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RatgeberWohnen & Hilfsmittel

Bar­rie­re­frei­es Bad: Planung, Maße und Zuschuss

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, WC-Höhe, Förderung und Antrag

Aktualisiert 30.10.20269 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Ein barrierefreies Bad hat eine bodengleiche Dusche, genug Bewegungsfläche, fest verankerte Haltegriffe und eine passende WC-Höhe. Die Pflegekasse kann den Umbau mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen, schon ab Pflegegrad 1. Beantragen Sie vor dem Auftrag. Die Krankenkasse zahlt nur Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Stützgriff.

4.180 €
Höchstzuschuss der Pflegekasse je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
120 × 120 cm
Richtwert für die Bewegungsfläche in der bodengleichen Dusche (150 × 150 cm für Rollstuhlnutzer)
46 bis 48 cm
Richtwert für die Sitzhöhe von WC und Duschklappsitz
3 bis 5 Wochen
Frist der Pflegekasse für die Entscheidung über den Zuschuss (§ 40 Abs. 7 SGB XI)

Was steht Ihnen zu?

Eine Pflegeberatung prüft Ihre Situation und zeigt, welche Leistungen Sie beantragen können. Kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein barrierefreies Bad hat eine bodengleiche Dusche, ausreichend Bewegungsfläche, fest verankerte Haltegriffe und eine passende WC-Höhe.
  • Für den Umbau kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, schon ab Pflegegrad 1. Beantragen Sie den Zuschuss vor dem Auftrag.
  • Die Krankenkasse zahlt keinen Umbau, aber Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Stützgriff auf Rezept. Die KfW-Förderung für Zuschüsse ist derzeit gestoppt.
  • Die Maße in diesem Text sind Richtwerte aus Beratungsstellen und Förderbedingungen. Verbindlich sind Bauordnung, Norm und Vorgaben Ihres Fördergebers.

Was heißt barrierefrei? Barrierearm und rollstuhlgerecht

Barrierearm bedeutet, dass die größten Hürden beseitigt sind, zum Beispiel die hohe Duschwanne. Barrierefrei geht weiter: Das Bad ist für alle nutzbar, auch mit Rollator. Rollstuhlgerecht verlangt zusätzlich mehr Platz zum Wenden und Rangieren. Die Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz verweist dafür auf die DIN 18040-2, die zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht (R)“ unterscheidet. Die Norm selbst haben wir nicht eingesehen.

Ein Umbau muss nicht alles auf einmal lösen. Wer noch ohne Rollstuhl unterwegs ist, plant oft nur die Dusche und die Griffe. Wichtig ist, später nachrüstbar zu bleiben, etwa durch Verstärkungen in der Wand.

Richtwerte im Überblick

Richtwerte für das Bad (Stand der Quellen siehe Fußnote)

BereichRichtwertQuelle
Bewegungsfläche DuscheMindestens 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cmBeratungsstelle RLP, Stadt Heidelberg
Gefälle zum AblaufHöchstens 2 %Beratungsstelle RLP
Sitzhöhe Klappsitz und WC46 bis 48 cmBeratungsstelle RLP
Stützklappgriffe am WCBeidseitig, 28 cm über der Sitzfläche, 70 cm AbstandBeratungsstelle RLP
ArmaturEinhebelmischer in 85 bis 105 cm Höhe, Temperatur auf 45 °C begrenzenBeratungsstelle RLP
BadezimmertürLichte Breite mindestens 80 cm, mit Rollator oder Rollstuhl 90 cmStadt Heidelberg
Raum nach KfW-FörderbedingungenMindestens 1,80 × 2,20 m, vor jedem Sanitärobjekt 0,90 × 1,20 m freiKfW

Quellen: Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen RLP (Flyer Duschen, 04/2023), Stadt Heidelberg (Seite ohne Datum), KfW Technische Mindestanforderungen 455-B (05/2021). Das sind Richtwerte, keine Norm und kein Gesetz.

Bodengleiche Dusche: Das ist zu beachten

Eine bodengleiche Dusche hat keine Stufe und keine Wanne. Der Boden fällt leicht zu einem Ablauf hin. Die Beratungsstelle nennt höchstens 2 Prozent Gefälle. Die KfW verlangt für ihre Förderung eine bodengleiche Ausführung oder eine Absenkung von höchstens 20 Millimetern sowie einen rutschhemmenden Belag. Das Wasser muss aus allen Ecken abfließen können.

Die Stadt Heidelberg empfiehlt bei zu geringem Gefälle eine elektrische Ablaufpumpe. Für Duschabtrennungen gilt: Feste Wände engen ein, ein Duschvorhang ist praktischer. Die Badtür sollte nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.

