Das Wichtigste in Kürze
- Duschstuhl, Duschhocker, Badewannensitz und Badewannenbrett sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V), wenn Sie sie im Einzelfall brauchen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
- Ein Rezept ist der übliche Weg. Auch die Empfehlung einer Pflegefachperson kann genügen.
- Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Ab 1. Januar 2027 gelten mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Mehrkosten für Wunschmodelle tragen Sie selbst.
- Die Kasse zahlt nur, was im Hilfsmittelverzeichnis steht. Trittstufen, Duschmatten, Brausehalter und fest montierte Griffe zählen als Gebrauchsgegenstände und gehören nicht dazu.
- Für bauliche Lösungen wie eine Dusche statt Wanne kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro zuschießen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Duschstuhl, Duschhocker und Duschsitz: Was ist der Unterschied?
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands stehen die Duschhilfen in der Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“. Dort unterscheidet man fünf Produktarten. Für den Alltag sind drei wichtig: der Duschhocker, der Duschstuhl und der an der Wand montierte Duschsitz.
Duschhilfen nach dem Hilfsmittelverzeichnis (Stand 29. Oktober 2026)
| Produktart | Merkmale laut Verzeichnis | Nummer |
|---|---|---|
| Duschhocker | Höhenverstellbarer Sitz, Armlehnen, vier rutschfeste Füße, mindestens 100 kg Tragfähigkeit | 04.40.03.1 |
| Duschstuhl | Wie der Duschhocker, zusätzlich mit Rückenlehne | 04.40.03.2 |
| Duschsitz an der Wand | Wird an die Wand montiert oder in einen Handgriff eingehängt, einklappbar oder einhängbar, mindestens 100 kg | 04.40.03.0 |
| Duschliege | Liegefläche aus Gewebe, auf der Wanne oder an der Wand befestigt | 04.40.03.3 |
| Fahrbare Duschliege | Fahrgestell für eine befahrbare Dusche, mit Bremse | 04.40.03.4 |
Der Sitz eines Duschhockers oder Duschstuhls muss laut Verzeichnis zwischen mindestens 460 und 530 Millimetern höhenverstellbar sein. Das Wasser soll zügig ablaufen. Alle drei Sitzarten sind für Menschen gedacht, die in der Dusche nicht sicher stehen können, etwa wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder Muskelkraft in den Beinen oder wegen Schwindel und Fallneigung. Sie müssen dazu ausreichend stabil sitzen können und die Arme einsetzen können.
Ein Duschrollstuhl gehört nicht zu dieser Gruppe. Er steht in einer anderen Produktgruppe, mehr dazu bei den Rollstühlen. Hilfen für die Toilette, etwa Aufsätze mit Wascheinrichtung, behandelt der Beitrag zu Toilettenhilfen.
Badewannensitz und Badewannenbrett: Für die Badewanne
Wer die Badewanne behalten will, kann mit einem Sitz in der Wanne duschen oder baden. Das Verzeichnis kennt zwei Gruppen, die beide höchstens 8 Kilogramm wiegen sollen:
- Badewannenbrett (04.40.02.0): Es liegt auf dem Wannenrand auf und bietet in der Wanne eine Sitzmöglichkeit in Längsrichtung. Verstellbare Anschläge passen es an die Wannenbreite an.
- Badewannensitz (04.40.02.1 bis 04.40.02.3): Er wird vom Wannenrand aus eingehängt und verringert die Wannentiefe. Es gibt ihn ohne und mit Rückenlehne. Eine drehbare Variante lässt sich mit einer Verriegelung feststellen.
Die Sitzfläche des drehbaren Modells liegt auf Höhe des Wannenrands. So können Sie sich seitlich hinsetzen und die Beine nachziehen. Beim Brett und beim Sitz ohne Rückenlehne verlangt das Verzeichnis, dass Sie den Rumpf stabil halten und die Arme gut einsetzen können. Beim Sitz mit Rückenlehne reicht auch eine erheblich eingeschränkte Rumpfkontrolle.
