pflegedienst
Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege wohnt eine Betreuungskraft bei der pflegebedürftigen Person. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt den Begriff irreführend: Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzelne Person ist rechtlich nicht möglich. Die Kraft hilft im Alltag, begleitet zu Arztterminen, unterstützt bei der Grundpflege wie Ankleiden, Körperpflege und Essen und führt den Haushalt mit.
Nicht erlaubt ist ohne anerkannte Pflegeausbildung die medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Wundversorgung, Spritzen, Medikamentengabe und Verbände. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei ärztlicher Verordnung. Bei Demenz sollte die Kraft Fachwissen mitbringen.
Betreuungskraft im Haushalt oder ambulanter Pflegedienst?
| Merkmal | Betreuungskraft im Haushalt | Ambulanter Pflegedienst |
|---|---|---|
| Wohnt im Haushalt | ja | nein, kommt zu festen Zeiten |
| Behandlungspflege | nein, ohne anerkannte Ausbildung | ja, bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse |
| Pflegesachleistung der Pflegekasse | nur, wenn der Dienst zugelassen ist | ja, bei zugelassenem Dienst |
| Arbeitszeit | Höchstgrenzen, Bereitschaft zählt mit | nach Einsatzplan |
Ist 24-Stunden-Pflege legal? Arbeitszeit und Mindestlohn
Ja, wenn die Beschäftigung ordentlich geregelt ist. Dann gelten für die Betreuungskraft dieselben Grundregeln wie für andere Beschäftigte. Der Begriff „24 Stunden“ ändert daran nichts.
Die wichtigsten Regeln für Betreuungskräfte im Haushalt
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | 8 Stunden an Werktagen, in Ausnahmen bis 10 Stunden, wenn im Durchschnitt 8 Stunden erreicht werden (§ 3 ArbZG) |
| Wöchentliche Arbeitszeit | höchstens 48 Stunden, verteilt auf 6 Tage, mindestens ein freier Tag |
| Ruhezeit | mindestens 11 Stunden zwischen zwei Einsätzen |
| Bereitschaft | Wer nachts in der Wohnung auf Abruf bereit sein muss, leistet Arbeitszeit, die mit mindestens dem Mindestlohn zu bezahlen ist |
| Mindestlohn | 13,90 Euro brutto je Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 |
Für mehr als 8 Stunden Verfügbarkeit am Tag brauchen Sie nach dem Gesundheitsportal des Bundes zwei Kräfte, für echte 24 Stunden drei, dazu eine Vertretung für Urlaub und Krankheit. Eine Arbeitsgruppe von Arbeits- und Gesundheitsministerium kam 2024 zum Ergebnis, dass mit dem bestehenden Recht höchstens 12 Stunden Betreuung pro Werktag abgesichert werden können, weil Bereitschaft voll als Arbeitszeit zählt. Eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz für Beschäftigte in häuslicher Gemeinschaft greift nach einem Gutachten des Bundestags in der Regel nicht.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021
Eine bei einem bulgarischen Unternehmen angestellte Betreuungskraft war nach Berlin entsandt worden. Vertraglich waren 30 Wochenstunden vereinbart, tatsächlich wohnte sie im Haushalt und war auch nachts bereit. Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 5 AZR 505/20) entschied: Entsandte Betreuungskräfte in Privathaushalten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst. Das gilt unabhängig davon, ob ausländisches Recht vereinbart ist.
Die Höhe des Anspruchs hat das Gericht nicht festgelegt. Es hat den Fall zurückverwiesen. Es sah aber Anhaltspunkte dafür, dass die vereinbarte Arbeitszeit nur der kostengünstigen Gestaltung des Entsendemodells diente. Für Familien heißt das: Ein Vertrag mit 30 Stunden schützt nicht, wenn die Kraft tatsächlich länger arbeitet oder bereit sein muss.
