Das Wichtigste in Kürze
- Ein Badewannenlift (auch Badewannenlifter oder Wannenlift) bringt Sie auf einem Sitz zwischen Wannenrand und Wannenboden. Er wird in die Wanne gestellt und lässt sich herausnehmen.
- Die Krankenkasse zahlt ihn als Hilfsmittel (§ 33 SGB V), wenn er im Einzelfall erforderlich ist. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
- Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab 1. Januar 2027 gelten mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Mehrkosten für Wunschmodelle tragen Sie selbst.
- Ein Rezept ist nicht in jedem Fall nötig. Auch die Empfehlung einer Pflegefachperson kann genügen.
- Fest eingebaute Lösungen zahlt die Krankenkasse nicht. Die Pflegekasse kann dafür bis zu 4.180 Euro zuschießen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Was ist ein Badewannenlift? Badewannenlifter einfach erklärt
Ein Badewannenlift hilft beim Einstieg in die Badewanne und beim Ausstieg. Er besteht aus einem Sitz, meist mit Rückenlehne, und einer Hubeinrichtung. Beim Einstieg sitzen Sie auf Höhe des Wannenrands, dann senkt sich der Sitz auf den Wannenboden. Beim Ausstieg läuft es umgekehrt. So beschreibt es der GKV-Spitzenverband im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 04, Produktart 04.40.01.0).
Der Lift stützt sich mit einer rutschsicheren Grundfläche am Wannenboden ab und ist herausnehmbar. Die Hubeinrichtung arbeitet elektrisch, pneumatisch, mechanisch oder hydraulisch. Manche Modelle haben eine Übersetzklappe für den Wannenrand.
Für wen ist ein Badewannenlift gedacht?
Der Lift soll selbstständigeres Baden oder Duschen in der Wanne ermöglichen. Das Verzeichnis nennt Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg oder beim freien Sitzen in der Wanne, etwa wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder Muskelkraft in Beinen oder Armen oder wegen Gleichgewichtsstörungen mit Fallneigung. Bei Muskelschwäche setzt es ausreichende Rumpfstabilität voraus. Bei stark eingeschränkter Rumpfkontrolle kommen andere Produktarten in Betracht, etwa Badewannensitze mit Rückenlehne, siehe Duschstuhl, Badewannensitz und Badewannenbrett. Ob ein Lift passt, klären Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Pflegefachperson. Die Gegenanzeigen stehen in der Gebrauchsanweisung des Modells.
Arten von Badewannenliftern und Alternativen im Überblick
- Netz oder Akku: Elektrische Lifter laufen mit Netzspannung oder Akku. Bei Akkugeräten muss eine Ladestandsanzeige sichtbar sein, das Ladegerät gehört zum Lieferumfang.
- Gewicht: Das Gerät in der Wanne wiegt höchstens 18 Kilogramm. Ist es schwerer, muss es sich in höchstens drei Teile zerlegen lassen, von denen keines mehr als 8 Kilogramm wiegt.
- Pflege: Die Sitzfläche ist desinfizierbar, der Bezug waschbar oder auswechselbar.
Badewannenlift und verwandte Lösungen (Stand 29. Oktober 2026)
| Lösung | So funktioniert sie | Möglicher Kostenträger | Nummer im Verzeichnis |
|---|---|---|---|
| Badewannenlift | Sitz mit Hub in der Wanne, herausnehmbar | Hilfsmittel, mit Zuzahlung | 04.40.01.0 |
| Badewannensitz | Wird eingehängt und verringert die Wannentiefe, auch drehbar | Hilfsmittel, mit Zuzahlung | 04.40.02.1 bis 04.40.02.3 |
| Badewannenbrett | Liegt auf dem Wannenrand auf und dient in der Wanne als Sitz | Hilfsmittel, mit Zuzahlung | 04.40.02.0 |
| Fest eingebaute Einstiegshilfe | Mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz | Zuschuss der Pflegekasse bis 4.180 € | Wohnumfeld 04.18.059 |
| Dusche statt Wanne | Umbau oder bodengleicher Zugang | Zuschuss der Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme | Wohnumfeld 04.19.062 und 04.19.063 |
Badewannenlift und Krankenkasse: Wer zahlt?
