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LexikonPflegeheim & Wohnformen

Pfle­ge­wohn­geld: Zuschuss zu den In­ves­ti­ti­ons­kos­ten

Was das Pflegewohngeld ist, wo es dieses Landesrecht gibt und welche Voraussetzungen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gelten.

Aktualisiert 30.10.20267 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Pflegewohngeld ist ein Zuschuss einzelner Länder zu den Investitionskosten im Pflegeheim. Es hängt von Einkommen und Vermögen ab und ist Landesrecht, also nicht überall gleich. Belegt ist es in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Mecklenburg-Vorpommern wurde es für neue Bewohner abgeschafft.

15,35 €
Höchstbetrag pro Tag in Schleswig-Holstein (Landesportal)
3 Monate
Rückwirkend höchstens bewilligt in Nordrhein-Westfalen, wenn der Antrag später gestellt wird
12 Monate
Üblicher Bewilligungszeitraum in Nordrhein-Westfalen
654 €
Investitionskosten im Monat, Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 2026 (vdek)

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Pflegewohngeld in Kürze

  • Pflegewohngeld ist eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung eines Landes. Sie senkt die Investitionskosten im Pflegeheim.
  • Pflegewohngeld gibt es nicht in jedem Land. Wir nennen nur Länder, bei denen wir eine Quelle gelesen haben: Nordrhein-Westfalen (§ 14 Alten- und Pflegegesetz) und Schleswig-Holstein (Landesportal).
  • In Mecklenburg-Vorpommern wurde das Pflegewohngeld laut Landesregierung für neue Bewohner abgeschafft.
  • Gezahlt wird meist an das Heim. Den Antrag stellen Sie oder, mit Ihrer Zustimmung, das Heim beim Sozialamt.
  • Reicht das Pflegewohngeld nicht, kann die Hilfe zur Pflege einspringen.

Was ist Pflegewohngeld? Einfach erklärt

Die Pflegekasse zahlt keine Investitionskosten. Das Heim legt sie gesondert auf die Bewohner um (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI). Nach § 9 SGB XI können die Länder bestimmen, ob und in welchem Umfang eine landesrechtliche, an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientierte Unterstützung der Pflegebedürftigen bei diesen Kosten als Förderung gilt. Das Pflegewohngeld ist ein solches Landesinstrument.

Pflegewohngeld ist nicht das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, und es ersetzt weder den Eigenanteil noch den Leistungszuschlag. Es betrifft nur den Teil der Heimrechnung, der als Investitionskosten gesondert ausgewiesen ist, siehe Heimvertrag.

In welchen Ländern gibt es Pflegewohngeld?

Ob und wie es Pflegewohngeld gibt, regelt jedes Land selbst. Die folgende Übersicht gibt nur wieder, was wir in den genannten Quellen gelesen haben. Für alle anderen Länder gilt: Fragen Sie das Sozialamt, ob es eine Landesleistung für Investitionskosten gibt.

Pflegewohngeld in drei Ländern

LandStand laut QuelleQuelle
Nordrhein-WestfalenPflegewohngeld in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen nach § 14 APG NRWAPG NRW und Durchführungsverordnung, recht.nrw.de
Schleswig-HolsteinUnterstützung bei Investitionskosten, einkommens- und vermögensabhängig, höchstens 15,35 € täglichLandesportal Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern2004 eingeführt, bis zu 200 € im Monat, mit der Änderung des Landespflegerechts 2012 für neue Bewohner abgeschafftLandtag M-V, Drucksache 6/5862 (2016)

Die Quellen unterscheiden sich in Alter und Art. Für Schleswig-Holstein nennt das Landesportal keine Rechtsgrundlage, für Mecklenburg-Vorpommern ist der Stand von 2016. Aktuelle Auskunft gibt das Sozialamt.

Der vdek zeigt, wie unterschiedlich die Investitionskosten sind: Am 1. Juli 2026 lagen sie im Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen bei 654 Euro, in Schleswig-Holstein bei 573 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern bei 371 Euro im Monat. Das ist ein Durchschnitt aller Heime, nicht Ihre Rechnung.

