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RatgeberPflegereform 2027

Pfle­ge­leis­tun­gen 2027: Übersicht je Pflegegrad

Alle Leistungen der Pflegeversicherung heute und nach dem Gesetzentwurf im Vergleich, mit Beträgen für Pflegegrad 1 bis 5 und den geplanten Änderungen.

Aktualisiert 05.11.2026Kurzantwort in 30 Sekunden

Kurz erklärt

Heute gelten Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege und Heimpauschalen nach dem SGB XI. Nach dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026 sollen ab 1. Januar 2027 Budgets mit höheren Beträgen kommen, Pflegegrad 1 soll Leistungen verlieren. Beschlossen ist das nicht.

380 bis 1.080 €
geplantes Entlastungsbudget (Pflegegeld) im Monat
890 bis 2.530 €
geplantes Sachleistungsbudget im Monat
175 €
geplantes Sozialraumbudget im Monat statt 131 €
2.285 €
geplantes Überbrückungsbudget im Jahr statt 3.539 €

Was steht Ihnen zu?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute gelten die Leistungen des SGB XI mit den Beträgen seit 1. Januar 2025. Pflegegeld liegt bei 347 bis 990 €, die Pflegesachleistung bei 796 bis 2.299 € im Monat.
  • Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2027 Entlastungsbudget (380 bis 1.080 €) und Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 €) gelten, der Entlastungsbetrag soll durch das Sozialraumbudget (175 €) ersetzt werden.
  • Die Kurzzeitpflege soll aus dem Überbrückungsbudget (2.285 € im Jahr) bezahlt werden. Die Verhinderungspflege soll als eigene Leistung entfallen, Ersatzpflege zu Hause soll über die Monatsbudgets laufen. Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sollen keinen eigenen Anspruch mehr haben.
  • Nicht ändern soll der Entwurf die Beträge für Tages- und Nachtpflege, die Pauschalen im Pflegeheim und den Zuschuss für Umbauten (4.180 €).
  • Pflegegrad 1 soll nach dem Entwurf den Entlastungsbetrag und den Zuschuss im Pflegeheim verlieren. Die Pflegegrade selbst sollen bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben.

Alle Leistungen im Überblick

Die Übersicht stellt jede Leistung der Pflegeversicherung heute und nach dem Entwurf gegenüber. Die Beträge je Pflegegrad folgen in den Tabellen darunter.

Pflegeleistungen heute und nach dem Gesetzentwurf

WasHeuteAb 2027 (Gesetzentwurf)laut Gesetzentwurf
PflegegeldPflegegrad 2 bis 5347 bis 990 € im MonatEntlastungsbudget 380 bis 1.080 € im Monatmehr
PflegesachleistungPflegegrad 2 bis 5796 bis 2.299 € im MonatSachleistungsbudget 890 bis 2.530 € im Monatmehr
Entlastungsbetragnur Pflegegrad 2 bis 5, kein Ansparen131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5Sozialraumbudget bis 175 €, unter 25 Jahren bis 300 €geändert
Verhinderungs- und KurzzeitpflegeVerhinderungspflege entfällt, Ersatzpflege über die Monatsbudgetsbis 3.539 € im Jahr gemeinsamÜberbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr für die Kurzzeitpflegeweniger
Verbrauchs-Pflegehilfsmittellaut Begründung in den Budgets enthaltenbis 42 € im Monatkein eigener Anspruchentfällt
Technische PflegehilfsmittelZuzahlung 10 %, höchstens 25 €Zuzahlung 10 %, höchstens 25 €
Wohnumfeld verbessernbis 16.720 € bei gemeinsamer Wohnungbis 4.180 € je Maßnahmebis 4.180 € je Maßnahme
Tages- und Nachtpflegezusätzlich zu den anderen Leistungen721 bis 2.085 € im Monat721 bis 2.085 € im Monat
Vollstationäre PflegePflegegrad 2 bis 5805 bis 2.096 € im Monat805 bis 2.096 € im Monat
Pflegegrad 1Besitzstand beim HeimzuschussEntlastungsbetrag und Heimzuschuss je 131 €beides entfälltentfällt
Beratunghalbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlichzusätzliche Beratungen am Anfang, ab 2029 Pflegebegleitunggeändert
Punkteschwellenfür Anträge ab 1.1.2027Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5ab 15, ab 30 und ab 50 Punktenstrenger

Heute: SGB XI, Stand 5. November 2026. Ab 2027: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (BR-Drs. 587/26 neu), nicht beschlossen.