Badewannensitz für Senioren
Ein bestimmtes Alter steht im Hilfsmittelverzeichnis nicht als Voraussetzung. Maßgeblich ist, was Sie körperlich nicht mehr sicher können. Der Sitz ist für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Muskelkraft in den Beinen gedacht. Wenn Sie ohne fremde Hilfe weder in die Wanne noch wieder heraus kommen, ist ein Badewannenlift oft die passendere Lösung. Wie Sie das einordnen, besprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Pflegefachperson.
Welches Hilfsmittel passt zu welcher Situation?
Die folgende Tabelle gibt nur eine Orientierung auf Grundlage der Indikationen im Verzeichnis. Sie ersetzt keine Diagnose und keine Beratung durch Ärztin, Arzt oder Pflegefachperson.
Orientierung nach Situation (Stand 29. Oktober 2026)
| Situation | Mögliche Produktart | Wichtig |
|---|---|---|
| Sicher stehen in der Dusche ist nicht mehr möglich | Duschhocker, Duschstuhl oder Wand-Duschsitz | Rumpf muss sitzfähig sein |
| Sitzen in der Wanne ist schwierig, der Rumpf ist stabil | Badewannenbrett oder Badewannensitz ohne Lehne | Einsteigen müssen Sie noch selbst können |
| Der Rumpf ist unsicher | Badewannensitz mit Rückenlehne, Duschstuhl | Rückenlehne stützt beim Waschen |
| Weder Stehen noch Sitzen in der Dusche ist möglich | Duschliege oder fahrbare Duschliege | Meist mit Pflegeperson |
| Hinsetzen und Aufstehen in der Wanne gelingen nicht | Badewannenlift | Eigener Beitrag zum Badewannenlift |
| Der Wanneneinstieg gelingt auch mit Hilfsmitteln nicht ohne fremde Hilfe | Dusche statt Wanne | Bauliche Lösung, siehe unten |
Duschstuhl auf Rezept: So bekommen Sie ihn über die Kasse
Das Gesetz verlangt eine vertragsärztliche Verordnung nur, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). In der Praxis ist das Rezept der übliche Weg, und Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellt es meist aus. Duschhocker auf Rezept oder Duschstuhl auf Rezept laufen über denselben Ablauf. Daneben gibt es zwei weitere Wege:
- Empfehlung einer Pflegefachperson (§ 40 Abs. 6 SGB XI), zum Beispiel bei der Versorgung durch einen Pflegedienst oder beim Beratungseinsatz. Unter den Voraussetzungen der Richtlinien wird dann die Erforderlichkeit vermutet, und ein Rezept ist nicht nötig. Die Richtlinien, die seit dem 1. September 2026 gelten, nennen die Produktgruppe 04 mit allen Produktarten, auch Duschstühle und Badewannensitze. Die Empfehlung darf bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein und muss in Textform vorliegen.
- Empfehlung im Pflegegutachten (§ 18b Abs. 3 SGB XI): Empfiehlt der Medizinische Dienst ein Hilfsmittel, gilt das als Antrag, wenn Sie zustimmen. Mehr zur Begutachtung.
Kranken- oder Pflegekasse?
Bade- und Duschhilfen können der Krankenbehandlung und der Pflege dienen. Für solche doppelfunktionalen Hilfsmittel gilt § 40 Abs. 5 SGB XI: Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, prüft den Anspruch und entscheidet. Es gilt die Zuzahlung des SGB V. Im Pflegeheim gilt die Regel nicht. Mehr zu Pflegehilfsmitteln.
Ablauf von der Idee bis zur Lieferung
- Bedarf klärenBesprechen Sie mit Hausarzt, Pflegedienst oder Pflegeberatung, was Sie im Bad nicht mehr sicher können.
- Rezept oder Empfehlung holenBitten Sie um ein Rezept über die gewünschte Produktart oder um die Empfehlung einer Pflegefachperson.
- Anbieter wählen und beraten lassenSie können jeden Vertragspartner Ihrer Kasse wählen (§ 33 Abs. 6 SGB V). Er muss ausreichende Auswahl bieten und über mehrkostenfreie Produkte aufklären. Auf Wunsch berät er zu Hause.
- Antrag stellenDie Kasse entscheidet spätestens nach drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes nach fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung als genehmigt.