- Differenz je Woche48 h − 30 h
- 18 Stunden
- Mehrvergütung je Woche18 h × 13,90 €
- 250,20 €
- Mehrvergütung für 52 Wochen250,20 € × 52
- 13.010,40 €
Nachforderungen sind nach dem Bericht der Bundesregierung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Dazu können Sozialabgaben kommen. Wer sie bezahlen muss, hängt vom Modell ab.
Die drei Modelle: Arbeitgebermodell, Entsendung, Selbstständigkeit
Die Beschäftigungsmodelle im Vergleich
| Merkmal | Arbeitgebermodell | Entsendemodell | Selbstständigenmodell |
|---|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | Sie selbst | ein ausländisches Unternehmen | niemand, die Kraft arbeitet auf eigene Rechnung |
| Verträge | Arbeitsvertrag mit der Kraft | zwei Verträge: mit dem ausländischen Unternehmen und mit der deutschen Vermittlungsagentur | Dienstleistungsvertrag |
| Ihre Aufgaben | Lohn, Abgaben, Arbeitszeit, Urlaub, Ersatz bei Krankheit | Kundenpflichten, A1-Bescheinigung prüfen | Auftrag erteilen, Scheinselbstständigkeit vermeiden |
| Hauptrisiko | Aufwand, Formalitäten dauern 1 bis 2 Monate | fehlende A1, Arbeitszeit nur auf dem Papier | Nachzahlungen, Bußgelder, Strafen bei Scheinselbstständigkeit |
| Einschätzung | laut Gesundheitsportal die rechtlich sicherste Variante | üblich, aber nur mit gültiger A1 | Verbraucherzentralen raten grundsätzlich ab |
Entsendung und A1-Bescheinigung
Beim Entsendemodell schickt ein ausländisches Unternehmen seine Angestellte befristet nach Deutschland, höchstens für 24 Monate. Die A1-Bescheinigung belegt, dass sie im Heimatland sozialversichert bleibt. Sie muss am ersten Arbeitstag vorliegen und wird seit dem 1. Januar 2025 online beantragt. Fehlt sie, drohen Nachzahlungen und Geldstrafen, und die Kraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht versichert. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Haushalte zum „faktischen Arbeitgeber“ werden und für Beiträge haften können. Bestehen Sie deshalb auf einer Kopie der A1, bevor die Arbeit beginnt.
Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit
Wer in Ihrem Haushalt wohnt, für Sie allein arbeitet und Ihre Anweisungen befolgt, ist leicht scheinselbstständig. Entscheidend ist laut Arbeitsgruppe der Bundesregierung die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Folgen sind Nachzahlungen von Sozialabgaben und Lohnsteuer sowie Bußgelder oder Strafen. Die rechtlichen Folgen tragen meist die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen.
Polnische Pflegekraft: Gilt das Gleiche?
Ja. Viele Betreuungskräfte kommen aus Polen und anderen EU-Ländern in Mittel- und Osteuropa. Für sie gelten dieselben Regeln. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Der deutsche Mindestlohn gilt auch bei ausländischem Arbeitsvertrag, das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Die Staatsangehörigkeit ändert also weder die Rechte noch die Kosten. Wichtiger sind Sprachkenntnisse und Erfahrung. Sprechen Sie vor der Entscheidung per Telefon oder Video mit der Kraft. Einen „polnischen Pflegedienst“ im Sinne der Pflegeversicherung gibt es nicht. Gemeint ist das Entsendemodell mit einem Unternehmen aus Polen.
24-Stunden-Pflege Kosten: Was kostet die Betreuungskraft im Monat?
Feste Preise gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt Spannen, die vom Hilfebedarf und von den Sprachkenntnissen der Kraft abhängen. Bei jedem Modell kommen Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Telefon und Internet hinzu.
