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Lan­des­pfle­ge­geld Bayern 2026: Höhe, Antrag, Frist

Wer das Bayerische Landespflegegeld bekommt, wie hoch es ist, wo und bis wann Sie es beantragen und was im Todesfall gilt.

Aktualisiert 29.10.20269 Min. Lesezeit
Steckbrief
Für wen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Bayern am 31. Dezember
Höhe
500 € pro Pflegegeldjahr (Kalenderjahr), einkommensunabhängig und steuerfrei
Paragraf
Art. 2 und 3 BayLPflGG
Antrag bei
Bayerisches Landesamt für Pflege, Amberg, in Textform bis 3 Monate nach Jahresende
Status
Geltendes Landesrecht seit 1.1.2026 mit 500 € statt 1.000 €, Stand 29. Oktober 2026

Kurz erklärt

Das Bayerische Landespflegegeld beträgt seit 2026 500 € pro Jahr (vorher 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und am 31. Dezember mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet ist. Sie beantragen es beim Landesamt für Pflege, es ist steuerfrei und wird nicht angerechnet.

500 €
Landespflegegeld pro Pflegegeldjahr (Kalenderjahr), seit dem Pflegegeldjahr 2026
ab Pflegegrad 2
mit Hauptwohnsitz in Bayern am letzten Tag des Jahres
3 Monate
Zeit für den Antrag nach Ende des Pflegegeldjahres, für 2026 bis 31. März 2027
31. Januar
Auszahlung im Regelfall bis zum 31. Januar des Folgejahres

Antrag nicht allein stellen

Eine Pflegeberatung hilft kostenlos beim Antrag und bei der Begutachtung.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Landespflegegeld Bayern in Kürze

  • Wer: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die am letzten Tag des Jahres mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Bayern gemeldet sind (Art. 2 BayLPflGG).
  • Wie viel: 500 € pro Jahr. Das Geld ist einkommensunabhängig, steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.
  • Wo beantragen: beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg, in Textform, spätestens drei Monate nach Jahresende.
  • Wie oft: Der Antrag wirkt für die Folgejahre fort. Sie müssen ihn nicht jedes Jahr neu stellen.
  • Wann gezahlt wird: im Regelfall bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Was ist das Landespflegegeld?

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine Landesleistung nach dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG), die zusätzlich zur Pflegeversicherung gezahlt wird. Es soll nach Art. 1 BayLPflGG das Selbstbestimmungsrecht pflegebedürftiger Menschen stärken. Es deckt ausdrücklich keinen pflegerischen Bedarf und keine Existenzsicherung. Sie können es also frei verwenden, zum Beispiel für eine Anerkennung an pflegende Angehörige. Einen Verwendungsnachweis verlangt das Landesamt nicht.

Es ist nicht das Pflegegeld der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Das zahlt die Pflegekasse monatlich und es bleibt daneben bestehen. Nach Angaben des Landesamts erhalten jährlich rund 400.000 Menschen das Landespflegegeld.

Wie hoch ist das Landespflegegeld? 500 statt 1.000 Euro

Höhe des Landespflegegelds im Verlauf

ZeitraumBetragGrundlage
Pflegegeldjahr, das am 31.12.2025 endete1.000 €Art. 6 Abs. 1 und 2 BayLPflGG: für bis 31.12.2025 eingegangene Anträge gilt noch der alte Betrag
Ab Pflegegeldjahr 2026 (1.1. bis 31.12.)500 €Art. 2 Abs. 2 und 4 BayLPflGG, in Kraft seit 1.1.2026

Quelle: BayLPflGG (Text gültig ab 01.01.2026) und Drs. 19/8147 des Bayerischen Landtags.

Das Pflegegeldjahr ist seit 2026 das Kalenderjahr (Art. 2 Abs. 2). Für das Jahr 2026 gibt es 500 €, die im Regelfall bis zum 31. Januar 2027 überwiesen werden. Es wird nicht anteilig gezahlt: Sie bekommen 500 €, auch wenn Pflegegrad 2 nur an einem Tag des Jahres bestand (Art. 2 Abs. 1). Bei fehlendem Anspruch wird dagegen der volle Betrag zurückgefordert (Landesamt, FAQ Stand 03.2026).