Der Badewannenlift steht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte haben nach § 33 Abs. 1 SGB V Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind ausgenommen. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Die Kasse übernimmt den vertraglich vereinbarten Preis (§ 33 Abs. 7 SGB V).
Mit Pflegegrad: Kranken- oder Pflegekasse?
Bade- und Duschhilfen können der Krankenbehandlung und der Pflege dienen. Für solche doppelfunktionalen Hilfsmittel gilt § 40 Abs. 5 SGB XI: Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, prüft den Anspruch und entscheidet. Die Produktgruppe 04 mit den Badewannenliftern ist in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands dazu aufgeführt. Intern teilen sich beide Kassen die Ausgaben. Für Sie gilt die Zuzahlung des SGB V. Im Pflegeheim gilt die Regel nicht. Mehr zu Pflegehilfsmitteln lesen Sie dort.
Was die Krankenkasse nicht übernimmt
- Fest eingebaute oder individuell angepasste Lifter, die bei einem Umzug nicht mitgenommen werden. Das Hilfsmittelverzeichnis schließt sie aus.
- Mehrkosten für Ausstattung über das Notwendige hinaus und die daraus folgenden höheren Folgekosten (§ 33 Abs. 1 SGB V).
- Allgemeine Gebrauchsgegenstände wie Fußbänkchen, Trittstufen und Duschmatten.
Rezept, Empfehlung oder Gutachten: Was Sie für den Antrag brauchen
Das Gesetz verlangt eine vertragsärztliche Verordnung nur, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). In der Praxis ist das Rezept der übliche Weg. Zwei andere Wege können es ersetzen:
- Empfehlung einer Pflegefachperson (§ 40 Abs. 6 SGB XI), etwa beim Besuch des Pflegedienstes oder beim Beratungseinsatz. Unter den Voraussetzungen der Richtlinien wird dann die Erforderlichkeit vermutet, und ein Rezept ist nicht nötig. Die Empfehlung darf beim Antrag höchstens zwei Wochen alt sein und muss in Textform vorliegen. Nach den Richtlinien, die seit dem 1. September 2026 gelten, kann sie sich auch auf Badewannenlifter beziehen.
- Empfehlung im Pflegegutachten (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Empfiehlt der Medizinische Dienst ein Hilfsmittel konkret, gilt das als Antrag, wenn Sie zustimmen. Mehr: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
So bekommen Sie einen Badewannenlift über die Kasse
- Bedarf klären und die Wanne ausmessenSprechen Sie mit Hausarzt, Pflegedienst oder Pflegeberatung. Messen Sie Boden, Innenbreite und Einstiegshöhe der Wanne.
- Verordnung oder Empfehlung holenBitten Sie um ein Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachperson.
- Vertragspartner wählen und beraten lassenSie können jeden Anbieter wählen, der Vertragspartner Ihrer Kasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V). Er muss über die mehrkostenfreie Versorgung aufklären. Auf Wunsch berät er zu Hause.
- Antrag stellen und Entscheidung abwartenDie Kasse entscheidet spätestens nach drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes nach fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung als genehmigt.
- Einweisung, Anpassung, ZuzahlungDer Anbieter weist Sie persönlich ein und stellt das Gerät auf Sie ein. Heben Sie die Quittung für die Zuzahlung auf.
Zuzahlung und Mehrkosten: Was bei Ihnen bleibt
Ab 18 Jahren zahlen Sie zu jedem Hilfsmittel 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, nie mehr als die Kosten (§ 33 Abs. 8 und § 61 Satz 1 SGB V). Die Grenzen ändern sich zum Jahreswechsel:
- Bis 31. Dezember 2026: mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Ab 1. Januar 2027: mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228), das bereits verkündet ist. Es ist geltendes Recht und kein Entwurf.