Ambulante Leistungen je Pflegegrad

Pflegegeld und Pflegesachleistung je Monat

PflegegradPflegegeld heuteEntlastungsbudget (Entwurf)Sachleistung heuteSachleistungsbudget (Entwurf)
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €380 €796 €890 €
Pflegegrad 3599 €630 €1.497 €1.590 €
Pflegegrad 4800 €890 €1.859 €2.090 €
Pflegegrad 5990 €1.080 €2.299 €2.530 €

Heute: § 36 Abs. 3, § 37 Abs. 1 SGB XI. Ab 2027: Gesetzentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Entlastung und Auszeit

PflegegradEntlastungsbetrag heute (Monat)Sozialraumbudget (Entwurf, Monat)Verhinderungs- und Kurzzeitpflege heute (Jahr)Überbrückungsbudget (Entwurf, Jahr)
Pflegegrad 1131 €entfälltkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2 bis 5131 €175 €, unter 25 Jahren 300 €3.539 €2.285 €

Heute: § 45b, § 42a SGB XI. Ab 2027: § 45b, § 39 SGB XI-E, Gesetzentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen.

Tagespflege und Pflegeheim je Monat

PflegegradTages- und Nachtpflege (heute und Entwurf)Vollstationäre Pflege pauschal (heute und Entwurf)
Pflegegrad 1kein AnspruchZuschuss 131 € heute, im Entwurf nur mit Besitzstand
Pflegegrad 2721 €805 €
Pflegegrad 31.357 €1.319 €
Pflegegrad 41.685 €1.855 €
Pflegegrad 52.085 €2.096 €

Heute: § 41, § 43 SGB XI. Dass der Entwurf diese Beträge nicht ändert, folgt aus Art. 1 Nr. 36 und 39 (nur § 41 Abs. 3 und § 43 Abs. 3); weitere Änderungen an § 41 und § 43 enthält er nicht. Gesetzentwurf nicht beschlossen.

Pflege zu Hause: Geld oder Pflegedienst

Zu Hause haben Sie die Wahl. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, etwa mit Angehörigen. Die Pflegesachleistung bezahlt einen ambulanten Pflegedienst direkt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen (§ 38 SGB XI), das bleibt nach dem Entwurf bestehen. Die Erklärungen stehen unter Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.

Die Beträge sollen nach dem Entwurf bei beiden steigen. Dafür sollen sie mehr abdecken. Nach der Begründung soll das Pflegegeld zusätzlich Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel tragen, das Sachleistungsbudget auch Ersatzpflege durch einen Pflegedienst und zugelassene Betreuungsdienste. Läuft Ersatzpflege über das Sachleistungsbudget, soll das Entlastungsbudget nur anteilig sinken. Den ausführlichen Vergleich enthält Pflegegeld 2027. Der Umwandlungsanspruch, mit dem Sie heute bis zu 40 Prozent der Sachleistung für anerkannte Alltagsangebote einsetzen können, soll entfallen.

Entlastung, Ersatzpflege und Auszeit

Der heutige Entlastungsbetrag von 131 € gilt von Pflegegrad 1 bis 5 und darf für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Alltagshilfen eingesetzt werden. Das Sozialraumbudget soll 175 € betragen, bis zum 25. Geburtstag 300 €, und nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten. Ansparen ist nicht mehr vorgesehen. Mehr unter Entlastungsbetrag ab 2027.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich heute einen Jahresbetrag von 3.539 €. Nach dem Entwurf soll die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen. Geplante Ersatzpflege soll über Entlastungs-, Sachleistungs- oder Sozialraumbudget laufen. Für Kurzzeitpflege und ab 2028 Notdienste in Akutsituationen sieht der Entwurf das Überbrückungsbudget von 2.285 € vor, 2027 übergangsweise auch für zugelassene ambulante Dienste in Akutsituationen. Das sind 1.254 € weniger als der heutige Jahresbetrag. Einzelheiten unter Verhinderungspflege ab 2027 und Kurzzeitpflege ab 2027.

Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen (Pflegebox) zahlt die Pflegekasse heute bis 42 € im Monat. Der Entwurf streicht diesen Anspruch. Das Geld soll laut Begründung in Sachleistungs- und Entlastungsbudget fließen, die Produkte sollen Sie aus dem Entlastungsbudget bezahlen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett sollen bleiben, die Zuzahlung beträgt wie heute 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Mehr unter Pflegehilfsmittel und Pflegebox ab 2027.

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei einer gemeinsamen Wohnung mehrerer Pflegebedürftiger bis zu 16.720 €. Der Entwurf ändert ihn nicht. Mehr unter Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Tagespflege und Pflegeheim

Die Pflegekasse zahlt für Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2 zwischen 721 und 2.085 € im Monat zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung (§ 41 SGB XI). Der Entwurf stellt klar, dass die Tagespflege ohne Anrechnung neben Sachleistungsbudget, Pflegegeld, Kombinationsleistung und Überbrückungsbudget möglich sein soll (§ 41 Abs. 3 SGB XI-E). Die Beträge in § 41 Abs. 2 ändert er nicht. Mehr unter Tagespflege.

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen: 805 € (Pflegegrad 2), 1.319 € (3), 1.855 € (4) und 2.096 € (5) im Monat. Auch diese Beträge ändert der Entwurf nicht, er streicht in § 43 nur den Zuschuss für Pflegegrad 1 (Abs. 3). Die Eigenanteile hängen vom Heim ab, Näheres unter Pflegeheim-Kosten und Pflegereform und Pflegeheim.

Ihre Leistungen je Pflegegrad

Pflegegrad 1

Heute: Entlastungsbetrag 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel (Verbrauch bis 42 €, technische Hilfsmittel), Zuschuss bis 4.180 € für Umbauten, halbjährliche Beratung und im Pflegeheim ein Zuschuss von 131 €. Nach dem Entwurf sollen Entlastungsbetrag und Heimzuschuss entfallen, ein Besitzstand ist nur für den Heimzuschuss vorgesehen. Dafür soll es in den ersten drei Monaten nach dem ersten Pflegegrad bis zu zwei zusätzliche Beratungen geben und ab 2029 die Pflegebegleitung. Ob Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bleiben, ist unklar. Die Schwelle soll für Anträge ab 2027 von 12,5 auf 15 Punkte steigen. Mehr unter Pflegegrad 1 ab 2027.

Pflegegrad 2

Heute: Pflegegeld 347 €, Sachleistung 796 €, Tagespflege 721 €, Pflegeheim 805 €, Entlastungsbetrag 131 €. Entwurf: Entlastungsbudget 380 €, Sachleistungsbudget 890 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle soll für Anträge ab 2027 von 27 auf 30 Punkte steigen. Mehr unter Pflegegrad 2.

Pflegegrad 3

Heute: Pflegegeld 599 €, Sachleistung 1.497 €, Tagespflege 1.357 €, Pflegeheim 1.319 €. Entwurf: Entlastungsbudget 630 €, Sachleistungsbudget 1.590 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle soll für Anträge ab 2027 von 47,5 auf 50 Punkte steigen. Mehr unter Pflegegrad 3.

Pflegegrad 4

Heute: Pflegegeld 800 €, Sachleistung 1.859 €, Tagespflege 1.685 €, Pflegeheim 1.855 €. Entwurf: Entlastungsbudget 890 €, Sachleistungsbudget 2.090 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle von 70 Punkten bleibt. Eine Beratung zu Hause ist vierteljährlich möglich. Mehr unter Pflegegrad 4.

Pflegegrad 5

Heute: Pflegegeld 990 €, Sachleistung 2.299 €, Tagespflege 2.085 €, Pflegeheim 2.096 €. Entwurf: Entlastungsbudget 1.080 €, Sachleistungsbudget 2.530 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle von 90 Punkten bleibt. Mehr unter Pflegegrad 5. Alle Schwellen im Vergleich stehen unter Pflegegrad-Schwellen 2027.

