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Bett­schutz­ein­la­gen: waschbar oder Einmal-Unterlage

Welche Bettschutzeinlagen die Pflegekasse und welche die Krankenkasse zahlt, wie viel es gibt, wie Sie beantragen und was der Gesetzentwurf 2027 ändert.

Aktualisiert 04.11.20269 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Einmal-Unterlagen zahlt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat ohne Zuzahlung. Waschbare Bettschutzeinlagen sind technische Pflegehilfsmittel mit 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn die Unterlage wegen einer Krankheit nötig ist. Nach dem Gesetzentwurf soll der 42-Euro-Anspruch ab 2027 entfallen.

42 €
höchstens im Monat für alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, ohne Zuzahlung
10 %, max. 25 €
Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln wie waschbaren Einlagen
90 °C
Mindest-Waschbarkeit wiederverwendbarer Bettschutzeinlagen laut Hilfsmittelverzeichnis
15 €
höchste Zuzahlung für den Monatsbedarf an zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln der Krankenkasse

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einmal-Unterlagen gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse übernimmt Aufwendungen bis 42 Euro im Monat (alle Verbrauchsprodukte zusammen), ohne Zuzahlung, ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause.
  • Waschbare Bettschutzeinlagen sind technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse. Zuzahlung nach § 40 Abs. 3 SGB XI: 10 Prozent, höchstens 25 Euro. Waschmittel und Waschmaschine zahlen Sie selbst.
  • Die Krankenkasse zahlt Bettschutz nur, wenn er im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit erforderlich ist, nicht allein zur Erleichterung der Pflege. Sie brauchen ein Rezept oder eine Empfehlung.
  • Menge: Es gibt keine feste Stückzahl. Entscheidend sind der Bedarf und bei Einmal-Unterlagen die Grenze von 42 Euro im Monat.
  • Nach dem Gesetzentwurf soll der Anspruch auf Verbrauchsprodukte der Pflegekasse zum 1. Januar 2027 entfallen. Das ist geplant und nicht beschlossen.

Bettschutzeinlage, Bettunterlage, Krankenunterlage: Was ist gemeint?

Im Alltag heißen sie Betteinlage, Bettunterlage, Inkontinenzunterlage, Krankenunterlage oder Stecklaken. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands führt sie als saugende Bettschutzeinlagen. Gemeint sind Auflagen, die unter dem Körper liegen und Flüssigkeit aufnehmen, damit Matratze und Bettwäsche trocken bleiben, bei Inkontinenz, bei der Körperpflege im Bett oder bei der Nutzung von Steckbecken und Urinflaschen. Es gibt zwei Bauarten: Einmal-Unterlagen und wiederverwendbare, waschbare Einlagen.

Was die Einlage am Körper aufnimmt, etwa Vorlagen und Windelhosen, gehört nicht dazu. Das sind Inkontinenzhilfen der Krankenkasse, mehr dazu im Ratgeber Inkontinenzprodukte. Wer zahlt, hängt bei Bettschutz von der Bauart und vom Zweck ab.

Waschbar oder Einmal: Die Unterschiede im Überblick

Bettschutzeinlagen: Wer zahlt was? (Stand 4. November 2026)

MerkmalEinmal-Unterlage (Pflegekasse)Waschbare Einlage (Pflegekasse)Bettschutz wegen Krankheit (Krankenkasse)
Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 2 SGB XI, Verbrauchsprodukt§ 40 Abs. 1 und 3 SGB XI, technisches Pflegehilfsmittel§ 33 SGB V, Hilfsmittel
Produktgruppe54 (54.45.01.0)51 (51.40.01.4)19 (19.40.05)
VoraussetzungPflegegrad ab 1, Pflege zu HausePflegegrad ab 1, Pflege zu HauseBettschutz wegen Krankheit nötig, kein Pflegegrad nötig
BetragBis 42 € im Monat für alle VerbrauchsprodukteKeine monatliche Grenze, Notwendigkeit zähltKeine Betragsgrenze, Notwendigkeit zählt
Zuzahlung ab 18 JahrenKeine10 %, höchstens 25 €Einmal: 10 %, höchstens 15 € Monatsbedarf. Waschbar: 10 %, heute 5 bis 10 €, ab 2027 7,50 bis 15 €
VerordnungKeine ärztliche Verordnung nötigKeine ärztliche Verordnung nötigÄrztliche Verordnung oder Empfehlung einer Pflegefachperson
Gesetzentwurf 2027Soll als eigene Leistung entfallenIm Entwurf nicht geändertIm Entwurf nicht geändert