Kosten nach Modell, Orientierung pro Monat
| Modell | Kosten im Monat | Das ist enthalten |
|---|---|---|
| Arbeitgebermodell | mindestens etwa 2.800 € bei Vollzeit | Mindestlohn, Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft |
| Entsendemodell | etwa 2.800 bis 3.500 € | Mindestlohn, Beiträge im Heimatland, häufig Gebühr der Vermittlungsagentur |
| Selbstständigenmodell | etwa 2.200 bis 3.000 € | freies Honorar, rechtlich riskant |
- Kosten im Monat, untere Grenze
- 2.800 €
- abzüglich Pflegegeld2.800 € − 599 €
- 2.201 €
- Kosten im Monat, obere Grenze
- 3.500 €
- abzüglich Pflegegeld3.500 € − 599 €
- 2.901 €
- Eigenanteil im Monat
- 2.201 bis 2.901 €
Bei Pflegegrad 2 (347 Euro) sind es 2.453 bis 3.153 Euro, bei Pflegegrad 5 (990 Euro) 1.810 bis 2.510 Euro. Reicht das Einkommen nicht, prüfen Sie Hilfe zur Pflege und vergleichen Sie mit den Kosten im Pflegeheim.
Was zahlt die Pflegekasse bei der 24-Stunden-Pflege?
Die Pflegekasse bezahlt keine Betreuungskraft vollständig. Sie leistet aber Zuschüsse, die Sie nutzen können. Eine Betreuungskraft im Haushalt ersetzt nur einen Teil der Pflege. Bei Bedarf an Behandlungspflege kommt ein Pflegedienst hinzu. Voraussetzung ist ab Pflegegrad 2, außer beim Entlastungsbetrag. Wie Sie den Grad beantragen, steht unter Pflegegrad beantragen.
Pflegekassenleistungen und die Betreuungskraft
| Leistung | Betrag heute (Pflegegrad 2 / 3 / 4 / 5) | Einsatz für die Betreuungskraft |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 / 599 / 800 / 990 € im Monat | frei verwendbar; Pflicht zum Beratungseinsatz |
| Pflegesachleistung | 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € im Monat | nur über einen zugelassenen Pflegedienst |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 € je Kalenderjahr (gemeinsamer Jahresbetrag) | nur wenn eine Pflegeperson verhindert ist, Kasse prüft |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1 | nur für die in § 45b genannten Zwecke, etwa anerkannte Angebote |
| Tagespflege | 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € im Monat | zur Überbrückung freier Tage der Kraft |
Das Pflegegeld bekommen Sie bar und dürfen es für die Betreuungskraft ausgeben. Die Pflegesachleistung gibt es nur über einen zugelassenen Pflegedienst. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung. Die Verhinderungspflege kann eine Ersatzpflege bezahlen, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Ob die Kasse eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft dafür anerkennt, fragen Sie vorab. Der Entlastungsbetrag ist an die in § 45b genannten Zwecke gebunden, zum Beispiel an nach Landesrecht anerkannte Angebote. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob ein bestimmter Anbieter dazugehört.
Steuer: 24-Stunden-Pflege absetzen nach § 35a EStG
Für Pflege- und Betreuungsleistungen kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Das entspricht höchstens rund 333 Euro im Monat. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen zählen nicht. Aufwendungen, die Sie bereits als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend machen, können nicht doppelt angesetzt werden.
Offen sind Einzelfragen: ob Pflegegeld die begünstigten Aufwendungen mindert und ob die Ermäßigung zusteht, wenn Kinder die Kosten für ihre Eltern tragen. Klären Sie das vor dem Vertragsabschluss mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Checkliste: So prüfen Sie eine Vermittlungsagentur
Ein seriöser Anbieter drängt Sie nicht. Das betonen die Verbraucherzentralen. Sie empfehlen keine einzelnen Agenturen und führen keine Negativlisten, auch wir nennen keine Anbieter. Diese Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Beschäftigungsform erfragen: Entsendung oder Selbstständigkeit? Bei Selbstständigkeit drohen Scheinselbstständigkeit und Nachzahlungen.