RechenbeispielPflegegeld plus Landespflegegeld im JahrFrau M. hat Pflegegrad 3, wohnt in Augsburg und wird zu Hause von ihrer Tochter gepflegt. Die Pflegekasse zahlt 599 € Pflegegeld im Monat.
Pflegegeld der Pflegekasse für 12 Monate599 € × 12
7.188 €
Landespflegegeld für das Jahr 2026
500 €
Zusammen im Jahr7.188 € + 500 €
7.688 €
Landespflegegeld umgerechnet pro Monat500 € ÷ 12
41,67 €

Das Landespflegegeld erhöht das Jahreseinkommen aus Pflegegeld um knapp 7 Prozent. Es ersetzt kein Pflegegeld.

Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 € monatlich, § 37 Abs. 1 SGB XI (Stand 2026). Die Prozentzahl ergibt sich aus 500 € ÷ 7.188 €.

Voraussetzungen für das Landespflegegeld

  • Pflegegrad: Der Pflegegrad muss von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger festgestellt sein (Art. 2 Abs. 3). Erforderlich ist mindestens Pflegegrad 2, und zwar an mindestens einem Tag des Jahres. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Eine Anerkennung nur durch die Berufsgenossenschaft genügt nicht.
  • Wohnsitz: Gemeldet sein mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Bayern. Maßgeblich ist der letzte Tag des Pflegegeldjahres, also der 31. Dezember (Art. 2 Abs. 1).
  • Antrag: Das Landespflegegeld wird nur auf Antrag gezahlt (Art. 3).
  • Keine Einkommensgrenze: Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Auch die Staatsangehörigkeit nicht: Ausländerinnen und Ausländer haben bei gleichen Voraussetzungen Anspruch.

Wichtige Sonderfälle

  • Umzug: Wer vor dem 31. Dezember aus Bayern wegzieht, hat für dieses Jahr keinen Anspruch. Wer erst im neuen Jahr nach Bayern zieht, hat für das Vorjahr keinen. Das Landesamt nennt den Wegzug vor dem Stichtag als Rückforderungsgrund.
  • Kinder: Den Antrag stellen beide gesetzlichen Vertreter, oder es liegt ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vor.
  • Betreuung und Vollmacht: Beantragt eine andere Person, braucht das Landesamt eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises.
  • Pflegeheim: Auch hier zählt die Meldung mit Hauptwohnsitz in Bayern. Anrechnung auf Sozialhilfe oder Wohngeld findet nicht statt.
  • Mit § 264 SGB V krankenversichert: Der Sozialhilfeträger bestätigt den Pflegegrad, diese Bestätigung kommt zum Antrag.

Landespflegegeld beantragen: Schritt für Schritt

So stellen Sie den Antrag

  1. Pflegegradbescheid bereitlegenSie brauchen eine Kopie des vollständigen Bescheids der Pflegekasse, aus dem hervorgeht, seit wann Pflegegrad 2 oder höher besteht. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nach Angabe des Landesamts nicht. Haben Sie den Bescheid nicht mehr, genügt eine Bestätigung Ihrer Kasse über Pflegegrad und Beginn.
  2. Formular ausfüllenDas Landesamt stellt einen Online-Antrag und ein PDF-Formular bereit (Art. 3 Abs. 2). Tragen Sie die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes und die Bankverbindung ein. Der Name des Kontoinhabers muss exakt dem bei der Bank hinterlegten entsprechen, sonst drohen Verzögerungen.
  3. Antrag einreichenOnline, per E-Mail (seit 1. Januar 2026) an landespflegegeld@lfp.bayern.de, per Fax an +49 9621 9669-2222 oder per Post an: Bayerisches Landesamt für Pflege, Landespflegegeld, Postfach 13 65, 92203 Amberg. Senden Sie nur Kopien und verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern.
  4. Eingang nachweisen und wartenDas Landesamt meldet auf seiner Seite (Stand 15. April 2026) ein stark erhöhtes Antragsaufkommen, längere Bearbeitungszeiten und keine sofortigen Eingangsbestätigungen. Bewahren Sie deshalb Einlieferungsbeleg oder E-Mail-Versand auf.
  5. Änderungen mitteilenTeilen Sie Wegzug aus Bayern, Herabsetzung des Pflegegrads auf 1, Tod und eine neue Kontoverbindung unverzüglich mit. Eine Erhöhung über Pflegegrad 2 hinaus müssen Sie nicht melden.
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die folgenden Jahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird und die Voraussetzungen bestehen (Art. 3 Abs. 1). Mehr zum Pflegegrad selbst: Pflegegrad beantragen.

