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24-Stunden-Pflege: Kosten, Modelle, Recht, Pflegekasse

Was „24-Stunden-Pflege“ wirklich bedeutet, was eine Betreuungskraft im Haushalt kostet, welche Modelle erlaubt sind, was die Pflegekasse zahlt und wie Sie eine Agentur prüfen.

Aktualisiert 29.10.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Eine „24-Stunden-Pflege“ ist meist eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt. Rund um die Uhr arbeiten darf sie nicht, es gelten Arbeitszeit, Ruhezeit und Mindestlohn auch für Bereitschaft. Die Kosten liegen laut Verbraucherzentrale bei etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt nur Pflegegeld und einzelne Zuschüsse.

2.800 bis 3.500 €
Orientierung für die Kosten einer entsandten Betreuungskraft im Monat, ohne Unterkunft und Verpflegung
13,90 €
gesetzlicher Mindestlohn je Stunde seit 1. Januar 2026, auch für Bereitschaftszeiten (ab 2027: 14,60 €)
8 Stunden
werktägliche Höchstarbeitszeit, in Ausnahmen bis 10 Stunden, höchstens 48 Stunden je Woche
347 bis 990 €
Pflegegeld im Monat ab Pflegegrad 2, die Pflegekasse zahlt keine Vollkosten

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • „24-Stunden-Pflege“ ist ein Werbebegriff. Gemeint ist fast immer eine Betreuungskraft, die in Ihrem Haushalt wohnt (Live-in). Eine einzelne Person kann nicht rund um die Uhr arbeiten.
  • Es gelten Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und der Mindestlohn, auch für Bereitschaftszeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20) für entsandte Betreuungskräfte entschieden.
  • Es gibt drei Modelle: Arbeitgebermodell, Entsendung und Selbstständigkeit. Die Verbraucherzentralen raten von der Selbstständigkeit grundsätzlich ab.
  • Die Kosten liegen laut Verbraucherzentrale bei mindestens etwa 2.800 Euro im Arbeitgebermodell und bei etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Entsendemodell, jeweils im Monat. Unterkunft und Verpflegung kommen hinzu. Das gilt für eine polnische Pflegekraft genauso wie für jede andere.
  • Die Pflegekasse zahlt keine Vollkosten. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat, dazu je nach Fall Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.
  • Steuerlich können Sie nach § 35a EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuer abziehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist eine 24-Stunden-Pflege? Betreuungskraft oder Pflegedienst

Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege wohnt eine Betreuungskraft bei der pflegebedürftigen Person. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt den Begriff irreführend: Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzelne Person ist rechtlich nicht möglich. Die Kraft hilft im Alltag, begleitet zu Arztterminen, unterstützt bei der Grundpflege wie Ankleiden, Körperpflege und Essen und führt den Haushalt mit.

Nicht erlaubt ist ohne anerkannte Pflegeausbildung die medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Wundversorgung, Spritzen, Medikamentengabe und Verbände. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei ärztlicher Verordnung. Bei Demenz sollte die Kraft Fachwissen mitbringen.

Betreuungskraft im Haushalt oder ambulanter Pflegedienst?

MerkmalBetreuungskraft im HaushaltAmbulanter Pflegedienst
Wohnt im Haushaltjanein, kommt zu festen Zeiten
Behandlungspflegenein, ohne anerkannte Ausbildungja, bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse
Pflegesachleistung der Pflegekassenur, wenn der Dienst zugelassen istja, bei zugelassenem Dienst
ArbeitszeitHöchstgrenzen, Bereitschaft zählt mitnach Einsatzplan

Quelle: Gesundheitsportal des Bundes (gesund.bund.de), Verbraucherzentrale. Stand Oktober 2026.

Ja, wenn die Beschäftigung ordentlich geregelt ist. Dann gelten für die Betreuungskraft dieselben Grundregeln wie für andere Beschäftigte. Der Begriff „24 Stunden“ ändert daran nichts.

