Das Wichtigste in Kürze
- Heute gelten die Leistungen des SGB XI mit den Beträgen seit 1. Januar 2025. Pflegegeld liegt bei 347 bis 990 €, die Pflegesachleistung bei 796 bis 2.299 € im Monat.
- Nach dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2027 Entlastungsbudget (380 bis 1.080 €) und Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 €) gelten, der Entlastungsbetrag soll durch das Sozialraumbudget (175 €) ersetzt werden.
- Die Kurzzeitpflege soll aus dem Überbrückungsbudget (2.285 € im Jahr) bezahlt werden. Die Verhinderungspflege soll als eigene Leistung entfallen, Ersatzpflege zu Hause soll über die Monatsbudgets laufen. Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sollen keinen eigenen Anspruch mehr haben.
- Nicht ändern soll der Entwurf die Beträge für Tages- und Nachtpflege, die Pauschalen im Pflegeheim und den Zuschuss für Umbauten (4.180 €).
- Pflegegrad 1 soll nach dem Entwurf den Entlastungsbetrag und den Zuschuss im Pflegeheim verlieren. Die Pflegegrade selbst sollen bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben.
Alle Leistungen im Überblick
Die Übersicht stellt jede Leistung der Pflegeversicherung heute und nach dem Entwurf gegenüber. Die Beträge je Pflegegrad folgen in den Tabellen darunter.
Pflegeleistungen heute und nach dem Gesetzentwurf
Ambulante Leistungen je Pflegegrad
Pflegegeld und Pflegesachleistung je Monat
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget (Entwurf) | Sachleistung heute | Sachleistungsbudget (Entwurf) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 380 € | 796 € | 890 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 630 € | 1.497 € | 1.590 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 890 € | 1.859 € | 2.090 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.080 € | 2.299 € | 2.530 € |
Entlastung und Auszeit
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag heute (Monat) | Sozialraumbudget (Entwurf, Monat) | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege heute (Jahr) | Überbrückungsbudget (Entwurf, Jahr) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | entfällt | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 bis 5 | 131 € | 175 €, unter 25 Jahren 300 € | 3.539 € | 2.285 € |
Tagespflege und Pflegeheim je Monat
| Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege (heute und Entwurf) | Vollstationäre Pflege pauschal (heute und Entwurf) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | Zuschuss 131 € heute, im Entwurf nur mit Besitzstand |
| Pflegegrad 2 | 721 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € | 2.096 € |
Pflege zu Hause: Geld oder Pflegedienst
Zu Hause haben Sie die Wahl. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, etwa mit Angehörigen. Die Pflegesachleistung bezahlt einen ambulanten Pflegedienst direkt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen (§ 38 SGB XI), das bleibt nach dem Entwurf bestehen. Die Erklärungen stehen unter Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
Die Beträge sollen nach dem Entwurf bei beiden steigen. Dafür sollen sie mehr abdecken. Nach der Begründung soll das Pflegegeld zusätzlich Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel tragen, das Sachleistungsbudget auch Ersatzpflege durch einen Pflegedienst und zugelassene Betreuungsdienste. Läuft Ersatzpflege über das Sachleistungsbudget, soll das Entlastungsbudget nur anteilig sinken. Den ausführlichen Vergleich enthält Pflegegeld 2027. Der Umwandlungsanspruch, mit dem Sie heute bis zu 40 Prozent der Sachleistung für anerkannte Alltagsangebote einsetzen können, soll entfallen.
Entlastung, Ersatzpflege und Auszeit
Der heutige Entlastungsbetrag von 131 € gilt von Pflegegrad 1 bis 5 und darf für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Alltagshilfen eingesetzt werden. Das Sozialraumbudget soll 175 € betragen, bis zum 25. Geburtstag 300 €, und nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten. Ansparen ist nicht mehr vorgesehen. Mehr unter Entlastungsbetrag ab 2027.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich heute einen Jahresbetrag von 3.539 €. Nach dem Entwurf soll die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen. Geplante Ersatzpflege soll über Entlastungs-, Sachleistungs- oder Sozialraumbudget laufen. Für Kurzzeitpflege und ab 2028 Notdienste in Akutsituationen sieht der Entwurf das Überbrückungsbudget von 2.285 € vor, 2027 übergangsweise auch für zugelassene ambulante Dienste in Akutsituationen. Das sind 1.254 € weniger als der heutige Jahresbetrag. Einzelheiten unter Verhinderungspflege ab 2027 und Kurzzeitpflege ab 2027.