Frist und Auszahlung

Den Antrag können Sie bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Pflegegeldjahres stellen (Art. 3 Abs. 1). Für das Jahr 2026 ist das der 31. März 2027. Sie dürfen auch schon vorher beantragen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang beim Landesamt. Liegen noch nicht alle Unterlagen vor, reichen Sie den Antrag unvollständig ein und senden die Unterlagen nach. Wie das Gesetz mit einer versäumten Frist umgeht, regelt es nicht ausdrücklich. Fragen Sie in diesem Fall unmittelbar beim Landesamt nach.

Die Auszahlung erfolgt im Regelfall bis zum 31. Januar des Folgejahres auf das angegebene Konto (Art. 2 Abs. 4). Das Konto ist frei wählbar, auch ein Pfändungsschutzkonto ist möglich. Den Verwendungszweck der Überweisung kann das Landesamt nicht ändern. Er lautet „Landespflegegeld (Pflegegeldjahr) für Name Vorname, Geschäftszeichen“.

Steuerfrei, nicht angerechnet, nicht pfändbar

  • Steuer: Das Landespflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (Landesamt).
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und andere Sozialhilfe, Beihilfe nach der Bayerischen Beihilfeverordnung, Wohngeld, Blinden- und Sehbehindertengeld (Landesamt, FAQ 3). Art. 1 BayLPflGG sagt dasselbe als Ziel des Gesetzes.
  • Schutz vor Zugriff: Der Anspruch ist nicht abtretbar und nicht pfändbar (Art. 2 Abs. 4).
  • Rundfunkbeitrag: Das Gesetz stellt klar, dass das Landespflegegeld kein „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist. Allein wegen des Landespflegegelds gibt es deshalb keine Befreiung nach dieser Vorschrift.

Landespflegegeld bei Todesfall

Mit dem Tod der pflegebedürftigen Person erlischt der Anspruch. Er geht nicht auf Erben oder Angehörige über (Art. 2 Abs. 4). Teilen Sie den Todesfall dem Landesamt unverzüglich mit. Was dann gilt, hängt davon ab, wo der Antrag stand:

Landespflegegeld und Todesfall

SituationFolgeGrundlage
Antrag gestellt, aber noch nicht bewilligtKeine Bewilligung und keine Auszahlung mehrLandesamt, FAQ 2.6.1
Antrag bewilligt, Geld kam nach dem Tod anKeine Rückforderung, wenn die Rechtsnachfolger es innerhalb von drei Monaten nach dem Tod erhalten. Gilt nur für Todesfälle ab 1.1.2026Art. 2 Abs. 4 S. 5 BayLPflGG, FAQ 2.6.2
Geld kam zu Lebzeiten oder am Todestag anGilt als rechtmäßig gezahlt, keine RückforderungFAQ 2.6.3
Person starb vor der AntragstellungAntrag wird abgelehntFAQ 2.6.4

Das Landesamt richtet Rückforderungen in Sterbefällen an das Geldinstitut des Auszahlungskontos (FAQ 6.2).

Gibt es das Landespflegegeld auch in NRW, Baden-Württemberg und anderen Ländern?