Die wichtigsten Regeln für Betreuungskräfte im Haushalt

RegelInhalt
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden an Werktagen, in Ausnahmen bis 10 Stunden, wenn im Durchschnitt 8 Stunden erreicht werden (§ 3 ArbZG)
Wöchentliche Arbeitszeithöchstens 48 Stunden, verteilt auf 6 Tage, mindestens ein freier Tag
Ruhezeitmindestens 11 Stunden zwischen zwei Einsätzen
BereitschaftWer nachts in der Wohnung auf Abruf bereit sein muss, leistet Arbeitszeit, die mit mindestens dem Mindestlohn zu bezahlen ist
Mindestlohn13,90 Euro brutto je Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027

Quellen: § 3 ArbZG, Gesundheitsportal des Bundes, Bundesregierung (Mindestlohn), Bundesarbeitsgericht. Stand 29.10.2026.

Für mehr als 8 Stunden Verfügbarkeit am Tag brauchen Sie nach dem Gesundheitsportal des Bundes zwei Kräfte, für echte 24 Stunden drei, dazu eine Vertretung für Urlaub und Krankheit. Eine Arbeitsgruppe von Arbeits- und Gesundheitsministerium kam 2024 zum Ergebnis, dass mit dem bestehenden Recht höchstens 12 Stunden Betreuung pro Werktag abgesichert werden können, weil Bereitschaft voll als Arbeitszeit zählt. Eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz für Beschäftigte in häuslicher Gemeinschaft greift nach einem Gutachten des Bundestags in der Regel nicht.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021

Eine bei einem bulgarischen Unternehmen angestellte Betreuungskraft war nach Berlin entsandt worden. Vertraglich waren 30 Wochenstunden vereinbart, tatsächlich wohnte sie im Haushalt und war auch nachts bereit. Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 5 AZR 505/20) entschied: Entsandte Betreuungskräfte in Privathaushalten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst. Das gilt unabhängig davon, ob ausländisches Recht vereinbart ist.

Die Höhe des Anspruchs hat das Gericht nicht festgelegt. Es hat den Fall zurückverwiesen. Es sah aber Anhaltspunkte dafür, dass die vereinbarte Arbeitszeit nur der kostengünstigen Gestaltung des Entsendemodells diente. Für Familien heißt das: Ein Vertrag mit 30 Stunden schützt nicht, wenn die Kraft tatsächlich länger arbeitet oder bereit sein muss.

RechenbeispielWas ein zu niedrig angesetzter Stundenumfang kosten kannIm Vertrag stehen 30 Wochenstunden. Tatsächlich fallen Arbeit und Bereitschaft in Höhe der gesetzlichen Höchstgrenze von 48 Stunden je Woche an. Mindestlohn 13,90 Euro.
Differenz je Woche48 h − 30 h
18 Stunden
Mehrvergütung je Woche18 h × 13,90 €
250,20 €
Mehrvergütung für 52 Wochen250,20 € × 52
13.010,40 €

Nachforderungen sind nach dem Bericht der Bundesregierung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Dazu können Sozialabgaben kommen. Wer sie bezahlen muss, hängt vom Modell ab.

Vereinfachte Rechnung ohne Sozialabgaben. Mindestlohn: Bundesregierung. Rückwirkung: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Live-in-Betreuung, November 2024.

Die drei Modelle: Arbeitgebermodell, Entsendung, Selbstständigkeit

Die Beschäftigungsmodelle im Vergleich

MerkmalArbeitgebermodellEntsendemodellSelbstständigenmodell
Wer ist Arbeitgeber?Sie selbstein ausländisches Unternehmenniemand, die Kraft arbeitet auf eigene Rechnung
VerträgeArbeitsvertrag mit der Kraftzwei Verträge: mit dem ausländischen Unternehmen und mit der deutschen VermittlungsagenturDienstleistungsvertrag
Ihre AufgabenLohn, Abgaben, Arbeitszeit, Urlaub, Ersatz bei KrankheitKundenpflichten, A1-Bescheinigung prüfenAuftrag erteilen, Scheinselbstständigkeit vermeiden
HauptrisikoAufwand, Formalitäten dauern 1 bis 2 Monatefehlende A1, Arbeitszeit nur auf dem PapierNachzahlungen, Bußgelder, Strafen bei Scheinselbstständigkeit
Einschätzunglaut Gesundheitsportal die rechtlich sicherste Varianteüblich, aber nur mit gültiger A1Verbraucherzentralen raten grundsätzlich ab

Quellen: Gesundheitsportal des Bundes, Verbraucherzentrale. Stand Oktober 2026.