- A1-Bescheinigung: Lassen Sie sie vor Vertragsabschluss zeigen und heften Sie eine Kopie ab. Verweigert die Agentur die Einsicht, ist das ein Warnzeichen.
- Versicherungen: Ist die Kraft sozialversichert, kranken- und haftpflichtversichert?
- Arbeitszeit im Vertrag: Rund 8 Stunden am Tag, nicht „24 Stunden“. Das Kleingedruckte muss zur Werbung passen.
- Bedarf vor Ort: Ermittelt eine Pflegefachkraft den Bedarf, auch nachts? Gibt es Fragebögen?
- Freie Zeit: Wer springt bei Feierabend, Urlaub, Krankheit und Ausfall ein?
- Vertragsklarheit: Leistungsumfang, Kostenbestandteile, fester Ansprechpartner, Regelung bei Umzug ins Heim oder Tod.
- Kennenlernen: Telefonat oder Videogespräch mit der Kraft, Vertragsmuster ohne Zeitdruck.
- Siegel: Die freiwillige Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 ist ein gutes Zeichen, aber kein sicherer Nachweis.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Von der Idee zur Betreuungskraft
- Bedarf klärenNotieren Sie, wann Hilfe nötig ist, auch nachts. Eine Pflegeberatung hilft bei der Einordnung. Prüfen Sie, ob eine Betreuungskraft wirklich passt oder ein Pflegemix sinnvoller ist.
- Modell wählenEntscheiden Sie zwischen Arbeitgebermodell und Entsendung. Rechnen Sie ehrlich, was Sie an Verwaltung leisten können.
- Angebote vergleichenHolen Sie mehrere Angebote und Vertragsentwürfe ein. Gehen Sie die Checkliste durch und stellen Sie unklare Fragen schriftlich.
- Wohnung vorbereitenDie Kraft braucht ein eigenes Zimmer und Zugang zu Bad und Küche. Ein Internetzugang wird empfohlen.
- Verträge und A1 prüfenLassen Sie sich beide Verträge erklären und fordern Sie die A1-Bescheinigung vor dem ersten Einsatztag.
- Pflegekasse informierenBeantragen Sie Pflegegeld und vereinbaren Sie die Beratungseinsätze. Planen Sie die freien Tage der Kraft ein, zum Beispiel mit Tagespflege oder Verhinderungspflege.
Häufige Fehler und Sonderfälle
- Vertrag mit 30 Stunden, Alltag rund um die Uhr: Das ist der Kern des BAG-Urteils und das größte Kostenrisiko.
- Keine A1-Bescheinigung angefordert: Dann fehlt der Versicherungsschutz und es drohen Nachzahlungen.
- Selbstständigkeit aus Preisgründen: Die Ersparnis kann durch Nachzahlungen verloren gehen.
- Behandlungspflege der Betreuungskraft überlassen: Dafür fehlt ohne Ausbildung die Erlaubnis.
- Keine Vertretung geplant: Ruhezeiten, Urlaub und Krankheit lassen sich nicht wegorganisieren.
- Pflegegeld nicht beantragt: Es gibt erst ab dem Antrag Leistungen. Beantragen Sie den Pflegegrad früh.
Demenz: Hier sollten Sie Erfahrung der Kraft prüfen und Fachberatung einholen. Pflegegrad 1: Es gibt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag. Zu wenig Geld: Prüfen Sie das Sozialamt und Hilfe zur Pflege.
24-Stunden-Pflege und die Pflegereform 2027
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 ist nicht beschlossen. Nach dem Entwurf soll das Pflegegeld ab 1. Januar 2027 durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden. Die Verhinderungspflege soll als eigene Leistung entfallen, an ihre Stelle soll das Überbrückungsbudget treten. Eine eigene Regelung für Betreuungskräfte im Haushalt haben wir im Entwurf nicht gefunden.
Leistungen für die häusliche Betreuung heute und nach dem Entwurf
Prüfen Sie vor einer Entscheidung, ob sich Ihre Planung ändert, wenn die Beträge sich verschieben. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Was ist eine 24-Stunden-Pflege?