Quellen: § 40 SGB XI, § 33 und § 61 SGB V, GKV-Spitzenverband (Produktgruppen 19, 51, 54 und FAQ zu den Pflegehilfsmittelverträgen). Die Zuzahlung bei waschbaren Einlagen folgt aus dem Wortlaut von § 40 Abs. 3 und einer Aussage des GKV-Spitzenverbands. Letzte Zeile: Gesetzentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Einmal-Unterlagen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einmal-Bettschutz besteht aus Saugkissen mit Zellstofffüllung, unten flüssigkeitsundurchlässig und oben mit Vlies. Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet ihn der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ zu. Er soll die Pflege bei Körperhygiene und mobilen Toilettenhilfen erleichtern. Die Pflegekasse darf dafür zusammen mit allen anderen Verbrauchsprodukten wie Handschuhen, Schutzschürzen und Desinfektionsmitteln höchstens 42 Euro im Monat aufwenden (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Eine Zuzahlung fällt nicht an, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.

Nach den Angaben des GKV-Spitzenverbands ist der Betrag ein Bruttobetrag und ein Höchstbetrag, kein Pauschalbetrag. Es dürfen nur Produkte abgerechnet werden, die Sie tatsächlich brauchen. Pro Kalendermonat kann der Höchstbetrag nur einmal abgerechnet werden, auch bei einem Wechsel des Lieferanten. Wie Antrag, Pflegebox und Lieferung laufen, erklärt der Ratgeber Pflegebox. Einen Überblick gibt die Seite Pflegehilfsmittel.

RechenbeispielRechenbeispiel: Einmal-Unterlagen im Rahmen der 42 EuroAngenommene Preise für einen Monat. Zwei Unterlagen pro Nacht, 30 Nächte. Weitere Verbrauchsprodukte: Handschuhe und Desinfektionsmittel.
Einmal-Unterlagen60 Stück × 0,35 €
21,00 €
Einmalhandschuhe100 Stück, angenommen
7,90 €
Desinfektionsmittelangenommen
11,50 €
Summe im Monat21,00 € + 7,90 € + 11,50 €
40,40 €
Rest bis zur Höchstgrenze42 € minus 40,40 €
1,60 €

Der Bedarf bleibt knapp unter der Grenze. Bei höherem Verbrauch zahlen Sie die Differenz selbst, wenn Sie nicht auf waschbare Einlagen ausweichen.

Rechnung nachgerechnet. Alle Preise angenommen. Regel: § 40 Abs. 2 SGB XI, Höchstbetrag 42 € brutto je Kalendermonat.

Waschbare Bettschutzeinlagen: technisches Pflegehilfsmittel

Wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen sind in der Produktgruppe 51 „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene“ geführt (Produktart 51.40.01.4, Fortschreibung vom 2. September 2026). Das Verzeichnis nennt als Anforderungen:

  • Saugkissen mit speziell saugenden Fasern, Vliesschicht oben, flüssigkeitsundurchlässige Unterseite.
  • Waschbarkeit bei mindestens 90 Grad Celsius.
  • Mindestsaugvolumen je Größe: 150 Milliliter bei 0,4 × 0,6 Meter, 225 Milliliter bei 0,6 × 0,6 Meter, 337 Milliliter bei 0,6 × 0,9 Meter.
  • Der Hersteller muss die Mindestzahl der möglichen Waschgänge und Pflegehinweise angeben. Einen festen Zahlenwert nennt das Verzeichnis nicht.