Entsendung und A1-Bescheinigung

Beim Entsendemodell schickt ein ausländisches Unternehmen seine Angestellte befristet nach Deutschland, höchstens für 24 Monate. Die A1-Bescheinigung belegt, dass sie im Heimatland sozialversichert bleibt. Sie muss am ersten Arbeitstag vorliegen und wird seit dem 1. Januar 2025 online beantragt. Fehlt sie, drohen Nachzahlungen und Geldstrafen, und die Kraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht versichert. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Haushalte zum „faktischen Arbeitgeber“ werden und für Beiträge haften können. Bestehen Sie deshalb auf einer Kopie der A1, bevor die Arbeit beginnt.

Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit

Wer in Ihrem Haushalt wohnt, für Sie allein arbeitet und Ihre Anweisungen befolgt, ist leicht scheinselbstständig. Entscheidend ist laut Arbeitsgruppe der Bundesregierung die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Folgen sind Nachzahlungen von Sozialabgaben und Lohnsteuer sowie Bußgelder oder Strafen. Die rechtlichen Folgen tragen meist die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen.

Polnische Pflegekraft: Gilt das Gleiche?

Ja. Viele Betreuungskräfte kommen aus Polen und anderen EU-Ländern in Mittel- und Osteuropa. Für sie gelten dieselben Regeln. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Der deutsche Mindestlohn gilt auch bei ausländischem Arbeitsvertrag, das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.

Die Staatsangehörigkeit ändert also weder die Rechte noch die Kosten. Wichtiger sind Sprachkenntnisse und Erfahrung. Sprechen Sie vor der Entscheidung per Telefon oder Video mit der Kraft. Einen „polnischen Pflegedienst“ im Sinne der Pflegeversicherung gibt es nicht. Gemeint ist das Entsendemodell mit einem Unternehmen aus Polen.

24-Stunden-Pflege Kosten: Was kostet die Betreuungskraft im Monat?

Feste Preise gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt Spannen, die vom Hilfebedarf und von den Sprachkenntnissen der Kraft abhängen. Bei jedem Modell kommen Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Telefon und Internet hinzu.

Kosten nach Modell, Orientierung pro Monat

ModellKosten im MonatDas ist enthalten
Arbeitgebermodellmindestens etwa 2.800 € bei VollzeitMindestlohn, Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft
Entsendemodelletwa 2.800 bis 3.500 €Mindestlohn, Beiträge im Heimatland, häufig Gebühr der Vermittlungsagentur
Selbstständigenmodelletwa 2.200 bis 3.000 €freies Honorar, rechtlich riskant

Quellen: Verbraucherzentrale (Stand 13.08.2026) für Arbeitgeber- und Entsendemodell; Gesundheitsportal des Bundes (Stand 01.01.2025) für das Selbstständigenmodell. Vermittlungsgebühren liegen laut Gesundheitsportal zwischen etwa 70 Euro und einem vierstelligen Betrag.

RechenbeispielEigenanteil bei Pflegegrad 3Eine Familie nutzt das Entsendemodell. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro im Monat. Unterkunft, Verpflegung und mögliche Steuerersparnis sind nicht eingerechnet.
Kosten im Monat, untere Grenze
2.800 €
abzüglich Pflegegeld2.800 € − 599 €
2.201 €
Kosten im Monat, obere Grenze
3.500 €
abzüglich Pflegegeld3.500 € − 599 €
2.901 €
Eigenanteil im Monat
2.201 bis 2.901 €

Bei Pflegegrad 2 (347 Euro) sind es 2.453 bis 3.153 Euro, bei Pflegegrad 5 (990 Euro) 1.810 bis 2.510 Euro. Reicht das Einkommen nicht, prüfen Sie Hilfe zur Pflege und vergleichen Sie mit den Kosten im Pflegeheim.

Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI. Kosten: Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026.

Was zahlt die Pflegekasse bei der 24-Stunden-Pflege?

Die Pflegekasse bezahlt keine Betreuungskraft vollständig. Sie leistet aber Zuschüsse, die Sie nutzen können. Eine Betreuungskraft im Haushalt ersetzt nur einen Teil der Pflege. Bei Bedarf an Behandlungspflege kommt ein Pflegedienst hinzu. Voraussetzung ist ab Pflegegrad 2, außer beim Entlastungsbetrag. Wie Sie den Grad beantragen, steht unter Pflegegrad beantragen.

Pflegekassenleistungen und die Betreuungskraft

LeistungBetrag heute (Pflegegrad 2 / 3 / 4 / 5)Einsatz für die Betreuungskraft
Pflegegeld347 / 599 / 800 / 990 € im Monatfrei verwendbar; Pflicht zum Beratungseinsatz
Pflegesachleistung796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € im Monatnur über einen zugelassenen Pflegedienst
Verhinderungspflegebis 3.539 € je Kalenderjahr (gemeinsamer Jahresbetrag)nur wenn eine Pflegeperson verhindert ist, Kasse prüft
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1nur für die in § 45b genannten Zwecke, etwa anerkannte Angebote
Tagespflege721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € im Monatzur Überbrückung freier Tage der Kraft

Quellen: §§ 36, 37, 39, 41, 42a, 45b SGB XI, Stand 29.10.2026. Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung und ohne Abzug von diesen Beträgen.

Das Pflegegeld bekommen Sie bar und dürfen es für die Betreuungskraft ausgeben. Die Pflegesachleistung gibt es nur über einen zugelassenen Pflegedienst. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung. Die Verhinderungspflege kann eine Ersatzpflege bezahlen, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Ob die Kasse eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft dafür anerkennt, fragen Sie vorab. Der Entlastungsbetrag ist an die in § 45b genannten Zwecke gebunden, zum Beispiel an nach Landesrecht anerkannte Angebote. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob ein bestimmter Anbieter dazugehört.

Steuer: 24-Stunden-Pflege absetzen nach § 35a EStG

Für Pflege- und Betreuungsleistungen kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Das entspricht höchstens rund 333 Euro im Monat. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen zählen nicht. Aufwendungen, die Sie bereits als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend machen, können nicht doppelt angesetzt werden.

Offen sind Einzelfragen: ob Pflegegeld die begünstigten Aufwendungen mindert und ob die Ermäßigung zusteht, wenn Kinder die Kosten für ihre Eltern tragen. Klären Sie das vor dem Vertragsabschluss mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Checkliste: So prüfen Sie eine Vermittlungsagentur

Ein seriöser Anbieter drängt Sie nicht. Das betonen die Verbraucherzentralen. Sie empfehlen keine einzelnen Agenturen und führen keine Negativlisten, auch wir nennen keine Anbieter. Diese Kriterien helfen bei der Auswahl:

  • Beschäftigungsform erfragen: Entsendung oder Selbstständigkeit? Bei Selbstständigkeit drohen Scheinselbstständigkeit und Nachzahlungen.
  • A1-Bescheinigung: Lassen Sie sie vor Vertragsabschluss zeigen und heften Sie eine Kopie ab. Verweigert die Agentur die Einsicht, ist das ein Warnzeichen.
  • Versicherungen: Ist die Kraft sozialversichert, kranken- und haftpflichtversichert?
  • Arbeitszeit im Vertrag: Rund 8 Stunden am Tag, nicht „24 Stunden“. Das Kleingedruckte muss zur Werbung passen.
  • Bedarf vor Ort: Ermittelt eine Pflegefachkraft den Bedarf, auch nachts? Gibt es Fragebögen?
  • Freie Zeit: Wer springt bei Feierabend, Urlaub, Krankheit und Ausfall ein?
  • Vertragsklarheit: Leistungsumfang, Kostenbestandteile, fester Ansprechpartner, Regelung bei Umzug ins Heim oder Tod.
  • Kennenlernen: Telefonat oder Videogespräch mit der Kraft, Vertragsmuster ohne Zeitdruck.
  • Siegel: Die freiwillige Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 ist ein gutes Zeichen, aber kein sicherer Nachweis.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Von der Idee zur Betreuungskraft