- Einweisung und QuittungDer Anbieter weist Sie ein und passt das Gerät an. Sie bestätigen den Empfang schriftlich. Heben Sie die Zuzahlungsquittung auf.
Zuzahlung, Mehrkosten und Belastungsgrenze
Ab 18 Jahren zahlen Sie für jedes Hilfsmittel 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, nie mehr als die Kosten (§ 33 Abs. 8 und § 61 Satz 1 SGB V). Die Grenzen ändern sich zum Jahreswechsel:
- Bis 31. Dezember 2026: mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Ab 1. Januar 2027: mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228), das bereits verkündet ist. Es ist geltendes Recht und kein Entwurf.
Wählen Sie ein Modell mit Ausstattung über das Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Der Anbieter muss auf mehrkostenfreie Alternativen hinweisen.
- Duschhocker bis 31.12.202685 € × 10 % = 8,50 €, zwischen 5 € und 10 €
- 8,50 €
- Badewannenbrett bis 31.12.202630 € × 10 % = 3 €, mindestens 5 €
- 5,00 €
- Zuzahlung insgesamt bis 31.12.20268,50 € + 5,00 €
- 13,50 €
- Duschhocker ab 1.1.202785 € × 10 % = 8,50 €, zwischen 7,50 € und 15 €
- 8,50 €
- Badewannenbrett ab 1.1.202730 € × 10 % = 3 €, mindestens 7,50 €
- 7,50 €
- Zuzahlung insgesamt ab 1.1.20278,50 € + 7,50 €
- 16,00 €
Die Zuzahlung wird je Hilfsmittel berechnet. Bei zwei Hilfsmitteln sind es zwei Zuzahlungen. Das Brett wird ab 2027 teurer, weil die Mindestzuzahlung steigt.
Alle Zuzahlungen eines Jahres sind gedeckelt. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent (§ 62 SGB V). Bei 18.000 Euro Bruttoeinnahmen sind das 360 Euro, bei chronischer Krankheit 180 Euro. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus. Preise für Duschstühle nennen wir nicht, weil uns keine amtliche oder neutrale Preisübersicht vorliegt.
Was die Krankenkasse nicht zahlt
Im Sanitärbereich übliche Gegenstände zählen nach dem Hilfsmittelverzeichnis zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen und sind von der Leistungspflicht ausgenommen (§ 33 Abs. 1 SGB V). Die Liste im Verzeichnis ist beispielhaft und gilt für Produktgruppe 04.
Was die Kasse zahlt und was nicht (Stand 29. Oktober 2026)
| Bereich | Zahlt die Kasse als Hilfsmittel | Gilt als Gebrauchsgegenstand, zahlt die Kasse nicht |
|---|---|---|
| Sitze | Duschhocker, Duschstuhl, Wand-Duschsitz, Badewannensitz, Badewannenbrett | Normale Haushaltshocker und Stühle |
| Griffe und Stangen | Mobile Badewannengriffe, Stützgriffe für Waschbecken und WC, Boden-Decken-Stangen | Handelsübliche Handgriffe, Duschhaltegriffe, fest montierte Badewannengriffe |
| Einstieg und Boden | Badewannenlift, siehe eigener Beitrag | Fußbänkchen, Trittstufen, Bade- und Duschmatten |
| Zubehör der Dusche | Keine Hilfsmittel in dieser Gruppe | Brausehalter, Brauseköpfe, Brauseschläuche, Handtuchhalter, Spritzschutz |
Auch Zusatzausstattung über das Notwendige hinaus gehört zu den Mehrkosten. Fragen Sie vor der Bestellung, was im Kassenpreis enthalten ist.
Auswahlkriterien und Sicherheit: Worauf Sie achten sollten
- Tragfähigkeit: Für Duschhocker, Duschstühle und Wand-Duschsitze verlangt das Verzeichnis mindestens 100 Kilogramm. Prüfen Sie das für Ihr Körpergewicht in den technischen Daten.
- Standsicherheit: Duschhocker und Duschstuhl müssen vier rutschfeste Standfüße haben. Probieren Sie, ob der Stuhl auch auf nassen Fliesen sicher steht.