Weil sie nicht zum Verbrauch bestimmt sind, zählen waschbare Einlagen nicht zu den 42 Euro. Für technische Pflegehilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Der GKV-Spitzenverband bestätigt, dass bei waschbaren Bettschutzeinlagen der Produktgruppe 51 die gesetzliche Zuzahlung von der Vergütung der Pflegekasse abgezogen wird. Reinigungsmittel, Waschmittel und Waschmaschinen gehören laut Hilfsmittelverzeichnis nicht zur Leistung, die Pflege der Einlagen liegt in Ihrer Verantwortung.

RechenbeispielRechenbeispiel: Zuzahlung bei drei waschbaren EinlagenDrei waschbare Einlagen im Wechsel, Kassenpreis angenommen 26 Euro je Stück. Angenommen, jede Einlage zählt als eigenes Hilfsmittel. Wie Ihre Kasse zählt, fragen Sie vorab.
Preis insgesamt3 × 26 €
78,00 €
Zuzahlung je Einlage10 % von 26 €, unter 25 €
2,60 €
Zuzahlung insgesamt3 × 2,60 €
7,80 €
Die Pflegekasse zahlt78,00 € minus 7,80 €
70,20 €

Sie zahlen einmalig 7,80 Euro zu. Die laufenden Kosten für Waschen und Trocknen kommen hinzu, sie werden nicht erstattet.

Rechnung nachgerechnet. Alle Preise angenommen. Regel: § 40 Abs. 3 SGB XI.

Bettschutz über die Krankenkasse: wenn eine Krankheit dahintersteht

Auch die Produktgruppe 19 „Krankenpflegeartikel“ führt saugende Bettschutzeinlagen, als Einmal-Unterlagen und als wiederverwendbare Einlagen (Produktart 19.40.05, in den Größen 0,4 × 0,6, 0,6 × 0,6 und 0,6 × 0,9 Meter). Die Krankenversicherung leistet aber nur, wenn die Einlage im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit erforderlich ist. Dient sie nur der Erleichterung der Pflege, scheidet die Krankenkasse aus und die Pflegekasse ist zuständig. Typisch sind Bettlägerigkeit und Haut- und Gewebeschutz, zum Beispiel bei Inkontinenz oder nässenden Wunden, wenn andere Maßnahmen nicht reichen.

Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung oder die Empfehlung einer Pflegefachperson (§ 33 Abs. 5a SGB V, § 40 Abs. 6 SGB XI), geliefert wird über einen Vertragspartner Ihrer Kasse. Die Zuzahlung beträgt bei zum Verbrauch bestimmten Einlagen 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V, seit 30. Juli 2026, vorher 10 Euro). Bei wiederverwendbaren Einlagen gilt die allgemeine Zuzahlung von 10 Prozent, heute 5 bis 10 Euro, ab 1. Januar 2027 7,50 bis 15 Euro.

RechenbeispielRechenbeispiel: Zuzahlung bei Einmal-Unterlagen auf RezeptZwei angenommene Monatsbedarfe, den die Krankenkasse vollständig übernimmt.
Monatsbedarf 36 €10 % von 36 €, unter 15 €
3,60 €
Monatsbedarf 180 €10 % sind 18 €, Höchstbetrag 15 €
15,00 €

Je größer der Monatsbedarf, desto früher greift die Obergrenze von 15 Euro.

Rechnung nachgerechnet. Alle Beträge angenommen. Regel: § 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V.

Anspruch und Antrag: So kommen Sie zur Unterlage

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1, wenn Sie zu Hause gepflegt werden, auch im betreuten Wohnen oder in einer Wohngruppe. Im Pflegeheim ist in der Regel das Heim zuständig. Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, steht unter Pflegegrad beantragen.