  1. Bedarf klärenNotieren Sie, wann Hilfe nötig ist, auch nachts. Eine Pflegeberatung hilft bei der Einordnung. Prüfen Sie, ob eine Betreuungskraft wirklich passt oder ein Pflegemix sinnvoller ist.
  2. Modell wählenEntscheiden Sie zwischen Arbeitgebermodell und Entsendung. Rechnen Sie ehrlich, was Sie an Verwaltung leisten können.
  3. Angebote vergleichenHolen Sie mehrere Angebote und Vertragsentwürfe ein. Gehen Sie die Checkliste durch und stellen Sie unklare Fragen schriftlich.
  4. Wohnung vorbereitenDie Kraft braucht ein eigenes Zimmer und Zugang zu Bad und Küche. Ein Internetzugang wird empfohlen.
  5. Verträge und A1 prüfenLassen Sie sich beide Verträge erklären und fordern Sie die A1-Bescheinigung vor dem ersten Einsatztag.
  6. Pflegekasse informierenBeantragen Sie Pflegegeld und vereinbaren Sie die Beratungseinsätze. Planen Sie die freien Tage der Kraft ein, zum Beispiel mit Tagespflege oder Verhinderungspflege.
Die Formalitäten im Arbeitgebermodell dauern nach dem Gesundheitsportal des Bundes etwa 1 bis 2 Monate.

Häufige Fehler und Sonderfälle

  • Vertrag mit 30 Stunden, Alltag rund um die Uhr: Das ist der Kern des BAG-Urteils und das größte Kostenrisiko.
  • Keine A1-Bescheinigung angefordert: Dann fehlt der Versicherungsschutz und es drohen Nachzahlungen.
  • Selbstständigkeit aus Preisgründen: Die Ersparnis kann durch Nachzahlungen verloren gehen.
  • Behandlungspflege der Betreuungskraft überlassen: Dafür fehlt ohne Ausbildung die Erlaubnis.
  • Keine Vertretung geplant: Ruhezeiten, Urlaub und Krankheit lassen sich nicht wegorganisieren.
  • Pflegegeld nicht beantragt: Es gibt erst ab dem Antrag Leistungen. Beantragen Sie den Pflegegrad früh.

Demenz: Hier sollten Sie Erfahrung der Kraft prüfen und Fachberatung einholen. Pflegegrad 1: Es gibt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag. Zu wenig Geld: Prüfen Sie das Sozialamt und Hilfe zur Pflege.

24-Stunden-Pflege und die Pflegereform 2027

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 ist nicht beschlossen. Nach dem Entwurf soll das Pflegegeld ab 1. Januar 2027 durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden. Die Verhinderungspflege soll als eigene Leistung entfallen, an ihre Stelle soll das Überbrückungsbudget treten. Eine eigene Regelung für Betreuungskräfte im Haushalt haben wir im Entwurf nicht gefunden.

Leistungen für die häusliche Betreuung heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5Soll auch Ersatzpflege abdecken347 / 599 / 800 / 990 € im MonatEntlastungsbudget 380 / 630 / 890 / 1.080 € im Monatmehr
Verhinderungspflegebis 3.539 € im Kalenderjahr gemeinsam mit Kurzzeitpflegeentfällt als eigene Leistung, Überbrückungsbudget bis 2.285 € für Kurzzeitpflege und Akutsituationengeändert
Entlastungsbetrag131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5Sozialraumbudget bis 175 € im Monat, nur Pflegegrad 2 bis 5geändert
Regeln für Betreuungskräfte im Haushaltkeine eigene gesetzliche Regelungim Entwurf keine eigene Regelung gefunden

Heute: SGB XI, Stand 29.10.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Prüfen Sie vor einer Entscheidung, ob sich Ihre Planung ändert, wenn die Beträge sich verschieben. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Was ist eine 24-Stunden-Pflege?