- Sitzhöhe: Er soll von mindestens 460 bis 530 Millimeter verstellbar sein. Ihre Füße sollten flach auf dem Boden stehen, die Knie etwa rechtwinklig.
- Armlehnen und Rückenlehne: Armlehnen helfen beim Aufstehen. Eine Rückenlehne stützt den Oberkörper beim Waschen.
- Sitzfläche: Das Wasser soll ablaufen. Polsterauflagen müssen sich reinigen und desinfizieren lassen.
- Gewicht und Material: Badewannenbretter und -sitze sollen höchstens 8 Kilogramm wiegen. Das Verzeichnis verlangt korrosionsgeschützte Materialien.
- Wandmontage: Beim Wand-Duschsitz gehört das Befestigungsmaterial zum Lieferumfang. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter den Aufbau und die Montage. Fragen Sie in einer Mietwohnung vorher Ihren Vermieter.
- Einweisung: Der Anbieter muss Sie persönlich einweisen und eine deutsche Gebrauchsanweisung mitgeben.
Badewanne mit Tür, Dusche oder Sitz? Die Abgrenzung zum Umbau
Reicht ein Sitz oder ein Brett nicht, bleibt der Umbau. Nach dem Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands kommen der Einbau einer Dusche (Nr. 04.19.062) und ein bodengleicher Zugang zur Dusche (Nr. 04.19.063) in Betracht, wenn der Einstieg in die Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist. Das Verzeichnis ist nicht abschließend. Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen. Es ist eine Kann-Leistung und setzt einen Pflegegrad voraus, schon Pflegegrad 1 genügt (§ 40 Abs. 4 SGB XI, § 28a Nr. 4 SGB XI). Stellen Sie den Antrag vor Beginn. Einzelheiten stehen bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands nennen sogar eine Kombination: Die Pflegekasse kann den bodengleichen Zugang bezahlen, und die Krankenversicherung kann einen Duschsitz stellen.
Badewanne mit Tür und Pflegekasse
Eine Badewanne mit Tür steht weder im Hilfsmittelverzeichnis noch ausdrücklich im Verzeichnis der Wohnumfeldmaßnahmen. Ob die Pflegekasse sie als Einstiegshilfe bezuschusst, entscheidet sie im Einzelfall. Reichen Sie vor dem Einbau einen Kostenvoranschlag mit Begründung ein und warten Sie die Entscheidung ab. Weitere Fragen zum Umbau beantwortet der Beitrag zum barrierefreien Bad.
Sonderfälle: Pflegeheim, Mietwohnung, Privatversicherung und Steuer
- Pflegeheim: § 40 Abs. 5 SGB XI gilt nicht für vollstationär Gepflegte. Heime müssen die für den üblichen Pflegebetrieb notwendigen Hilfsmittel vorhalten (§ 33 Abs. 1 SGB V). Klären Sie mit Heim und Krankenkasse, wer für ein persönliches Hilfsmittel zuständig ist.
- Kinder und Jugendliche: Vor dem 18. Lebensjahr gibt es keine Zuzahlung.
- Mietwohnung: Freistehende Duschhocker und Badewannenbretter brauchen keine Montage. Bei Bohrungen für Wand-Duschsitze holen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters ein.
- Privat Versicherte und Beihilfe: Es gelten Ihr Vertrag oder die Beihilfe. Klären Sie vor dem Kauf schriftlich, was erstattet wird.
- Steuer (nur Fakten): Selbst getragene Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung zählen (§ 33 EStG). Als Nachweis verlangt § 64 EStDV bei Hilfsmitteln eine ärztliche Verordnung, bei Gebrauchsgegenständen ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes vor dem Kauf. Lassen Sie das vorab steuerlich prüfen.
Häufige Fehler und was bei einer Ablehnung hilft
- Zu früh gekauft: Wer vor der Entscheidung der Kasse kauft, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
- Gebrauchsgegenstand verwechselt: Trittstufen und Duschmatten zahlt die Kasse nicht.
- Falscher Anbieter: Fragen Sie Ihre Kasse nach Vertragspartnern, bevor Sie bestellen.
