Kinderlosenzuschlag einfach erklärt
Der Kinderlosenzuschlag ist ein Aufschlag auf den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Er beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte und trifft Mitglieder, die keine Kinder haben und mindestens 23 Jahre alt sind (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Ein Beitragssatzpunkt entspricht einem Prozentpunkt vom beitragspflichtigen Einkommen.
Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent hinzu. Kinderlose zahlen also insgesamt 4,2 Prozent. Beschäftigte tragen den Zuschlag allein, der Arbeitgeber zahlt unverändert seinen Anteil. Den ganzen Beitrag erklärt die Seite Beitrag Pflegeversicherung, die Versicherung die Seite Pflegeversicherung.
Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag?
Der Zuschlag wird als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben, also vom Bruttogehalt oder von der gesetzlichen Rente. Er fällt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Sie beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro. Der höchste mögliche Zuschlag liegt damit bei 34,88 Euro im Monat.
Beitragssatz 2026: Kinderlose und Eltern im Vergleich
| Gruppe | Gesamtsatz | Beschäftigte | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Kinderlos, ab 23 Jahren | 4,20 % | 2,40 % | 1,80 % |
| 1 Kind | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % |
| 3 Kinder unter 25 Jahren | 3,10 % | 1,30 % | 1,80 % |
| Kinderlos in Sachsen | 4,20 % | 2,90 % | 1,30 % |
- Beitrag ohne Zuschlag3.000 € × 1,8 %
- 54,00 €
- Kinderlosenzuschlag3.000 € × 0,6 %
- 18,00 €
- Eigenanteil mit Zuschlag3.000 € × 2,4 %
- 72,00 €
- Zuschlag über ein Jahr18,00 € × 12
- 216,00 €
Der Arbeitgeber zahlt weiter 54,00 Euro im Monat. Die 18 Euro Zuschlag gehen allein zulasten der Beschäftigten.
Wer muss den Kinderlosenzuschlag zahlen?
Zahlen muss, wer Mitglied der sozialen Pflegeversicherung ist, keine Kinder im Sinne des Gesetzes hat und den Ablauf des Monats erreicht hat, in dem er 23 Jahre alt geworden ist. Wer am 10. Mai 23 wird, zahlt also ab 1. Juni.
- Beschäftigte tragen den Zuschlag allein, er wird vom Gehalt abgezogen (§ 58 Abs. 1 Satz 3).
- Rentner zahlen den Beitrag aus der gesetzlichen Rente allein, den Zuschlag also ebenfalls. Bei 1.800 Euro Rente sind das 10,80 Euro im Monat (§ 59 Abs. 1 und 5).
- Freiwillig Versicherte und andere Selbstzahler tragen den Beitrag und damit den Zuschlag allein (§ 59 Abs. 4 und 5).
- Zahlt ein Dritter den Beitrag, zum Beispiel ein Leistungsträger, darf er den Zuschlag von der laufenden Leistung abziehen. Geht das nicht, überweisen Sie ihn selbst an die Pflegekasse (§ 60 Abs. 5 und 6).
Der Zuschlag betrifft Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung. Für die private Pflege-Pflichtversicherung gilt Ihr Vertrag.
Wer zahlt keinen Kinderlosenzuschlag?
Das Gesetz nennt vier Gruppen, für die der Zuschlag nicht gilt (§ 55 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB XI):
- Eltern, und zwar ein Leben lang. Es kommt nicht darauf an, wie alt die Kinder heute sind.
- Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
Außerdem zahlen alle unter 23 Jahren keinen Zuschlag. Auch Eltern unter 23 sind ausgenommen.
Wer gilt als Elternteil?
Das Gesetz verweist auf § 56 SGB I. Dazu zählen Eltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes ist Mutter, wer das Kind geboren hat. Vater ist, wer zur Geburt verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat oder gerichtlich festgestellt wurde. Adoptiveltern zählen ab Zustellung des Adoptionsbeschlusses. Pflegeeltern brauchen ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit dem Kind im Haushalt. Tagespflegepersonen zählen nicht.
Zwei Einschränkungen stehen in § 55 Abs. 4 SGB XI. Adoptiv- und Stiefeltern zählen nicht, wenn das Kind bei Adoption oder Heirat schon die Altersgrenzen der Familienversicherung erreicht hatte (§ 25 Abs. 2). Stiefeltern zählen auch nicht, wenn das Kind vor diesen Grenzen nicht in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurde.
Abschlag für Eltern mit mehreren Kindern
Eltern zahlen nicht nur keinen Zuschlag. Ab dem zweiten Kind sinkt ihr Beitragssatz sogar. Für das zweite bis fünfte Kind gibt es je 0,25 Beitragssatzpunkte Abschlag, solange das Kind unter 25 ist. Der Abschlag endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind 25 Jahre alt wird (§ 55 Abs. 3 Satz 4). Er reduziert nur den Anteil, den das Mitglied selbst trägt, nicht den Arbeitgeberanteil (§ 59a).
Wird Ihr Kind am 15. März 25 Jahre alt, gilt der Abschlag noch bis Ende März. Ab 1. April zählt es nicht mehr mit. Der Zuschlag bleibt trotzdem für immer entfallen. Die vollständige Staffel mit Rechenbeispielen steht auf der Seite Beitrag Pflegeversicherung.