Gemeint ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und im Alltag hilft. Der Begriff ist irreführend, denn eine einzelne Person kann nicht rund um die Uhr arbeiten. Es gelten Arbeitszeit, Ruhezeit und Mindestlohn.

Darf eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten?

Nein. Werktäglich gelten 8 Stunden, in Ausnahmen bis 10, höchstens 48 Stunden je Woche und 11 Stunden Ruhezeit. Bereitschaft in der Wohnung zählt als Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?

Laut Verbraucherzentrale mindestens etwa 2.800 Euro im Arbeitgebermodell und durchschnittlich etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Entsendemodell. Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Vermittlungsgebühren kommen hinzu.

Was kostet eine polnische Pflegekraft im Monat?

Nicht mehr oder weniger als eine Kraft aus einem anderen Land. Es gelten dieselben Spannen und derselbe Mindestlohn. Der Preis hängt vom Modell, vom Hilfebedarf und von den Sprachkenntnissen ab.

Was kostet eine Betreuungskraft bei Pflegegrad 3 nach Abzug des Pflegegeldes?

Bei Kosten von 2.800 bis 3.500 Euro und 599 Euro Pflegegeld bleiben 2.201 bis 2.901 Euro im Monat, ohne Unterkunft und Verpflegung. Mögliche Steuervorteile kommen darauf an.

Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?

Nein, nicht vollständig. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat. Dazu kommen je nach Fall Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Die Leistungen hängen von Voraussetzungen ab.

Wer ist bei der Entsendung der Arbeitgeber?

Ein ausländisches Unternehmen. Sie sind Kundin oder Kunde dieses Unternehmens und zugleich der Vermittlungsagentur. Deutsches Arbeitsrecht gilt trotzdem, auch der Mindestlohn.

Was ist eine A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?

Sie belegt, dass die entsandte Kraft im Heimatland sozialversichert bleibt. Ohne sie können Nachzahlungen und Geldstrafen drohen, und die Kraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht abgesichert. Verlangen Sie sie vor dem ersten Arbeitstag.

Ist das Selbstständigenmodell erlaubt?

Es ist nicht verboten, aber riskant. Wer im Haushalt wohnt, für eine Person arbeitet und Weisungen befolgt, gilt leicht als scheinselbstständig. Die Verbraucherzentralen raten grundsätzlich ab.

Kann ich eine Betreuungskraft ohne Agentur anstellen?

Ja, im Arbeitgebermodell. Sie sind dann Arbeitgeber mit allen Pflichten: Vertrag, Lohn, Abgaben, Arbeitszeit, Urlaub. Das gilt laut Gesundheitsportal als rechtlich sicherste Variante, die Formalitäten dauern etwa 1 bis 2 Monate.

Welche Aufgaben darf die Betreuungskraft übernehmen?

Alltagshilfe, Begleitung, Haushalt und Grundpflege wie Ankleiden, Körperpflege und Essen. Behandlungspflege wie Spritzen, Verbände und Medikamentengabe ist ohne anerkannte Ausbildung nicht erlaubt.

Kann ich die 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen?

Möglicherweise. Nach § 35a EStG sind 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, absetzbar. Nötig sind Rechnung und Überweisung. Einzelfragen klärt das Finanzamt.

Was muss ich der Betreuungskraft zur Verfügung stellen?

Ein eigenes Zimmer, Zugang zu Bad und Küche sowie Verpflegung. Ein Internetzugang wird empfohlen. Halten Sie Hausregeln und Erwartungen vorab im Vertrag fest.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas?

Nach dem Gesetzentwurf soll das Pflegegeld durch ein höheres Entlastungsbudget ersetzt werden, die Verhinderungspflege soll entfallen. Eine eigene Regelung für Betreuungskräfte im Haushalt haben wir im Entwurf nicht gefunden. Beschlossen ist nichts.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.