Antrag auf Bettschutzeinlagen

  1. Bedarf klärenÜberlegen Sie, wofür die Unterlage gebraucht wird: nächtliche Inkontinenz, Körperpflege im Bett, Wundversorgung. Das entscheidet über den Kostenträger.
  2. Weg wählenEinmal-Unterlagen laufen über die Pflegebox oder eine Erstattung bei der Pflegekasse. Waschbare Einlagen beantragen Sie bei der Pflegekasse. Bettschutz wegen Krankheit beantragen Sie mit Rezept bei der Krankenkasse.
  3. Antrag stellenFormlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse. Prüfen Sie Namen, Pflegegrad und Unterschrift.
  4. Entscheidung abwartenDie Pflegekasse entscheidet in der Regel nach drei Wochen, mit Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach fünf. Kann sie die Frist nicht halten, muss sie das begründet mitteilen, sonst gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  5. Lieferung prüfenPrüfen Sie Maß, Saugstärke und Waschhinweise. Bei einem Vertragspartner rechnet der Lieferant mit der Kasse ab.
Empfiehlt das Pflegegutachten ein Pflegehilfsmittel, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Siehe Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Wie viele Bettschutzeinlagen bekomme ich?

Eine gesetzliche Stückzahl gibt es nicht. Der GKV-Spitzenverband schreibt in seinen Fragen und Antworten zu den Pflegehilfsmittelverträgen, dass eine pauschale Aussage, welche Anzahl von Produkten genehmigungsfähig ist, nicht getroffen werden kann. Die Genehmigung richtet sich nach dem Bedarf. Die üblichen Abgabemengen in den Verträgen sind nur eine Orientierung.

Einmal-Unterlagen: Die Menge ergibt sich aus Bedarf und Höchstbetrag. Lieferungen können nach den Angaben des Verbands auch für bis zu drei Monate gebündelt werden. Innerhalb des genehmigten Höchstbetrags lässt sich die Zusammenstellung mit der Pflegekasse individuell vereinbaren, nur bei Überschreitung ist eine neue Genehmigung nötig.

Waschbare Einlagen: Die Menge richtet sich danach, wie viele Einlagen im Wechsel nötig sind, damit stets eine saubere im Bett liegt. Begründen Sie Ihren Bedarf im Antrag.

Häufige Fehler

  • Alles in die 42 Euro gepackt: Waschbare Einlagen zählen nicht zum Verbrauchsbudget und werden extra beantragt.
  • Rezept bei der Pflegekasse: Für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse brauchen Sie in der Regel keine ärztliche Verordnung. Für Bettschutz der Krankenkasse schon.
  • Zuzahlung bei Einmal-Unterlagen erwartet: Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse fällt keine an, bei der Krankenkasse dagegen schon.
  • Waschbarkeit unterschätzt: Waschmittel, Strom und Maschine zahlen Sie selbst, auch wenn die Einlage von der Kasse kommt.
  • Vertrag mit Lieferanten unbedacht unterschrieben: Lesen Sie, was Sie unterschreiben, und prüfen Sie Laufzeit und Kündigung. Mehr im Ratgeber Pflegebox.
  • Ablehnung hingenommen: Der Widerspruch ist an eine Frist von einem Monat gebunden (§ 84 SGG).

Pflegereform 2027: Was der Gesetzentwurf ändert

Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (BR-Drs. 587/26 (neu)) sollen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum 1. Januar 2027 vom Anspruch nach § 40 Abs. 1 ausgenommen und die 42 Euro in Absatz 2 gestrichen werden. Nach der Begründung sollen die Produkte künftig individuell im Umfang des Entlastungsbudgets über das Pflegegeld bezogen werden, die bisherigen Ausgaben sollen ausgabenneutral in Sachleistungs- und Entlastungsbudget einfließen. Das Entlastungsbudget ist nur für Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen. Wie Menschen mit Pflegegrad 1 künftig an Einmal-Unterlagen kommen, ist im Entwurf nicht ausdrücklich geregelt. Mehr dazu unter Entlastungsbudget.

Bettschutzeinlagen heute und ab 2027

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Kabinettsentwurf
Einmal-Unterlagen der PflegekasseBis 42 € im Monat, ohne Zuzahlung, § 40 Abs. 2Keine eigene Leistung, Bezug im Umfang des Entlastungsbudgets über das Pflegegeldentfällt
Pflegegrad 1Offener PunktAnspruch auf 42 € im MonatIm Entwurf nicht ausdrücklich geregelt, Entlastungsbudget nur ab Pflegegrad 2geändert
Waschbare Einlagen (technisches Pflegehilfsmittel)Einordnung der RedaktionZuzahlung 10 %, höchstens 25 €Im Entwurf nicht genannt, nach unserem Stand nicht betroffen
Bettschutz auf Rezept (Krankenkasse)Zuzahlung bei Einmal 10 %, höchstens 15 € MonatsbedarfIm Entwurf nicht geändert

Heute: SGB XI und SGB V, Stand 4.11.2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Was mit laufenden Pflegebox-Verträgen geschieht, ist im Entwurf nach unserem Stand nicht geregelt. Den Stand zeigt der Zeitplan der Reform. Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes gilt § 40 unverändert.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse Bettschutzeinlagen?