Nordrhein-Westfalen: Voraussetzungen

In Nordrhein-Westfalen regelt § 14 des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) das Pflegewohngeld, die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes (APG DVO NRW) das Nähere. Anspruch hat, wer:

  • nach § 14 SGB XI pflegebedürftig und nach § 43 Abs. 1 SGB XI oder in der privaten Pflegeversicherung anspruchsberechtigt ist,
  • in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung lebt, die nicht von der Förderung ausgeschlossen ist und über eine Feststellung der anerkennungsfähigen Aufwendungen verfügt,
  • vor dem Heimeintritt den gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hatte (Ausnahmen bei nahen Verwandten in der Nähe des Heims),
  • mit Einkommen und Vermögen, auch des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partners, die Investitionskosten nicht ganz oder teilweise tragen kann.

Kein Pflegewohngeld gibt es, wenn die Investitionskosten aus eigenem Einkommen und Vermögen gezahlt werden können oder Dritte oder andere Sozialleistungsträger leisten müssen (§ 14 Abs. 2 APG NRW). Unterhaltsansprüche gegen andere Personen, etwa Kinder, bleiben unberücksichtigt, ausgenommen gegenüber dem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partner (§ 14 Abs. 4).

Wie das Einkommen berechnet wird

Die Ermittlung folgt den Regeln des Elften Kapitels SGB XII. Zusätzlich werden vom Einkommen abgezogen: der Barbetrag, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die von der Pflegekasse nicht abgedeckten Pflegekosten und ein Selbstbehalt von 50 Euro im Monat, begrenzt auf den Einkommensüberhang. Kleinere Barbeträge und Geldwerte bis 10.000 Euro, bei Ehepaaren und Partnern bis 15.000 Euro, müssen Sie nicht einsetzen (§ 14 Abs. 3). Mehr zum Vermögen: Schonvermögen.

RechenbeispielBeispiel: Pflegewohngeld in Nordrhein-WestfalenHerr S. lebt allein im Pflegeheim. Sein Einkommen beträgt 3.300 Euro im Monat. Die ungedeckten Pflegekosten sind mit 1.500 Euro angenommen. Die übrigen Zahlen sind Durchschnitts- oder Mindestwerte. Das Beispiel ist vereinfacht und erfunden.
Einkommen
3.300,00 €
Barbetrag (27 % von 563 €)
152,01 €
Unterkunft und Verpflegung (Durchschnitt NRW)
1.331,00 €
Ungedeckte Pflegekosten (angenommen)
1.500,00 €
Einkommensüberhang3.300 − 152,01 − 1.331 − 1.500
316,99 €
Nach Selbstbehalt von 50 €316,99 € − 50 €
266,99 €
Investitionskosten (Durchschnitt NRW)
654,00 €
Pflegewohngeld654 € − 266,99 €
387,01 €

Je höher das einzusetzende Einkommen, desto niedriger das Pflegewohngeld. Ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet das Sozialamt anhand Ihrer Unterlagen.

Nachgerechnet mit Python. 563 € Regelbedarfsstufe 1 (seit 1. Januar 2026), 1.331 € Unterkunft und Verpflegung und 654 € Investitionskosten: vdek, 1. Juli 2026. Der Zuschlag nach § 43c ist in den angenommenen Pflegekosten nicht gesondert berücksichtigt.

Antrag und Ablauf

So läuft es in Nordrhein-Westfalen

  1. Antrag stellenZuständig ist der Sozialhilfeträger, in dessen Bereich Sie beim Einzug oder in den zwei Monaten davor Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Mit Ihrer Zustimmung kann auch das Heim den Antrag stellen (§ 16 Abs. 1 und 2 APG DVO NRW).
  2. Unterlagen und MitwirkungSie müssen mitwirken und Einkommen und Vermögen belegen. Falsche Angaben können zur Rückforderung führen (§ 16 Abs. 3).
  3. Bescheid abwartenDas Pflegewohngeld wird an das Heim gezahlt. Sie erhalten einen Bescheid über Gegenstand, Grundlage und Höhe (§ 16 Abs. 4).
  4. Fristen beachtenEs wird grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, höchstens drei Monate rückwirkend. Üblich sind zwölf Monate Bewilligung (§ 16 Abs. 5 und 6).
  5. Änderungen meldenÄndern sich Pflegegrad oder Verhältnisse wesentlich, kann die Bewilligung angepasst werden (§ 16 Abs. 6).
Für Schleswig-Holstein nennt das Landesportal: Das Heim kann den Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen. Sprechen Sie die Heimleitung an.