- Empfehlung zu alt: Sie darf bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein.
- Falsche Produktart: Ein Hocker ohne Lehne reicht nicht, wenn der Rumpf unsicher ist. Besprechen Sie die Eignung vorab.
- Ablehnung hingenommen: Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, zeigt die Seite Widerspruch Pflegegrad. Das Vorgehen lässt sich übertragen: Begründen Sie den Einzelfall und legen Sie die Stellungnahme einer Fachperson bei.
Ausblick: Was der Gesetzentwurf 2027 ändern soll
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 lässt Hilfsmittel nach § 33 SGB V und den Wohnumfeldzuschuss in § 40 Abs. 4 SGB XI unberührt. Neu sein soll nur eine Regel zur Abtretung des Zuschusses an einen Betrieb. Die höhere Zuzahlung ab 2027 steht dagegen schon im verkündeten Gesetz.
Duschstuhl und Co.: heute und nach dem Entwurf
Der Verfahrensstand kann sich ändern. Aktuelles steht auf der Seite zur Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Duschstuhl?
Ja, wenn er im Einzelfall erforderlich ist (§ 33 SGB V). Ein Pflegegrad ist nicht nötig. Sie zahlen 10 Prozent zu, derzeit mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, sowie Mehrkosten für Wunschausstattung.
Brauche ich ein Rezept für einen Duschstuhl?
Das Gesetz verlangt eine Verordnung nur, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). Üblich ist das Rezept der Hausärztin oder des Hausarztes. Auch die Empfehlung einer Pflegefachperson oder im Pflegegutachten kann genügen.
Bekomme ich einen Duschhocker auf Rezept?
Ja, der Duschhocker steht als Produktart 04.40.03.1 im Hilfsmittelverzeichnis. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet ihn, wenn Sie in der Dusche nicht sicher stehen können. Die Kasse prüft den Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Duschhocker und Duschstuhl?
Beide haben nach dem Verzeichnis Armlehnen, vier rutschfeste Füße und einen höhenverstellbaren Sitz. Der Duschstuhl hat zusätzlich eine Rückenlehne.
Wie viel muss ich für einen Duschstuhl zuzahlen?
Ab 18 Jahren 10 Prozent des Kassenbetrags, nicht mehr als die Kosten. Bis Ende 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Die Belastungsgrenze deckelt alle Zuzahlungen eines Jahres auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronischer Krankheit auf 1 Prozent.
Zahlt die Pflegekasse einen Duschstuhl?
Bade- und Duschhilfen sind doppelfunktional. Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, entscheidet nach § 40 Abs. 5 SGB XI, welche zahlt. Die Zuzahlung des SGB V gilt.
Was ist ein Badewannensitz?
Ein Sitz, der vom Wannenrand aus eingehängt wird und die Wannentiefe verringert. Es gibt ihn ohne Rückenlehne, mit Rückenlehne und drehbar. Im Verzeichnis trägt er die Nummern 04.40.02.1 bis 04.40.02.3.
Was unterscheidet Badewannenbrett und Badewannensitz?
Das Brett liegt auf dem Wannenrand auf und bietet eine Sitzfläche in der Wanne. Der Sitz wird eingehängt und verringert die Wannentiefe. Beides bezahlt die Kasse bei Bedarf als Hilfsmittel.
Gibt es einen Badewannensitz für Senioren auf Kassenkosten?
Das Verzeichnis kennt keine Altersgrenze. Entscheidend ist, ob Sie wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder Muskelkraft in den Beinen oder wegen Rumpfunsicherheit nicht sicher sitzen können. Die Kasse prüft den Einzelfall.
Zahlt die Pflegekasse eine Badewanne mit Tür?
Eine Wanne mit Tür steht weder im Hilfsmittelverzeichnis noch ausdrücklich im Verzeichnis der Wohnumfeldmaßnahmen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob sie bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Fragen Sie vor dem Einbau mit Kostenvoranschlag nach.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Kasse soll spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes nach fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt.
Was tun, wenn die Kasse ablehnt?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein (§ 84 SGG). Begründen Sie den Einzelfall und legen Sie die Stellungnahme einer Fachperson bei.