  • Abdichtung: Lassen Sie sich von der Fachfirma bestätigen, dass Boden und Wände fachgerecht abgedichtet werden.
  • Sitz: Ein fest montierter Klappsitz (46 bis 48 cm hoch, 45 cm tief) ist stabiler als ein Hocker. Er sollte nicht auf der Seite von Armatur und Brause liegen.
  • Armatur: Ein Einhebelmischer mit Thermostat lässt sich im Sitzen bedienen. Die Handbrause muss vom Sitz aus erreichbar sein.

Wer die Wanne behalten will, findet Alternativen im Ratgeber Badewannenlift. Für die Übergangszeit hilft ein Duschstuhl auf Rezept.

Haltegriffe und WC: Höhe, Montage und Kostenträger

Haltegriffe sind nur so sicher wie ihre Wand. Bei Vorwandinstallationen sollte die Wand verstärkt sein, rät die Stadt Heidelberg. Die Beratungsstelle empfiehlt Stützgriffe von 60 Zentimetern Länge und für das WC klappbare Griffe auf beiden Seiten. Sitzhöhe des WC: 46 bis 48 Zentimeter, die Stadt Heidelberg nennt etwa 48 Zentimeter je nach Körpergröße.

Die Kostenträger unterscheiden genau, weil das Hilfsmittelverzeichnis nur bestimmte Griffe kennt:

Haltegriffe und Duschhilfen: Wer zahlt? (Stand 29. Oktober 2026)

GegenstandEinordnungWer zahlt
Stützgriff an Toilette oder Waschbecken, verschraubtHilfsmittel (Produktart 04.40.05.1)Krankenkasse, Zuzahlung 10 %
Duschhocker, Duschstuhl, wandmontierter DuschsitzHilfsmittel (Produktgruppe 04)Krankenkasse, Zuzahlung 10 %
Handelsüblicher Haltegriff, Duschhaltegriff, fest montierter WannengriffGebrauchsgegenstandSie selbst
Bodengleiche Dusche statt Wanne, Türverbreiterung, WasseranschlussWohnumfeldmaßnahmePflegekasse, bis 4.180 €

Quellen: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 (Fortschreibung 15.10.2025), Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, § 33 SGB V. Im Einzelfall entscheidet die Kasse.

Mehr zu Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl und Stützgriffen steht im Ratgeber Toilettenhilfen. Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, findet Maße und Antrag unter Rollstuhl und Rollator.

Planung: Wohnberatung, Fotos, Reihenfolge

Die Verbraucherzentrale rät, die Situation vor dem Umbau zu fotografieren und eine Wohnberatungsstelle einzuschalten. Sie schlägt Änderungen vor, begleitet die Arbeiten, prüft Kostenvoranschläge und hilft bei Vermieter und Geldgebern. Auch die Pflegeberatung kann den Weg weisen.

Vom Bedarf bis zur Rechnung

  1. Bedarf klärenWo stolpern oder stürzen Sie? Was wird sich in den nächsten Jahren ändern? Fotografieren Sie Bad, Tür und Zugang.
  2. Beratung holenEine örtliche Wohnberatung plant mit, nennt Fachbetriebe und kennt Förderprogramme vor Ort.
  3. Angebot einholenDie Verbraucherzentrale nennt: Mindestens ein Angebot einer Fachfirma muss vorliegen. Mehrere Angebote erleichtern den Vergleich.
  4. Zuschuss beantragen, Bescheid abwartenAntrag mit Angebot bei der Pflegekasse. Beauftragen Sie die Firma erst nach dem schriftlichen Bescheid.
  5. Umbau, Rechnung, AuszahlungNach der Rechnung zahlt die Pflegekasse. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf.
Eine Planung vor der ersten Anfrage spart Geld: Der Zuschuss wird je Maßnahme gezahlt, mehrere Einzelmaßnahmen zählen nach den GKV-Empfehlungen in der Regel als eine Maßnahme.

Zuschüsse und Förderung im Überblick

Die Seite wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erklärt den Zuschuss ausführlich. Hier die Kurzfassung für das Bad:

Wer fördert den Badumbau? (Stand 29. Oktober 2026)

GeldgeberWasBetrag und Hinweis
PflegekasseWohnumfeldmaßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XIBis 4.180 € je Maßnahme, mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung bis 16.720 €, ab Pflegegrad 1, nachrangig
KrankenkasseHilfsmittel nach § 33 SGB VZuzahlung 10 %, heute 5 bis 10 €, ab 2027 7,50 bis 15 €
KfW Zuschuss 455-BBarrierereduzierungDerzeit Antragsstopp laut Meldung vom 31.07.2026
KfW Kredit 159Altersgerecht umbauenBis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über Bank vor Vorhabensbeginn
Land oder KommuneEigene ProgrammeNur in manchen Orten, Betrag und Bedingungen dort erfragen
SozialamtEingliederungshilfe, Hilfe zur PflegeEinkommens- und vermögensabhängig

Quellen: § 40 SGB XI, § 61 SGB V, GKV-Zuzahlung nach BGBl. 2026 I Nr. 228, KfW-Meldung 31.07.2026, KfW-Merkblatt 159 (10/2023), Verbraucherzentrale (24.04.2026).