Wählen Sie ein Modell mit Ausstattung über das Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Der Anbieter muss auf mehrkostenfreie Alternativen hinweisen.
- Vertragspreis des mehrkostenfreien Liftersangenommen
- 650 €
- 10 Prozent davon650 € × 10 %
- 65 €
- Zuzahlung bis 31.12.2026 (Höchstgrenze 10 €)65 € begrenzt auf 10 €
- 10 €
- Zuzahlung ab 1.1.2027 (Höchstgrenze 15 €)65 € begrenzt auf 15 €
- 15 €
- Mehrkosten für das Wunschmodell900 € minus 650 €
- 250 €
- Ihr Eigenanteil bis 31.12.202610 € + 250 €
- 260 €
- Ihr Eigenanteil ab 1.1.202715 € + 250 €
- 265 €
Mit dem mehrkostenfreien Lifter zahlen Sie bis Ende 2026 10 Euro, ab 2027 15 Euro. Mit dem Wunschmodell sind es 260 beziehungsweise 265 Euro.
Alle Zuzahlungen eines Jahres sind gedeckelt. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent (§ 62 SGB V). Bei 18.000 Euro Bruttoeinnahmen sind das 360 Euro, bei chronischer Krankheit 180 Euro. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus. Preise für Lifter nennen wir nicht, weil uns keine amtliche oder neutrale Preisübersicht vorliegt.
Zuschuss der Pflegekasse bis 4.180 Euro: wenn der Lift fest eingebaut wird
Ist der Lift fest eingebaut oder auf Ihre Wohnung zugeschnitten, ist er kein Hilfsmittel der Krankenkasse. Dann kommt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht. Das Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands nennt Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Ob Ihr Gerät darunter fällt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Fragen Sie vor dem Kauf nach.
- Sie haben einen Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 genügt (§ 28a Nr. 4 SGB XI).
- Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich oder stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her.
- Der Zuschuss ist nachrangig. Ein anderer Träger, etwa die Krankenkasse, geht vor.
- Es ist eine Kann-Leistung. Die Pflegekasse entscheidet nach Ermessen.
Der Zuschuss beträgt höchstens 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung höchstens 16.720 Euro. Stellen Sie den Antrag vor Beginn mit Kostenvoranschlag. Die Pflegekasse entscheidet nach drei Wochen, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes nach fünf (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Mehr bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Badewannenlift oder Badumbau? So grenzen Sie ab
Lift und Umbau schließen sich nicht aus, aber die Reihenfolge zählt. Nach dem Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands kommt der Einbau einer Dusche in Betracht, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist. Rechnen Sie damit, dass die Pflegekasse fragt, ob ein Lift, Sitz oder Brett genügt. Reichen sie nicht, begründen Sie das im Antrag. Das Verzeichnis ist keine abschließende Liste. Die Empfehlungen nennen sogar eine Kombination: Die Pflegekasse kann den bodengleichen Zugang erstatten, und die Krankenkasse kann einen Duschsitz stellen.
Lift, Sitz oder Umbau im Vergleich (Stand 29. Oktober 2026)
| Merkmal | Lift, Sitz oder Brett | Dusche statt Wanne (Umbau) |
|---|---|---|
| Art | Gerät in oder an der Wanne | Bauliche Maßnahme |
| Möglicher Kostenträger | Krankenkasse oder Pflegekasse | Pflegekasse, nachrangig |
| Höhe | Zuzahlung höchstens 10 € je Hilfsmittel, ab 2027 höchstens 15 € | Zuschuss bis 4.180 €, Rest bei Ihnen |
| Pflegegrad nötig | Nein | Ja, ab Pflegegrad 1 |
| Vorbereitung | Verordnung oder Empfehlung | Kostenvoranschlag, Antrag vor Baubeginn |
| Vermieter | In der Regel nicht nötig | Zustimmung einholen |
- Umbaukostenangenommen
- 11.500 €
- Zuschuss der Pflegekasse (Höchstbetrag)höchstens 4.180 €
- 4.180 €
- Eigenanteil beim Umbau11.500 € minus 4.180 €
- 7.320 €
- Eigenanteil beim Lift (Zuzahlung bis Ende 2026)650 € × 10 %, höchstens 10 €
- 10 €
- Unterschied7.320 € minus 10 €
- 7.310 €
Ab 2027 beträgt die Zuzahlung beim Lift 15 Euro, der Unterschied dann 7.305 Euro. Ob ein Lift ausreicht, hängt nicht vom Preis ab, sondern davon, was Sie im Bad noch selbst können.