Ja. Einmal-Unterlagen zahlt sie bis zu 42 Euro im Monat zusammen mit anderen Verbrauchsprodukten ohne Zuzahlung. Waschbare Einlagen sind technische Pflegehilfsmittel mit 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause.

Zahlt die Krankenkasse Bettschutzeinlagen?

Nur wenn sie im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit erforderlich sind, nicht allein zur Erleichterung der Pflege. Sie brauchen eine Verordnung oder Empfehlung einer Pflegefachperson.

Was ist der Unterschied zwischen Einmal-Unterlage und waschbarer Bettschutzeinlage?

Einmal-Unterlagen sind Verbrauchsprodukte und laufen über die 42 Euro der Pflegekasse. Waschbare Einlagen sind technische Pflegehilfsmittel mit Zuzahlung, die nicht in die 42 Euro fallen. Wer zahlt, hängt auch vom Zweck ab.

Wie viele Bettschutzeinlagen bekomme ich?

Eine feste Stückzahl gibt es nicht. Nach dem GKV-Spitzenverband richtet sich die Genehmigung nach dem Bedarf. Bei Einmal-Unterlagen begrenzt der Höchstbetrag von 42 Euro im Monat.

Wie beantrage ich Bettschutzeinlagen?

Formlos oder mit dem Formular Ihrer Pflegekasse. Für Einmal-Unterlagen nutzen Sie die Pflegebox oder die Erstattung, für waschbare Einlagen einen Antrag bei der Pflegekasse. Bettschutz wegen Krankheit beantragen Sie mit Rezept bei der Krankenkasse.

Zählen waschbare Bettschutzeinlagen zu den 42 Euro?

Nein. Die 42 Euro gelten nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Waschbare Einlagen sind technische Pflegehilfsmittel.

Muss ich bei Bettschutzeinlagen zuzahlen?

Bei Einmal-Unterlagen der Pflegekasse nicht. Bei waschbaren Einlagen zahlen Sie 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro. Bei der Krankenkasse sind es bei Einmal-Unterlagen 10 Prozent, höchstens 15 Euro Monatsbedarf, bei wiederverwendbaren heute 5 bis 10 Euro, ab 2027 7,50 bis 15 Euro.

Zahlt die Kasse Waschmittel und Waschmaschine für waschbare Einlagen?

Nein. Reinigungsmittel, Waschmittel und Waschmaschinen gehören laut Hilfsmittelverzeichnis nicht zur Leistung.

Wie warm müssen waschbare Bettschutzeinlagen waschbar sein?

Das Hilfsmittelverzeichnis verlangt eine Waschbarkeit bei mindestens 90 Grad Celsius. Der Hersteller muss die Zahl der möglichen Waschgänge angeben.

Brauche ich ein Rezept für Bettschutzeinlagen?

Bei der Pflegekasse in der Regel nicht. Bei der Krankenkasse ja, es sei denn, eine Pflegefachperson empfiehlt sie.

Was passiert 2027 mit den 42 Euro für Einmal-Unterlagen?

Nach dem Gesetzentwurf soll der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 1. Januar 2027 entfallen. Die Produkte sollen im Umfang des Entlastungsbudgets über das Pflegegeld bezogen werden. Das ist nicht beschlossen, bis dahin gilt § 40 unverändert.

Bekomme ich Bettschutzeinlagen im Pflegeheim?

Im Pflegeheim ist in der Regel das Heim zuständig, nicht die Pflegekasse nach § 40. Individuelle Hilfsmittel können weiterhin die Krankenkasse betreffen.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 04.11.2026, 05:00

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

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