KfW: Ein Pflegekassenzuschuss darf nach den KfW-Bedingungen nicht für denselben Teil einer Maßnahme mit der KfW-Förderung kombiniert werden, wohl aber für einen anderen Teil mit getrennter Rechnung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Antrag kommt vor Vorhabensbeginn, also vor Abschluss der Verträge. Prüfen Sie den Stand unter kfw.de, bevor Sie planen.

Länder und Kommunen: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass manche Länder und Kommunen eigene Programme haben. Ein Beispiel ist das Heidelberger Programm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“. Beträge nennen wir nicht, weil wir keine bundesweite Übersicht haben. Fragen Sie bei Wohnberatung oder Stadtverwaltung.

Unfallversicherung, Steuer: Nach einem Arbeitsunfall kann die Unfallversicherung zuständig sein, fragen Sie dort nach. Für Ihren Eigenanteil kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, nur mit Rechnung und unbarer Zahlung und nicht für geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss. Das ist keine Steuerberatung.

Antrag bei der Pflegekasse: Fristen und Abtretung

Der Antrag geht schriftlich an die Pflegekasse, mit Kostenvoranschlag. Nach den GKV-Empfehlungen sollten Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel nach drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachkraft nach fünf Wochen. Teilt sie bis dahin keinen Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Eine Empfehlung im Pflegegutachten gilt für Hilfsmittel als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI), für einen Umbau ersetzt sie den Antrag nicht. Die Pflegekasse zahlt nach Rechnung. Vorsicht bei der Abtretung an die Firma: Nach dem Gesetzentwurf soll sie erst nach Anzeige bei der Pflegekasse wirksam werden (§ 35b SGB XI-E). Das ist geplant und gilt heute nicht.

Rechenbeispiele mit angenommenen Zahlen

Preise für Badumbauten können wir nicht durch eine amtliche oder neutrale Quelle belegen. Die Beträge unten sind angenommen und stehen nur für den Rechenweg. Rechnen Sie immer mit Ihren Angeboten.

RechenbeispielRechenbeispiel: Umbau mit ZuschussAngenommen: Ein Angebot (angenommene Preise) für den Umbau des Bades. Alle Teile gelten als eine Maßnahme. Es lebt eine pflegebedürftige Person im Haushalt.
Bodengleiche Dusche (angenommen)
7.600 €
Verbreiterte Tür (angenommen)
1.900 €
Höheres WC mit Wandverstärkung (angenommen)
1.200 €
Gesamtkosten7.600 € + 1.900 € + 1.200 €
10.700 €
Zuschuss der Pflegekasse (Höchstbetrag)
4.180 €
Eigenanteil10.700 € − 4.180 €
6.520 €

Von den angenommenen 10.700 Euro bleiben 6.520 Euro Eigenanteil. Wären die Kosten niedriger als der Höchstbetrag, zahlt die Pflegekasse nur die tatsächlichen Kosten. Prüfen Sie zusätzlich Steuer und Sozialamt.

Nachgerechnet. Alle Preise angenommen, Höchstbetrag § 40 Abs. 4 SGB XI.

RechenbeispielRechenbeispiel: Duschsitz als HilfsmittelAngenommen: Ein Duschsitz kostet die Krankenkasse 120 Euro (angenommener Kassenpreis).
Zuzahlung 10 %10 % von 120 €
12 €
Heute: Höchstzuschlagmindestens 5 €, höchstens 10 €
10 €
Ab 1. Januar 2027mindestens 7,50 €, höchstens 15 €
12 €

Heute zahlen Sie 10 Euro, ab 2027 12 Euro. Das ist beschlossenes Recht (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228).

Nachgerechnet. Kassenpreis angenommen.

Mieter und Eigentümer

Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das gilt nicht, wenn sie dem Vermieter auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden können. Fragen Sie schriftlich und klären Sie, ob Sie beim Auszug zurückbauen müssen. Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen. Betreffen sie Gemeinschaftseigentum, entscheidet die Gemeinschaft über die Durchführung.

Die Treppe im Haus ist ein ähnlicher Fall: Dazu lesen Sie Treppenlift und Treppenlift Kosten. Für Stufen am Eingang siehe Rollstuhlrampe.