In Schleswig-Holstein beträgt der Höchstbetrag 15,35 Euro pro Tag. Mit dem Monatsdurchschnitt von 30,42 Tagen sind das rechnerisch 466,95 Euro im Monat. Der vdek-Durchschnitt der Investitionskosten lag dort bei 573 Euro. Beide Werte sind nur grobe Anhaltspunkte, denn das Pflegewohngeld hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Pflegewohngeld und andere Hilfen

  • Hilfe zur Pflege: Das Sozialamt kann Heimkosten übernehmen, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Das Pflegewohngeld ist für die Investitionskosten gedacht. Das Zusammenspiel regelt das Landesrecht. Mehr: Hilfe zur Pflege.
  • Elternunterhalt: In Nordrhein-Westfalen bleiben Unterhaltsansprüche gegen Kinder beim Pflegewohngeld unberücksichtigt, siehe oben. Für die Hilfe zur Pflege gilt eine eigene Grenze, siehe Elternunterhalt.
  • Kosten insgesamt: Wie sich die Heimkosten zusammensetzen, zeigt Pflegeheim Kosten. Tipps zur Wahl eines Heims: Pflegeheim finden.
  • Beratung: Die Pflegeberatung kann klären, welche Leistung in Ihrem Land infrage kommt.

Ausblick: Pflegewohngeld nach dem Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf vom 30. September 2026 enthält keine Regelung zum Pflegewohngeld. Er fasst aber § 9 SGB XI neu: Die nach Landesrecht vorgesehene Unterstützung der Pflegebedürftigen bei den Investitionsaufwendungen kann sich weiterhin an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren, muss es aber nicht zwingend. Die Länder behalten ihr Ermessen, ob sie solche Unterstützung geben.

Pflegewohngeld heute und nach dem Entwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
ZuständigkeitLänder, nach Landesrecht (§ 9 SGB XI)Länder, nach Landesrecht
Pflegewohngeld als LandesleistungIn den genannten Ländern LandesrechtIm Entwurf nicht geregelt
Orientierung an der LeistungsfähigkeitTeil der Regel zur Förderung (§ 9 Satz 4)Eigener Satz: kann sich daran orientieren, muss nichtgeändert

Heute: SGB XI, Stand 29.10.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (BR-Drs. 587/26 (neu)), nicht beschlossen.

Den Stand des Verfahrens zeigt der Zeitplan auf der Seite Pflegereform 2027. Bis zu einem Beschluss gilt das heutige Recht.

Häufige Fragen

Was ist Pflegewohngeld?

Ein Zuschuss eines Landes zu den Investitionskosten im Pflegeheim, abhängig von Einkommen und Vermögen. Er ist Landesrecht und nicht überall vorhanden.

Wo gibt es Pflegewohngeld?

Belegt haben wir Nordrhein-Westfalen (§ 14 APG NRW) und Schleswig-Holstein (Landesportal). In Mecklenburg-Vorpommern wurde es für neue Bewohner abgeschafft. Für andere Länder fragen Sie das Sozialamt.

Wer bekommt Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen?

Pflegebedürftige in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen vor dem Einzug, deren Einkommen und Vermögen für die Investitionskosten nicht reicht.

Wie hoch ist das Pflegewohngeld?

Das hängt vom Land und von Ihrem Einkommen ab. In Schleswig-Holstein beträgt der Höchstbetrag laut Landesportal 15,35 Euro täglich. In Nordrhein-Westfalen richtet er sich nach den festgesetzten Investitionskosten des Heims.

Wo beantrage ich Pflegewohngeld?

Beim zuständigen Sozialamt. In Nordrhein-Westfalen kann das Heim den Antrag mit Ihrer Zustimmung stellen. In Schleswig-Holstein kann ihn die Einrichtung beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen.

Wird Pflegewohngeld rückwirkend gezahlt?

In Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ab Antragstellung, bei früherem Anspruch höchstens drei Monate rückwirkend (§ 16 Abs. 5 APG DVO NRW). Stellen Sie den Antrag deshalb früh.

Müssen meine Kinder für das Pflegewohngeld zahlen?

In Nordrhein-Westfalen bleiben Unterhaltsansprüche gegen Kinder beim Pflegewohngeld unberücksichtigt (§ 14 Abs. 4 APG NRW). Für die Hilfe zur Pflege gelten andere Regeln.

Ist Pflegewohngeld dasselbe wie Wohngeld?

Nein. Pflegewohngeld ist eine Landesleistung für Investitionskosten im Pflegeheim. Wohngeld ist eine andere Leistung nach dem Wohngeldgesetz.

Ändert sich 2027 etwas beim Pflegewohngeld?

Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026, der nicht beschlossen ist, nicht unmittelbar. Er regelt das Pflegewohngeld nicht und lässt den Ländern ihr Ermessen bei der Unterstützung.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

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