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen (Pflegebox) zahlt die Pflegekasse heute bis 42 € im Monat. Der Entwurf streicht diesen Anspruch. Das Geld soll laut Begründung in Sachleistungs- und Entlastungsbudget fließen, die Produkte sollen Sie aus dem Entlastungsbudget bezahlen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett sollen bleiben, die Zuzahlung beträgt wie heute 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Mehr unter Pflegehilfsmittel und Pflegebox ab 2027.
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei einer gemeinsamen Wohnung mehrerer Pflegebedürftiger bis zu 16.720 €. Der Entwurf ändert ihn nicht. Mehr unter Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Tagespflege und Pflegeheim
Die Pflegekasse zahlt für Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2 zwischen 721 und 2.085 € im Monat zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung (§ 41 SGB XI). Der Entwurf stellt klar, dass die Tagespflege ohne Anrechnung neben Sachleistungsbudget, Pflegegeld, Kombinationsleistung und Überbrückungsbudget möglich sein soll (§ 41 Abs. 3 SGB XI-E). Die Beträge in § 41 Abs. 2 ändert er nicht. Mehr unter Tagespflege.
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen: 805 € (Pflegegrad 2), 1.319 € (3), 1.855 € (4) und 2.096 € (5) im Monat. Auch diese Beträge ändert der Entwurf nicht, er streicht in § 43 nur den Zuschuss für Pflegegrad 1 (Abs. 3). Die Eigenanteile hängen vom Heim ab, Näheres unter Pflegeheim-Kosten und Pflegereform und Pflegeheim.
Ihre Leistungen je Pflegegrad
Pflegegrad 1
Heute: Entlastungsbetrag 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel (Verbrauch bis 42 €, technische Hilfsmittel), Zuschuss bis 4.180 € für Umbauten, halbjährliche Beratung und im Pflegeheim ein Zuschuss von 131 €. Nach dem Entwurf sollen Entlastungsbetrag und Heimzuschuss entfallen, ein Besitzstand ist nur für den Heimzuschuss vorgesehen. Dafür soll es in den ersten drei Monaten nach dem ersten Pflegegrad bis zu zwei zusätzliche Beratungen geben und ab 2029 die Pflegebegleitung. Ob Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bleiben, ist unklar. Die Schwelle soll für Anträge ab 2027 von 12,5 auf 15 Punkte steigen. Mehr unter Pflegegrad 1 ab 2027.
Pflegegrad 2
Heute: Pflegegeld 347 €, Sachleistung 796 €, Tagespflege 721 €, Pflegeheim 805 €, Entlastungsbetrag 131 €. Entwurf: Entlastungsbudget 380 €, Sachleistungsbudget 890 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle soll für Anträge ab 2027 von 27 auf 30 Punkte steigen. Mehr unter Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3
Heute: Pflegegeld 599 €, Sachleistung 1.497 €, Tagespflege 1.357 €, Pflegeheim 1.319 €. Entwurf: Entlastungsbudget 630 €, Sachleistungsbudget 1.590 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle soll für Anträge ab 2027 von 47,5 auf 50 Punkte steigen. Mehr unter Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4
Heute: Pflegegeld 800 €, Sachleistung 1.859 €, Tagespflege 1.685 €, Pflegeheim 1.855 €. Entwurf: Entlastungsbudget 890 €, Sachleistungsbudget 2.090 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle von 70 Punkten bleibt. Eine Beratung zu Hause ist vierteljährlich möglich. Mehr unter Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5
Heute: Pflegegeld 990 €, Sachleistung 2.299 €, Tagespflege 2.085 €, Pflegeheim 2.096 €. Entwurf: Entlastungsbudget 1.080 €, Sachleistungsbudget 2.530 €, Sozialraumbudget 175 €. Die Schwelle von 90 Punkten bleibt. Mehr unter Pflegegrad 5. Alle Schwellen im Vergleich stehen unter Pflegegrad-Schwellen 2027.