Badewanne mit Tür: Was zahlt die Pflegekasse?
Eine Badewanne mit Tür steht weder im Hilfsmittelverzeichnis noch gesondert im Verzeichnis der Wohnumfeldmaßnahmen. Ob die Pflegekasse sie als Einstiegshilfe mit Eingriff in die Bausubstanz bezuschusst, entscheidet sie im Einzelfall. Reichen Sie vor dem Einbau einen Kostenvoranschlag mit Begründung ein. Weitere Umbaufragen beantwortet die Seite zum barrierefreien Bad.
Auswahl und Sicherheit: Worauf Sie achten sollten
- Wanne ausmessen und, wenn möglich, Probesitzen oder ein Aufmaß zu Hause anfragen.
- Tragfähigkeit: Für wiedereinsetzbare Lifter verlangt das Verzeichnis mindestens 120 Kilogramm Tragfähigkeit oder eine entsprechende Hubkraft. Die maximale Belastbarkeit steht in den technischen Daten.
- Sitz und Bedienung: feste Rückenlehne, die den Oberkörper stützt, und Bedienelemente, die Sie oder eine Hilfsperson erreichen.
- Einweisung: persönlich, mit deutscher Gebrauchsanweisung. Üben Sie Absenken und Aufstehen mit Begleitung.
Sonderfälle: Mietwohnung, Pflegeheim, Privatversicherung und Steuer
- Mietwohnung: Ein loses Gerät greift nicht in die Bausubstanz ein. Bei fest eingebauten Lösungen holen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters ein.
- Pflegeheim: § 40 Abs. 5 SGB XI gilt nicht für vollstationär Gepflegte. Heime müssen die für den üblichen Pflegebetrieb notwendigen Hilfsmittel vorhalten (§ 33 Abs. 1 SGB V). Klären Sie mit Heim und Krankenkasse, wer für ein persönliches Hilfsmittel zuständig ist.
- Kinder und Jugendliche: Vor dem 18. Lebensjahr gibt es keine Zuzahlung.
- Privat Versicherte und Beihilfe: Es gelten Ihr Vertrag oder die Beihilfe. Klären Sie vor dem Kauf schriftlich, was erstattet wird.
- Steuer (nur Fakten): Selbst getragene Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung zählen (§ 33 EStG). Als Nachweis verlangt § 64 EStDV bei Hilfsmitteln eine ärztliche Verordnung, bei Gebrauchsgegenständen ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes vor dem Kauf. Lassen Sie das vorab steuerlich prüfen.
Häufige Fehler und was bei einer Ablehnung hilft
- Zu früh gekauft: Wer vor der Entscheidung der Kasse kauft, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
- Falscher Anbieter: Fragen Sie Ihre Kasse nach Vertragspartnern, bevor Sie bestellen.
- Empfehlung zu alt: Sie darf beim Antrag höchstens zwei Wochen alt sein.
- Wanne nicht ausgemessen: Ein Gerät, das nicht passt, hilft nicht.
- Umbau vor der Genehmigung begonnen: Der Zuschuss der Pflegekasse sollte vor Beginn beantragt werden.
- Ablehnung hingenommen: Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Das Vorgehen beim Widerspruch zeigt die Seite Widerspruch Pflegegrad.
Ausblick: Was der Gesetzentwurf 2027 ändern soll
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 lässt Hilfsmittel nach § 33 SGB V und den Wohnumfeldzuschuss in § 40 Abs. 4 SGB XI unberührt. Neu sein soll nur eine Regel zur Abtretung des Zuschusses an einen Betrieb. Die höhere Zuzahlung ab 2027 steht dagegen schon im verkündeten Gesetz.