Nein. Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach, sagte am 8. Oktober 2025 im Landtag: „Bayern ist das einzige Bundesland, das ein Landespflegegeld gewährt.“ (Plenarprotokoll, 59. Plenum). Wir haben nicht alle 16 Landesgesetze einzeln geprüft, bei Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aber nachgesehen: Ein Landespflegegeld gibt es dort nicht. Wer danach sucht, meint oft eine andere Landesleistung:

Ähnliche Landesleistungen, die kein Landespflegegeld sind

LandLeistungKurz erklärt
Nordrhein-WestfalenPflegewohngeld (§ 14 APG NRW)Zuschuss zu den Investitionskosten in vollstationärer Dauerpflege. Einkommens- und vermögensabhängig, also etwas anderes als eine pauschale Zahlung. Mehr im Lexikon: Pflegewohngeld
Baden-WürttembergLandesblindenhilfeBlindengeld für blinde und hochgradig sehschwache Menschen, 410 € für Erwachsene und 205 € für Kinder im Monat, einkommensunabhängig. Es ist keine Pflegeleistung.

Quellen: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts NRW (Art. 1: APG NRW, § 14) und Sozialministerium Baden-Württemberg. Stand der Abfrage 29. Oktober 2026.

Die Suche nach „Familienpflegegeld“ führt oft zu diesem Thema. Den Begriff fanden wir weder im Bayerischen Landespflegegeldgesetz noch im SGB XI. Wenn Sie Geld für pflegende Angehörige meinen, lesen Sie Pflegegeld für Angehörige.

Ausblick: Streit um die Kürzung und die Pflegereform des Bundes

Die Kürzung von 1.000 auf 500 € ist beschlossen und gilt. Zum Haushalt 2026/2027 beantragten Oppositionsfraktionen im Landtag im Februar 2026 Änderungen: Die Grünen wollten das Landespflegegeld abschaffen (Drs. 19/10113), die AfD nach Pflegegrad staffeln (Drs. 19/10124). Eine Änderung des Gesetzes ergibt sich daraus nach dem Gesetzesstand vom 29. Oktober 2026 nicht. Weitere Pläne der Staatsregierung fanden wir nicht. Vor dem Antrag lohnt dennoch ein Blick auf die Seite des Landesamts.

Das Landespflegegeld ist Landesrecht. Das Pflegeneuordnungsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026, nicht beschlossen) nennt es nicht. Indirekt kann es trotzdem wirken, weil das Landespflegegeld an den Pflegegrad anknüpft:

Landespflegegeld und Bundesreform

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Landespflegegeld Bayern500 € pro Jahr ab Pflegegrad 2Landesrecht, nicht Gegenstand des Entwurfs
Schwelle für Pflegegrad 2Neue Anträge ab 2027 könnten Pflegegrad 2 und damit das Landespflegegeld schwerer erreichen.ab 27 Gesamtpunkteab 30 Gesamtpunktestrenger
Bestehender PflegegradSiehe Bestandsschutz beim Pflegegrad.gilt bis zur Neubegutachtungkein Verlust allein wegen der neuen Schwellen (§ 142b Abs. 2)neu

Heute: BayLPflGG und SGB XI, Stand 29. Oktober 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Häufige Fehler beim Landespflegegeld

  • Das MD-Gutachten statt des Bescheids beilegen. Verlangt wird der Bescheid der Pflegekasse.
  • Die Frist verpassen, weil man auf das Pflegegrad-Widerspruchsverfahren wartet. Der Antrag darf unvollständig eingehen.
  • Den Wegzug nicht melden. Das führt zur Rückforderung des vollen Betrags.
  • Die Kontodaten falsch angeben. Der Name muss exakt zur Bank passen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern 2026?

500 € pro Pflegegeldjahr (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG). Das Pflegegeldjahr ist seit 2026 das Kalenderjahr. Bis zum Pflegegeldjahr, das am 31. Dezember 2025 endete, waren es 1.000 €.