Gemeint ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und im Alltag hilft. Der Begriff ist irreführend, denn eine einzelne Person kann nicht rund um die Uhr arbeiten. Es gelten Arbeitszeit, Ruhezeit und Mindestlohn.
Darf eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten?
Nein. Werktäglich gelten 8 Stunden, in Ausnahmen bis 10, höchstens 48 Stunden je Woche und 11 Stunden Ruhezeit. Bereitschaft in der Wohnung zählt als Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden.
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?
Laut Verbraucherzentrale mindestens etwa 2.800 Euro im Arbeitgebermodell und durchschnittlich etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Entsendemodell. Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Vermittlungsgebühren kommen hinzu.
Was kostet eine polnische Pflegekraft im Monat?
Nicht mehr oder weniger als eine Kraft aus einem anderen Land. Es gelten dieselben Spannen und derselbe Mindestlohn. Der Preis hängt vom Modell, vom Hilfebedarf und von den Sprachkenntnissen ab.
Was kostet eine Betreuungskraft bei Pflegegrad 3 nach Abzug des Pflegegeldes?
Bei Kosten von 2.800 bis 3.500 Euro und 599 Euro Pflegegeld bleiben 2.201 bis 2.901 Euro im Monat, ohne Unterkunft und Verpflegung. Mögliche Steuervorteile kommen darauf an.
Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?
Nein, nicht vollständig. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat. Dazu kommen je nach Fall Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Die Leistungen hängen von Voraussetzungen ab.
Wer ist bei der Entsendung der Arbeitgeber?
Ein ausländisches Unternehmen. Sie sind Kundin oder Kunde dieses Unternehmens und zugleich der Vermittlungsagentur. Deutsches Arbeitsrecht gilt trotzdem, auch der Mindestlohn.
Was ist eine A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?
Sie belegt, dass die entsandte Kraft im Heimatland sozialversichert bleibt. Ohne sie können Nachzahlungen und Geldstrafen drohen, und die Kraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht abgesichert. Verlangen Sie sie vor dem ersten Arbeitstag.
Ist das Selbstständigenmodell erlaubt?
Es ist nicht verboten, aber riskant. Wer im Haushalt wohnt, für eine Person arbeitet und Weisungen befolgt, gilt leicht als scheinselbstständig. Die Verbraucherzentralen raten grundsätzlich ab.
Kann ich eine Betreuungskraft ohne Agentur anstellen?
Ja, im Arbeitgebermodell. Sie sind dann Arbeitgeber mit allen Pflichten: Vertrag, Lohn, Abgaben, Arbeitszeit, Urlaub. Das gilt laut Gesundheitsportal als rechtlich sicherste Variante, die Formalitäten dauern etwa 1 bis 2 Monate.
Welche Aufgaben darf die Betreuungskraft übernehmen?
Alltagshilfe, Begleitung, Haushalt und Grundpflege wie Ankleiden, Körperpflege und Essen. Behandlungspflege wie Spritzen, Verbände und Medikamentengabe ist ohne anerkannte Ausbildung nicht erlaubt.
Kann ich die 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen?
Möglicherweise. Nach § 35a EStG sind 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, absetzbar. Nötig sind Rechnung und Überweisung. Einzelfragen klärt das Finanzamt.
Was muss ich der Betreuungskraft zur Verfügung stellen?
Ein eigenes Zimmer, Zugang zu Bad und Küche sowie Verpflegung. Ein Internetzugang wird empfohlen. Halten Sie Hausregeln und Erwartungen vorab im Vertrag fest.
Ändert die Pflegereform 2027 etwas?
Nach dem Gesetzentwurf soll das Pflegegeld durch ein höheres Entlastungsbudget ersetzt werden, die Verhinderungspflege soll entfallen. Eine eigene Regelung für Betreuungskräfte im Haushalt haben wir im Entwurf nicht gefunden. Beschlossen ist nichts.