Elterneigenschaft nachweisen: So geht es
Die Elterneigenschaft müssen Sie nachweisen, sofern die zuständige Stelle die Angaben nicht ohnehin kennt (§ 55 Abs. 3a SGB XI). Zuständig ist die Stelle, die Ihren Beitrag abführt. Das ist bei Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Rentnern die Rentenversicherung, bei Selbstzahlern die Pflegekasse.
Seit dem 1. Juli 2025 müssen diese Stellen die Daten in einem automatisierten Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen (§ 55a SGB XI, GKV-Spitzenverband). Sind Ihre Kinder dort korrekt erfasst, müssen Sie nichts tun. Fehlen Kinder, etwa Stief- oder Pflegekinder, sollten Sie selbst nachweisen. Welche Unterlagen genügen, regelt der GKV-Spitzenverband in Empfehlungen.
Wenn der Zuschlag zu Unrecht abgezogen wird
- Abrechnung prüfenSehen Sie in Gehaltsabrechnung oder Rentenbescheid nach, ob der Zuschlag abgezogen wird.
- Kinder meldenInformieren Sie die beitragsabführende Stelle und reichen Sie die verlangten Nachweise ein.
- Frist beachtenBis sechs Monate nach der Geburt wirkt der Nachweis rückwirkend.
- Erstattung verlangenZu viel gezahlte Beiträge sind zu erstatten.
Sonderfälle und häufige Fehler
- Verstorbenes Kind: Eltern eines verstorbenen Kindes gelten nicht als kinderlos. Das Kind zählt für den Abschlag, wenn es vor dem 25. Geburtstag starb (GKV-Spitzenverband).
- Erwachsene Kinder: Der Zuschlag entfällt auch, wenn die Kinder längst über 25 sind. Nur der Abschlag endet.
- Nachweis vergessen: Ohne Nachweis läuft der Zuschlag weiter, auch wenn Sie Eltern sind.
- Mit dem Ehegattenzuschlag verwechseln: Der geplante Zuschlag für familienversicherte Ehegatten ist eine andere Regelung.
Pflegereform 2027: Zuschlag soll auf 0,9 Punkte steigen
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgelegt. Er ist kein geltendes Recht und kann sich noch ändern. Zum Kinderlosenzuschlag sieht er eine einzige Änderung vor: Der Satz soll von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen (Art. 1 Nr. 48 Buchst. c, Begründung zu § 55 Abs. 3). Bei 3.000 Euro brutto stiege der Zuschlag von 18 auf 27 Euro im Monat, über ein Jahr von 216 auf 324 Euro. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro. Mehr zum Gesetz auf der Seite Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und im Zeitplan der Reform.
Kinderlosenzuschlag: heute und nach dem Gesetzentwurf
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag 2026?
Er beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Kinderlose zahlen damit insgesamt 4,2 Prozent statt 3,6 Prozent, bei Beschäftigten trägt der Arbeitnehmer 2,4 Prozent.
Ab welchem Alter zahlt man den Kinderlosenzuschlag?
Ab Ablauf des Monats, in dem Sie 23 Jahre alt werden. Wer in diesem Monat Geburtstag hat, zahlt den Zuschlag erst ab dem Folgemonat.
Wer zahlt den Kinderlosenzuschlag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Der Arbeitnehmer allein (§ 58 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Der Arbeitgeber zahlt nur seinen Anteil.
Zahlen Rentner den Kinderlosenzuschlag?
Ja, wenn sie keine Kinder haben und nicht vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Rentner tragen ihren Pflegebeitrag aus der gesetzlichen Rente allein.
Bin ich vom Kinderlosenzuschlag befreit, wenn mein Kind erwachsen ist?
Ja. Wer Elternteil ist, zahlt den Zuschlag dauerhaft nicht. Nur der Abschlag für mehrere Kinder endet mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Gilt der Zuschlag auch für Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern?
Ja, grundsätzlich zählen sie als Eltern. Ausnahmen gelten, wenn das Kind bei Adoption oder Heirat schon zu alt war oder nicht im Haushalt lebte (§ 55 Abs. 4 SGB XI).
Wie weise ich nach, dass ich Kinder habe?
Gegenüber der Stelle, die Ihren Beitrag abführt: Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Pflegekasse. Fehlen Kinder im automatisierten Abrufverfahren, reichen Sie Nachweise selbst ein.
Wird der Zuschlag rückwirkend erstattet?
Ja, soweit der Nachweis rückwirkend wirkt. Bei Nachweis binnen sechs Monaten nach der Geburt gilt der niedrigere Beitrag ab dem Geburtsmonat, sonst ab dem Folgemonat des Nachweises.
Zahlen Studierende und Bürgergeld-Bezieher den Kinderlosenzuschlag?
Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sind ausgenommen. Studierende ab 23 ohne Kinder zahlen den Zuschlag, sofern sie Mitglied der Pflegeversicherung sind.
Steigt der Kinderlosenzuschlag 2027?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll er zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Punkte steigen. Das ist noch nicht beschlossen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite Pflegereform 2027.