Häufige Fehler

  • Den Auftrag erteilen, bevor die Pflegekasse entschieden hat.
  • Haltegriffe an einer nicht verstärkten Wand befestigen.
  • Nur ein Angebot einholen und keine Wohnberatung nutzen.
  • Eine Wanne gegen eine Dusche tauschen, aber den Bewegungsraum und die Türbreite vergessen.
  • Die KfW-Förderung zu spät beantragen: Verträge dürfen nicht vor dem Antrag geschlossen sein.
  • Handwerkerrechnung bar bezahlen und damit die Steuerermäßigung verlieren.

Ausblick: Was 2027 gilt und was geplant ist

Barrierefreies Bad: heute und ab 2027

WasHeuteAb 2027laut Kabinettsentwurf
Zuschuss für Badumbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Gesetzentwurf, nicht beschlossenBis 4.180 € je MaßnahmeUnverändert
Abtretung an die FirmaGesetzentwurf, nicht beschlossenNicht gesondert geregeltWirksam erst nach Anzeige bei der Pflegekasse (§ 35b)neu
Zuzahlung für Hilfsmittel der KrankenkasseBeschlossen und verkündet, gilt ab 1. Januar 202710 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €10 %, mindestens 7,50 €, höchstens 15 €mehr

Heute: SGB XI und SGB V, Stand 29.10.2026. Zuschuss und Abtretung: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen. Zuzahlung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228.

Eckpunkte und Zeitplan des Entwurfs stehen auf der Seite zur Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Was ist ein barrierefreies Bad?

Ein Bad ohne Stufen und Engstellen, mit bodengleicher Dusche, ausreichend Bewegungsfläche, sicheren Haltegriffen und passender WC-Höhe. Barrierearm ist die einfachere Stufe, rollstuhlgerecht die weitergehende.

Zahlt die Krankenkasse den Badumbau?

Nein. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Stützgriff auf Rezept, mit 10 Prozent Zuzahlung. Der Umbau selbst ist eine Wohnumfeldmaßnahme der Pflegekasse.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro. Mehrere Einzelmaßnahmen zählen in der Regel als eine Maßnahme.

Gilt der Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft, ob der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung fördert.

Muss ich vor dem Umbau einen Antrag stellen?

Ja. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn und warten Sie den Bescheid ab. Die Pflegekasse entscheidet nach drei, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes nach fünf Wochen.

Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht rechtzeitig antwortet?

Teilt sie keinen Grund für die Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Fragen Sie schriftlich nach und bewahren Sie den Nachweis auf.

Wie groß muss eine bodengleiche Dusche sein?

Als Richtwert nennen Beratungsstellen mindestens 120 × 120 Zentimeter Bewegungsfläche, für Rollstuhlnutzer 150 × 150 Zentimeter. Eine verbindliche Zahl hängt von Bauordnung und Norm ab, die wir nicht eingesehen haben.

Wie hoch muss das WC sein?

Beratungsstellen nennen 46 bis 48 Zentimeter Sitzhöhe. Die richtige Höhe hängt von der Körpergröße ab. Eine Sitzerhöhung kann die Krankenkasse auf Rezept zahlen.

Zahlt die Kasse Haltegriffe?

Verschraubte Stützgriffe für Toilette und Waschbecken führt das Hilfsmittelverzeichnis als Hilfsmittel. Handelsübliche Haltegriffe und fest montierte Wannengriffe gelten als Gebrauchsgegenstände und zahlen Sie selbst.

Was kostet ein barrierefreier Badumbau?

Dafür haben wir keine belegte Preisspanne und nennen keine Zahl. Holen Sie mindestens ein, besser mehrere Angebote ein. Das Rechenbeispiel im Text arbeitet mit angenommenen Preisen.

Gibt es eine KfW-Förderung für das barrierefreie Bad?

Der Zuschuss 455-B nimmt laut Meldung vom 31. Juli 2026 keine neuen Anträge an. Der Kredit 159 ist verfügbar, bis 50.000 Euro je Wohneinheit. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Darf ich den Badumbau selbst machen, um Kosten zu sparen?

Bei der KfW sind Eigenleistungen nicht förderfähig. Zur Pflegekasse sagen die GKV-Empfehlungen dazu nichts. Fragen Sie vorher nach, ob Material oder Eigenarbeit berücksichtigt werden.

Kann ich den Umbau von der Steuer absetzen?

Möglich ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, nur mit Rechnung und unbarer Zahlung. Das ist keine Steuerberatung.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas am Zuschuss?

Nach dem Gesetzentwurf bleibt der Zuschuss von 4.180 Euro unverändert, er ist nicht beschlossen. Die höhere Zuzahlung für Hilfsmittel der Krankenkasse gilt dagegen ab 1. Januar 2027.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 02.11.2026, 05:37

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

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Die Beratung erfolgt durch einen geprüften Beratungspartner.