Rechenbeispiele
- Heute: Sachleistung
- 1.859 €
- Heute: Tagespflege
- 1.685 €
- Heute: Entlastungsbetrag
- 131 €
- Heute: Verbrauchs-Pflegehilfsmittel
- 42 €
- Heute zusammen1.859 + 1.685 + 131 + 42
- 3.717 €
- Entwurf: Sachleistungsbudget
- 2.090 €
- Entwurf: Tagespflege
- 1.685 €
- Entwurf: Sozialraumbudget
- 175 €
- Entwurf zusammen2.090 + 1.685 + 175
- 3.950 €
- Unterschied im Monat3.950 € − 3.717 €
- 233 € mehr
Im Jahr wären es 2.796 € mehr (12 × 233 €). Voraussetzung: Die Leistungen werden voll genutzt. Die Verbrauchsprodukte sind nach dem Entwurf nicht mehr eigens abgedeckt. Weil Herr H. die Sachleistung voll nutzt, bleibt ihm kein Entlastungsbudget, er bezahlt sie selbst. Das ist in der Rechnung berücksichtigt.
- Entlastungsbetrag heute12 × 131 €
- 1.572 €
- Verbrauchs-Pflegehilfsmittel heute12 × 42 €
- 504 €
- Zusammen heute, höchstens1.572 € + 504 €
- 2.076 €
- Wenn nur der Entlastungsbetrag entfällt
- 1.572 € weniger
- Wenn auch die Verbrauchsmittel entfallen
- 2.076 € weniger
Je nachdem, ob Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 bleiben, fehlen Frau A. nach dem Entwurf 1.572 € oder 2.076 € im Jahr. Der Entwurf ist dazu nicht eindeutig.
Ihre eigene Jahresbilanz rechnet der Reform-Check, die Beträge je Pflegegrad heute und nach dem Entwurf zeigt der Leistungsrechner.
Was Sie jetzt tun können
Ihre Leistungen prüfen
- Pflegegrad und Bescheid ansehenWissen Sie, welcher Pflegegrad gilt und welche Leistungen Sie beziehen? Der Pflegegrad soll nach dem Entwurf bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben.
- Heutige Ansprüche ausschöpfenNutzen Sie bis Jahresende, was Sie brauchen, und reichen Sie Belege zeitnah ein. Für Reste aus 2026 enthält der Entwurf keine Übergangsregel.
- Eigene Lage durchrechnenMit dem Reform-Check sehen Sie, wie sich Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastung und Hilfsmittel für Sie auswirken.
- Beratung nutzenDie Pflegeberatung kennt die Leistungen vor Ort und die anerkannten Angebote.
- Entwicklung verfolgenDer Entwurf kann sich noch ändern. Den Stand zeigt der Zeitplan der Reform.
Häufige Fehler
- Die Spalte „Entwurf“ für beschlossen halten. Bis zu einem Beschluss gelten die heutigen Beträge.
- Höhere Beträge als reines Plus sehen. Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sollen in den Budgets aufgehen.
- Das Sozialraumbudget für die Tagespflege einplanen. Dafür ist es nach dem Entwurf nicht vorgesehen.
- Bei Pflegegrad 1 mit unveränderten Leistungen rechnen. Entlastungsbetrag und Heimzuschuss sollen entfallen.
- Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag verwechseln. Das eine soll das neue Pflegegeld sein, das andere soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden.
Offene Punkte
Diese Fragen beantwortet der Entwurf nach unserer Durchsicht nicht oder nicht eindeutig:
- Reste aus 2026: keine Übergangsregel für Gemeinsamen Jahresbetrag, angesparte Entlastungsbeträge und Erstattungsanträge.
- Pflegegrad 1: Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und ein Besitzstand für den Entlastungsbetrag zu Hause sind nicht eindeutig geregelt.