Wer bekommt Landespflegegeld?

Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und am letzten Tag des Jahres mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Bayern gemeldet ist. Der Pflegegrad muss von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger festgestellt sein. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.

Wo beantrage ich das Landespflegegeld?

Beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg: online, per E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de, per Fax oder per Post (Postfach 13 65, 92203 Amberg). Telefonisch erreichen Sie den Service unter +49 9621 9669-2444, montags und dienstags 10 bis 12 Uhr, donnerstags 14 bis 16 Uhr.

Was ist die Landespflegegeldstelle Bayern?

Eine Stelle dieses Namens fanden wir nicht. Für das Landespflegegeld zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege (Art. 4 Abs. 1 BayLPflGG). Es sitzt in Amberg.

Bis wann muss ich das Landespflegegeld beantragen?

Bis drei Monate nach Ende des Pflegegeldjahres, für 2026 also bis 31. März 2027 (Art. 3 BayLPflGG). Maßgeblich ist der Eingang beim Landesamt. Ein unvollständiger Antrag wahrt die Frist.

Muss ich das Landespflegegeld jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Der Antrag wirkt für die Folgejahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird und die Voraussetzungen bestehen. Änderungen wie Wegzug oder Tod müssen Sie mitteilen.

Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?

Im Regelfall bis zum 31. Januar des Folgejahres. Wegen sehr vieler Anträge nennt das Landesamt auf seiner Seite (Stand 15. April 2026) längere Bearbeitungszeiten.

Ist das Landespflegegeld steuerfrei, und wird es angerechnet?

Es ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung stehen. Es wird nach Angabe des Landesamts nicht auf Bürgergeld, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Beihilfe, Wohngeld und Blindengeld angerechnet.

Was passiert mit dem Landespflegegeld bei einem Todesfall?

Der Anspruch erlischt und ist nicht vererblich. Bei Todesfällen ab 1. Januar 2026 wird nicht zurückgefordert, wenn die Rechtsnachfolger das Geld innerhalb von drei Monaten nach dem Tod erhalten. Eine noch nicht bewilligte Zahlung kann nicht mehr erfolgen.

Gibt es Landespflegegeld in NRW oder Baden-Württemberg?

Nein. Laut Staatsministerin Gerlach (Landtag, 8. Oktober 2025) ist Bayern das einzige Bundesland mit Landespflegegeld. In NRW gibt es das Pflegewohngeld für Heimbewohner, in Baden-Württemberg die Landesblindenhilfe. Beide sind keine pauschalen Landespflegegelder.

Was ist Familienpflegegeld?

Den Begriff fanden wir weder im Landespflegegeldgesetz noch im SGB XI. Meinen Sie Geld für pflegende Angehörige, hilft der Ratgeber Pflegegeld für Angehörige. Das Landespflegegeld erhält die pflegebedürftige Person selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Landespflegegeld?

Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse monatlich nach § 37 SGB XI, etwa 599 € bei Pflegegrad 3. Das Landespflegegeld ist eine Landesleistung von 500 € pro Jahr. Beide können Sie nebeneinander erhalten.

Gilt das Landespflegegeld auch im Pflegeheim?

Ja, wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet sind. Es wird nicht auf Sozialhilfe angerechnet.

Wird das Landespflegegeld wieder gekürzt oder abgeschafft?

Wir fanden keine weitere beschlossene Änderung. Anträge der Opposition auf Abschaffung oder Staffelung stammen vom Februar 2026 und haben das Gesetz nicht verändert. Prüfen Sie vor dem Antrag die Seite des Landesamts.

Wirkt sich die Pflegereform 2027 auf das Landespflegegeld aus?

Direkt nicht, es ist Landesrecht. Nach dem Gesetzentwurf soll aber Pflegegrad 2 erst ab 30 statt 27 Gesamtpunkten gelten. Das ist noch nicht beschlossen. Bestehende Pflegegrade sollen nicht allein deshalb entfallen.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Antrag nicht allein stellen

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