Badewannenlift: heute und nach dem Entwurf
Der Verfahrensstand kann sich ändern. Aktuelles steht auf der Seite zur Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Was ist ein Badewannenlift?
Ein Sitz mit Hubeinrichtung, der in der Badewanne steht und Sie vom Wannenrand zum Wannenboden und zurück bringt. Er lässt sich herausnehmen. Badewannenlifter und Wannenlift sind andere Namen dafür. Im Hilfsmittelverzeichnis trägt er die Nummer 04.40.01.0.
Übernimmt die Krankenkasse einen Badewannenlift?
Ja, wenn er im Einzelfall erforderlich ist (§ 33 SGB V). Ein Pflegegrad ist nicht nötig. Sie zahlen 10 Prozent zu, derzeit mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, sowie Mehrkosten für Wunschausstattung. Fest eingebaute Lifter zahlt die Krankenkasse nicht.
Brauche ich ein Rezept für einen Badewannenlift?
Das Gesetz verlangt eine Verordnung nur, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). Üblich ist das Rezept der Hausärztin oder des Hausarztes. Auch die Empfehlung einer Pflegefachperson oder im Pflegegutachten kann genügen.
Wie viel muss ich zuzahlen?
Ab 18 Jahren 10 Prozent des Kassenbetrags, nicht mehr als die Kosten. Bis Ende 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Die Belastungsgrenze deckelt alle Zuzahlungen eines Jahres auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronischer Krankheit auf 1 Prozent.
Zahlt die Pflegekasse einen Badewannenlift?
Mit Pflegegrad entscheidet die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, ob Kranken- oder Pflegekasse zahlt (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Für einen fest eingebauten Lift kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss geben, als Kann-Leistung.
Kann ich einen Badewannenlift mieten oder leihen?
Die Krankenkasse kann Hilfsmittel leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Geeignete Lifter werden aufbereitet wieder eingesetzt. Fragen Sie, ob Leihe möglich ist und ob dabei eine Zuzahlung anfällt. Private Mietangebote prüfen Sie schriftlich auf Dauer und Kosten.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Kasse soll spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes nach fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt.
Was unterscheidet Badewannenlift und Badewannensitz?
Der Lift hat eine Hubeinrichtung und bringt Sie zum Wannenboden. Der Badewannensitz wird eingehängt und verringert die Wannentiefe, ohne zu heben. Sie müssen sich selbst setzen und aufstehen. Die Wahl richtet sich nach Ihren Fähigkeiten.
Für wen ist ein Badewannenlift nicht geeignet?
Das Verzeichnis setzt bei Muskelschwäche ausreichende Rumpfstabilität voraus. Wer den Oberkörper kaum halten kann, braucht oft eine andere Lösung. Die Gegenanzeigen jedes Modells stehen in der Gebrauchsanweisung. Klären Sie die Eignung mit Arzt oder Pflegefachperson.
Was tun, wenn die Kasse ablehnt?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein (§ 84 SGG). Begründen Sie den Einzelfall und legen Sie die Stellungnahme einer Fachperson bei.
Kann ich einen Badewannenlift von der Steuer absetzen?
Selbst getragene Kosten können als außergewöhnliche Belastung zählen (§ 33 EStG). Als Nachweis verlangt § 64 EStDV eine ärztliche Verordnung, in bestimmten Fällen ein amtsärztliches Gutachten vor dem Kauf. Das ist keine Steuerberatung.
Badewannenlift oder bodengleiche Dusche?
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Der Lift ist ein Gerät ohne Umbau. Die Dusche ist eine bauliche Lösung mit Zuschuss bis 4.180 Euro. Sie kommt nach dem Verzeichnis in Betracht, wenn der Wanneneinstieg auch mit Hilfsmitteln nicht ohne fremde Hilfe möglich ist.