- Leistungshöhe der Bestandsfälle: Der Bestandsschutz gilt dem Pflegegrad, nicht der Höhe der Leistung. Nach unserer Lesart sollen die neuen Beträge ab 1. Januar 2027 auch für bisherige Bezieher gelten, ausdrücklich geregelt ist das nicht.
- Dynamisierung: Die für 2028 vorgesehene Anpassung soll entfallen, ab 2029 sollen die Beträge jährlich mit der Kerninflation steigen. Wie hoch diese Erhöhungen ausfallen, steht noch nicht fest.
- Verfahren: Der Entwurf kann im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Den Stand zeigt der Zeitplan.
Häufige Fragen
Welche Pflegeleistungen gibt es 2027 je Pflegegrad?
Beschlossen ist noch nichts, bis dahin gelten die heutigen Leistungen. Nach dem Entwurf soll es ab Pflegegrad 2 Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget, Überbrückungsbudget, Tagespflege und Pflegeheimpauschalen geben. Pflegegrad 1 soll Beratung, technische Hilfsmittel und Umbauzuschuss behalten.
Was ändert sich 2027 bei den Pflegeleistungen?
Nach dem Entwurf sollen Pflegegeld und Sachleistung steigen und der Entlastungsbetrag durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Die Kurzzeitpflege soll aus dem Überbrückungsbudget bezahlt werden, die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen. Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sollen keinen eigenen Anspruch mehr haben. Pflegegrad 1 soll Entlastungsbetrag und Heimzuschuss verlieren.
Welche Leistungen entfallen nach dem Entwurf?
Die Verhinderungspflege und der Gemeinsame Jahresbetrag, der Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, der Umwandlungsanspruch sowie bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag und der Heimzuschuss. Ihre Beträge sollen in die neuen Budgets eingehen.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung 2027?
Heute 796, 1.497, 1.859 und 2.299 € je Monat. Nach dem Entwurf soll das Sachleistungsbudget 890, 1.590, 2.090 und 2.530 € für Pflegegrad 2 bis 5 betragen.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?
Heute 347 bis 990 € je Monat. Nach dem Entwurf soll das Entlastungsbudget 380, 630, 890 und 1.080 € betragen. Mehr dazu auf der Seite Pflegegeld 2027.
Ändert sich die Tagespflege 2027?
Die Beträge von 721 bis 2.085 € ändert der Entwurf nicht. Die Tagespflege soll weiter zusätzlich zu den anderen Leistungen möglich sein, ohne Anrechnung.
Ändert sich etwas für das Pflegeheim?
Die Pauschalen von 805 bis 2.096 € bleiben nach dem Entwurf gleich. Bei Pflegegrad 1 soll der Zuschuss von 131 € für neue Fälle entfallen. Wer ihn 2026 im Heim bezogen hat, soll ihn behalten (§ 144 Abs. 7 SGB XI-E).
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1 ab 2027?
Nach dem Entwurf Beratung, zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten, technische Pflegehilfsmittel und den Umbauzuschuss. Entlastungsbetrag und Heimzuschuss sollen entfallen. Bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln ist es unklar.
Wofür ist das Überbrückungsbudget?
Nach dem Entwurf für Kurzzeitpflege und ab 2028 für Notdienste in Akutsituationen, bis zu 2.285 € im Jahr in Pflegegrad 2 bis 5. 2027 soll es in Akutsituationen auch für zugelassene ambulante Dienste nutzbar sein. Es soll den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € ersetzen.
Bekommen Unter-25-Jährige mehr?
Nach dem Entwurf ja, das Sozialraumbudget soll bis zum 25. Geburtstag bis zu 300 € statt 175 € betragen.
Muss ich etwas neu beantragen?
Eine allgemeine Pflicht dazu haben wir im Entwurf nicht gefunden. Ihr Pflegegrad soll bis zu einer Neubegutachtung bestehen bleiben. Das Sozialraumbudget soll wie der Entlastungsbetrag ohne Antrag entstehen, Sie reichen Belege ein.
Wie prüfe ich meine eigene Lage?
Rechnen Sie im Reform-Check Ihre Jahresbilanz in Euro. Für die heutigen Ansprüche hilft der Leistungsrechner, bei Fragen die Pflegeberatung.