Rechenbeispiele

RechenbeispielPflegegrad 4 mit Pflegedienst und TagespflegeEin erfundenes Beispiel. Herr H. hat Pflegegrad 4. Er nutzt die Pflegesachleistung voll, besucht die Tagespflege im vollen Umfang und setzt den Entlastungsbetrag ein. Dazu kommen bis zu 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Heute: Sachleistung
1.859 €
Heute: Tagespflege
1.685 €
Heute: Entlastungsbetrag
131 €
Heute: Verbrauchs-Pflegehilfsmittel
42 €
Heute zusammen1.859 + 1.685 + 131 + 42
3.717 €
Entwurf: Sachleistungsbudget
2.090 €
Entwurf: Tagespflege
1.685 €
Entwurf: Sozialraumbudget
175 €
Entwurf zusammen2.090 + 1.685 + 175
3.950 €
Unterschied im Monat3.950 € − 3.717 €
233 € mehr

Im Jahr wären es 2.796 € mehr (12 × 233 €). Voraussetzung: Die Leistungen werden voll genutzt. Die Verbrauchsprodukte sind nach dem Entwurf nicht mehr eigens abgedeckt. Weil Herr H. die Sachleistung voll nutzt, bleibt ihm kein Entlastungsbudget, er bezahlt sie selbst. Das ist in der Rechnung berücksichtigt.

Rechnung der Redaktion mit Höchstbeträgen nach § 36, § 41, § 45b, § 40 SGB XI und SGB XI-E. Ersatzpflege ist nicht eingerechnet. Erfundenes Beispiel.

RechenbeispielPflegegrad 1 zu HauseEin erfundenes Beispiel. Frau A. hat Pflegegrad 1 und lebt zu Hause. Sie nutzt jeden Monat den Entlastungsbetrag und bestellt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Entlastungsbetrag heute12 × 131 €
1.572 €
Verbrauchs-Pflegehilfsmittel heute12 × 42 €
504 €
Zusammen heute, höchstens1.572 € + 504 €
2.076 €
Wenn nur der Entlastungsbetrag entfällt
1.572 € weniger
Wenn auch die Verbrauchsmittel entfallen
2.076 € weniger

Je nachdem, ob Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 bleiben, fehlen Frau A. nach dem Entwurf 1.572 € oder 2.076 € im Jahr. Der Entwurf ist dazu nicht eindeutig.

Rechnung der Redaktion mit Höchstbeträgen nach § 45b und § 40 Abs. 2 SGB XI. Erfundenes Beispiel.

Ihre eigene Jahresbilanz rechnet der Reform-Check, die Beträge je Pflegegrad heute und nach dem Entwurf zeigt der Leistungsrechner.

Was Sie jetzt tun können

Ihre Leistungen prüfen

  1. Pflegegrad und Bescheid ansehenWissen Sie, welcher Pflegegrad gilt und welche Leistungen Sie beziehen? Der Pflegegrad soll nach dem Entwurf bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben.
  2. Heutige Ansprüche ausschöpfenNutzen Sie bis Jahresende, was Sie brauchen, und reichen Sie Belege zeitnah ein. Für Reste aus 2026 enthält der Entwurf keine Übergangsregel.
  3. Eigene Lage durchrechnenMit dem Reform-Check sehen Sie, wie sich Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastung und Hilfsmittel für Sie auswirken.
  4. Beratung nutzenDie Pflegeberatung kennt die Leistungen vor Ort und die anerkannten Angebote.
  5. Entwicklung verfolgenDer Entwurf kann sich noch ändern. Den Stand zeigt der Zeitplan der Reform.
Wer einen Pflegegrad beantragen will, findet den Ablauf unter Pflegegrad beantragen.

Häufige Fehler

  • Die Spalte „Entwurf“ für beschlossen halten. Bis zu einem Beschluss gelten die heutigen Beträge.
  • Höhere Beträge als reines Plus sehen. Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sollen in den Budgets aufgehen.
  • Das Sozialraumbudget für die Tagespflege einplanen. Dafür ist es nach dem Entwurf nicht vorgesehen.
  • Bei Pflegegrad 1 mit unveränderten Leistungen rechnen. Entlastungsbetrag und Heimzuschuss sollen entfallen.
  • Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag verwechseln. Das eine soll das neue Pflegegeld sein, das andere soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden.

Offene Punkte

Diese Fragen beantwortet der Entwurf nach unserer Durchsicht nicht oder nicht eindeutig:

  • Reste aus 2026: keine Übergangsregel für Gemeinsamen Jahresbetrag, angesparte Entlastungsbeträge und Erstattungsanträge.
  • Pflegegrad 1: Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und ein Besitzstand für den Entlastungsbetrag zu Hause sind nicht eindeutig geregelt.
  • Leistungshöhe der Bestandsfälle: Der Bestandsschutz gilt dem Pflegegrad, nicht der Höhe der Leistung. Nach unserer Lesart sollen die neuen Beträge ab 1. Januar 2027 auch für bisherige Bezieher gelten, ausdrücklich geregelt ist das nicht.
  • Dynamisierung: Die für 2028 vorgesehene Anpassung soll entfallen, ab 2029 sollen die Beträge jährlich mit der Kerninflation steigen. Wie hoch diese Erhöhungen ausfallen, steht noch nicht fest.
  • Verfahren: Der Entwurf kann im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Den Stand zeigt der Zeitplan.

Häufige Fragen

Welche Pflegeleistungen gibt es 2027 je Pflegegrad?

Beschlossen ist noch nichts, bis dahin gelten die heutigen Leistungen. Nach dem Entwurf soll es ab Pflegegrad 2 Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget, Überbrückungsbudget, Tagespflege und Pflegeheimpauschalen geben. Pflegegrad 1 soll Beratung, technische Hilfsmittel und Umbauzuschuss behalten.

Was ändert sich 2027 bei den Pflegeleistungen?

Nach dem Entwurf sollen Pflegegeld und Sachleistung steigen und der Entlastungsbetrag durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Die Kurzzeitpflege soll aus dem Überbrückungsbudget bezahlt werden, die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen. Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sollen keinen eigenen Anspruch mehr haben. Pflegegrad 1 soll Entlastungsbetrag und Heimzuschuss verlieren.

Welche Leistungen entfallen nach dem Entwurf?

Die Verhinderungspflege und der Gemeinsame Jahresbetrag, der Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, der Umwandlungsanspruch sowie bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag und der Heimzuschuss. Ihre Beträge sollen in die neuen Budgets eingehen.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung 2027?

Heute 796, 1.497, 1.859 und 2.299 € je Monat. Nach dem Entwurf soll das Sachleistungsbudget 890, 1.590, 2.090 und 2.530 € für Pflegegrad 2 bis 5 betragen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?

Heute 347 bis 990 € je Monat. Nach dem Entwurf soll das Entlastungsbudget 380, 630, 890 und 1.080 € betragen. Mehr dazu auf der Seite Pflegegeld 2027.

Ändert sich die Tagespflege 2027?

Die Beträge von 721 bis 2.085 € ändert der Entwurf nicht. Die Tagespflege soll weiter zusätzlich zu den anderen Leistungen möglich sein, ohne Anrechnung.

Ändert sich etwas für das Pflegeheim?

Die Pauschalen von 805 bis 2.096 € bleiben nach dem Entwurf gleich. Bei Pflegegrad 1 soll der Zuschuss von 131 € für neue Fälle entfallen. Wer ihn 2026 im Heim bezogen hat, soll ihn behalten (§ 144 Abs. 7 SGB XI-E).

Was bekomme ich bei Pflegegrad 1 ab 2027?

Nach dem Entwurf Beratung, zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten, technische Pflegehilfsmittel und den Umbauzuschuss. Entlastungsbetrag und Heimzuschuss sollen entfallen. Bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln ist es unklar.

Wofür ist das Überbrückungsbudget?

Nach dem Entwurf für Kurzzeitpflege und ab 2028 für Notdienste in Akutsituationen, bis zu 2.285 € im Jahr in Pflegegrad 2 bis 5. 2027 soll es in Akutsituationen auch für zugelassene ambulante Dienste nutzbar sein. Es soll den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € ersetzen.

Bekommen Unter-25-Jährige mehr?

Nach dem Entwurf ja, das Sozialraumbudget soll bis zum 25. Geburtstag bis zu 300 € statt 175 € betragen.

Muss ich etwas neu beantragen?

Eine allgemeine Pflicht dazu haben wir im Entwurf nicht gefunden. Ihr Pflegegrad soll bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben. Das Sozialraumbudget soll wie der Entlastungsbetrag ohne Antrag entstehen, Sie reichen Belege ein.

Wie prüfe ich meine eigene Lage?

Rechnen Sie im Reform-Check Ihre Jahresbilanz in Euro. Für die heutigen Ansprüche hilft der Leistungsrechner, bei Fragen die Pflegeberatung.

Quellen & Prüfstand

Abgeglichen 05.11.2026, 05:00

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Sozialberatung. Pflege-Lino ist ein privates Angebot und keine Behörde oder Pflegekasse.

Was steht Ihnen zu?

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